Der MyHammer Schutzbrief



Mit dem MyHammer Schutzbrief setzen wir Maßstäbe und sichern Sie bei der Durchführung eines Auftrages umfangreich ab. Vom MyHammer Schutzbrief profitieren Sie automatisch, wenn Sie einen Auftrag über den MyHammer Marktplatz vergeben. Sollten bei der Durchführung eines solchen Auftrages Schäden oder Mängel entstehen, erhalten Sie auf Grundlage der Versicherungsbedingungen folgende Leistungen:

Neutrale Schlichtung

Entstehen bei der Ausführung eines Auftrags Mängel oder Schäden, vermittelt ein von uns beauftragter Dienstleister zwischen Ihnen und dem Auftragnehmer. Denn durch eine gütliche Einigung lassen sich Probleme am besten aus der Welt schaffen.

Mängelprüfung durch Gutachter

Bei Bedarf prüft ein Gutachter das Ausmaß eines Mangels oder Schadens und zeigt Wege zu dessen Beseitigung auf.

Mängelbeseitigung oder Entschädigung

Ist eine gütliche Einigung ausgeschlossen, besteht die Möglichkeit, den Mangel oder Schaden beseitigen zu lassen oder eine Barentschädigung zu erhalten.

Rechtsschutz

Wenn alle Stricke reißen und ohne gerichtliche Hilfe nichts mehr geht, profitieren Sie von einer Rechtsschutzversicherung und einer Forderungsausfallversicherung für Haftpflichtschäden.


Diese Punkte müssen Sie beachten:

  • Vergeben Sie Ihren Auftrag über MyHammer - nur dann greift der MyHammer Schutzbrief
  • Wählen Sie einen Handwerker und Dienstleister für Ihren Auftrag aus, der über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, Ihren Auftrag fachgerecht auszuführen und entsprechende Nachweise in seinem Auftragnehmerprofil hinterlegt hat
  • Beschreiben Sie Ihren Auftrag so ausführlich, vollständig und genau wie möglich.
  • Melden Sie bei der Auftragsausführung aufgetretene Mängel umgehend, spätestens innerhalb von 30 Tagen.



MyHammer bietet einen Marktplatz zur Vergabe von Handwerks- und Dienstleistungsaufträgen. Der MyHammer Schutzbrief sichert Sie als Auftraggeber gegen Risiken bei der Auftragsausführung umfangreich ab.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Handwerker oder Dienstleister auswählen, der über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, den Auftrag fachgerecht durchzuführen und entsprechende Qualifikationen in seinem Auftragnehmerprofil hinterlegt hat. Andernfalls greift der MyHammer Schutzbrief nicht. Gern geben wir Ihnen Tipps für die richtige Auswahl eines Auftraggebers.

Tipps für die Auswahl von qualifizierten Handwerkern und Dienstleistern

  • Achten Sie in Ihrer Anbieterliste auf Qualifikationsnachweise der Handwerker und Dienstleister (siehe Screenshot)
  • Prüfen Sie die Auftragnehmer-Profile auf Bewertungen, Referenzen und Qualifikationen
  • Befragen Sie den Dienstleister über das Forum zu seinen Qualifikationen und lassen Sie sich ggf. entsprechende Nachweise vorlegen.
Schutzbrief

Hier ein Beispiel für einen Auftrag, bei dem die Qualifikation des Auftragnehmers von
besonderer Bedeutung ist.

Beispiel: Pellet-Ofen installieren

So könnte es ablaufen:
Die Aufraggeberin Marianne Schneider möchte einen Pelletofen installieren lassen. Ihr ist besonders wichtig, dass die Installation des Pelletofens sachgemäß und fachkundig vorgenommen wird. In ihrer Auftragsbeschreibung erwähnt sie deshalb ausdrücklich, dass nur qualifizierte Handwerker und Dienstleister für sie in Frage kommen. Bald darauf geben unterschiedliche MyHammer Auftragnehmer Angebote für den Auftrag ab. Um wirklich einen qualifizierten Auftragnehmer für Ihren Auftrag auszuwählen, erkundigt sie sich bei der Handwerkskammer nach den notwendigen Qualifikationen und prüft daraufhin die Auftragnehmer-Profile. Bei den Besichtigungsterminen mit den Handwerkern lässt sie sich zur Sicherheit deren Handwerkskarten zeigen, aus denen deren Tätigkeitsbereiche hervorgehen. Sie will auf die Sicherheit des MyHammer Schutzbriefs nicht verzichten und vergibt ihren Auftrag „Pelletofen einbauen“ schließlich an einen Auftragnehmer, der alle erforderlichen Qualifikationen nachweisen kann. Marianne Schneider kommt dabei zu Gute, dass Sie bei MyHammer den Auftragnehmer frei wählen kann und nicht den günstigsten Anbieter nehmen muss.

