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Einige unserer am besten bewerteten Zaunbauer in Frankenthal ()

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  • Herzlich willkommen! Ich bin Pylyp Mustazapov, Metallbau-Meister. Mein Fachgebiet liegt in der Metallbaukonstruktion, spezialisiert auf die Anfertigung von Geländern, Balkonen, Treppen und anderen individuellen Metallkonstruktionen. Ich beherrsche präzises Schweißen, insbesondere MAG und WIG, und arbeite gelegentlich auch mit Aluminium. Darüber hinaus visualisiere ich meine Projekte gerne mit der Hicad-Software, um meinen Kunden klare Einblicke zu bieten. Meine Passion für Metallbau spiegelt sich in jedem Projekt wider. Von der Konzeption bis zur Umsetzung strebe ich danach, sowohl den Kunden als auch mich selbst zufriedenzustellen. Qualität und Langlebigkeit haben dabei oberste Priorität. Jedes Projekt wird mit Hingabe angegangen, um sicherzustellen, dass es den höchsten Standards entspricht. Mit einer starken Betonung auf Kundenzufriedenheit setze ich nicht nur auf technische Exzellenz, sondern auch auf die Schaffung von Lösungen, die den individuellen Anforderungen und Wünschen meiner Kunden gerecht werden. Es ist meine Mission, Projekte so umzusetzen, dass sie nicht nur den Erwartungen entsprechen, sondern sie übertreffen. Wenn Sie nach einem zuverlässigen und leidenschaftlichen Metallbau-Meister suchen, der auf Qualität und Kundenzufriedenheit setzt, bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie. Kontaktieren Sie mich gerne, um mehr über meine Dienstleistungen im Bereich Metallbaukonstruktion zu erfahren. Ich freue mich darauf, gemeinsam großartige Projekte wie Geländer, Balkone, Treppen und vieles mehr zu realisieren.

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  • Zaunbauer in Frankenthal ()

    Bin seit über 20 Jahren Selbstständig

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  • **Pflaster- und Terrassenbau** Wir bieten professionelle Pflasterarbeiten sowie den Bau von Terrassen mit Pflastersteinen, Betonplatten, Keramikplatten und weiteren Belägen an. Von der fachgerechten Untergrundvorbereitung bis zur fertigen Fläche sorgen wir für eine langlebige, stabile und optisch ansprechende Ausführung. **Zaun- und Sichtschutzmontage** Wir übernehmen die fachgerechte Montage von Zäunen und Sichtschutzelementen aus verschiedenen Materialien. Dazu gehören das Setzen und Betonieren von Pfosten sowie die präzise Montage der Zaunelemente für mehr Privatsphäre, Sicherheit und eine ansprechende Grundstücksgestaltung. **Terrassenbau** Wir erstellen moderne Terrassen nach Ihren Wünschen – ob aus WPC, Betonplatten, Keramikplatten oder anderen Terrassenbelägen. Dabei achten wir auf eine stabile Unterkonstruktion, ein sauberes Erscheinungsbild und eine hochwertige Ausführung bis ins Detail. **Gartenarbeiten** Unser Leistungsangebot umfasst Gartenarbeiten wie Rasenvorbereitung, Fräsarbeiten, Nivellierung von Flächen, Verlegen von Rollrasen sowie allgemeine Pflege- und Gestaltungsarbeiten. Wir sorgen für gepflegte und attraktive Außenbereiche rund um Ihr Zuhause. **Montagearbeiten** Wir bieten vielseitige Montagearbeiten rund um Haus und Garten an. Ob Sichtschutz, Gartenzäune, Terrassenelemente oder andere Bauteile – wir arbeiten zuverlässig, sauber und termingerecht. **Renovierungs- und Reparaturarbeiten** Kleinere Renovierungs- und Reparaturarbeiten führen wir fachgerecht und zuverlässig aus. Unser Ziel ist es, bestehende Bereiche zu erhalten, zu modernisieren und Schäden nachhaltig zu beheben.

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  • Zaunbauer in Frankenthal ()

    „Willkommen bei Ihrem Experten für professionelle Baumpflege! Seit 2009 verfügen wir über umfassende Erfahrung in der fachgerechten Baumpflege nach ZTV-Standards und sind Ihr zuverlässiger Partner für alle Dienstleistungen rund um Bäume und Grünflächen. Als zertifizierte Sachkundige für Baum-Habitatstrukturen legen wir besonderen Wert auf die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Bäume sowie deren ökologischen Wert als Lebensraum. Unser Leistungsspektrum umfasst: • Baum- und Kronenschnitt • Fällungen mit Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne • Baumkontrollen nach FLL-Richtlinien • Eingehende Untersuchungen • Ökologische Baubegleitungen Dank unserer Spezialisierung auf Habitatstrukturen sorgen wir dafür, dass wertvolle Lebensräume erhalten bleiben und die Biodiversität gefördert wird. Ob auf privaten Grundstücken, in öffentlichen Grünanlagen oder auf Baustellen – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte, nachhaltige Lösungen mit einem hohen ökologischen Anspruch. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir freuen uns darauf, Ihre Projekte kompetent und verantwortungsvoll zu betreuen!“

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  • Zaunbauer in Frankenthal ()

    Jung und dynamisch :) Körperlich und mental belastbar. Spreche Englisch, Deutsch, Lettischen und Russisch. Besitze einen Führerschein Klasse B und einen eigenen PKW (Toyota IQ). Null I V I I VII VIII IX IX VIII IX IX

