Ein Anbau oder große Pflanzen im Garten werfen schnell die Frage auf, wo eigentlich die Grundstücksgrenze ist? Die Frage ist leicht zu beantworten.
Bedeutung der Grundstücksgrenze
Niemand darf innerhalb der Grenzen seines Grundstücks machen, was er möchte. Die Bauordnung der Gemeinden und das Nachbarrecht legen fest, welcher Grenzabstand einzuhalten ist. In der Regel dürfen keine Gebäude oder hohen Bäume ohne Zustimmung des Nachbarn näher als drei Meter an der Grenze stehen.
Hecken und Bäume dürfen zum Teil genau auf der Grenze wachsen, in manchen Gemeinden beziehungsweise Bundesländern besteht außerdem eine Pflicht, das Grundstück mit einer Einfriedung zu umgeben. Diese kann aus einem Zaun, einer Mauer oder einer Hecke bestehen.
Bäume und Sträucher, die auf der Grenze stehen, gehören den Nachbarn zusammen. Jeder erntet und pflegt die Seite, die seinem Grundstück zugewandt ist. Wenn die Pflanzen neben der Grenze stehen, gehören sie dem, auf dessen Land sie sich befinden. Der Nachbar hat das Recht, Obst vom Boden aufzulesen, nicht aber überhängende Äste abzuernten. Er kann den Eigentümer verpflichten Fallobst zu beseitigen und Äste zu kürzen. Da ihm das Gewächs nicht gehört, darf er es nicht selber zurückschneiden.
Wo ist der Grenzverlauf markiert?
Weder Mauern noch Zäune zeigen verbindlich an, wo die Grundstücksgrenze verläuft. Diese ist durch spezielle Markierungen gekennzeichnet. Es handelt sich entweder um Grenzsteine aus Beton beziehungsweise Stein oder um Kunststoffmarken, die im Boden verankert sind. Die Mitte dieser Marken zeigt den Verlauf der Grenze an.
Niemand darf diese Zeichen entfernen, versetzen oder durch Bauwerke überbauen. Sie müssen sichtbar bleiben. Den Verlauf der Grenze kann ein Grundstückbesitzer sichtbar machen, indem er eine Schnur von der Mitte eines Grenzsteins zur Mitte des benachbarten Steins spannt.
Vorsicht: Wer die Grenzmarkierung überbaut, muss diese auf Verlangen des Nachbarn auf eigene Kosten wieder sichtbar machen.
Hilfe, wenn keine Grenzsteine sichtbar sind
Sollten keine Grenzmarken zu finden sein oder besteht der Verdacht, dass die Markierungen verändert wurden, hilft das Bauamt weiter. Sollte dieses nicht feststellen können, wo die Grundstücksgrenze verläuft, muss das Vermessungsamt das Grundstück neu einmessen und die Markierungen setzen. Die Kosten für das Vermessen betragen etwa 1.500 Euro und sind von den Antragstellern zu gleichen Teilen zu übernehmen.
Ein Sonderfall ist das Aufteilen eines großen Grundstücks in mehrere Parzellen. Das Vermessungsamt legt die Grenze bei einer Begehung fest, setzt die Marken und misst das Grundstück ein. Diese Daten überträgt das Bauamt in das Grundstückskataster.
Streit über den Verlauf ist überflüssig
Der Grenzverlauf ist amtlich und über die Markierungen genau festgelegt. Es ist müßig, sich über diesen zu streiten.