
Einige unserer am besten bewerteten Pflaster- und Straßenbauer in Betzenstein
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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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Gelernter Maurer. Jahrelang in Führungsposition. Unter anderem im Bereich Erdbau/Hochbau/Ausbau/Altbausanierung/Kellerabdichtung/Pflasterarbeiten/Kanalarbeiten. Eigener Fuhrpark mit LKW, Bagger, Rüttelplatte etc
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Wir sind ein Garten und Landschaftsbau Unternehmen mit vier Mitarbeitern aus dem Ahorntal. Wir bieten Baggerarbeiten jeglicher Art, Gartenpflege, Wegsanierungen Um-Neugestaltung und Planung von Außenanlagen auf Wunsch auch in 3D an.
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Sehr geehrte Damen und Herren, gerne stehe ich Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Partner bei anfallenden Arbeiten rund um Ihr Haus und Ihren Garten zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Emanuel Facius
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Zuverlässiger und erfahrener Handwerker mit vielseitigen Fähigkeiten in den Bereichen Renovierung, Reparatur und Instandhaltung. Ich arbeite sorgfältig, effizient und lösungsorientiert – sei es im Innenausbau, bei Sanierungsarbeiten oder bei kleineren Reparaturen rund ums Haus. Mit einem hohen Qualitätsanspruch und viel Liebe zum Detail sorge ich dafür, dass jedes Projekt sauber, pünktlich und zur vollsten Zufriedenheit umgesetzt wird. Freundlicher Kundenkontakt, saubere Arbeit und termingerechte Ausführung stehen für mich an erster Stelle.
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Sehr geehrte Bauherren, wir sind ein Fliesenlegermeisterbetrieb, spezialisiert auf hochwertige Fliesenarbeiten in den Bereichen Altbau / Umbau, Neubau, Wohnungsbau und Objektbau / Gewerbebau. Wir führen nachfolgend aufgeführte Arbeiten aus: Fliesenverlegung, Mosaikverlegung, Natursteinverlegung, Betonwerksteinverlegung, Silikonverfugung, Altbausanierung, Abbruch und Entsorgung, Mauerarbeiten, Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Estricharbeiten, Malerarbeiten, Pflasterarbeiten. Weiterhin führen wir mit unseren Partnerbetrieben Komplette Badsanierungen aus, bei komplexen Bauvorhaben auch mit Bauleitung. Zögern Sie nicht mit Uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie kompetent und Ehrlich.
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Goli bau arbeitet Bad renovieren &Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Bauunternehmen, Maurer Betonbauer und bietet Abbruch und Abrissarbeiten, Trockenbauer Kellersanierung, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen,
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Seit nun mehr als 20 Jahren sind wir im Garten und Landschaftsbau sowie Dienstleistungen rund ums und im Haus tätig. Vom Abriss über Baugrubenaushub bis zum fertig gestalteten Garten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unser Maschinenpark ist von Baggerarbeiten über Blech und Holzarbeiten sowie Elektroarbeiten komplett ausgestattet. Durch ständige Schulungen und Fachmessenbesuche halten wir unser Wissen und unsere Techniken auf dem neuesten Stand. Ein weiterer Geschäftszweig ist die Beratung und Installation von intelligenten Strom- und Heizkonzepten mittles PV; PV-Thermie; BHKW's Solarthermie. Die Qualität der verbauten Materialen sowie deren Einbau ist uns sehr wichtig, sodass Auftraggeber auch nach Jahren noch Freude an Ihrem Objekt haben. Neu hinzugekommen ist der Einbau und die Wartung von Kleinkläranlagen. Probenahme von Haufwerken und deren Analyse auf Schadstoffe mit Analysenbericht (LAGA) Der neue Geschäftszweig Tiefbau, Kanalbau entwickelt sich ständig weiter.