Einige unserer am besten bewerteten Zaunbauer in Wackernheim
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Bin 15 Jahre in umzugsgeschäft gewesen, von Fahrer über Packer,möbelmonteur ,Schreiner bis zum möbelschlepper...
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Hallo, ich bin Edmond, und es freut mich sehr, Sie heute kennenzulernen! Als leidenschaftlicher Gartenpfleger mit jahrelanger Erfahrung widme ich mich der Kunst, Gärten zum Erblühen zu bringen. Mein Ziel ist es, Ihre grünen Oasen zu gestalten und zu pflegen, damit Sie die Schönheit der Natur in vollen Zügen genießen können. Ich biete maßgeschneiderte Lösungen an, die individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt sind – sei es bei der Pflege von Pflanzen oder der kreativen Gestaltung neuer Gartenbereiche. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen Ihre Gartenideen zu verwirklichen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Philipp Johannbroer HMS arbeitet als Elektriker, Küchen- und Möbelaufbauer, Monteur und Allroundhandwerker, Zimmerer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Installation und Reparatur von Klingel- und Gegensprechanlagen, Installation von SAT-Anlagen, TV- und Netzwerkkabeln, Installation von Lampen und Beleuchtungssystemen, Auf- und Abbau von Fertigmöbeln und Fertigteilen, Auf- und Abbau von Fertigküchen, Auf- und Abbau von IKEA Möbeln, Kleine Handwerks- und Montageleistungen, Installation von Smart Home und Heimautomatisierung in der Umgebung von Wiesbaden, an.
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Wir sind ein Unternehmen: mit langjähriger Berufserfahrung als Malermeister, außen Dämmung und außen Putz, sowie Fensterbauer.
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Hallo Marcin hier, ich bin ein Handwerker aus wiesbaden.Ich bin freundlich und bereit, Sie zu beraten, was Sie tun müssen. Lg Marcin
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Kardos Maurermeister arbeitet als, Bauunternehmen, Boden- und Estrichleger, Maurer und Betonbauer, Garten- und Landschaftsbauer, Bauplaner und -berater, Abriss- und Entsorgungsunternehmen und bietet Diensleistungen in den Bereichen Sanierung und Restaurierung von Fassaden, Betonieren von Bodenplatten, Gießen und Erneuern von Fundamenten und Bodenplatten, Kellersanierung, Montage von Garten- und Außenbeleuchtung, Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen, Gartenplanung und Landschaftsarchitektur, Architekturleistungen, Bauplanung und Statik, Abrissarbeiten und Entsorgung, Einbau und Sanierung von Treppen, Legen von Estrichboden, Anlegen und Pflegen von Rasenflächen, Bagger- und Erdarbeiten, Sonstige Arbeiten im Außenbereich, Entfernung und Entsorgung von Sondermüll, Trockenlegen von Mauerwerk und Schimmelsanierung, Kernbohrungen und Wanddurchbrüche, Rohbau und Mauerarbeiten, Kleine Mauerarbeiten, Setzen von Rasenkanten, Entsorgung von Gartenabfällen und Erdaushub, Montage von Sicht- und Lärmschutz in der Umgebung von Stockstadt am Rhein, an.
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Wir sind ein zuverlässiges Bau- und Renovierungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung im Handwerksbereich. Unser Schwerpunkt liegt auf Renovierungs-, Montage- und Innenausbauarbeiten. Wir arbeiten sauber, präzise und termingerecht. Unsere Leistungen: • Demontagearbeiten • Trockenbauarbeiten • Verlegung von Bodenbelägen (Laminat, Vinyl, Teppichboden) • Hausmeisterservice • Gebäudereinigung • Einbau von genormten Baufertigteilen • und vieles mehr Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Guten Tag, ich bin Hausmeister ,von Beruf bin ich Elektriker,aber ich kann viel machen dazugehören: Zaun,Tür,Finster,Schänke und Regale montieren demontieren ,Umzug Reinigung Lampen montieren Sprechanlage einbauen TV einrichten Kabel installieren,Trocken Bau, und vieles mehr …
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Qualitative Renovierungs- und Innenarbeiten! Ich übernehme alle Arten von Innenarbeiten – Verputzen, Spachteln, Streichen, Verlegen von Laminat und mehr. Ich garantiere Qualität, Sorgfalt und termingerechte Ausführung. Individueller Ansatz für jeden Kunden. Leider lerne ich gerade erst Deutsch, aber das wird weder die Qualität meiner Arbeit noch unsere Zusammenarbeit beeinträchtigen.
