Nutzungsbedingungen für Zusatzdienste



Nutzungsbedingungen für Zusatzdienste der MyHammer AG

Stand: 05.01.2010

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1 Vorbemerkung

MyHammer ist eine Internetplattform zur Vergabe von Handwerks- und Dienstleistungsaufträgen. MyHammer wird von der MY-HAMMER Aktiengesellschaft (nachfolgend: „MY-HAMMER AG“ oder „wir“) betrieben. Die Inanspruchnahme einiger Funktionen von MyHammer (nachfolgend: „Zusatzdienste“) bedarf des Erwerbs gesonderter Nutzungsrechte. Dieser richtet sich nach den folgenden Nutzungsbedingungen (nachfolgend: „AGB-Zusatzdienste“).

Die vorliegende Fassung der AGB-Zusatzdienste gilt für alle Zusatzdienste, die nach dem 05.01.2010 in Anspruch genommen werden. Abweichend hiervon gilt sie für laufzeitgebundene Zusatzdienste im Sinne von Ziffer 2.2, deren Nutzungszeitraum vor diesem Datum begonnen hat, nur dann, wenn der Nutzer zugestimmt hat. Andernfalls gelten hierfür weiterhin die AGB-Zusatzdienste in der Fassung vom 19.12.2008.


2 Begriffsbestimmungen / Anwendungsbereich

2.1

Zusatzdienste im Sinne der AGB-Zusatzdienste sind alle bei MyHammer verfügbaren Funktionen oder Leistungen, bei deren Bestellung oder Inanspruchnahme auf die Anwendbarkeit dieser Bedingungen hingewiesen wird.

2.2

Ein Zusatzdienst kann eine oder mehrere Funktionen umfassen, die einmalig oder während eines festgelegten Nutzungszeitraums verfügbar sind. Zusatzdienste mit einem festgelegten Nutzungszeitraum werden nachfolgend als „laufzeitgebundene Zusatzdienste“ bezeichnet.

2.3

Ergänzend zu den AGB-Zusatzdienste gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Internetdienstes MyHammer (nachfolgend: „AGB“). Bei Abweichungen zwischen den AGB und den AGB-Zusatzdienste gehen die Bestimmungen der AGB-Zusatzdienste vor.

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3 Vertragsgegenstand

3.1

Gegenstand des Vertrages über die Inanspruchnahme eines Zusatzdienstes ist der kostenpflichtige Erwerb eines Nutzungsrechts für die in der Leistungsbeschreibung des Zusatzdienstes aufgeführten Funktionen oder Leistungen sowie die Bereitstellung des Zusatzdienstes durch die MY-HAMMER AG.

3.2

Der erstmalige Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 3.1 erfolgt im Wege der Bestellung des Zusatzdienstes durch den Nutzer (online oder auf anderem Wege) und die Freischaltung, d. h. die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit durch die MY-HAMMER AG. Zum erneuten Erwerb eines Nutzungsrechts für einen bereits freigeschalteten, laufzeitgebundenen Zusatzdienst in unmittelbarem Anschluss an den laufenden Nutzungszeitraum („Verlängerung“) bedarf es keiner erneuten Bestellung mehr. Die Verlängerung erfolgt automatisch, soweit der Nutzer der MY-HAMMER AG nicht gem. Ziffer 7.1 mitteilt, dass er den Zusatzdienst nach Ablauf des Nutzungszeitraumes nicht mehr in Anspruch nehmen möchte („Kündigung“).

3.3

Das Nutzungsrecht ist an das Mitgliedskonto, für das es erworben wird, bzw. den bei dessen Einrichtung abgeschlossenen Nutzungsvertrag gebunden und nicht übertragbar. Im Falle einer Kündigung dieses Nutzungsvertrages z. B. durch Löschung des Mitgliedskontos erlischt auch das Nutzungsrecht.

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4 Leistungsumfang / Upgrade

4.1

Das nach Ziffer 3.2 erworbene Nutzungsrecht umfasst die Möglichkeit zur einmaligen oder mehrfachen Inanspruchnahme der in der Leistungsbeschreibung des Zusatzdienstes aufgeführten Funktionen oder Leistungen.

4.2

Bei einem laufzeitgebundenen Zusatzdienst kann die Inanspruchnahme während des Nutzungszeitraumes erfolgen. Der Nutzungszeitraum für laufzeitgebundene Zusatzdienste beträgt zwölf Monate, soweit in der Leistungsbeschreibung des Zusatzdienstes kein abweichender Nutzungszeitraum festgelegt ist. Der Nutzungszeitraum beginnt mit der Bestellung des Zusatzdienstes. Die MY-HAMMER AG behält sich jedoch vor, die tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Zusatzdienstes bis zum Eingang der Nutzungsgebühren zurückzubehalten.

4.3

Sofern ein laufzeitgebundener Zusatzdienst in unterschiedlichen Varianten angeboten wird, ist ein Wechsel in eine andere Variante mit einem größeren Leistungsumfang („Upgrade“) jederzeit möglich, solange die von der bisherigen Variante umfassten Leistungen und/oder Funktionen noch nicht vollständig erbracht sind. Das Upgrade erfolgt durch Erwerb des Nutzungsrechts für die erweiterte Variante nach Ziffer 3.2. In diesem Fall ersetzt die Leistungsbeschreibung der erweiterten Variante diejenige der bisherigen Variante. Der Nutzungszeitraum für die erweiterte Variante beginnt mit Durchführung des Upgrades.

