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Einige unserer am besten bewerteten Klimatechniker in Kierspe

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  • PSJ: Zwei Brüder - Eine Mission. Volle Energie für Ihr Projekt. Wir sind die Harry und Erwin Janzen GbR – ein junges, dynamisches Unternehmen, gegründet von zwei Elektromeistern mit echter Leidenschaft fürs Handwerk. Unser Antrieb? Elektrotechnik mit Köpfchen und Herz. Für Privat- und Geschäftskunden bieten wir individuelle, zukunftsorientierte Lösungen – von der klassischen Elektroinstallation über durchdachte Sanierungen bis zu modernen Smart-Home-Systemen mit KNX. Ob intelligentes Lichtmanagement, automatisierte Rollläden oder energieeffiziente Gebäudesteuerung – wir vernetzen Ihr Zuhause oder Ihre Gewerbefläche mit der Technik von morgen. Höchste Qualität. Zuverlässige Termine. Persönlicher Service. Wir liefern nicht nur Strom, wir liefern Begeisterung! Mit Fachkompetenz, Präzision und echter Handschlagmentalität sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt reibungslos läuft – vom ersten Gespräch bis zur letzten Schraube. Power Solution Janzen - Weil gute Verbindungen Zählen! Beste Grüße Harry& Erwin Janzen

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  • INFO AUS AKTUELLEM ANLASS: ------------------------------------------- Bei Telefonaten mit Kunden merken wir immer wieder Misstrauen gegen Handwerker. Bei uns gilt: Der Kunde muss mit uns zufrieden sein. Denn, ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde, und ein guter Kunde wird uns weiter empfehlen - genau das wollen wir !!! -------------------------------------- Lesen Sie sich unsere Bewertungen durch, das sagt Alles !! ----------------- Wir beraten Sie vernünftig, wir installieren sauber und gut, wir sind verlässlich und pünktlich. ------------------------------------------------- Die Erdgaspreise explodieren und viele können die Erdgas Rechnungen nicht mehr bezahlen ....... ------------------------------------------------------- Klimaanlagen sind WÄRMEPUMPEN die kühlen UND HEIZEN KÖNNEN !!!! ===================================== ========================= Wir formulieren es mal Endverbraucherfreundlich: Die Wärmepumpe (Klimaanlage) kostet Sie ca. 25% der Leistung an Strom UND SIE BEKOMMEN NOCH ca. 75% GRATIS LEISTUNG DAZU, über die Wärmepumpentechnik !!! Ein Klimagerät mit 4kw gibt also 4.000 Watt Heizleistung ab; bezahlen müssen Sie aber nur 1kw, also 1.000 Watt Die Werte schwanken etwas, je nach Hersteller! ================================================================ Ein komplettes Einfamilienhaus mit Klima-Wärmepumpen zu installieren kostet ab Zwanzig T € ; Wir HALBIEREN damit Ihre bisherige Gasrechnung! ================================================================ ERFAHRUNG & KOMPETENZ Bereits seit dem Jahre 2000 sind wir in Deutsch­land und in der deutsch­sprachigen Schweiz in der Gebäude­klima­tisierung tätig. Zunächst im Bereich der Montage von indus­triellen Groß­anlagen im Auftrag von Planungs­unternehmen und zur Unter­stützung von Mitbe­werbern. Ab dem Jahre 2007 haben wir durch Umstruktu­rierung und Weiter­qualifi­zierung unseres Teams unser Leistungs­spektrum und unseren Kunden­kreis konti­nuierlich erweitert. Zu unseren Kunden zählen heute Privat­personen bis auch nach wie vor große Unternehmen, denen wir einen Komplett­service von der Beratung über die Planung und Montage bis hin zur Wartung anbieten. Seit 2018 befindet sich unser Firmensitz in Wissen, Nähe Betzdorf bzw. im Oberbergischen Kreis. Wir sind bundesweit für Sie tätig. BERATUNG & VERKAUF Wir beraten Sie vor Ort über die tech­nischen und bau­lichen Mög­lich­keiten unter Berück­sichtigung Ihrer persön­lichen Vor­stellungen und Ihres Kosten­rahmens. