benötige einige zeichungen. die beschreibung soll bildlich dargestellt werden.
hier die texte. dieses soll dann umgesetzt werden. am liebsten als corel datei.
texte:
Tiere dürfen nur in einem einwandfreien und gesunden Zustand angeboten werden.
Für den An- und Abtransport und für die zeitweise Unterbringung von nicht ausgestellten Tieren sind wärmeisolierende Behälter, z.B. Styroporboxen o.ä., zu verwenden. Erforderlichenfalls sind diese Behältnisse zu temperieren.
für Bodentiere sollte die Grundfläche des Behälters mindestens das 1,5fache und die Höhe das 1fache des Gesamtkörperdurchmesser (Spinnen) oder der Länge der Tiere (Skolopender, Skorpione), betragen
für kletternde Arten sollte die Höhe des Behälters das 2-3fache, die Tiefe und Breite mindestens das 1fache der Körperlänge betragen.
Für ausreichende Lüftung, Temperatur, Luft- und Substratfeuchtigkeit muss gesorgt werden
Der Behälter sollte entsprechend den arttypischen Bedürfnissen eingerichtet werden, d.h. geeignetes Bodensubstrat, sowie Kletter- und Versteckmöglichkeiten u.ä..
Alle räuberische Arten (Vogelspinnen, Gottesanbieterinnen, Skolopender etc.) müssen einzeln gehalten werden.
Pflanzenfressende Arten (Gespenst- und Stabheuschrecken, etc.) können zu mehren unter Berücksichtigung ihres Platzbedarfes in einem Behälter untergebracht werden.
Pflanzenfressende Arten benötigen auch während der Börse Nahrung.
Eine Vermischung von Arten in einem Behälter ist nicht zulässig.
Eine Überbesetzung der Behältnisse ist nicht zulässig
Bei räuberischen Arten, die sich vorwiegend optisch orientieren, darf das Behältnis nur von einer Seite oder von oben besichtigt werden können.
Behältnisse mit Tieren dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – auf dem Boden abgestellt werden
Das Beklopfen oder Schütteln mit Tieren besetzter Behälter ist strikt untersagt.
Alle Behältnisse sind gegen unbefugtes und unbeabsichtigtes Öffnen zu sichern.
Das Herausnehmen von Tieren ist aus Gründen des Tierschutzes ausschließlich im Beisein und mit Zustimmung des Besitzers gestattet
Die ausgestellten Tiere sind ständig vom Besitzer oder von einer von ihm damit beauftragten Person zu beaufsichtigen.
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