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  • Ich bin Alexander Guder und betreibe hauptberuflich eine Upcycling-Manufaktur, in der ich Möbel und Einrichtungsgegenstände gestalterisch überarbeite und zu individuellen Unikaten weiterentwickle. Design, Materialwirkung und kreative Lösungen stehen dabei im Mittelpunkt meiner Arbeit. Auf MyHammer biete ich ergänzend handwerksnahe Dienstleistungen sowie kleinere Reparatur-, Montage- und Ausbesserungsarbeiten an. Diese Leistungen ergeben sich aus meiner täglichen gestalterischen Praxis und meinem sicheren Umgang mit unterschiedlichen Materialien, Oberflächen und Konstruktionen. Ich unterstütze dort, wo Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Alltagsobjekte funktional instand gesetzt, angepasst oder optisch aufgewertet werden sollen. Besonders bei individuellen Aufgaben, bei denen Standardlösungen nicht ausreichen, profitiere ich von meiner Erfahrung im Upcycling und Redesign. Ich arbeite sorgfältig, zuverlässig und mit Blick fürs Detail. Transparente Kommunikation, Termintreue und eine saubere Ausführung sind für mich selbstverständlich. Wenn Sie einen vielseitigen Ansprechpartner mit gestalterischem Anspruch für kleinere Arbeiten oder individuelle Lösungen suchen, freue ich mich auf Ihre Anfrage.

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  • Zaunbauer in Frankenthal ()

    Ich arbeite präzise und sorgfältig im allgemeinen Handwerk oder Garten-/Landschaftsbau. Gerne erledige ich kleine Handwerkerarbeiten für Sie oder übernehme auch größere Baustellentätigkeiten. Ich freue mich auf Sie!

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  • In Bad Schönborn können Sie sich bei der professionellen Betreuung und Erledigung von Pflaster- und Straßenbauer-Aufträgen auf uns verlassen. Wir bieten unseren Kunden immer den bestmöglichen Service – bei Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen, Anlegen und Ausbessern von Gartenwegen, Öffentliche Flächen und Wege pflastern, Setzen von Rasenkanten und weiteren Dienstleistungen. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, und wir finden die beste Lösung für Sie.

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  • Zaunbauer in Frankenthal ()

    Herzlich willkommen bei HeuMo GbR – Ihrem zuverlässigen Partner für Hausmeisterdienste und Handwerksarbeiten aller Art! Als erfahrenes Kleinunternehmen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen rund um Ihr Zuhause oder Ihre Immobilie. Mit unserer langjährigen Expertise im Bereich Metall und Handwerk stehen wir Ihnen bei einer Vielzahl von Aufgaben zur Seite: • Hausmeisterdienste jeglicher Art • Montagen und Installationen • Gartenpflege und Grünanlagenservice • Terrassen- und Hofeinfahrtsreinigung • Mauerreinigung • Aufbau von Doppelstabmattenzäunen Bei HeuMo GbR legen wir besonderen Wert auf Qualität, Zuverlässigkeit und eine persönliche Kundenbetreuung. Ihre Zufriedenheit ist unser größtes Anliegen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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  • Zaunbauer in Frankenthal ()

    Ich habe mehr Erfahrung bei Baumpflege und gartenpflege

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  • Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.

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  • Zaunbauer in Frankenthal ()

    Es gibt viele Reinigungsfirmen – aber wir setzen bewusst auf Persönlichkeit und Vertrauen. Bei uns bist du nicht einfach nur ein Auftrag, sondern ein Mensch mit individuellen Bedürfnissen. Wir hören dir zu und passen unsere Arbeit genau an deine Wünsche an. Ob gründliche Reinigung, kleine Reparaturen oder Hilfe beim Umzug – wir nehmen uns Zeit, arbeiten sorgfältig und behandeln jedes Zuhause und jedes Gebäude so, als wäre es unser eigenes. Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Freundlichkeit sind für uns keine Extras, sondern selbstverständlich. Deshalb entscheiden sich unsere Kunden nicht nur für unsere Leistung, sondern bleiben uns auch langfristig treu. Und das Beste: Unser 24-Stunden-Service sorgt dafür, dass du uns jederzeit erreichen kannst – egal ob Notfall oder kurzfristiger Auftrag.

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  • Möbelmontage Umzugshilfe Badreperaturen

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  • Wir sind ein regional tätiges Baudienstleistungsunternehmen mit Schwerpunkt auf Bauendreinigung, Grundreinigung, Fensterreinigung, Hausmeisterservice und Gartenpflege. Sowohl Privatkunden als auch Unternehmen unterstützen wir mit zuverlässigen und termingerechten Dienstleistungen- einmalig oder im Rahmen von Daueraufträgen. Ob nach Neubau, einer Renovierung oder für die regelmäßige Objektbetreuung: Wir stehen für saubere Ergebnisse, sorgfältige Ausführung und faire Preise. Unser Einsatzgebiet umfasst Rhein Main und Rhein Neckar. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot. Emin Öner Sonne Baudienstleistungen

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  • Wir bieten allgemeine Arbeiten im Bereich Metall- und Maschinenbau. Sonderanfertigungen für Haus + Garten Allgemeine Handwerkliche Montagetätigkeiten Malerarbeiten

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