
Einige unserer am besten bewerteten Pflaster- und Straßenbauer in Buckenhof
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Garten- und Baggerarbeiten sowie professionelles Heckenschneiden. Saubere Ausführung, schnelle Termine und faire Preise.“
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Nebenberuflicher Handwerker für Arbeiten rund um Haus und Garten. Großes FZG mit Hänger und aller Art von Werkzeug ausgestattet. Gerne alles anbieten.
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Achhammer Haustechnik ist ein zuverlässiger Partner im Bereich Sanitär- und Heizungstechnik und betreut sowohl Privatkunden als auch Unternehmen. Mit fachlicher Kompetenz, modernem Know-how und hohem Qualitätsanspruch bietet das Unternehmen individuelle Lösungen rund um Installation, Wartung und Reparatur von Sanitär- und Heizungsanlagen. Der Fokus liegt auf sorgfältiger Planung, kompetenter Beratung und sauberer Umsetzung – für effiziente, langlebige und komfortable Haustechniklösungen. Dabei stehen Zuverlässigkeit, Kundennähe und termingerechte Arbeit stets im Mittelpunkt.
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Gartengestaltung, Zaunbau, Rasen und Baumpflege. Bau und Service von Bewässerungsanlagen. Hilfe bei Mähroboter Störungen ( Kabelsuche ) Über 10 Jahre Erfahrung im Bereich Gartenpflege und Gestaltung. Baumpflege AS Baum 1, DEULA Rheinland Mobile Bandsäge- wir schneiden für sie Balken Bretter.
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Ihr zuverlässiger Partner für die Grundstückspflege. Obstbaum- und Baumpflege, Hecke schneiden, Rasen mähen, uvm
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Innova Bau GmbH – Ihr Projekt in besten Händen! Sie planen eine Sanierung, Modernisierung oder einen Umbau? Dann sind wir genau der richtige Partner für Sie! Innova Bau GmbH steht für Zuverlässigkeit, Kompetenz und saubere Arbeit – von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung. Unsere Leistungen für Sie: • Wärmepumpen • Badsanierungen • Heizungs- & Sanitärtechnik • Fußbodenheizung • Abbrucharbeiten • Fliesenarbeiten • Asbestsanierung • Bodenlegerarbeiten • Elektroarbeiten • Komplette Sanierungen Egal ob kleine Renovierung oder großes Projekt – wir beraten Sie persönlich und setzen Ihre Wünsche fachgerecht um! Melden Sie sich – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Willkommen bei MK Hausmeisterservice. Ihrem zuverlässigen Partner für Hausmeister- und Gartenarbeiten. Mein Name ist Marios Kryoneritis, und ich führe mit Stolz das Familienunternehmen weiter, das mein Vater vor 18 Jahren gegründet hat. Wir stehen für professionelle Betreuung und umfassende Dienstleistungen rund um Immobilien und Grünflächenpflege. Von regelmäßigen Wartungsarbeiten über Reparaturen bis hin zur Gartenpflege – bei uns steht Qualität und Kundenzufriedenheit an erster Stelle. Gerne übernehmen wir auch individuelle Aufträge und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
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Gartenpflege, Hausordnung, Büroreinigung, Gebäudereinigung, Entrümpelung, Kleine Transport & Umzüge Weitere Arbeiten auf Anfrage
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Liebe Interessierte, ich bin Einzelunternehmer in der Nähe von Lauf an der Pegnitz. Meine Kernkompetenz liegt im Bereich Baum- und Landschaftspflege. Auch kleinere Bautätigkeiten führe ich gerne für Sie aus. Über den Kontakt freue ich mich immer. Viel Freude mit Ihrem Garten. Kilian Orth
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- Innenausbau - Sanierung - Massivholz - Fußböden - Sonderanfertigungen aller Art - Fenster und Türen - Restauration und Reperatur Sprechen Sie mich persönlich an, ich freue mich
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Theodosios Kryoneritis arbeitet als Monteur und Allroundhandwerker, Garten- und Landschaftsbauer, Maurer und Betonbauer, Zaunbauer, Dachdecker, Trockenbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Aufbau und Austausch von Zäunen, Abrissarbeiten und Entsorgung, Aufbau von Trockenbauwänden und -verkleidungen, Entrümpelung und Entsorgung, Geschäfts- und Haushaltsauflösung, Dachdämmung, Setzen von Rasenkanten in der Umgebung von Lauf an der Pegnitz, an.
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Unsere Leistungen im Überblick: • Trockenbauarbeiten (Wände, Decken, Schallschutz, Raumaufteilung) • Verlegen von Böden (Laminat, Vinyl, Parkett, Teppich, Designböden) • Montage von Türen (Zimmertüren, Wohnungstüren, Sonderlösungen) • Komplettsanierung von Wohnungen und Büroflächen • Koordination aller Gewerke aus einer Hand • Saubere, präzise und termingerechte Arbeit 💼 Warum wir? • Qualifizierte Fachkräfte mit Liebe zum Detail • Faires Preis-Leistungs-Verhältnis • Garantie auf unsere Arbeiten • Individuelle Beratung und transparente Kommunikation • Saubere Baustellen & respektvoller Umgang mit Ihrem Eigentum Wir freuen uns darauf, Ihr Projekt gemeinsam zu realisieren. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir beraten Sie gerne!
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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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