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Einige unserer am besten bewerteten Zaunbauer in Niddatal

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  • Zaunbauer in Niddatal

    BLG Bau ist ein anerkannter Meisterbetrieb und steht für fachgerechte, zuverlässige und hochwertige Handwerksleistungen aus einer Hand. Wir sind spezialisiert auf Fliesenarbeiten im Innenbereich sowie auf Garten- und Landschaftsbau, Außenanlagen und Pflasterarbeiten. Ob Bäder, Wohnräume, Terrassen, Wege oder komplette Außenanlagen – wir planen und realisieren jedes Projekt mit handwerklicher Präzision, hochwertigen Materialien und einem hohen Anspruch an Qualität und Sauberkeit. Darüber hinaus führen wir Reparaturarbeiten, Ausbesserungen und Sanierungsarbeiten fachgerecht und termintreu aus. Als Meisterbetrieb legen wir großen Wert auf Beratung, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit. Wir begleiten unsere Kunden von der ersten Idee bis zur fertigen Ausführung und bieten individuelle Lösungen für private und gewerbliche Auftraggeber. BLG Bau – Ihr kompetenter Partner für Fliesenarbeiten und Garten- und Landschaftsbau.

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  • Zaunbauer in Niddatal

    Kontaktieren Sie die Loco GmbH – Ihr vielseitiger Dienstleister Willkommen bei der Loco GmbH – Ihrem zuverlässigen und deutschlandweit agierenden Partner für vielseitige Dienstleistungen. Ob Montagearbeiten, Transport, IT-Dienstleistungen, Sanitärarbeiten oder Küchenbau – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand. 🔹 Montagearbeiten – Fachgerechte Montagen für Möbel, Küchen, Büros und mehr – schnell & präzise. 🚚 Transport & Logistik – Umzüge, Möbeltransporte & Materiallieferungen – sicher & zuverlässig. 💻 IT-Dienstleistungen – Netzwerke, Hard-/Software, Wartung – für Firmen & Privatkunden. 🚿 Sanitärarbeiten – Installation, Wartung & Reparaturen – von Badmodernisierung bis Rohrarbeiten. 🛠️ Küchenbau – Planung, Aufbau & Anpassung Ihrer Küche nach Maß. 📞 Kontaktieren Sie uns! Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Angebot? Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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  • 🔧 Metallbau Arslan – Maßarbeit aus Meisterhand Hochwertiger Metallbau & Edelstahlarbeiten – individuell, modern und langlebig. Als erfahrener Meisterbetrieb mit über 20 Jahren Erfahrung stehen wir für präzise Handwerksarbeit, durchdachte Lösungen und höchste Qualität. Wir fertigen maßgeschneiderte Metallkonstruktionen für private und gewerbliche Kunden – von der Planung bis zur Montage. 🛠️ Unsere Leistungen Edelstahlgeländer (Innen & Außen) Balkongeländer & Treppengeländer Balkonanlagen & Terrassenbau Vordach & Terrassenüberdachungen Tore & Zaunanlagen Sonderanfertigungen nach Maß Reparaturen & Anpassungen ⭐ Warum Kunden uns wählen ✔ Meisterbetrieb mit langjähriger Erfahrung ✔ Maßanfertigung – keine Lösungen von der Stange ✔ Saubere & präzise Verarbeitung ✔ Zuverlässige und termingerechte Umsetzung ✔ Persönliche Beratung & Planung 🏡 Ihr Vorteil In unserer Ausstellung können Sie verschiedene Designs und Materialien direkt erleben. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihr Projekt – funktional, langlebig und optisch hochwertig. 📞 Jetzt unverbindlich anfragen Sie haben eine Idee oder ein konkretes Projekt? Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen ein individuelles Angebot. 👉 Schnelle Rückmeldung garantiert!

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  • Zaunbauer in Niddatal

    Hallo, mein älterer Bruder, mein Vater und ich haben handwerkliche Fähigkeiten. Wir sind spezialisiert auf Maler-, Spachtel- und andere Ausbauarbeiten. Wir arbeiten organisiert, kompetent und sind stets pünktlich. Wenn Sie Wert auf eine stressfreie und fachgerechte Ausführung legen, kontaktieren Sie uns.

