Corona 2022: Diese neuen Regeln gelten für Handwerker & Kunden

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Das Coronavirus hielt Deutschland mehrere Jahre in Atem. Mittlerweile liefern Lockerungen wieder einen Hauch vom alltäglichen Leben vor der Pandemie. Trotzdem ist Corona noch längst nicht besiegt. Es bleibt Verunsicherung. Vor Allem mit dem neuen **Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober 2022.** Hier erfahren Sie was sich für Sie als Kunde oder Handwerker ändert.

Das Coronavirus hielt Deutschland mehrere Jahre in Atem. Mittlerweile liefern Lockerungen wieder einen Hauch vom alltäglichen Leben vor der Pandemie. Trotzdem ist Corona noch längst nicht besiegt. Es bleibt Verunsicherung. Vor Allem mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober 2022. Hier erfahren Sie was sich für Sie als Kunde oder Handwerker ändert.

Inhaltsverzeichnis

Corona & MyHammer: Die wichtigsten Fragen geklärt

Die Gesundheit unserer Kunden und Handwerker hat für uns die höchste Priorität. Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, informieren wir Sie hier über den Stand der Dinge bei MyHammer. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen zu Corona für Handwerker und Kunden.

Kann man weiterhin nach Handwerkern auf MyHammer suchen?

Ja. Das Angebot von MyHammer steht Ihnen weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung. Sie können also auch während Corona nach Handwerksbetrieben suchen und Aufträge einstellen. Das gilt ebenfalls sollten zusätzliche Restriktionen in Kraft treten.

Sind Handwerker trotz der Corona-Pandemie noch aktiv auf MyHammer?

Ja. Dienstleister, Handwerksbetriebe und Handwerker suchen auch während der Corona-Pandemie auf der Plattform nach Aufträgen. Ein Lockdown der Handwerksbetriebe steht nicht in Aussicht. Sollten weitere Restriktionen hierzu folgen, werden wir Sie unmittelbar darüber informieren.

Dürfen Handwerker jetzt noch in Häuser und Wohnungen?

Regelungen für den Umgang mit Corona werden auf Bundesebene entschieden. Grundlegenden enthalten die Basisschutzmaßnahmen der Regierung keine Einschränkungen für Handwerker. Dies kann sich jedoch bei einem starken Anstieg der Krankheitsfälle ändern.

Generell empfehlen wir jedoch das Einhalten der folgenden Regelungen, um das Infektionsrisiko zu verringern:

  • Nach Möglichkeit mindestens 1,50 Meter Abstand halten
  • Händehygiene einhalten (gründliches Waschen mit Wasser und Seife)
  • Hustenetikette einhalten (z.B. Husten & Niesen in die Ellenbeuge)
  • Innenräume regelmäßig für mehrere Minuten lüften

Quarantäne und Co: Was bedeutet das für Ihren Handwerkertermin?

Sollte eine Ausgangsbeschränkung oder ein Kontaktverbot verhängt werden, dürfen Dienstleister und Handwerker weiterhin arbeiten.

Sollten Sie sich mit Corona infizieren, begeben Sie sich umgehend in Quarantäne! Bitte setzen Sie sich mit dem Handwerker oder Dienstleister in Verbindung und informieren Sie ihn über Ihre Situation. Hieraus ergeben sich zwei Möglichkeiten:

  1. Im Falle eines Notfalls dürfen Reparaturarbeiten unter Einhaltung strengster Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.
  2. Sind die gewünschten Arbeiten nicht dringend, versuchen Sie zusammen einen Ausweichtermin zu finden.

Bitte: Sagen Sie den Termin nicht ab. Handwerker und Betriebe freuen sich über Ihren Auftrag und finden gerne einen alternativen Termin für Sie.

Corona & Handwerksbetriebe: Das müssen Handwerker jetzt beachten

Ein neues Infektionsschutzgesetz bedeutet vor allem eins: viele Fragen. Was ändert sich? Welche Einschränkungen sind zu erwarten? Glücklicherweise scheint sich auf den ersten Blick nicht viel zu ändern. Wir klären Sie über die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auf.

