
Einige unserer am besten bewerteten Pflaster- und Straßenbauer in Seukendorf
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Willkommen bei SMS Dienstleistungen, Ihre Gebäudereinigung in Nürnberg, Gebäudereinigung in Fürth, Gebäudereinigung in Erlangen und Umgebung. Bei uns erhalten Sie eine professionelle und umfassende Reinigung von Wohngebäuden, Büro- und Praxisräumen sowie aller privaten und gewerblichen Räumlichkeiten. Unser Service umfasst alle Reinigungsarten und Services rund um Ihr Gebäude in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Umgebung. Gebäudereinigung Glasreinigung Fassadenreinigung Unterhaltsreinigung Grundreinigung Baureinigung Baureinigung Abbruch und Demontage Entrümpelung Büroreinigung Treppenhausreinigung Teppichreinigung Gartenpflege Winterdienst Hausmeisterservice Malerarbeiten Kleinstransport
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Ich und meine Mitarbeiter sind seid 20 Jahren in der Branche und Erledigen professionelle Arbeit.
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Ich biete folgende Dienstleistungen an: Garten- und Landschaftsbau - Platz- und Wegebau - Terrassen - Anbringen v. Terrassenüberdachung - Pflasterarbeiten - Pflege von Gärten und Grünanlagen - Rollrasen - Mauern-/Trockenmauern - Erdarbeiten - Zaunbau Abbrucharbeiten - Abbrucharbeiten ohne Statik Trockenbau - Stellen von GK-Trennwänden inkl. spachteln- und streichen - Einbau von Fenster-, Türen-, Zargen
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Skutta Renovierung ist inhabergeführt und steht für Zuverlässigkeit! Das Firmenmanagement ist zukunftsorientiert und sozial kompetent.
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Betriebsgründung: 02.01.2013 Garten- und Landschaftsbau, Pflasterarbeiten, Gestaltung Rund um aus und Garten
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Unsere Tätigkeiten sind - Grünpflege - Reparaturen rund ums Haus - Renovieren von Wohnungen - Wartung von Feuerschutz Türen und Toren - Austausch Fenster und Türen - Hausmeister Tätigkeiten -
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Willkommen bei MM Baggerbetrieb Erdbewegung UG! Wir sind ein freundlicher und motivierter Familienbetrieb, der seit 2021 besteht, aktuell verfügen wir über 6 engagierte und zuverlässige Mitarbeiter für verschiedene Bereiche in unserem Unternehmen. Erdarbeiten sind der Anfang jedes Bauprojekts. Wir bieten privaten, gewerblichen und kommunalen Auftraggebern unsere langjährige Erfahrung und stehen für eine termingerechte Ausführung. Unsere Leistungen im Überblick: • Bodengutachten erstellen und Bodenanalyse fertigen • Baugruben jeder Größenordnung, Bodenaushub • Abfuhr und Entsorgung von Aushubmaterial • Hangabsicherung und Hangbefestigung • Hinterfüllen von Bauwerken • Schotterschichten einbauen und verdichten • Abbrucharbeiten • Lieferung von Schüttgütern aller Art • Baggerarbeiten von 2,5 t bis 30 t Kettenbagger • Grundstückserschließung, Erschließungsarbeiten jeglicher Art • Kanalrohre verlegen + Kanalanstich • Erledigung der kompletten Entwässerung (Regenwasser und Schmutzwasser) • Revisionsschächte, Zisternen, Rückhaltebecken setzen und einbauen Besuchen Sie unsere Internetseite und erfahren Sie mehr über uns! https://mm-baggerbetrieb-erdbewegung-ug.webnode.page/
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Unsere Leistungen im Überblick: -Pflaster- und Natursteinarbeiten -Gartengestaltung -Terrassenbau -Sichtschutz- & Zaunbau -Rollrasenverlegung -Gartenbewässerung -Gartenpflege -Treppen- & Stufenanlagen -Pool- & Teichbau Lassen Sie sich von unseren Referenzen inspirieren und kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam machen wir Ihren Garten zu einem Ort der Erholung und Entspannung!
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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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Handwerk ist für mich nicht nur ein Beruf, sondern seit vielen Jahren eine echte Leidenschaft. Ich habe mein Hobby zum Beruf gemacht, weil es mich erfüllt, Dinge mit den eigenen Händen entstehen zu lassen - sauber, präzise und zuverlässig. Das ist der Kern meiner Arbeit. Ich bin handwerklich vielseitig, packe gerne an und lege Wert auf echte Qualität statt schnelle Lösungen. Für mich zählt, dass ein Projekt am Ende nicht nur technisch einwandfrei ist, sondern dass Sie als Kunde zufrieden, entspannt und glücklich sind. Genau das ist mein Anspruch bei jedem Auftrag – egal ob kleine Reparatur, Renovierung oder komplette Umgestaltung. Ich liebe es, Projekte zu planen, Ideen zu entwickeln und sie Schritt für Schritt in die Realität zu bringen. Jedes Haus, jede Wohnung, jeder Raum hat seine eigene Geschichte und seine eigene Energie. Mein Ziel ist es, diese zu stärken, aufzuwerten und für Sie ein Umfeld zu schaffen, in dem Sie sich rundum wohlfühlen.
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Hausmeisterdienste & Gebäudereinigung – Zuverlässig und professionell Wir bieten zuverlässige Hausmeisterdienste und professionelle Gebäudereinigung für Wohn- und Gewerbeimmobilien an. Dazu gehören Objektkontrollen, Treppenhaus- und Büroreinigung, Gartenpflege, Kleinreparaturen, Winterdienst sowie die Betreuung technischer Anlagen. Wir sind ein junges, motiviertes Team auf dem Markt und legen großen Wert auf Seriosität, Qualität und Termintreue. Aktuell suchen wir neue Geschäftspartner und freuen uns auf eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit.
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