Einige unserer am besten bewerteten Handwerker in Geiselbach
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Die PMB Planung und Bauentwicklung GmbH wurde 2017 gegründet und steht für kreative, funktionale und nachhaltige Architektur sowie anspruchsvolle Innenraumgestaltung. Als interdisziplinäres Planungsbüro mit der Architekturabteilung(CXP Architekten) bieten wir umfassende Leistungen in den Bereichen Wohnungsbau, Gewerbebau, öffentliche Bauten und Interior Design, von der ersten Idee bis zur Bauüberwachung. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung sichern die Geschäftsführer eine hohe Planungsqualität, gestalterische Klarheit und effiziente Projektabwicklung. Unser Fokus liegt auf durchdachten, ästhetischen Lösungen, verlässlicher Betreuung und einem sensiblen Umgang mit Budget, Zeit und Anforderungen. Wir begleiten unsere Projekte ganzheitlich, von der Skizze bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
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Allround Service Schmelzle ist ein breit gefächertes Unternehmen, das sowohl Privat- als auch Geschäftskunden eine Vielzahl von Dienstleistungen anbietet: Abbruch und Demontage, Entsorgung, Reinigung und Teilsanierung, Umzüge, Möbeltransport, Zaunbau und Gartenlandschaftsbau. Wir garantieren unseren Kunden individuelle und professionelle Dienstleistungen an. Mit einem engagierten Team, suchen wir für Sie, die beste und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen. Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, qualitativ hochwertige Resultate zu liefern und dabei einen exzellenten Kundenservice anzubieten.
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Wir sind ein vielseitiges Dienstleistungsunternehmen mit den Schwerpunkten Schadstoffsanierung, Bauwerksabdichtung, Baureinigung, Hausmeisterservice sowie kleinen Handwerks- und Instandhaltungsarbeiten. Wir unterstützen private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber mit zuverlässigen, fachgerechten und praxisorientierten Dienstleistungen rund um Gebäude, Reinigung, Schutz und Werterhalt von Immobilien.
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Wir sind der Schlüsseldienst mit den Karos und sind 24h rund um die Uhr, im Bereich Schlüsselnotdienst und Einbruchschadenbeseitigung 7 Tage die Woche für Sie unterwegs. Wir arbeiten ausnahmslos mit renommierten Herstellern, staatlichen und öffentlichen Behörden so wie Einrichtungen, Gerichten, Hausverwaltungen und Versicherungen im Bereich Sicherheitstechnik und Einbruchschutz rund ums Haus zusammen. Wir sind bei vielen unserer Mitbewerber nicht besonders beliebt, denn wir rauben unsere Kunde nicht aus, wenn sie einmal einen Schlüsseldienst brauchen! Unsere Fähigkeiten und Tätigkeitsschwerpunkte liegen in folgenden Bereichen: Notöffnungen und Verschließungen aller Art, ob Türen, Fenster, Haus oder Wohnung. Fahrzeugöffnungen und Tresoröffnungen, aller Marken und Modelle. Schließanlagen, Systemschließanlagen, Gleichschließungsanlagen, Zutrittskontrollen, Fingerprintsysteme, W-LAN Schlösser, Wireless-LAN Kommunikationsbeschläge. Einbruchschutz und Beseitigung von Einbruchsschäden. Alarmsysteme und Alarmanlagen (auch Funk-basiert) mit Aufschaltung auf eine eigene 24h besetzte Notrufzentrale/Leitstelle. Videoüberwachungen (auch Funk-basiert) mit und ohne App Steuerung. Sicherheitsberatungen und Analysen, für alle Objekte.
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Die Firma Hausmeisterservice Laban kann Ihnen mit Ihrer Umzugsunternehmen Anfrage in Reinheim und Umgebung helfen. Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle Ihre Fragen zum Thema Bundesweiter Umzug (national, über 50 km), Internationaler Umzug, Transport und Überführung, Regionaler Umzug (national, bis 50 km). Kontaktieren Sie Hausmeisterservice Laban jetzt, um die Details zu besprechen und ein Angebot zu erhalten.
