Sparfüchse aufgepasst – sparen Sie einfach doppelt mit MyHammer! Sparfüchse wissen, dass sie bei MyHammer allein durch den transparenten Qualitäts- und Angebotsvergleich 30 Prozent und mehr sparen können. Wenn Sie Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen des eigengenutzten Wohnraums beauftragen, können Sie die Arbeitskosten von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages gemäß § 35a EStG steuerlich absetzen. Das Gleiche gilt, wenn Dienstleister Ihre Garten- oder Reinigungsarbeiten für Sie erledigen.
Ab 2009 werden die absetzbaren Maximalbeträge sogar noch einmal wesentlich angehoben, so dass man auch bei größeren Renovierungsmaßnahmen und der dauerhaften Inanspruchnahme von Dienstleistungen mindestens von einer Verdopplung des bisherigen Steuerbonus profitieren kann. Bitten Sie die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe um die Aufsplittung der Gesamtkosten in Lohn- und Materialkosten. So haben Sie einen noch genaueren Überblick, welche Aufträge Sie ohne Verlust des Steuervorteils durchführen lassen können. Sparen Sie sofort bei MyHammer und lassen Sie sich anschließend vom Finanzamt Steuern zurückerstatten!
Für die Steuererklärung 2008 gilt: Bei Handwerkerrechnungen können reine Lohnkosten bis zu 3.000 Euro geltend gemacht werden, das ergibt eine Steuerersparnis von bis zu 600 Euro. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können ebenso bis zu 3.000 Euro (bei Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu 6000 Euro) geltend gemacht werden, das ergibt eine weitere Steuerersparnis von bis zu 600 Euro (bei Pflege- und Betreuungsleistungen sogar bis zu 1.200 Euro).
Ab 2009 gelten die erhöhten Maximalbeträge, so dass man selbst bei umfangreicheren Renovierungen den Steuervorteil ausnutzen kann: Ab 1.1.2009 können für Handwerksleistungen 20 Prozent von insgesamt bis zu 6.000 Euro reinen Lohnkosten abgesetzt werden. Die mögliche Steuerersparnis kann also bis zu 1.200 Euro ausmachen. Wer beispielsweise seine Wohnung tapezieren und streichen, das Dach ausbauen oder eine Wärmedämmung anbringen lässt, kann bis zu 6.000 Euro reine Lohnkosten geltend machen.
Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten für Privathaushalte wird sogar auf 20 Prozent bei maximalen Ausgaben von 20.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass jährlich bis zu 4.000 Euro Steuern gespart werden kann.
Nach wie vor gilt: Wer von der steuerlichen Förderung profitieren möchte, muss die Leistungen per Banküberweisung bezahlen und Rechnung sowie Kontoauszug seinem Finanzamt vorlegen. Wichtig bei Handwerkerrechnungen: Lohn- und Materialkosten müssen separat ausgewiesen sein, denn ausschließlich die Lohnkosten können steuermindernd geltend gemacht werden.
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