
Einige unserer am besten bewerteten Pflaster- und Straßenbauer in Vilseck
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Unser breit aufgestelltes Team aus Schreiner, Baumpfleger und Metaller bieten wir die optimalen Allrounder für die verschiedensten Einsätze rund ums Haus & garten oder für ihren Betrieb.
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Herzlich Willkommen bei Reinigungsservice Sommer > Sie suchen einen gut funktionierenden Reiniungsservice? > Einen gut organisierten Spezialisten, der Sie in allen Fragen der Reinigung entlastet? > Jemanden, auf den Sie sich vollständig verlassen können? > Keine "Fakefotos", sondern Fotos vor und nach der Reinigung 1 zu 1! - Bilder sagen mehr als Worte. Dann sind Sie hier genau richtig! Von was profitieren Sie? + Von einem angemessenen fairen Preis - Leistung - Verhältnis + Dienstleistungen werden nach Arbeitszeit und Arbeitsmaterial abgerechnet.(Wir sagen NEIN zur Schwarzarbeit!) + Gerne stelle ich Ihnen bei einer gemeinsamen Objektbegehung zur Seite und berate Sie individuell, um Ihren Reinigungsbedarf zu ermitteln und erstelle Ihnen nach Wunsch ein kostenloses und unverbindliches Angebot. + Handwerkskarte und weitere Qualifikationen in LMHV, EQF usw. Warum sollten Sie sich für uns entscheiden? - Faires Preis - Leistung - Verhältnis - Flexibilität in den Zeiten - Unkompliziert aus einer Hand - Jung - Dynamisch - Zuverlässig - Nichtraucher - Tierlieb - Eingetragen bei der Handwerkskammer - Deutsches Unternehmen - Mental-Coach (A. Lizenz) Level 4 in Anlehnung an EQR/EQF - HACCP-Konzept VO Richtlinien (EG) 852/2004 - Allergenkennzeichnung (LMIV) Nr. 1169/2011 - LMHV §4 LMHV nach der VO (EG) Nr.852/2004 + DIN 1051 - Gesundheitsbelehrung LMHV
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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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Haus und Hof Service Fleischmann – Zuverlässig & professionell ! Hallo, ich bin Luca vom Haus und Hof Service Fleischmann, 20 Jahre alt, und führe mit Leidenschaft meinen neugegründeten Hausmeisterservice als Nebengewerbe. Mein Ziel ist es, Ihre Immobilie stets in einem einwandfreien Zustand zu halten – zuverlässig & gründlich. Meine Leistungen: ✅ Objektbetreuung & Haustechnik ✅ Garten- & Grünanlagenpflege ✅ Streich Arbeiten ✅ Reinigung von Gehwegen & Treppenhäusern ✅ Kleinreparaturen & Instandhaltung ✅ Kehrarbeiten ✅ Abrissarbeiten & Rückbau Egal ob regelmäßige Pflege oder kurzfristige Einsätze – ich stehe Ihnen mit vollem Engagement zur Seite. Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Angebot! Ich freue mich auf Ihre Anfrage!