
Einige unserer am besten bewerteten Küchenbauer in Filderstadt
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Vielseitiger Handwerker in Böblingen und Umgebung, seit über 18 Jahren im Bauwesen tätig. Kleine Schönheitsreparaturen Boden verlegen Gartenpflege, Gebäudereinigung Möbelmontage, Terrassen verlegen mit verschiedenen Materialien Fliesen
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Fendel Umzüge Professioneller Service in Stuttgart. Dienstleistungen: • Umzüge für Privat und Gewerbe • Transporter mit dem Fahrer • Umzugshelfer • Möbel, Küchen Montage/Demontage • Möbeltransport • Möbelverpackung • Verpackungsmaterial und Umzugskartons Preis – Leistung Jeder Auftrag wird individuell berechnet. Wir können je nach Situation einen Pauschalpreis oder Stunden Preis vereinbaren. Beim Pauschalpreis muss man einige Details beachten: Es wird eher bei klaren und gut übersichtlichen Aufträgen vereinbart. Stunden Preis ist bei komplexen Aufgaben oft von Vorteil. Wünschen Sie ein unverbindliches Angebot? Dafür benötige ich folgende Infos: • Adressen, oder PLZ • Stockwerk, Aufzug • Was muss mit? Am besten Bilder, oder eine Liste Wie viel passt rein? Mein Transporter ist speziell für Möbeltransport und Umzüge in der Stadt hergestellt und hat das größte Innenvolumen in der Klasse bis 3,5t. Im Vergleich zu 7,5t LKW kann man meinen Transporter leichter in der Stadt parken und schmale Straßen meistern. Mit einer Fahrt nehmen wir damit im Schnitt Inhalt einer 2 Zimmer Wohnung. Bei einer Entfernung unter 50 km kann man auch 3 Fahrten an einem Tag machen. So meistern wir Umzüge mit bis zu 120m² Wohnfläche/Bürofläche an einem Tag. Transporter Daten: Nutzlast 1160kg Nutzvolumen 18M³ Laderaum: Länge 4,2 m Breite 2,0 m Höhe 2,1 m Am Umzugstag 1. Wir bedecken den Fußboden und die Eingangstür mit Schutzmaterial. 2. Wertvolle und sperrige Gegenstände werden erst verpackt und dann in den Transporter getragen. 3. Im Transporter wird die Ladung mit weichen Materialien und Spanngurten gesichert. 4. Nach dem Transport bringen wir alles in die neue Wohnung, und packen es aus. Montage und Demontage Möbel Abbau ist dann notwendig, wenn das Möbel zu sperrig oder zu schwer ist. Das übernehmen wir für Sie am Umzugstag, - oder Sie machen es vor dem Umzugstermin. Unsere Ausrüstung Werkzeug, Verpackungsmaterial und Tragegurte haben wir im Transporter dabei.
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FM Hausmeisterservice und Dienstleistungen arbeitet als Fenster-, Türen- und Markisenbauer, Zimmerer, Tischler und Schreiner, Monteur und Allroundhandwerker, Garten- und Landschaftsbauer, Bauplaner und -berater, Küchen- und Möbelaufbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Einbau und Austausch von Türen, Verlegen und Austausch von Dielen- und Parkettboden, Verlegen und Austausch von Laminatboden, Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen, Aufbau und Austausch von Zäunen, sonstige Gartenarbeiten, Auf- und Abbau von Fertigmöbeln und Fertigteilen, Auf- und Abbau von Fertigküchen, Bau und Reparatur von Swimmingpools, Architekturleistungen, Bauplanung und Statik, Einbau und Austausch von Arbeitsplatten, Transport und Überführung, Auf- und Abbau von IKEA Möbeln, Entrümpelung und Entsorgung, Geschäfts- und Haushaltsauflösung, Pflanzen von Bäumen, Sträuchen und Hecken, Kleine Handwerks- und Montageleistungen, Entsorgung von Gartenabfällen und Erdaushub, Montage von Sicht- und Lärmschutz in der Umgebung von Schönaich, an.