Weitere Infos zur Qualifikation im Handwerk:




Im Folgenden informieren wir Sie im Einzelnen über die Bedingungen und Voraussetzungen der Leistungen des MyHammer-Schutzbriefs und deren Inanspruchnahme.


Wenn Sie Leistungen von MyHammer als Auftraggeber nutzen, akzeptieren Sie, dass Sie auch an die folgenden Regelungen gebunden sind, wenn sie eine Leistung aus dem MyHammer-Schutzbrief erhalten wollen. Sie akzeptieren ebenfalls, dass Sie die AGB von MyHammer zur Kenntnis genommen haben und diese anerkennen. Sollten Sie Fragen zu diesen Bedingungen und Voraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte an den MyHammer Kundenservice. Verwenden Sie hierfür die Kontaktwege im Bereich Hotline und Kontakt.

1. Gegenstand und Umfang des MyHammer-Schutzbriefs: Was ist der MyHammer-Schutzbrief?

Der MyHammer-Schutzbrief ist eine Kombination unterschiedlicher Service- und Versicherungsleistungen, die trotz einer ggf. mangelhaften oder unsachgemäßen Ausführung eines über MyHammer vergebenen Auftrages dessen ordnungsgemäße Vollendung bzw. die Beseitigung von Mängeln ermöglichen sollen.

Der MyHammer-Schutzbrief beginnt direkt mit der erfolgreichen Auftragsvergabe und endet 30 Tage nach Vollendung der vereinbarten Leistung (soweit innerhalb dieses Zeitraums keine Mängel angezeigt wurden). Er gilt für alle in Deutschland erbrachten Leistungen.

Der MyHammer-Schutzbrief umfasst folgende Leistungen:

  • einen Reklamationsprozess gemäß Ziffer 4
  • eine Mängelbeseitigung / Entschädigung gemäß Ziffer 5
  • eine Rechtsschutzversicherung gemäß Ziffer 6
  • eine Forderungsausfallversicherung gemäß Ziffer 7

Diese Leistungen beziehen sich stets auf die zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister im Rahmen der Auftragsvergabe über MyHammer.de vereinbarten Arbeitsleistungen. Andere gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, die Ihnen als Auftraggeber ggf. gegenüber einem Auftragnehmer zustehen, sind vom MyHammer-Schutzbrief nicht umfasst.

2. Allgemeine Voraussetzungen des MyHammer-Schutzbriefs: Wann greift der MyHammer-Schutzbrief ein?

Um Leistungen des MyHammer-Schutzbriefes in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie sind als Auftraggeber bei MyHammer registriert,
  2. Sie haben die AGB von MyHammer zur Kenntnis genommen und anerkannt,
  3. Sie haben den Auftrag, bei dessen Ausführung die geltend gemachten Mängel aufgetreten sind, über MyHammer ausgeschrieben. Die Auftragsbeschreibung umfasste eindeutig (auch) die Leistungen, die Gegenstand des geltend gemachten Anspruchs sind.
  4. Sie haben den Auftrag während der Laufzeit des MyHammer-Schutzbriefs, also ab dem 01.10.2009 bei MyHammer an einen Auftragnehmer erteilt, d. h. eines der dort von einem Anbieter abgegebenen Angebote im Wege der Online-Vergabe angenommen.
  5. Sie haben den Mangel unverzüglich nach Feststellung, spätestens aber innerhalb von dreißig Tagen nach Vollendung der entsprechenden Leistungen sowie – soweit MyHammer das Angebot des MyHammer-Schutzbriefs vor Abschluss der Arbeiten einstellt – während oder innerhalb von drei Monaten nach Einstellung des MyHammer-Schutzbriefs in Textform (mindestens per E-Mail) an MyHammer gemeldet.

Bitte melden Sie jeden Schaden umgehend, damit wir zeitnah alle notwendigen Schritte einleiten können.