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die maß­geschnei­derte Klima­anlage für Ihre Räum­lichkeiten. Die Beratung und die anschlie­ßende Erstel­lung eines Angebotes sind selbst­verständ­lich kosten­los und unver­bindlich. PLANUNG & MONTAGE Aufgrund der vor Ort ermit­telten Informa­tionen planen wir die Details Ihrer Klima­anlage wie die Position der Geräte und die optimalen Leitungs­verläufe. Unsere erfahrenen Monteure instal­lieren Ihre Klima­anlage nicht nur schnell und präzise, sondern reduzieren auch Schmutz und Lärm auf ein absolutes Minimum. Auch eine Montage im laufenden Betrieb stellt für uns kein Problem dar. SERVICE & WARTUNG Sollte etwas einmal nicht funk­tionieren sind wir natür­lich für Sie da. Damit Sie lange Freude an Ihrer Klima­anlage haben, empfehlen wir Ihnen eine jähr­liche Wartung. Dazu zählen neben der Funktions­kontrolle auch der Wechsel von Filtern und die Reini­gung der luft­führen­den Kompo­nenten. SELBSTVERSTÄNDLICH mit zertifizierter Hygiene-Schulung. SIE MÖCHTEN MEHR INFORMATIONEN? Rufen Sie uns einfach an! Gerne beantworten wir all Ihre Fragen. Selbst­verständlich beraten wir Sie auch gerne vor Ort in Ihren Räum­lichkeiten. Dort können wir Ihnen Ihre mass­geschnei­derte Klima­anlage zusammen­stellen und Ihnen ein zuver­lässiges Angebot unterbreiten. Kostenlos und unverbindlich, versteht sich. ================================================================ Wir sind - - eigetragen in der Handwerksrolle zu Koblenz für Kälteanlagenbauer - zugelassener Betrieb (Firmenzertifiziert) durch das Bundesumweltamt, Abt. Koblenz - Mitglied der Innung für Kälte- und Klimatechnik Rheinland Pfalz in Neuwied - Mitglied des Bundesinnungsverband (BiV) des deutschen Kälteanlagenbauerhandweks in Bonn Wir sind zertifiziert - - mit dem Zertifikat Kategorie 1, gemäß § 5 derChemKlimaschutzV durch Landesinnung Hessen-Thüringen für Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung, lnstallation und lnstandhaltung oder Wartung - für Hygiene in der Lüftungs-/ Klimatechnik nach VDI 6022 durch die Handwerksschule in Erfurt - als zertifizierter Brandschutztechniker durch die AKADEMIE WÜRTH, in Künzelsau. Und vom Finanzamt - liegt die aktuelle Freistellungsbescheinigung betreffend Bauleistungen vor. ================================================================================================ ================================================================================================ Allgemeine Vertrags & Geschäftsbedingungen Klima Kellner e.K., Im Kreuztal 102a, 57537 Wissen, Geltung Nachfolgend gilt klima-kellner e.K. als Auftragnehmer, der Kunde, welcher uns beauftragt gilt als Auftraggeber. Die Vertragsgrundlage für diesen und folgende Aufträge bilden keinesfalls die (VOB/B) Verdingungsordnung für Bauleistungen, sowie ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diese schriftlich angenommen. Für den Inhalt dieses und eines zukünftigen Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers geltend. Liegt diese nicht vor, so gelten die Bedingungen des Angebotes. Vertragliche Vereinbarungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Angebot, Angebots Annahme, Bestellung, Auftragsstornierung Das Angebot wird durch Unterschrift des Auftraggebers angenommen und mutiert dadurch zur verbindlichen Auftragserteilung bzw. Bestellung nach Maßgabe der Konditionen des Angebotes. Nach einer erfolgten Bestellung werden Klimaanlagen und Materialien unmittelbar bestellt. Storniert der Auftraggeber die Bestellung, oder Teile der Bestellung, so ist der Auftraggeber verpflichtet eine Stornogebühr von 50% des Auftragswertes zu zahlen; dies gilt hier ausdrücklich als vereinbart. Gemäß Geltung des Fernabsatzgesetzes bzw. Haustürgeschäft wird dem Auftraggeber ein 14 tägiges Widerspruchs bzw. Rücktrittsrecht gewährt. Die zu einem Angebot gehörenden Dokumente, einschließlich Zeichnungen oder Abbildungen, sowie Gewichts und / oder Durchbruchangaben sind nur annähernd maßgebend. Die Angebotsabgabe erfolgt unter der Maßgabe, dass die zum Betrieb notwendigen Betriebsmittel wie Wasser und Luft, nicht aggressiv sind. Eigentums und Urheberrechte des Angebotes Die Eigentums und Urheberrechte an einem Angebot mit allen Unterlagen bleiben vorbehalten und dürfen ohne die Erlaubnis des Anbieters bzw. des Auftragnehmers nicht weitergegeben, nicht veröffentlicht, nicht vervielfältigt – für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. Genehmigungen, Bauvorlagen und behördliche Auflagen Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Einholung zum Montagebeginn sämtlicher Genehmigungen verantwortlich. Der Auftraggeber trägt dafür die Kosten, sofern der Auftragnehmer dafür Aufwendungen zu leisten hatte, bei einer eventuellen Involvierung. Ausführung der Montagearbeiten Der Montagebeginn beginnt