
Einige unserer am besten bewerteten Pflaster- und Straßenbauer in Büchenbach
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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und bieten folgende Tätigkeiten an: - Baumfällungen/ Problemfällungen - Rodungsarbeiten - Baufeldrodungen - Durchforstungsarbeiten - Entsorgung von Ast- und Stammgut - Baggerarbeiten (9t Bagger)
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Neben Gartengestaltung mit aller hierzu gehörenden Arbeiten wie erstellen von: Pflasterbelägen,Trockenmauern, Gartenteichen Pflanz u. Rasenflächen usw. nehme ich auch Aufträge in den bereichen Erdbau; Abbruch; Kanal/Tiefbau; Containerdienst; Baumaschinenverleih; Lieferung aller am Bau benötigten Schüttgüter wie Sand, Kies, Schotter, Resyclingmaterial; Humus, Rindenmulch und Kompost an, Durch den Einsatz einer eigenen Siebanlage kann Humus auch gesiebt bzw. mit Kompost gemischt werden Für Erd u. Abbrucharbeiten stehen Raupenbagger in 1,7; 5; 9; 15 u. 23To. mit diversen Anbaugeräten zur verfügung so wie ein Bauschuttrecycling Brech-Anlage zur verarbeitung des Bauschuttes vor Ort. Eine weitere Dienstleistung ist das lockern u. fräsen von Erdmaterial vor Ort mit Schlepperfräese od. Einachs Motorfräse Durch den Bereich Gebäudeabbruch stehen unter anderem Historische Sandsteinquader, Mauerziegelsteine u. Bauholz für Neuanlagen u. Resturationen bereit. Baumfällung mit Wurzelstock entfernung runden den Leistungsbereich ab
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RM Bau UG -Ihr zuverlässiger PARTNER rund um Bauen und Renovieren Wir sind ein professionelles Bauunternehmen mit Erfahrung in Rohbau ,Trockenbau,Sanierung,Abbrucharbeiten und Hausmeisterservice.Wir übernehmen Arbeiten rund um Haus Wohnung und Gewerbeobjekte schnell,sauber und zuverläsig.Qualität,faire Preise und termingerechte Ausführung stehen bei uns an erste Stelle. Ob kleine Reparaturen oder großere Bauprojekte wir arbeiten professionell und kundenorientiert. Kontaktiranja Sie uns gerne für ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Kurzfristige Termine möglich
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ReNewSpace steht für zuverlässige, durchdachte und hochwertige Handwerksdienstleistungen mit einem klaren Fokus auf Funktion, Präzision und Nachhaltigkeit. Wir übernehmen Servicarbeiten und vielseitige Handwerksaufträge im privaten wie gewerblichen Bereich – kompetent, termintreu und mit einem hohen Qualitätsanspruch.
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Hallo, wir sind seit 30 Jahren ein Fachbetrieb für Baumkontrolle, Baumpflege, Baumfällungen. Umweltbaubegleitung Baumschutzfachliche Baubegleitung Wir arbeiten nach Fll und ZtV Baumpflege. Durch regelmäßige Fortbildungen können wir ihnen eine fachgerechte Beratung rund um ihre Bäume bieten. wir bieten auch Gartenarbeiten wie: Gehölzschnitte, Rasenanlage, Zaunbau, Aufbau von Carports und Gartenhäuser. Ich selbst bin: staatlich geprüfter Forstwirt Fll zertifizierter Baumkontrolleur zertifizierter Sachkundiger für Baumhabitate Sachverständiger für Baumschutzfachliche Baubegleitung Fachagrarwirt für Baumpflege
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Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Meine lieben Freunde, zunächst möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Valentyn Kaplin. Ich führe eine mittelständische Firma mit Sitz in einer Stadt Röthenbach a. d. Pegnitz in Bayern. Seit 15 Jahren bin ich in der Baubranche tätig, deshalb diese mehrjährigen Kenntnisse und Erfahrung erlauben mir meine Dienstleistungen im Bereich Trockenbau an Sie anbieten und helfen Ihnen dabei Ihre Wünsche zu verwickeln.
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RS - Hausmeisterdienste rund ums Haus / Garten möchte sich hiermit für die saubere und zuverlässige Erledigung aller in diesem Bereich anfallenden Arbeiten empfehlen. Bitte kontaktieren sie uns für ein erstes unverbindliches Gespräch damit wir einen Überblick über Ihren Arbeitsanfall bekommen und Sie gleichzeitig eine Kostenübersicht erhalten können, natürlich kostenlos.