Das neue Infektionsschutzgesetzt gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. Es ist lagebezogen und in zwei Stufen eingeteilt: grundlegende und verschärfte Schutzmaßnahmen. Grundsätzlich gelten für Handwerker und Handwerksbetriebe bundesweit folgende Corona Schutzmaßnahmen:

  • Maskenpflicht: Grundsätzlich müssen FFP2-Masken im Fernverkehr (Bus & Bahn), Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens getragen werden. Ausgenommen Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.
  • Testnachweispflicht: Zusätzlich gilt eine Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Gleiches gilt für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Darüber hinaus können Landesregierungen zusätzliche Maßnahmen bestimmen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Informationen zur Coronavirus-Pandemie & Regeln in den Ländern

Bei verschärfter Lage kann die jeweilige Landes- oder die Bundesregierung diese Regelungen ausweiten. So ist es möglich das es zu einer Maskenpflicht ohne Ausnahmen in weiteren Innenräumen (z.B. Restaurants), Abstandsgeboten und ähnlichen kommt. Ein Lockdown steht nicht in Aussicht.

Infektionsschutzgesetz 2022: Welche Schutzmaßnahmen gelten für Handwerksbetriebe?

Mit dem Eintreten des neuen Infektionsschutzgesetzes tritt ebenfalls eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Arbeitgeber sind verpflichtet, Hygienekonzepte aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dazu müssen vier Punkte geprüft werden:

  1. AHA+L-Regel: Kann diese Regel am Arbeitsplatz umgesetzt werden?
  2. Personenkontakte reduzieren: Können betriebsbedingte Personenkontakte reduziert werden?
  3. Maskenpflicht: Ist es nötig eine Maskenpflicht einzuführen?
  4. Testangebot: Können Mitarbeitern vor Ort kostenlose Schnelltests angeboten werden?

Teil der Schutzmaßnahmen für Betriebe ist außerdem die Unterstützung der Mitarbeiter, Impfangebote wahrzunehmen.

Welche Schutzmaßnahmen sind für Betriebe empfohlen?

Weiterhin werden Handwerksbetrieben weitere Corona-Schutzmaßnahmen empfohlen. Beispielsweise sollen Mitarbeiter über die Entstehung und Symptome der Corona-Infektion sowie über zu treffende Hygienemaßnahmen informiert zu werden. Zusätzlich sind folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Häufiges und gründliches Händewaschen
  • Regelmäßiges Stoßlüften für mehrere Minuten
  • Kontaktreduzierung & Unterlassen des Händeschüttelns
  • Hände vom Gesicht fernhalten
  • Hustenetikette einhalten
  • Regelmäßige Desinfektion

Diese Fragen werden oft gestellt

Welche Handwerker dürfen arbeiten?

Grundsätzlich dürfen alle Handwerker ohne Einschränkungen arbeiten. Zusätzliche Einschränkungen sind nicht zu erwarten. Sollte sich diese Lage verändern, informieren wir Sie dazu unverzüglich.

Müssen Handwerksbetriebe schließen?

Für Handwerksbetriebe sehen die Corona-Schutzmaßnahmen bisher keinen Lockdown vor. Nach jetzigem Informationsstand wird sich dies auch bei verschärfter Lage nicht ändern. Das bedeutet Handwerker können weiterhin arbeiten. Sollte durch Corona ein weiterer Lockdown für Handwerksbetriebe anstehen, informieren wir Sie dazu unverzüglich.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie Empfehlungen zum Infektionsschutz finden Sie hier:

  • Bundesministerium für Gesundheit
  • Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Robert Koch Institut

Wir sind weiterhin für Sie erreichbar

Sollten Sie Fragen zur Situation oder den Dienstleistungen von MyHammer haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind weiterhin jederzeit für Sie erreichbar.

Telefonisch unter 030-9919 4609 (Mo-Fr 8-17 Uhr) oder per E-Mail unter auftraggeber@myhammer.de.

Achten Sie auf sich und Ihre Liebsten. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die kommende Zeit.