Sehr geehrter Kunde
wir sind ein junges, erfahrenes und motiviertes Unternehmen.
Unsere Mitarbeiter haben jahrelange Berufserfahrung in ihren Aufgabenbereichen.
Wir führen für sie Umzüge, Transporte aller Art bis 15 cbm - 1000 KG , Haushaltsauflösungen und alle Art von Entrümpelungen durch.
Moderne Fahrpark und erfahrenes Personal garantieren sichere , schnelle und saubere Transportleistungen .
Ihr Transport ist natürlich versichert ( Transportversicherung, Frachtführer – Haftung Versicherung * Inland- Ausland ) und wird in geschlossene Fahrzeugen durchgeführt. Wir transportieren für Gewerbliche und Privatkunden von 1 bis 1000 kg , alles überall hin ! Wir haben uns auf Auslands-Umzüge bis 15 cbm bzw. Transporte, auch incl. der erforderlichen Zollabwicklung ( England , Irland, Schweiz , usw.) spezialisiert.
*** Angenommene Auftrage werden ausschließlich von uns ausgeführt, ohne Einschaltung Dritte ( wie Subunternehmer)
Wir bieten Ihnen und Unserer Kunden Service und Kompetenz an:
& Transport alle Art
& Umzüge - Übersiedlung bis 15 cbm / 1200 Kg
& Möbeltransport
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Unsere Angebote gilt vorbehaltlich folgender Regelung:
Höhere Gewalt, insbesondere die derzeitige Corona-Pandemie und die aufgrund dessen erlassenen inländischen und ausländischen behördlichen Maßnahmen (wie insbesondere Einreiseverbote, Quarantäne- bzw. Melderegelungen) und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse in diesem Zusammenhang, befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten bis hin zum Recht auf Rücktritt vom Vertrag, falls eine Vertragsdurchführung in absehbarer Zeit als unzumutbar erscheint. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
++++++ Informationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB und sonstige Informationen +++++
Anwendungsbereich -
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
Grundsätzliches -
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung). Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Haftungshöchstbetrag -
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von € 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
Wertersatz -
Hat der Möbelspediteur Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen.Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadenfeststellung zu ersetzen.
Haftungsausschluss -
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
Besondere Haftungsausschlussgründe -
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
1.Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
2.ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch denAbsender;
3.Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;
4.Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
5.Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hin-gewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat
6.Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
7.Die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.
Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Außervertragliche AnsprücheDie Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiungen und begrenzungen -
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werden, begangen hat.
Schadensanzeige -
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Untersuchen sie das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste. Zeigen Sie diese dem Möbelspediteur spätestens am Tage nach der Ablieferung an. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss die um den Anspruchsverlust zu verhindern in jedem Fall inschriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen.Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe der telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung
Erstattung der Umzugskosten -
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgebereinen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
Sicherung besonders Transport empfindlicher Güter -
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HIFI-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Elektro- und Installationsarbeiten -
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten (auch an EDV) berechtigt.
Sammeltransport -Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
AufrechnungGegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
Missverständnisse -
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten
Nachprüfung durch den Absender -
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts -
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag -
Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB. Bei Kündigung des Auftrages durch den Absender, kann der Möbelspediteur nach § 415 Abs. 2 HGB ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
Verjährung -
Ansprüche aus einer Beförderung gemäß §§ 407 ff HGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde. Ist das Gut nicht abgeliefert worden, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen.
Gerichtsstand -
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftragzusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.