Mit dem MyHammer Schutzbrief setzen wir Maßstäbe und sichern Sie bei der Durchführung eines Auftrages umfangreich ab. Vom MyHammer Schutzbrief profitieren Sie automatisch, wenn Sie einen Auftrag über den MyHammer Marktplatz vergeben. Sollten bei der Durchführung eines solchen Auftrages Schäden oder Mängel entstehen, erhalten Sie auf Grundlage der Vertragsbedingungen des MyHammer-Schutzbriefs folgende Leistungen:
Neutrale Schlichtung
Entstehen bei der Ausführung eines Auftrags Mängel oder Schäden, vermittelt ein von uns beauftragter Dienstleister zwischen Ihnen und dem Auftragnehmer. Denn durch eine gütliche Einigung lassen sich Probleme am besten aus der Welt schaffen.
Mängelprüfung durch Gutachter
Bei Bedarf prüft ein Gutachter das Ausmaß eines Mangels oder Schadens und zeigt Wege zu dessen Beseitigung auf.
Mängelbeseitigung oder Entschädigung
Ist eine gütliche Einigung ausgeschlossen, besteht die Möglichkeit, den Mangel oder Schaden beseitigen zu lassen oder eine Barentschädigung zu erhalten.
Rechtsschutz
Wenn alle Stricke reißen und ohne gerichtliche Hilfe nichts mehr geht, profitieren Sie von einer Übernahme der Rechtsverfolgungskosten durch MyHammer.
Diese Punkte müssen Sie beachten:
MyHammer bietet einen Marktplatz zur Vergabe von Handwerks- und Dienstleistungsaufträgen. Der MyHammer Schutzbrief sichert Sie als Auftraggeber gegen Risiken bei der Auftragsausführung umfangreich ab.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Handwerker oder Dienstleister auswählen, der über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, den Auftrag fachgerecht durchzuführen und entsprechende Qualifikationen in seinem Auftragnehmerprofil hinterlegt hat. Andernfalls greift der MyHammer Schutzbrief nicht.
Gern geben wir Ihnen Tipps für die richtige Auswahl eines Auftraggebers.
Tipps für die Auswahl von qualifizierten Handwerkern und Dienstleistern
Hier ein Beispiel für einen Auftrag, bei dem die Qualifikation des Auftragnehmers von
besonderer Bedeutung ist.
So könnte es ablaufen:
Die Aufraggeberin Marianne Schneider möchte einen Pelletofen installieren lassen. Ihr ist besonders wichtig, dass die Installation des Pelletofens sachgemäß und fachkundig vorgenommen wird. In ihrer Auftragsbeschreibung erwähnt sie deshalb ausdrücklich, dass nur qualifizierte Handwerker und Dienstleister für sie in Frage kommen.
Bald darauf geben unterschiedliche MyHammer Auftragnehmer Angebote für den Auftrag ab. Um wirklich einen qualifizierten Auftragnehmer für Ihren Auftrag auszuwählen, erkundigt sie sich bei der Handwerkskammer nach den notwendigen Qualifikationen und prüft daraufhin die Auftragnehmer-Profile.
Bei den Besichtigungsterminen mit den Handwerkern lässt sie sich zur Sicherheit deren Handwerkskarten zeigen, aus denen deren Tätigkeitsbereiche hervorgehen.
Sie will auf die Sicherheit des MyHammer Schutzbriefs nicht verzichten und
vergibt ihren Auftrag „Pelletofen einbauen“ schließlich an einen Auftragnehmer, der alle erforderlichen Qualifikationen nachweisen kann. Marianne Schneider kommt dabei zu Gute, dass Sie bei MyHammer den Auftragnehmer frei wählen kann und nicht den günstigsten Anbieter nehmen muss.
Weitere Infos zur Qualifikation im Handwerk:
Im Folgenden informieren wir Sie im Einzelnen über die Bedingungen und Voraussetzungen der Leistungen des MyHammer-Schutzbriefs und deren Inanspruchnahme.
Wenn Sie Leistungen von MyHammer als Auftraggeber nutzen, akzeptieren Sie, dass Sie auch an die folgenden Regelungen gebunden sind, wenn sie eine Leistung aus dem MyHammer-Schutzbrief erhalten wollen. Sie akzeptieren ebenfalls, dass Sie die AGB von MyHammer zur Kenntnis genommen haben und diese anerkennen. Sollten Sie Fragen zu diesen Bedingungen und Voraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte an den MyHammer Kundenservice. Verwenden Sie hierfür die Kontaktwege im Bereich Hotline und Kontakt.
