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Zu welchen Zeiten das Rasenmähen erlaubt ist, steht in einer EU-Vorschrift. Im deutschen Recht ist es die 32. Bundesimmissionsschutzverordnung.
Bereits im April beginnt das Gras, kräftig zu wachsen. Dann ist ein regelmäßiges Rasenmähen nicht mehr vermeidbar. Um keinen Streit mit den Nachbarn zu riskieren, ist es wichtig, sich darüber zu informieren, wann diese Arbeit erlaubt ist. Lautstarke Geräte - dazu gehören alle Benzinrasenmäher - dürfen während der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht betrieben werden.
In der Lärmschutzverordnung, bei der es sich offiziell um die 32. Bundesimmissionsschutzverordnung handelt, sind Zeiten festgelegt, in denen lautstarke Geräte benutzt werden dürfen. Das gilt für alle Gartengeräte, die mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden. Leise Elektro- oder Akkurasenmäher, die mit dem grün-blauen EU-Umweltzeichen versehen sind, fallen nicht unter die Lärmschutzverordnung. Das EU-Umweltzeichen ist an einer symbolisierten Pflanze mit EU-Sternen erkennbar. Die Nutzung solcher Gartengeräte ist an allen Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr zulässig. Der Schalldruck solcher Geräte darf nicht über 88 dB(A) liegen.
Doch nicht nur Rasenmäher fallen unter diese Verordnung. Sie gilt auch für Rasentrimmer, Motorsensen, Gartenfräsen und Kettensägen. Insgesamt sind in dieser Lärmschutzverordnung 57 unterschiedliche Geräte und Maschinen erfasst.
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In allen Wohn- und Siedlungsgebieten ist das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht erlaubt. An allen Werktagen ist die Arbeit mit lautstarken Geräten, die einen Schalldruck von mehr als 88 dB(A) erreichen, zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr gestattet. Die Mittagsruhe muss zwischen 13 und 15 Uhr unbedingt eingehalten werden, um Ärger zu vermeiden. Es droht zudem ein Bußgeld, wenn die Ruhezeiten am Abend und während der Nacht nicht eingehalten werden.
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Jeder, der mit motorbetriebenen Gartengeräten arbeitet, sollte etwas Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Nicht immer ist es möglich, die vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. In solchen Fällen ist es ratsam, sich mit den Nachbarn abzusprechen. Vielleicht verzichten sie einmal auf ihre Mittagsruhe, wenn sie im Gegenzug zum Grillabend eingeladen werden. Im ordentlichen Umgang miteinander lassen sich viele Dinge unbürokratisch und außergerichtlich regeln.
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