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Wir von B & K Bau stehen für Zuverlässigkeit, Engagement und hochwertige Handwerkskunst. Als regionaler Partner sind wir stets erreichbar und setzen Ihre Vorstellungen mit Präzision, Sorgfalt und Leidenschaft um. Ob Neubau, Sanierung oder individuelle Bauprojekte – wir begleiten Sie von der Planung bis zur Fertigstellung und bieten maßgeschneiderte Lösungen für höchste Ansprüche. Bauen Sie mit uns auf Qualität, Vertrauen und Erfahrung!
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Willkommen auf dem Profil der Profis Sie suchen für Ihr Bauvorhaben einen kompetenten und zuverlässigen Partner? Dann möchten wir uns für eine Zusammenarbeit bei Ihnen empfehlen und Ihnen unser Unternehmen vorstellen. Als Fachbetrieb mit 30 jähriger Erfahrung und besten Referenzen unterstützen wir Sie gerne mit unserem umfangreichen Leistungsangebot. Zu unseren Leistungen gehören: Bodenarbeiten,Streichen- und Tapezierarbeiten, Spachteln, Beiputzen, Trockenbau Die pünktliche und saubere Ausführung aller Arbeiten ist dabei selbstverständlich und durch unser geschultes Mitarbeiterteam gewährleistet. Gerne gehen wir auch auf Ihre individuellen Wünsche ein und erarbeiten – gemeinsam mit Ihnen – die optimale Lösung. Für uns gilt: keine Zigarette und kein Alkohol auf der Baustelle. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Einladung zur Angebotsabgabe für zukünftige Bauvorhaben berücksichtigen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Wir richten unsere Arbeitszeiten nach Ihren Wünschen und sind immer mit dem Herz auf der Baustelle Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.
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Bin 15 Jahre in umzugsgeschäft gewesen, von Fahrer über Packer,möbelmonteur ,Schreiner bis zum möbelschlepper...
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Yar Transport – Ihr zuverlässiger Partner für Transport & Logistik Willkommen bei Yar Transport, Ihrem zuverlässigen Transportunternehmen für Expressfahrten, Nachtfahrten und alle Arten von Transportdienstleistungen. Egal, ob es sich um eilige Lieferungen, regelmäßige Transporte oder Spezialaufträge handelt – wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und sorgen für eine schnelle, sichere und termingerechte Lieferung. Unsere Leistungen: ✅ Express- & Sonderfahrten – Direktlieferungen ohne Umwege ✅ Nachtfahrten – Auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten ✅ Kurierdienste – Schnelle und flexible Lösungen für Ihre Sendungen ✅ Stückgut- & Komplettladungen – Individuelle Transportlösungen für Unternehmen und Privatkunden Mit modernen Fahrzeugen, einem erfahrenen Team und einem hohen Anspruch an Qualität und Service garantieren wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf. 📍 Sitz in Frankfurt am Main – flexibel in ganz Deutschland & Europa unterwegs! Lassen Sie sich von unserem Service überzeugen! Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Bau- und Dienstleistungs-Service Michael Stippler Ich bin ausgebildeter Gerüstbauer und Berufskraftfahrer mit Führerscheinklasse C/CE, Fahrerkarte und Modulen. Seit vielen Jahren im Baugewerbe tätig, übernehme ich Transport- und Baustellenarbeiten zuverlässig und fachgerecht. Mit meiner eigenen 3,5-Tonnen-Pritsche und 1,5-Tonnen-Anhänger führe ich Material- und Baustellentransporte im Raum Dietzenbach, Offenbach, Frankfurt und Umgebung durch. Zusätzlich biete ich Baulogistik, Unterstützung bei Auf- und Abbauarbeiten sowie Fahrten mit gestellten LKWs an. Ich arbeite strukturiert, planbar und zuverlässig und lege Wert auf saubere, ehrliche Zusammenarbeit mit meinen Auftraggebern. Leistungen im Überblick: • Transporte mit eigener Pritsche und Anhänger • Baulogistik und Materialtransporte • Unterstützung auf Baustellen • Fahrten mit gestellten LKWs (C/CE, Module, Fahrerkarte) Standort: Dietzenbach
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Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.