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  • Garten- & Landschaftsbau in Gießen – Ihr Garten in besten Händen! Wir sind ein junges, engagiertes Team aus Gießen und bieten professionelle Gartenarbeiten zu fairen Preisen an. Ob Pflege oder Neugestaltung – wir setzen Ihre Wünsche zuverlässig um. Unsere Leistungen: • Rasen mähen & Rollrasen verlegen • Hecken schneiden & entfernen • Pflasterarbeiten (Wege, Einfahrten, Terrassen) • Zäune montieren • Gartenpflege & Reinigung • Grünschnitt-Entsorgung • Natursteinverlegung • Treppenbau • L-Stein - Randsteine setzen Warum wir? • Zuverlässig & pünktlich • Freundliches Team mit Erfahrung • Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung • Faire & transparente Preise Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihr Projekt! Gießen & Umgebung

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  • Ich arbeite im Bereich Fertighäuser, Fenster und Bodenverlegung. Ich habe 9 Jahre Erfahrung in diesem Bereich und kenne mich gut mit verschiedenen Arbeiten rund um Häuser aus. Ich arbeite zuverlässig, sauber und sorgfältig

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  • Serdar Karadeniz arbeitet als Bauunternehmen, Boden- und Estrichleger, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Maurer und Betonbauer und bietet Diensleistungen in dem Bereich Legen von Estrichboden in der Umgebung von Erdfunkstelle Usingen, an.

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  • Erfahrenes Handwerker-Team für Renovierungen und Ausbauarbeiten – bereit für seriöse Projekte! Mit langjähriger Erfahrung im Bau- und Renovierungsbereich bieten wir hochwertige Dienstleistungen für seriöse Auftraggeber und Unternehmen, die Qualität schätzen. Wir sind auch als Subunternehmer verfügbar. Unsere Spezialgebiete: ✔ Renovierung und Sanierung von Räumen ✔ Alle Arten von Malerarbeiten (Spachteln, Schleifen, Streichen, Tapezieren) ✔ Lackierung und Holzverarbeitung ✔ Trockenbau (Rigips, Trennwände, abgehängte Decken) ✔ Verlegung aller Bodenbeläge (Parkett, Laminat, Fliesen) ✔ Montage von Türen, Fenstern, Türzargen und Rahmen ✔ Einbau von Sanitäranlagen (WC, Waschbecken, Duschen, Badewannen, Armaturen, Spiegel, Theken) ✔ Abdichten mit Acryl, PU-Schaum, Silikon und Dichtmassen ✔ Reinigung von Gebäuden und Außenbereichen, Entsorgung von Abfall und Bauschutt ✔ Gartenpflege und Grundstücksgestaltung ✔ Schulungen – Wir können Ihnen beibringen, wie Sie viele Arbeiten selbst ausführen können Wir sind bereit für jedes seriöse Projekt! Freundliche Grüße, wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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  • Wir sind eine erfahrene und flexible Metallbaufirma, deren Angebot sich über alle anfallenden Schlosser- und Stahlbauarbeiten erstreckt. Die Herstellung und Montage von Bauelementen wie Treppen, Geländern, Zäunen, Vordächern und Toren aus Stahl, Edelstahl ist uns genauso vertraut wie die Altbausanierung mit Reparaturen und Instandsetzungen. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Metallbauern steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie bei jedem Schritt Ihres Projekts. Vom Entwurf über die Fertigung bis zur Montage erhält unser Kunde alle Arbeiten aus einer Hand. Wir sind zur fachübergreifenden Zusammenarbeit bereit und können Ihnen auch Dienstleistungen anbieten, die über das reine Schlosserhandwerk hinausgehen. Fragen und Details hierzu lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Dazu stehe wir jederzeit zur Verfügung.