Der MyHammer-Schutzbrief ist eine Kombination unterschiedlicher Serviceleistungen, die trotz einer ggf. mangelhaften oder unsachgemäßen Ausführung eines über MyHammer vergebenen Auftrages dessen ordnungsgemäße Vollendung bzw. die Beseitigung von Mängeln ermöglichen sollen.
Der MyHammer-Schutzbrief beginnt direkt mit der erfolgreichen Auftragsvergabe und endet 30 Tage nach Vollendung der vereinbarten Leistung (soweit innerhalb dieses Zeitraums keine Mängel angezeigt wurden). Er gilt für alle in Deutschland erbrachten Leistungen.
Der MyHammer-Schutzbrief umfasst folgende Leistungen:
Diese Leistungen beziehen sich stets auf die zwischen dem Auftraggeber und dem Handwerker oder Dienstleister im Rahmen der Auftragsvergabe über MyHammer.de vereinbarten Arbeitsleistungen. Andere gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, die Ihnen als Auftraggeber ggf. gegenüber einem Auftragnehmer zustehen, sind vom MyHammer-Schutzbrief nicht umfasst.
Um Leistungen des MyHammer-Schutzbriefes in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Zu Beginn des Reklamationsprozesses müssen die bei der Auftragsausführung aufgetretenen Mängel genau erfasst werden. Hierzu müssen Sie uns solche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach Vollendung der entsprechenden Leistungen anzeigen.
Um den Prozess zügig durchführen zu können, benötigen wir alle mit den angezeigten Mängeln in Zusammenhang stehenden Nachweise, mindestens jedoch die folgenden Angaben:
Die Dokumente sind im Original, als Kopie oder in elektronischer Form (Scan) einzureichen.
Mit Anzeige der Mängel erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Anzeige an von uns mit der Durchführung der Leistungen des MyHammer-Schutzbriefs beauftragte Dritte, sowie zum Zwecke der Stellungnahme an den Auftragnehmer weiterleiten. Ferner erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Informationen zum Zwecke der Bearbeitung sowie zu Auswertungszwecken speichern und mit anderen uns vorliegenden Informationen zusammenführen. Dies umfasst auch eine Information des Auftragnehmers über die vorliegende Reklamation mit dem Ziel, diesen ggf. zur Verbesserung seiner Arbeitsqualität aufzufordern.
4.3 EinigungsversuchIm Anschluss an die Anzeige und Dokumentation des Mangels kann MyHammer über die Durchführung eines Einigungsversuchs entscheiden, um eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer herbeizuführen. MyHammer wird die nach Ziffer 4.2 erfassten Informationen zu diesem Zweck an den Auftragnehmer übermitteln und diesen um eine Stellungnahme sowie um ein Angebot zur Beseitigung des Mangels bitten. Soweit der Auftragnehmer ein solches Angebot vorlegt, wird dieses an den Auftraggeber übermittelt.
Bei der Durchführung des Einigungsversuchs tritt MyHammer lediglich als neutraler Vermittler auf, der Erklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer übermittelt. Soweit MyHammer eigene Erklärungen abgibt, sind diese unverbindlich und begründen weder im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer noch zwischen einer dieser Parteien und MyHammer irgendwelche Rechte oder Pflichten.
MyHammer ist nicht verpflichtet, den Einigungsversuch zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Der Einigungsversuch kann jederzeit abgebrochen werden, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer dies verlangt oder eine Fortführung nach Einschätzung von MyHammer nicht erfolgversprechend ist.
4.4 Prüfung des Mangels durch DritteInsbesondere dann, wenn bereits das Vorliegen oder der genaue Umfang eines Mangels streitig ist oder wenn bei Durchführung des Einigungsversuchs unüberbrückbare Differenzen zwischen den Parteien einer erfolgreichen Beilegung der Angelegenheit entgegenstehen, kann MyHammer einen Fachbetriebe mit der Begutachtung des Mangels beauftragen („Gutachter“). Die Kosten für diese Begutachtung werden dem Auftraggeber nicht belastet.
In diesem Fall obliegt es dem Auftraggeber, dem Gutachter eine Inaugenscheinnahme der mangelhaften Leistungen zu ermöglichen, ihm hierzu Zugang zu den betreffenden Örtlichkeiten zu gewähren sowie alle die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Wichtiger Hinweis: Kommt der Auftraggeber der vorgenannten Obliegenheit nicht nach, ist der Reklamationsprozess beendet und alle weiteren Ansprüche aus dem MyHammer-Schutzbrief erlöschen.Der Gutachter stellt das Vorliegen eines Mangels und den zu dessen Beseitigung erforderlichen Aufwand verbindlich fest. Die Beurteilung des Gutachters kann als Grundlage für die Fortsetzung des Einigungsversuchs dienen.
