Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 02.08.2012 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Für einen Wandabbruch (tragende Wand) und anschließender Neuerstellung einer Trockenbauwand an anderer Stelle soll nach vorhandenen Statikerberechnungen das Dach vorher abgestützt werden, indem je eine Stahlstütze unter die Fuß- und Mittelpfette gestellt wird.
Die Stahlstützen sollen vom Auftragnehmer nach Statikervorgaben erstellt und fachgerecht aufgestellt werden.
Da die Stütze für die Mittelpfette in einer 15er Wand liegen wird, muss diese dort vom Auftragnehmer geöffnet und nach dem Stellen der Stütze wieder verfüllt werden. Das Verputzen übernimmt der Auftraggeber. Die genauen Maße der Stützen sollen vom Auftragnehmer durch Messung vor Ort ermittelt werden. Die Vermessung kann bereits vor nachgenanntem Ausführungstermin unter Absprache mit dem Vorbesitzer des Objektes erfolgen (direkt oder vermittelt durch den Auftraggeber). Das erforderliche Material soll vom Auftragnehmer gestellt werden.
Der Wandabbruch, die dazugehörigen Verputzarbeiten, sowie die Erstellung der Trockenbauwand wird durch den Auftraggeber selbst erbracht.
Ausführungsort ist 86415 Mering, St. Afra, geplanter Ausführungstermin ab 6.8.2012 bis spätestens 10.8.2012
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
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