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5 Gebühren / Zahlungsbedingungen / Einzugsermächtigung

5.1

Der Nutzer ist zur Zahlung der im Rahmen der Bestellung angezeigten oder in der Leistungsbeschreibung des Zusatzdienstes oder im Gebührenverzeichnis genannten Gebühr verpflichtet. Im Übrigen gilt Ziffer 14 der AGB.

5.2

Die Gebühr ist mit dem erstmaligen oder – im Falle einer Verlängerung – erneuten Erwerb des Nutzungsrechts fällig und vollständig zu entrichten, soweit in der Leistungsbeschreibung oder im Rahmen des Zahlungsvorganges keine abweichenden Zahlungsregelungen angeboten werden.

5.3

Im Falle des Zahlungsverzuges ist MY-HAMMER berechtigt, den Zugang zur Nutzung der Dienste vorübergehend oder endgültig zu sperren oder diesen im Wiederholungsfall vorübergehend oder endgültig von der Nutzung von MyHammer ausschließen („Sperrung“).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch die Nutzung von MyHammer im Übrigen eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.

5.4

Soweit das Nutzungsrecht gemäß Ziffer 3.3 erlischt, lässt dies die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Nutzungsgebühr unberührt. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Dasselbe gilt im Falle einer Sperrung nach Ziffer 5.3 oder wegen eines anderweitigen Verstoßes gegen die in den AGB geregelten Verpflichtungen.

5.5

Einzugsermächtigung: Der Nutzer ermächtigt die MY-HAMMER Aktiengesellschaft widerruflich, fällige Gebühren für Zusatzdienste von dem bei der Bestellung oder Inanspruchnahme des Zusatzdienstes angegebenen Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen.

5.6

Sofern der Nutzer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, zieht die MY-HAMMER AG den Rechnungsbetrag frühestens nach Ablauf von fünf Werktagen ab Zugang der Rechnung oder einer vergleichbaren Forderungsübersicht im Lastschriftverfahren ein.

5.7

Liegt – etwa aufgrund nachträglichen Widerrufs – keine Einzugsermächtigung des Nutzers vor, so kann die MY-HAMMER AG für den erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Kostenpauschale in Höhe von 3,00 EUR pro Zahlungsvorgang erheben. Dem Nutzer ist der Nachweis gestattet, die Mehrkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale.

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6 Änderungsvorbehalt (laufzeitgebundene Zusatzdienste)

6.1

Bei laufzeitgebundenen Zusatzdiensten ist die MY-HAMMER AG berechtigt, den Leistungsumfang sowie die Gebühren oder sonstige Konditionen maximal einmal pro Quartal zu ändern. Die MY-HAMMER AG wird den Nutzer über die Änderung per E-Mail informieren. Der Nutzer kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Nutzer innerhalb der Frist nicht, so gilt seine Zustimmung als erteilt. Die MY-HAMMER AG verpflichtet sich, den Nutzer zu Beginn der Frist auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin-zuweisen. Der Widerspruch ist zu richten an:

MY-HAMMER Aktiengesellschaft, Mauerstraße 79, 10117 Berlin, Deutschland. Kontakt per E-Mail: MyHammer-Startseite > Kontakt & Service > Hotline und Kontakt .

6.2

Der allgemeine Änderungsvorbehalt nach Ziffer 5.3 der AGB bleibt unberührt. Die vorstehende Ziffer 6.1 gilt daher nicht, soweit Änderungen des Zusatzdienstes lediglich mittelbar auf einer allgemeinen Änderung von MyHammer beruhen (z. B. einer Änderung der Kategoriestruktur) und diese unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers nicht zu einer wesentlichen Einschränkung des Zusatzdienstes führt.

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7 Kündigung (laufzeitgebundene Zusatzdienste)

7.1

Ein laufzeitgebundener Zusatzdienst kann zum Ende des Nutzungszeitraumes ordentlich gekündigt werden, und zwar bei laufzeitgebundenen Zusatzdiensten mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Monat ohne Einhaltung einer Frist, bei laufzeitgebundenen Zusatzdiensten mit einem Nutzungszeitraum von mehr als einem und bis zu sechs Monaten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen, bei laufzeitgebundenen Zusatzdiensten mit einem Nutzungszeitraum von mehr als sechs Monaten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.

7.2

Im Falle eines Widerspruchs nach Ziffer 6.1 ist die MY-HAMMER AG berechtigt, den Zusatzdienst auch vor Ablauf des Nutzungszeitraumes ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

7.3

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.4

Erfolgt keine Kündigung nach Ziffer 7.1, verlängert sich das Nutzungsrecht gem. Ziffer 3.2. Die Gebühr fällt für die Verlängerung erneut an.

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8 Datenschutz

8.1

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Zusatzdienste ist es erforderlich, die persönlichen Daten der Nutzer zu speichern und zu verarbeiten. Die MY-HAMMER AG gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie im Übrigen nach der Datenschutzerklärung.

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