Die Durchführung einer solchen Begutachtung steht allein im Ermessen von MyHammer; eine dahingehende Verpflichtung besteht nicht.
Wurde im Rahmen des Reklamationsprozesses innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige und der zu deren Bearbeitung erforderlichen Informationen durch den Auftraggeber keine Einigung erzielt, wird auf Wunsch des Auftraggebers nach Wahl von MyHammer eine Mängelbeseitigung durchgeführt bzw. eine Barentschädigung geleistet.
Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:Falls alle o.g. Bedingungen erfüllt sind, kann MyHammer in eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers entscheiden, ob ein von MyHammer vermittelter Auftragnehmer den Auftrag, bei dessen Ausführung der angezeigte Mangel aufgetreten ist, beendet oder den Mangel beseitigt, oder ob der Auftraggeber eine Barentschädigung in Höhe der zur Vornahme der Beendigung bzw. Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten erhält.
Wählt MyHammer die erste Alternative, wird sie einen Auftragnehmer mit der Ausführung der entsprechenden Leistungen vermittelt. Die Mehrkosten für eine Mängelbeseitigung werden dem Auftraggeber nicht belastet, sofern sie den ursprünglichen Auftragswert nicht überschreiten. Soweit sie die ursprünglichen Kosten überschreiten, werden die Leistungen nur mit Einverständnis des Auftraggebers ausgeführt.
Wählt MyHammer die Leistung einer Barentschädigung, beläuft sich diese auf den nach den Feststellungen des Gutachters nach Ziffer 4.4 zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Betrag. Soweit keine Begutachtung durchgeführt wurde, legt MyHammer den Entschädigungsbetrag im eigenen Ermessen fest. Die Entschädigung beträgt maximal 500,- EUR, jedoch nicht mehr als die ursprünglich für die Ausführung des Auftrags vereinbarte Vergütung.
Die Entschädigung wird Zug-um-Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer in Höhe des Entschädigungsbetrages geleistet.
6.1 Die Kostenübernahme umfasst die Verfolgung von Ansprüchen auf Mängelbeseitigung, die dem Grunde nach in den Anwendungsbereich des MyHammer-Schutzbriefs fallen, durch die im Rahmen des Mängelbeseitigungsprozesses gewährten Leistungen (Beseitigung durch anderen Auftragnehmer oder Entschädigung) jedoch nicht vollständig ausgeglichen wurden, etwa wegen Überschreitung der für die Barentschädigung geltenden Obergrenzen. Die Kostenübernahme gilt dagegen nicht für die Durchsetzung anderer Ansprüche des Auftraggebers oder einer dritten Person.
6.2 Die Kostenübernahme gilt bis zu einem Höchstbetrag von EUR 10.000,00 Euro je Fall. Für den Auftraggeber gilt eine Selbstbeteiligung von 250,- Euro. MyHammer übernimmt dabei
Die Kostenübernahme schließt auch im Falle des Unterliegens die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ein.
6.3 MyHammer ist nicht verpflichtet, die Kosten der Rechtsverfolgung zu übernehmen, wenn
oder
Sofern MyHammer der Auffassung ist, dass aus den vorgenannten Gründen keine Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht, kann ein von dem Auftraggeber beauftragter Rechtsanwalt eine begründete Stellungnahme abgeben, ob die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Diese Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage abweicht.
6.4 MyHammer trägt ferner nicht
oder
6.5 Für den Fall, dass MyHammer die Kosten der Rechtsverfolgung getragen hat, treten Sie ihren Erstattungsanspruch gegenüber dem Handwerker oder Dienstleister in entsprechender Höhe ab.
Der MyHammer-Schutzbrief gilt für unbestimmte Zeit. MyHammer ist jedoch berechtigt, den MyHammer-Schutzbrief ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Auf die unter Ziffer 2 genannten Fristen für die Einbeziehung von nach Ablauf des MyHammer-Schutzbriefs ausgeführten Aufträgen und gemeldeten Mängel wird hingewiesen.
Download der Bedingungen:
Alle für den MyHammer-Schutzbrief geltenden Bedingungswerke können Sie zum Speichern oder Ausdrucken in Textform über die folgenden Links als PDF-Dateien herunterladen. Zum Öffnen der PDF-Dateien benötigen Sie die kostenlose Software Adobe® Acrobat® Reader. Diese können Sie auf der Webseite des Herstellers http://get.adobe.com/de/reader/ herunterladen.
Nützliche Links zum Thema
Neben MyHammer unterstützen auch folgende Institutionen Qualität im Handwerk und bei Dienstleistungen:
Verdienen Sie mit MyHammer bares Geld als Auftragnehmer!