Bodenbelag in Mietwohnung austauschen: Beachtenswertes
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Wer als Mieter den Bodenbelag austauschen will, sollte auf Klebebänder und Fixierungen zurückgreifen, sie geben Halt und lassen sich leicht entfernen.
Mieter sind oftmals unzufrieden mit dem vorhandenen Bodenbelag in ihrer Wohnung. Ist dies der Fall, gibt es nur drei Möglichkeiten: Entweder sie gewöhnen sich an das Aussehen des vorhandenen Bodens oder der Vermieter wird um einen Austausch gebeten. Eine weitere Möglichkeit für den Mieter ist, einen Boden zu verlegen, der sich bei Auszug leicht wieder entfernen lässt.
Der Vermieter kann bei Auszug, den Ursprungszustand der Wohnung zu verlangen
Der Vermieter hat immer das Recht, seinen Mieter bei Auszug dazu aufzufordern, seine Renovierungsmaßnahmen rückgängig zu machen, sodass der alte Zustand der Wohnung wieder hergestellt ist. Ein Boden ist keine Wand und deshalb ist es manchmal nicht so einfach, den Boden wieder in seinen Ursprungszustand zurückzuversetzen.
Wenn sich also vor dem Laminat ein Fliesenboden in der Wohnung befand und der Mieter diese vollständig entfernt hat, muss er neue Fliesen auf eigene Kosten verlegen lassen. Ansonsten kann eine Schadensersatzforderung fällig werden.
Zu beachten ist, dass eine Genehmigung des Vermieters zum Verlegen eines neuen Bodens immer schriftlich vorhanden sein muss. Der Vermieter kann einen neuen Boden genehmigen, das heißt aber noch lange nicht, dass er die Kosten dafür tragen muss. Der Mieter muss die Kosten übernehmen, außer der Boden ist bereits stark abgenutzt und das Wohnen ist dadurch beeinträchtigt. Dies gilt laut BGH auch dann, wenn der Boden bereits beim Einzug in einem schlechten Zustand gewesen ist. Starke Beschädigung kann beispielsweise ein Wasserschaden sein, den der Mieter nicht zu verantworten hat.
Schwimmend verlegter Bodenbelag lässt sich leicht wieder entfernen
Grundsätzlich gilt, dass Mieter in Eigenregie nichts tun dürfen, was die Bausubstanz des Hauses oder der Wohnung verändert. Deshalb eignet sich schwimmend verlegtes Laminat oder ein anderer Bodenbelag, der sich schwimmend verlegen lässt, am besten, um keinen Schaden anzurichten, der bei Auszug teuer werden kann.
Ein schwimmender Boden wird ganz einfach lose verlegt, das heißt, der Bodenbelag ist nicht fest mit dem Untergrund verbunden, sondern er wird lediglich auf ihn gelegt. Bei Laminat ist die schwimmende Verlegung sogar die Regel. Die einzelnen Elemente des Laminatbodens werden einfach passend zugeschnitten und aneinander geklickt. Das geht sehr viel schneller, als Teil für Teil einzeln zu verkleben. Unter Umständen lässt sich ein auf diese Weise verlegter Boden sogar an einem anderen Ort wieder einbauen.
Beachtenswertes vor dem Verlegen des neuen Bodens
Beim Verlegen muss berücksichtigt werden, dass die Aufbauhöhe des Bodens steigt und die Türen zu einem Problem werden können. Türblätter dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters gekürzt werden. Es muss also ein Boden mit möglichst geringer Aufbauhöhe gewählt werden, wenn es wenig Platz unter der Tür gibt.
Auch lässt sich über einem Teppichbelag leider kein neuer Boden verlegen, denn er ist weich und damit als Untergrund nicht stabil genug. Der neue Boden würde dadurch beschädigt werden und der Teppich kann darunter unter Umständen schimmeln. Bei Teppichboden ist also immer die Erlaubnis des Vermieters gefragt, ob der Boden ausgetauscht werden darf.
Zu beachten ist auch, dass bei einer Fußbodenheizung eine schwimmende Verlegung nicht möglich ist.