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Schauen Sie gerne vorab auf unserer Homepage oder Instagram Seite vorbei: alt_interior_design Unsere Tischlerei ist seit mehr als 120 Jahren mit vielen zufriedenen Kunden aus dem Großraum Frankfurt tätig. Greifen Sie auf unseren Erfahrungsschatz zurück und lassen Sie sich für Ihr Projekt unverbindlich von uns beraten. Mit modernen Maschinen sowie CNC-Technik fertigen wir auf über 800 m² hochwertige Einzelmöbel sowie ganze Innenräume individuell und nach Kundenwunsch. Wir fertigen für Sie: -Einbaumöbel (Küchenschränke, Schlaf- und Badezimmer, Wand- und Deckenverkleidungen, Ankleiden, Bibliotheken, Dachausbauten, Nischeneinbauten) -Einzelmöbel (Sideboards, Tische, Kommoden, HIFI-Möbel, Hängeboards) -Türen (Zimmertüren, Wohnungseingangstüren, Haustüren, Schiebetüren, Brandschutztüren) -Objekteinrichtungen (Empfangstresen, Büroeinrichtungen, Bankeinrichtungen, Arztpraxen)
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Melodia Service – Ihr zuverlässiger Partner aus Dietzenbach Wir sind ein erfahrenes und engagiertes Team, das sich auf Trockenbau, Gartenbau, Abrissarbeiten, Bodenverlegearbeiten und Renovierungen spezialisiert hat. Unser Ziel ist es, jedes Projekt termingerecht, sauber und mit höchster Qualität umzusetzen. Ob kleine Reparatur oder komplette Sanierung – wir legen großen Wert auf Kundenzufriedenheit, transparente Kommunikation und fachgerechte Ausführung. Melodia Service steht für Zuverlässigkeit, faire Preise und handwerkliches Können aus einer Hand. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Sehr geehrte Damen und Herren, anbei sende ich Ihnen mein Anschreiben mit Informationen zu meinem Transportunternehmen und meinen angebotenen Dienstleistungen. Ich würde mich freuen, wenn wir die Möglichkeit einer Zusammenarbeit besprechen könnten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georgios Ploumis Bettinastrasse 5 63067 Offenbach am Main
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Wir sind ein kleines erfahrenes Team aus gelernten Handwerkern und Technikern sowie Dipl.-Ing.. Grund der Gründung, Unzufriedenheit der derzeitigen Qualität des Handwerks. Parallel zum neu gegründetem Handwerksbetreib bin ich persönlich über 20 Jahre als Fachplaner Elektrotechnik tätig, seit 2010 mit eigenem Büro. Bei uns haben Sie nur Kontakt zu deutschen Handwerkern mit Gesellenbrief. Zudem können wir Ihnen fachgerechte Brandmeldeanlagen planen, errichten und auch betreiben. Dafür notwendige Zertifizierung nach DIN 14675 durch den TÜV Rheinland erhalten und gemäß der Anforderungen auch regelmäßig geschult. Sollten Sie also eine funktionierende Brandmeldeanlage in Ihrem privaten Wohnräumen oder vermieteten Wohnflächen (hier Pflicht inkl. Haftung) fachgerecht ausgeführt wissen wollen, dann treten Sie an uns ran. Wir planen diese Anlage und erstellen eine fachgerechte Kostenberechnung nach DIN276. Des weiteren sind wir berechtigt Ihre elektrischen Anlagen und beweglichen elektrischen Betriebsmittel gemäß den geltenden Normen und Richtlinien zu prüfen. Auch das schützt Ihr Eigentum und Ihr Leben.