3. Ausschlüsse: Wann können Sie den MyHammer-Schutzbrief nicht in Anspruch nehmen?
Der MyHammer-Schutzbrief greift in den folgenden Fällen nicht ein:
  1. Bei Leistungen, die ohne ausdrücklichen Auftrag über MyHammer, d. h. ohne eine Online-Vergabe über den MyHammer-Marktplatz ausgeführt wurden;
  2. Bei Leistungen, die durch jemand anderen als den bei MyHammer beauftragten Auftragnehmer oder einem von diesem beauftragten Dritten (Subunternehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfe) ausgeführt, abgeändert oder vollendet wurden;
  3. Ansprüche im Zusammenhang mit Gerätschaften, Werkzeugen oder Materialien, ungeachtet ob von Ihnen als Auftraggeber oder dem Auftragnehmer gestellt, im letzten Fall jedoch nur, soweit es sich nicht um fehlerhaft verwendete oder zerstörte Materialien wie z.B. Verschnitt handelt.
  4. Bei Leistungen, die von dem bei MyHammer ursprünglich eingestellten und vergebenen Umfang abweichen. Als Beurteilungsgrundlage dient die Auftragsbeschreibung einschließlich von Auftragsergänzungen im Bereich Fragen & Antworten; der Ausschluss greift dann ein, wenn die betreffenden Leistungen nicht eindeutig aus der Auftragsbeschreibung hervorgehen.
  5. Bei Leistungen von Immobilienmaklern;
  6. Bei Leihgeschäften jeglicher Art;
  7. Bei Überschreitung der Meldefristen nach Ziffer 2 Buchst. a)
  8. Bei Vergabe des Auftrags an einen Auftragnehmer, der zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe in seinem Auftragnehmerprofil keine Angaben zu Qualifikationen hinterlegt hatte, die für eine rechtmäßige Ausführung des Auftrags erforderlich sind, es sei denn, Sie weisen nach, dass der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragsausführung tatsächlich über die erforderlichen Qualifikationen verfügte.
  9. Leistungen des Schutzbriefs sind insoweit ausgeschlossen, als dadurch auf den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen beruhende Ansprüche des Auftraggebers oder Rechte des Auftragnehmers (z. B. zur Durchführung von Nachbesserungsversuchen) eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
  10. Bei Schäden, die durch eine rechtzeitige Meldung hätten verhindert werden können, es sei denn, die verspätete Meldung haben Sie nicht zu vertreten.

4. Reklamationsprozess
4.1 Allgemeines
Die Leistungen des MyHammer-Schutzbriefes beginnen mit der Durchführung des Reklamationsprozesses.
Der Reklamationsprozess umfasst folgende Elemente, die nacheinander oder parallel durchgeführt werden können:
  1. Mängelanzeige und Dokumentation gemäß Ziffer 4.2
  2. Durchführung eines Einigungsversuchs gemäß Ziffer 4.3
  3. Prüfung des angezeigten Mangels durch Dritte gemäß Ziffer 4.4

4.2 Mängelanzeige und Dokumentation
Zu Beginn des Reklamationsprozesses müssen die bei der Auftragsausführung aufgetretenen Mängel genau erfasst werden. Hierzu müssen Sie uns solche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach Vollendung der entsprechenden Leistungen anzeigen. Um den Prozess zügig durchführen zu können, benötigen wir alle mit den angezeigten Mängeln in Zusammenhang stehenden Nachweise, mindestens jedoch die folgenden Angaben:
  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Name und Anschrift des Auftragnehmers
  • MyHammer-Auftragsnummer
  • Datum der Auftragsvergabe
  • Beschreibung des aufgetretenen Mangels
  • Nachweise über ergänzende Vereinbarungen, soweit vorhanden
  • Vereinbarungen über Nachbesserungen
  • Nachweise über evtl. geleistete Zahlungen

Die Dokumente sind im Original, als Kopie oder in elektronischer Form (Scan) einzureichen.

Mit Anzeige der Mängel erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Anzeige (1) an von uns mit der Durchführung der Leistungen des MyHammer-Schutzbriefs beauftragte Dritte, insbesondere den Versicherungsträger der Versicherungen nach Ziffer 6 und 7, sowie (2) zum Zwecke der Stellungnahme an den Auftragnehmer weiterleiten. Ferner erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Informationen zum Zwecke der Bearbeitung sowie zu Auswertungszwecken speichern und mit anderen uns vorliegenden Informationen zusammenführen. Dies umfasst auch eine Information des Auftragnehmers über die vorliegende Reklamation mit dem Ziel, diesen ggf. zur Verbesserung seiner Arbeitsqualität aufzufordern.