erst mit dem Abschluss aller kaufmännischen, sowie genehmigungsrelevanten Vorschriften zur Erstellung des Vertragsgegenstandes, sowie den vereinbarten Zahlungen. Die Montage, alle Fristen zur Ausführung sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für den Beginn der Montage ist unabdingbar, dass alle Arbeiten am Bau soweit fort gediehen sind, so dass die Montage ungehindert ausgeführt werden kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt Installationsarbeiten ganz oder auch nur teilweise an Dritte zu vergeben. Bereits erledigte Montagearbeiten, die wiederholt werden müssen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Auftragnehmer dies nicht zu verantworten hat. Die Art & Weise der Montagearbeiten obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Es wird die einfachste Art der Montage gewählt; z.B. werden Kältemittelrohre in der Zwischendecke mit Lochband an der Decke befestigt. Andere Arten der Rohabhängung z.B. mit Gewindestange in der Decke und mit Rohrschellen für die Rohre sind Option. Wird die Montage unterbrochen, aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so werden eventuell entstandene Kosten dem Auftraggeber belastet. Im Falle ungünstiger Witterung kann der Auftragnehmer die Montagearbeiten unterbrechen. Soll nach Wunsch des Auftraggebers jedoch weitergearbeitet werden, so obliegt es dem es dem Auftraggeber, die entsprechenden Voraussetzungen für den Weitergang der Montagearbeiten herzustellen; zum Beispiel durch Aufstellung von Zelten. Zur Installation der klimatechnischen Anlage haben sich Auftragnehmer und Auftraggeber auf Installationswege der Materialien verständigt, nach welchen das Angebot kalkuliert wurde. Vom Auftraggeber verlangte Änderungswünsche in Abänderung zur Bestellung sind Option und können kostenpflichtig ausgeführt werden. Die Montage wird komplett fotografiert; die Erlaubnis dazu erteilt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung dem Auftragnehmer. Diese Erlaubnis kann später nicht zurückgenommen werden. Diese Fotos werden vom Auftragnehmer nicht Dritten überlassen, sondern dienen lediglich der reinen Baudokumentation. Dies gilt ausdrücklich als vereinbart. Teilt uns der Auftraggeber erst nach Vertragsabschluss mit, dass Fotografieren verboten ist, so hat der Auftragnehmer das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Für die bereits entstandenen Kosten haftet der Auftraggeber im vollem Umfang. Weitere Montagearbeiten Alle Nebenarbeiten, wie Maurer-, Dachdecker-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro- Sanitär und Malerarbeiten, sind nicht im Angebot enthalten und werden gesondert berechnet; bzw. die Aufträge an Fachfirmen erteilt. Die Öffnung von Abhangdecken bzw. Zwischendecken obliegt dem Auftraggeber und wird vom Auftraggeber auch wieder verschlossen; bzw. das Verschließen der Decken – über Dritte veranlasst. Haftung bei Schweißarbeiten Bei anfallenden Schweiß-, Schneid-, Auftau-, und/oder Lötarbeiten ist dem Auftragnehmer vom Auftragsgeber auf besondere Gefahren hin zu weisen (z.B.: Lagerung von feuergefährlichen Stoffen). Der Auftraggeber hat alle Sicherungsmaßnahmen, wie die Stellung einer Brandwache oder Feuerlöschmaterial zu stellen. Leistungen Ein Auftrag wird auf Grund eines Angebotes abgerechnet, bzw. auf Grund des vereinbarten Fest bzw. Pauschalpreises oder nach Materialverbrauch durch Aufmaß. Leistungen, die ausschließlich später als 3 Monate nach Vertragsdatum erbracht werden, berechtigen den Auftragnehmer höhere Kosten abzurechnen, auf Grund von gestiegenen Materialpreisen und Lohnkosten. Für anfallende Arbeiten, die auf Verlangen des Auftraggebers zu erbringen sind, die jedoch nicht im Angebot / Vertrag enthalten sind, werden Material und Lohnkosten gesondert in Rechnung gestellt. Das Einschalten oder Zwischenschalten eines Architekten bzw. einer dritten Partei ist nach Auftragserteilung bzw. Vertragsunterschrift nur mit Zustimmung des Auftragnehmers gestattet, und nur gegen finanzielle Erstattung des dadurch verbundenen Mehraufwandes, wofür der Auftraggeber haftet. Teilt uns der Auftraggeber erst nach Vertragsabschluss mit, dass ein Architekt in die vertraglich abgeschlossene Baumaßnahme involviert ist, so hat der Auftragnehmer das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Für die bereits entstandenen Kosten haftet der Auftraggeber im vollem Umfang. Preise und Zahlungen Die Preise des Auftrages gelten nur bei der Bestellung der kompletten Anlage; bei geminderter Auftragsmenge erhöhen sich alle Einzelpreise. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zur Entgegennahme von Wechseln ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Wechselspesen trägt der Auftraggeber. Sollte sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befinden, werden Verzugszinsen mit 3% über dem Lombardsatz der Deutschen Bundesbank abgerechnet, sofern nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Bei eventuellen Gegenansprüchen ist die Verweigerung von Zahlungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes seitens des Auftraggebers unzulässig. Werden uns nach erfolgter Lieferung Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, so steht uns das Recht zu, die sofortige Barzahlung, ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen. Ein Skontoabzug kann nur nach schriftlicher Zustimmung gewährt werden; in keinem Fall wird ein Skonto auf reine Servicearbeiten (Arbeitslohn oder Honorar ohne Materialberechnung) gewährt. Zahlungsverzögerungen werden, gemäß geltendem Recht, mit 9% und dem jeweils gültigen Zinssatz der betreffenden Zentralbank als Aufschlag versehen, erneut zur Rechnungsstellung gebracht. Bei Widerspruch einer Rechnung muss der Widerspruch ausschließlich schriftlich erfolgen und die Widerspruchspunkte alle komplett enthalten. Bei kommentarloser Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen über 20 Werktage hinaus erfolgt umgehend die gerichtliche Beitreibung. Ein eventuell eingeräumte Rabatt wird nur gewährt, wenn die komplette Montagerechnung OHNE juristischen Beistand bezahlt wurde. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum, sowie das Verfügungsrecht an der gelieferten Sache bleibt beim Auftragnehmer bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftrag, bzw. Vertrag. Falls die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks wurden, so verpflichtet sich der Auftraggeber bei der Nichteinhaltung der vertraglichen Zahltermine, dem Auftragnehmer die Demontage und Entfernung der gelieferten Gegenstände zu gestatten, die ohne wesentliche Beeinträchtigung seines Baukörpers ausgebaut werden können und dem Auftragnehmer das Eigentum seiner gelieferten Sache zurück zu übertragen. Beeinträchtigt jedoch der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er dem Auftragnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Der Ausbau, bzw. die Demontage, und die sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die gelieferten Gegenstände, welche mit anderen Gegenständen des Auftraggebers fest verbunden sind, gehen in der Höhe der Forderung des Auftragnehmers in das Eigentum des Auftragnehmers über. Gefahrenübergang und Abnahme der Anlage Beim Auftragnehmer liegt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage; Danach geht unmittelbar die Gefahr auf den Auftraggeber über. Wird vor der Abnahme die gelieferte und/oder montierte Anlage durch höhere Gewalt oder andere nicht abwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der bis hier ausgeführten Montagearbeiten und der weiteren entstandenen Kosten. Insbesondere trägt der Auftraggeber die Gefahr auch vor der Abnahme der gelieferten Anlage, wenn der Auftraggeber die Abnahme verzögert, oder, wenn die Montage aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, unterbrochen werden und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erstellte Anlage einvernehmlich ausdrücklich in die Verantwortung des Auftraggebers übergibt. Die gelieferte und montierte Anlage ist nach Fertigstellung der Montage abzunehmen, auch wenn eine abschließende Einregulierung noch nicht erfolgt ist, oder nicht erfolgen konnte. Die gelieferte und montierte Anlage gilt nach erfolgreichem abschließenden Testlauf als abgenommen, auch wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung hierbei nicht mitgewirkt hat, gleich aus welchem Grund. Sofern die Anlage teilweise oder auch ganz in Gebrauch genommen wurde, oder sich die Abnahme verzögert ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme ausdrücklich als erfolgt. Nimmt der Auftraggeber nicht den