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  • D.F.I Installationen & Montage – Wir realisieren Ihre Projekte ​Ob Eigenheim, Büro oder Praxis: D.F.I ist Ihr vielseitiger Partner für fachgerechte Montagen und Elektroinstallationen. Wir bringen Erfahrung und Präzision in jedes Projekt – von der ersten Planung bis zur sauberen Umsetzung. ​Unser Leistungsportfolio: ​⚡ Elektro & Solar: Neuinstallationen, Erweiterungen sowie Montage von Balkonkraftwerken und Solaranlagen. ​🏡 Garten & Wellness: Aufbau von Gartenhäusern und Saunen aller Marken und Hersteller. ​🛋️ Möbel & Interior: Spezialisierte Montage von USM-Haller, Systemmöbeln und Küchenkomponenten. ​🛠️ Rundum-Service: Professionelle Installationen jeder Art für Wohn- und Arbeitsplätze. ​„Sie haben den Wohntraum – wir haben die Lösung.“ Lassen Sie sich unverbindlich beraten! Wir unterstützen Sie bei der Planung und garantieren eine ordnungsgemäße, qualitative Ausführung. ​👉 Jetzt unverbindliche Anfrage senden!

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  • Sie benötigen Unterstützung in Sachen Garten- und Landschaftsbauer von Fachleuten in Hofheim am Taunus oder Umgebung? Gartenbau tutay ist für Sie und Ihre Garten- und Landschaftsbauer-Aufträge da: Montage von Garten- und Außenbeleuchtung, Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Installation von Bewässerungsanlagen und -systemen, Anlage und Gestaltung von Gärten... – und vielen weiteren Dienstleistungen. Wir sind stolz auf die Qualität, die wir unseren Kunden vermitteln und bereitstellen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und erzählen Sie uns mehr über Ihre anstehenden Aufträge – und bekommen Sie einen Kostenvoranschlag.

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  • Hallo, ich bin Gärtner Ferdinand, nach abgeschlossener Berufsausbildung als Gärtner und Zierpflanzenbauer, sowie insgesamt 9 Jahre langer Berufserfahrung betreibe ich ein Gartenunternehmen um den Garten meiner Kunden wieder aufblühen zu lassen. Zu meinen Tätigkeitbereichen gehören: Allgemeine Gartenarbeiten, Heckenschnitt, Rückschnitt von Büschen-Sträuchern und Bäumen, Baumfällungen, Steinreinigung, Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln gegen Schädlinge, Unkrautentfernung, Neuanlagen von Beeten und Neubepflanzungen aller Art, Pflasterarbeiten/Reinigung, Erdarbeiten, Rodungsarbeiten sowie Gartenplanung und anschließende Ausführung von Baumaßnahmen im Außenbereich. Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, freue ich mich auf eine Auftragserteilung und eine gute Zusammenarbeit. Ferdinand von Zezschwitz

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  • Zaunbauer in Niddatal

    Fleißig! Zuverlässig!

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  • Guten Tag zusammen, Mein Name Ist Patrick Hahn. Ich bin aktuell 28 Jahre alt und bin 2023 in den Garten- und Landschaftsbauer Markt eingestiegen. Vorher habe ich mein Studium "Landschaftsarchitektur" (Bachelor of Engineering), an der Hochschule Geisenheim, in den Fachbereichen Freiraumplanung und Garten-Landschaftsbau im Rheingau absolviert. Mein Vater ist seit 2011 in der Branche tätig. Nun sind wir ein kleines 3-Köpfiges Team mit Now How und guter Schule und möchten unseren Kundenstamm erweitern. Ich möchte mich in meiner zukünftigen Laufbahn auf die Planung, Umsetzung & Pflege hochwertiger und harmonischer Pflanzungen spezialisieren, weil Ich mich in diesem Bereich am wohlsten fühle und mein Wissen in dieser Richtung gut einsetzen kann. -> Auf gut deutsch -> Ich suche Leute, welche die Pflanzliche Gestaltung ihres Gartens in meine Hände geben möchten. Ob Neuanlage oder Bestand spielt keine Rolle.. wir kriegen das zusammen hin. Abgesehen davon stehen wir natürlich auch für andere gärtnerische Leistungen zur Verfügung. - Pflege der Außenanlagen in Einzelaufträgen oder als Jahresverträge - Pflaster & Wegebau - Terrassenbau - Zaunbau - Baumpflege / Fellungen - Bewässerungsanlagen - Gartenbeleuchtung

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  • Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind in mehrere Tätigkeiten tätig. Von Autoverkauf bis zur Hausmeisterservice ist vieles dabei.

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  • Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.

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