4.3 Einigungsversuch

Im Anschluss an die Anzeige und Dokumentation des Mangels kann MyHammer über die Durchführung eines Einigungsversuchs entscheiden, um eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer herbeizuführen. MyHammer wird die nach Ziffer 4.2 erfassten Informationen zu diesem Zweck an den Auftragnehmer übermitteln und diesen um eine Stellungnahme sowie um ein Angebot zur Beseitigung des Mangels bitten. Soweit der Auftragnehmer ein solches Angebot vorlegt, wird dieses an den Auftraggeber übermittelt.

Bei der Durchführung des Einigungsversuchs tritt MyHammer lediglich als neutraler Vermittler auf, der Erklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer übermittelt. Soweit MyHammer eigene Erklärungen abgibt, sind diese unverbindlich und begründen weder im Verhältnis zwischen dem Auftrageber und dem Auftragnehmer noch zwischen einer dieser Parteien und MyHammer irgendwelche Rechte oder Pflichten.

MyHammer ist nicht verpflichtet, den Einigungsversuch zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Der Einigungsversuch kann jederzeit abgebrochen werden, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer dies verlangt oder eine Fortführung nach Einschätzung von MyHammer nicht erfolgversprechend ist.

4.4 Prüfung des Mangels durch Dritte

Insbesondere dann, wenn bereits das Vorliegen oder der genaue Umfang eines Mangels streitig ist oder wenn bei Durchführung des Einigungsversuchs unüberbrückbare Differenzen zwischen den Parteien einer erfolgreichen Beilegung der Angelegenheit entgegenstehen, kann MyHammer einen Dritten mit der Begutachtung des Mangels beauftragen („Gutachter“). Die Kosten für diese Begutachtung werden dem Auftraggeber nicht belastet.

In diesem Fall obliegt es dem Auftraggeber, dem Gutachter eine Inaugenscheinnahme der mangelhaften Leistungen zu ermöglichen, ihm hierzu Zugang zu den betreffenden Örtlichkeiten zu gewähren sowie alle die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

Wichtiger Hinweis: Kommt der Auftraggeber der vorgenannten Obliegenheit nicht nach, ist der Reklamationsprozess beendet und alle weiteren Ansprüche aus dem MyHammer-Schutzbrief erlöschen.

Der Gutachter stellt das Vorliegen eines Mangels und den zu dessen Beseitigung erforderlichen Aufwand verbindlich fest. Die Beurteilung des Gutachters kann als Grundlage für die Fortsetzung des Einigungsversuchs dienen.

Die Durchführung einer solchen Begutachtung steht allein im Ermessen von MyHammer; eine dahingehende Verpflichtung besteht nicht.

5. Mängelbeseitigung / Entschädigung

Wurde im Rahmen des Reklamationsprozesses innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige und der zu deren Bearbeitung erforderlichen Informationen durch den Auftraggeber keine Einigung erzielt, wird auf Wunsch des Auftraggebers nach Wahl von MyHammer eine Mängelbeseitigung durchgeführt bzw. eine Barentschädigung geleistet.

Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des MyHammer-Schutzbriefs gemäß Ziffer 2 sind erfüllt.
  2. Es liegt kein Ausschlusstatbestand nach Ziffer 3 vor.
  3. Der Reklamationsprozess gemäß Ziffer 4 einschließlich der Mängelanzeige sowie einer ggf. veranlassten Prüfung des Mangels durch Dritte wurde ordnungsgemäß durchgeführt, ohne dass eine Einigung erzielt wurde.
  4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ein anderer durch MyHammer vermittelter Auftragnehmer den Auftrag, bei dessen Ausführung der angezeigte Mangel aufgetreten ist, beendet oder den Mangel beseitigt.

Falls alle o.g. Bedingungen erfüllt sind, kann MyHammer in eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers entscheiden, ob ein von MyHammer vermittelter Auftragnehmer den Auftrag, bei dessen Ausführung der angezeigte Mangel aufgetreten ist, beendet oder den Mangel beseitigt, oder ob der Auftraggeber eine Barentschädigung in Höhe der zur Vornahme der Beendigung bzw. Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten erhält.

Wählt MyHammer die erste Alternative, wird sie einen Auftragnehmer mit der Ausführung der entsprechenden Leistungen vermittelt. Die Mehrkosten für eine Mängelbeseitigung werden dem Auftraggeber nicht belastet, sofern sie den ursprünglichen Auftragswert nicht überschreiten. Soweit sie die ursprünglichen Kosten überschreiten, werden die Leistungen nur mit Einverständnis des Auftraggebers ausgeführt.