ihm mitgeteilten Abnahmetermin wahr, so gilt die Abnahme ausdrücklich als erfolgt. Die Abnahme des Werkes bedarf nicht der Unterschrift des Auftraggebers. Die Benutzung der Anlage vor der Abnahme darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens des Auftragnehmers erfolgen. Schon eingebaute Teile in der Anlage gelten mit der unbefugten Benutzung als abgenommen. Während der testweisen Inbetriebnahme wird das Bedienpersonal des Auftraggebers vom Auftragnehmer in die Bedienung der Anlage eingewiesen. Gewährleistung, Garantie, Haftung, sowie Schadensersatz Gewährleistung und Garantieangaben sind im Angebot und Rechnung explizit aufgeführt. Gewährleistungen auf Gerätschaften, welche ersetzt bzw. ausgetauscht wurden, sowie auf Lohnarbeiten mit fremden Material, werden in wechselseitigem Einverständnis auf 1 Jahr begrenzt. Eine Anerkennung dieser Gewährleistungsvereinbarungen findet durch die Auftragserteilung statt. Es wird keine Gewährleistung bei Verschmutzung oder Verkalkung erbracht, da es sich um empfindliche Geräte handelt, die durch Staub und Schmutzbefall ausfallen können. Voraussetzung der Inanspruchnahme von Gewährleistungen ist der ordnungsgemäße Gebrauch und der Nachweis der Wartung und Reinigungsarbeiten. Dies gilt insbesondere für Schäden die durch aggressive Lebensmittel, wie zum Beispiel Essigsäure oder Milchsäure etc. verursacht werden können. Schadensersatzansprüche durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, insbesondere von Schäden, die nicht an der gelieferten Anlage selbst entstanden sind, gelten ausdrücklich als ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers resultieren. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Die zugesicherte Garantie wird nur gewährt, wenn die komplette Montagerechnung OHNE juristischen Beistand, sowie auch die eventuellen Gebühren für den Wartungsvertrag, voll bezahlt wurden. Höhere Gewalt Höhere Gewalt berechtigt uns - selbst bei garantierter Lieferzeit zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrage, ohne dass dem Auftraggeber gegen uns Schadensersatzansprüche zustehen. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informiert. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Streik, Aussperrung und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, soweit diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren. Verzugsschäden Einen Verzugsschaden kann der Auftraggeber nicht verlangen, es sei denn, der Auftragnehmer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Auch andere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in den Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gestellten Nachfrist. Mängelrügen Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, oder erkennbarer Mängel sind unverzüglich zuerst telefonisch, sodann auch per Fax, also schriftlich - an uns zu richten. Mängel, deren Rüge nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Lieferung oder seit der Installation - bei uns eingetroffen sind, gelten als genehmigt und berechtigen nicht mehr zur Wandlung, Minderung oder Schadensersatz. Jede gelieferte Sache muss vom Auftraggeber beim Empfang unverzüglich auf seine Richtigkeit geprüft werden. Widerrufsrecht für Verbraucher Der Endverbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. (Für Firmen gibt / gilt kein Widerrufsrecht) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Klima Kellner e.K. mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren (z.B. via Email). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Notdienst Notdiensteinsätze werden mit einer pauschalen Gebühr zusätzlich berechnet, dies gilt ausdrücklich für jeden Notdiensteinsatz als vereinbart. Als Notdiensteinsatz gilt jeder Einsatz welcher außerhalb der regulären Arbeitszeit beginnt. Reguläre Arbeitszeit: Montag bis Freitag von 07.00 bis 16.00 Uhr. In der regulären Arbeitszeit ist eine oder mehrere Pause/n von bis zu insgesamt einer Stunde enthalten. Arbeitszeiten an nationalen oder regionalen Feiertagen an dem jeweiligen Arbeitsort werden wie Notdiensteinsätze abgerechnet. Vertragliche Vereinbarungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers in der BRD. Es gilt ausdrücklich deutsches Recht als vereinbart.

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