Ein Lift erhöht den Wert eines Hauses und bietet viel Komfort. Aber die Kosten für den Einbau sind sehr hoch.
Fahrstuhl einbauen: Kosten im Überblick
Posten | Kosten |
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Berechnungen und Genehmigungen | 2.000 – 5.000 € |
Schacht (Metall und Glas), Kabine, Antrieb | 30.000 – 35.000 € |
Montage | 6.000 – 8000 € |
Summe | 37.000 – 45.000 € |
Beispielrechnung: Für einen Rollstuhlfahrer soll ein Lift in ein Haus eingebaut werden. Es ist eine Höhe von zehn Metern zu überwinden und in der Kabine soll eine Begleitperson mitfahren. Es reichen zwei Haltepunkte. Der Schacht wird von der Firma außen am Haus angebracht.
Die Kosten im Detail
Wie viel für einen Fahrstuhl zu veranschlagen ist, hängt von dessen Größe, der Anzahl der Haltepunkte und der Förderhöhe ab. Auch der Bau des Schachts und die Fahrgeschwindigkeit hat Einfluss auf die Kosten.
Höhe der Materialkosten
Eine Kabine, in der eine Person stehen kann, kostet zusammen mit einem Glasschacht, der außen am Haus angebracht wird, circa 15.000 bis 20.000 Euro. Dies gilt für eine einfache Konstruktion mit zwei Haltepunkten. Für einen Personenaufzug, in dem drei Personen stehen können, sind etwa 30.000 Euro zu veranschlagen. Diese Größe ist für einen Rollstuhlfahrer mit Begleitperson nötig.
Teurer werden Aufzüge mit mehreren Haltepunkten. Um 15 Meter Höhe zu überwinden, ist bei sechs Haltepunkten mit zirka 40.000 bis 50.000 Euro zu rechnen.
Kosten für den Einbau
Fachbetriebe montieren einen einfachen Personenaufzug (eine Person, zwei Haltepunkte) für 3.000 bis 4.000 Euro. Für eine größere Anlage ist mit etwa 7.000 bis 8.000 Euro an Montagekosten zu rechnen.
Die Preise gelten nur, wenn keine zusätzlichen Arbeiten, wie ein Fundament für den Schacht zu bauen, anfallen. Auch notwendige Genehmigungen oder statische Berechnungen verursachen weitere Kosten.
Beachtenswertes beim Einbau eines Fahrstuhls
Ein Fahrstuhl ist eine der teuersten Alternativen. Hausbesitzer sollten sich daher umfassend informieren, bevor sie mit dem Einbau beginnen.
Rechtliches zum Aufzug
Sofern lediglich eine Höhe von bis zu drei Metern zu überwinden ist, muss der TÜV den Fahrstuhl nicht abnehmen. Dies gilt aber nur, wenn es für den Lift eine Baumusterprüfung gibt. Bei einem größeren Höhenunterschied, ist eine Abnahme erforderlich. Eine jährliche amtliche Prüfung ist nur vorgeschrieben, wenn sich der Aufzug nicht in einem Privathaus befindet, beziehungsweise nicht ausschließlich privat genutzt wird.
Ein außenliegender Aufzugschacht ist einfacher zu bauen und bedingt keine umfangreichen statischen Berechnungen. Dafür ist aber eine Baugenehmigung erforderlich.
Finanzierung des Vorhabens
Im Rahmen eines barrierefreien Ausbaus sind Mittel aus der KfW-Förderung möglich. Sofern eine Krankheit Grund für den Einbau ist, sind Zuschüsse von Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern möglich. Bei einer unfallbedingten Behinderung kann auch der Schadensverursacher zur Zahlung der Gesamtkosten verpflichtet sein.
Wichtig: Die Finanzierung muss vor der Auftragserteilung stehen. Alle Mittel und Zuschüsse sind grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten zu beantragen.
Checkliste für den Einbau eines Fahrstuhls
Vor dem Einbau:
- Prüfen, ob günstigere Alternativen möglich sind.
- Bautechnische Voraussetzungen abklären.
- Notwendige Genehmigungen einholen, beispielsweise vom Hausbesitzer.
- Sich über die Finanzierung und die Fördermittel informieren.
- Eckdaten des Aufzugs festlegen (Förderhöhe, Personenzahl, Haltepunkte, Schachtart).
- Arbeiten ausschreiben.
- Betrieb auswählen.
Ablauf der Bauphase:
- Konkrete Planung des Aufzugs.
- Finanzierung und Fördermittel beantragen.
- Nach Zusage, wenn notwendig, Bauantrag stellen.
- Termin für den Einbau festlegen.
- Vorarbeiten mit Aufzugsfirma absprechen und vor Baubeginn erledigen.
- Lift montieren lassen.
Nach dem Einbau:
- Einweisungen der Fachfirma beachten.
- Sich mit der Anlage vertraut machen.
- Aufzug jährlich warten lassen.