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Sie benötigen Unterstützung in Sachen Abriss- und Entsorgungsunternehmen von Fachleuten in Bad Kreuznach oder Umgebung? Melde-Bauunternehmen ist für Sie und Ihre Abriss- und Entsorgungsunternehmen-Aufträge da: Abrissarbeiten und Entsorgung, Entrümpelung und Entsorgung, Geschäfts- und Haushaltsauflösung, Kernbohrungen und Wanddurchbrüche – und vielen weiteren Dienstleistungen. Wir sind stolz auf die Qualität, die wir unseren Kunden vermitteln und bereitstellen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und erzählen Sie uns mehr über Ihre anstehenden Aufträge – und bekommen Sie einen Kostenvoranschlag.
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Seer geehrter Kunde/in mein Name ist Totko Velikov, das bieten wir an bei meine Firma: Velikov Shine&Clean -Hausmeister-Service -Gebäudereinigung -Gartenarbeit -Laminat verlegen LG Totko Velikov
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Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.
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Wir von Concept Bau sind ihr zuverlässiger Partner für hochwertige Bauleistungen in Rheinland-Pfalz. Unser Schwerpunkt liegt auf Bauwerksabdichtung, Fassadesanierung, Betoninstadnsetzung, Boden Beschichtung und Balkon Sanierung, sowie der Herstellung und von Industrieböden. Dank langjähriger Erfahrung, fachlicher Kompetenz und dem Einsatz moderner Techniken bieten wir ihnen maßgeschneiderte Lösungen - termingerecht, professionell und mit höchstem Qualitätsanspruch. Unser Ziel ist es, Bauwerke dauerhaft zu schützen, zu sanieren und optisch aufzuwerten. Verlassen Sie sich auf eine präzise und saubere Ausführung Ihrer Projekte - von kleinen Sanierungsarbeit bis hin zu komplexen Bauvorhaben.
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Mit meiner über 25-jährigen Berufserfahrung als Forstwirt im Angestelltenverhältnis des Forstzweckverbandes St. Goar-Oberwesel und der zusätzlich in 2010 erfolgreich abgelegten Prüfung zum staatlich geprüften Forstwirtschaftsmeister biete ich meine hier erlangten, qualifizierten Fähigkeiten und langjährige Erfahrungen seit Dezember 2021 auch als selbständiger Unternehmer (Baumservice-Ahrens) im Nebenerwerb an. Ich bin Ihr Fachmann in Sachen Baumpflege, Baumfällung, Landschaftspflege und Forstdienstleistungen. Nähere Informationen über die Art und Umfang meiner verschiedenen Dienstleistungen finden Sie auch auf meiner Homepage. Ich würde mich über eine unverbindliche Kontaktaufnahme sehr freuen und verbleibe bis dahin Mit freundlichen Grüßen Timo Ahrens staatl. geprüfter Forstwirtschaftsmeister
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Garten- und Landschaftsbau mit Leidenschaft und Fachkompetenz, aus Gimbsheim Unser Motto: Grüne Träume. Solide Wege! Mit über 15 Jahren Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für die professionelle Gestaltung und Pflege von Außenanlagen. Unser Betrieb aus Gimbsheim steht für Qualität, Präzision und individuelle Lösungen, ob für Privatgärten, gewerbliche Außenbereiche oder öffentliche Flächen. Dank eines eigenen, modernen Maschinenparks arbeiten wir effizient und termingerecht. Ein besonderer Vorteil für unsere Kunden: Ein erfahrener Meister ist direkt im Unternehmen tätig und gewährleistet höchste handwerkliche Standards sowie fachlich fundierte Ausführungen. Pflasterarbeiten gehören zu unserer täglichen Arbeit und garantieren langlebige, ästhetische Wege und Plätze. Vertrauen, Fachwissen und nachhaltige Ergebnisse, dafür steht Giloth Garten-&Landschaftsbau!
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Wir stehen für Zuverlässigkeit, Qualität und Freundlichkeit. Aus diesem Grund dürfen wir auch auf 17 Jahre erfolgreiche Firmengeschichte zurückblicken. Aufgrund der stetig wachsenden Auftragslage, konnte das Unternehmen expandieren und nach anfänglichen 2-3 Mitarbeitern sind heute insgesamt 10 Mitarbeiter beschäftigt. Von der Planung bis zur Fertigstellung – bei der Garten- und Terrassengestaltung, bei Zaun- und Pflasterarbeiten – bei Baumfällarbeiten oder dem Winterdienst – wir stehen an Ihrer Seite! Wir bedanken uns bei allen Kunden, ohne die der Aufbau des Unternehmens nicht möglich gewesen wäre und hoffen auch weiterhin durch unseren Service überzeugen zu können.