Wählt MyHammer die Leistung einer Barentschädigung, beläuft sich diese auf den nach den Feststellungen des Gutachters nach Ziffer 4.4 zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Betrag. Soweit keine Begutachtung durchgeführt wurde, legt MyHammer den Entschädigungsbetrag im eigenen Ermessen fest. Die Entschädigung beträgt maximal 500,- EUR, jedoch nicht mehr als die ursprünglich für die Ausführung des Auftrags vereinbarte Vergütung.

Die Entschädigung wird Zug-um-Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer in Höhe des Entschädigungsbetrages geleistet.

6. Rechtsschutzversicherung

Hat der Auftraggeber den Reklamationsprozess nach Ziffer 4 sowie den Mängelbeseitigungsprozess nach Ziffer 5 durchlaufen und besteht für ihn trotzdem weiterhin ein Schaden durch die beanstandete Arbeit des Auftragnehmers, so hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen.

Versicherer und Risikoträger der Rechtsschutzversicherung ist Chartis Europe S. A., Direktion für Deutschland, Oberlindau 76-78, D-60323 Frankfurt am Main.

Der Rechtsschutz umfasst die Verfolgung von Ansprüchen auf Mängelbeseitigung, die dem Grunde nach in den Anwendungsbereich des MyHammer-Schutzbriefs fallen, durch die im Rahmen des Mängelbeseitigungsprozesses gewährten Leistungen (Beseitigung durch anderen Auftragnehmer oder Entschädigung) jedoch nicht vollständig ausgeglichen wurden, etwa wegen Überschreitung des für die Barentschädigung geltenden Obergrenzen. Rechtsschutz besteht dagegen nicht für die Durchsetzung anderer gesetzlicher Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhaltes, die dem Auftraggeber oder einer dritten Person gegenüber dem o. g. Versicher oder gegenüber einem von diesem beauftragten Dritten entstanden sind.

Die Versicherungssumme der Rechtsschutzversicherung nach Ziffer 1 beträgt bis zu 500.000,00 Euro. Dabei gilt eine Selbstbeteiligung von 250,- Euro für den Auftraggeber.

Die Abwicklung der Rechtsschutzschäden erfolgt durch das von Chartis zu diesem Zweck beauftragte Schadenabwicklungsunternehmen JurpartnerServices, Gesellschaft für Rechtsschutz-Schadenregulierung mbH,

Wichtiger Hinweis: Die vorstehenden Angaben dienen lediglich der unverbindlichen Information. Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den Versicherungsbedingungen, die Sie hier einsehen und herunterladen können.

7. Forderungsausfalldeckung

Hat der Auftraggeber über einen in den Anwendungsbereich des MyHammer-Schutzbriefs (vgl. Ziffer 2) fallenden Haftpflichtanspruch mit Hilfe des Rechtsschutzes einen rechtswirksamen Titel gegen den Auftragnehmer erwirkt und ist die titulierte Forderung uneinbringlich, so besteht für den Auftraggeber eine Forderungsausfallversicherung, soweit die titulierte Forderung einen Betrag in Höhe von 2.000,- EUR überschreitet. Gewährleistungsansprüche sind von der Forderungsausfallversicherung nicht umfasst.

Gegenstand der Forderungsausfallversicherung ist der Ausgleich der o. g., uneinbringlichen Forderungen durch den nachstehend genannten Versicherer gegen Abtretung der Forderung und Übergabe/Umschreibung des erwirkten Titels.

Versicherer und Risikoträger der Forderungsausfalldeckung ist Chartis Europe S. A., Direktion für Deutschland, Oberlindau 76-78, D-60323 Frankfurt am Main.

Wichtiger Hinweis: Die vorstehenden Angaben dienen lediglich der unverbindlichen Information. Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den Versicherungsbedingungen, die Sie hier einsehen und herunterladen können.

8. Sonstiges
Der MyHammer-Schutzbrief gilt für unbestimmte Zeit. MyHammer ist jedoch berechtigt, den MyHammer-Schutzbrief ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Auf die unter Ziffer 2 genannten Fristen für die Einbeziehung von nach Ablauf des MyHammer-Schutzbriefs ausgeführten Aufträgen und gemeldeten Mängel wird hingewiesen.


Download der Bedingungen:
Alle für den MyHammer-Schutzbrief geltenden Bedingungswerke können Sie zum Speichern oder Ausdrucken in Textform über die folgenden Links als PDF-Dateien herunterladen. Zum Öffnen der PDF-Dateien benötigen Sie die kostenlose Software Adobe® Acrobat® Reader. Diese können Sie auf der Webseite des Herstellers http://get.adobe.com/de/reader/ herunterladen.






Nützliche Links zum Thema

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