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E-Tec Jeretic arbeitet als Elektriker, Monteur und Allroundhandwerker und bietet Diensleistungenin in den Bereichen Installation und Reparatur von Klimaanlagen und Lüftungsanlagen, Installation und Erneuerung von kompletten Elektroanlagen, Montage von Garten- und Außenbeleuchtung, Installation und Reparatur von Klingel- und Gegensprechanlagen, Verlegen von Steckdosen, Lichtschaltern und Verkabelung, Installation von SAT-Anlagen, TV- und Netzwerkkabeln, Installation von Lampen und Beleuchtungssystemen, Reparatur von Haushaltsgeräten und Heimelektronik, Montage von Solaranlagen, Verlegen von Fußbodenheizungen, Sonstige Arbeiten im Bereich Elektrik, Anschluss und Austausch von Elektroherden und Haushaltsgeräten, Kleine Handwerks- und Montageleistungen, Installation von Smart Home und Heimautomatisierung in der Umgebung von Fellbach an.
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Tel.: 0711 - 935 45 085 Web.: www.haktas-gr.de E-Mail: info@haktas-gr.de HAKTAS Gebäudeservice IHR OBJEKT - unsere Verantwortung! Unser Komplettleistungspaket reicht vom Werterhalt bis zur oberflächenschonenden Entfernung von Rückständen auf verschiedensten Materialien. Wir führen Reinigungsarbeiten aller Art aus: Unter anderem sind wir spezialisiert in den Bereichen: Trockenbau, Sanierungen, Tatortreinigung, Geruchsneutralisierung, Desinfektion und Entrümpelungen weitere Dienstleistungen auf Anfrage. Alles beginnt bei der technischen Beratung: nach der Objektbesichtigung erarbeiten wir einen Vorschlag hinsichtlich des optimalen Ablaufs im Sinne des Kunden, verbunden mit einem individuellen Preis-Leistungs-Angebot. Unsere Aufträge werden durch unsere Mitarbeiter ausgeführt. Unser Personal verfügt über sehr gute fachliche Kenntnisse und langjährige Erfahrung in den Dienstleistungen. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig fortgebildet. Die Dienstleistungen werden mittels aktuellster Technik ausgeführt. Wir freuen uns auf Sie!
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Die Firma Agner Dienstleistungen bietet ein breit gefächertes Spektrum an Leistungen an, z.B. Winterdienst, Umzüge, Reinigung, Trockenbau, Raumausstattung, Gartenpflege und Hausmeisterservice. Im Bereich Umzüge hat sie sich auf Arbeiten wie Entrümpelungen, Möbeltransport, und Wohnungsauflösungen spezialisiert. In der Raumausstattung übernimmt sie u. a. die Gestaltung von Wänden und Decken, die Verlegung von Bodenbeläge sowie die Anfertigung und Aufarbeitung von Polstermöbeln. Das Tätigkeitsfeld Trockenbau umfasst Aufgaben wie Trockenputz, Brandschutz, Wärme- und Schallisolierung. Weiterhin bietet das Unternehmen Personaldienstleistungen an, es stellt für jeden Bedarf das passende Personal. Seine erfahrenen Mitarbeiter führen Gartenarbeiten von Rasenmähen bis hin zu Fällarbeiten aus. Kontaktieren Sie bei Fragen die Firma Agner Dienstleistungen!
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Tischlerglanz ist ein Handwerksbetrieb für Montagearbeiten, Möbel- und Küchenbau, Terrassenbau sowie individuelle Möbelanfertigungen. Zum Leistungsspektrum gehören außerdem kleine Reparaturen und Arbeiten an Treppen. Das Unternehmen steht für fachgerechte Ausführung, Qualität und Kundenzufriedenheit. Darüber hinaus kümmern wir uns auch um Ihre Haussicherheit: Schlösser, Zylinder und Absicherungen – fachgerecht montiert und zuverlässig. Vertrauen Sie auf Erfahrung, Präzision und echte Leidenschaft fürs Handwerk.
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Handwerks Leidenschaft seit über 40 Jahren, Sie überlassen Ihr Projekt in gute Hände. Ich bin Ihr ansprechpartner Angefangen von der Beratung über das benötigtes Material bis zur Arbeit selbst. - Fenster Klappläden - Rollläden Markisen - Jalousien - Türen - Trockenbau - Bodenbeläge - Malerarbeiten Sie können mich jederzeit Unverbindlich anrufen oder eine Nachricht hinterlassen. Mehr Bilder auf meiner Homepage zu sehen. Über Google zu finden ( Handwerker-Sartore )
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - NFD Transport §1. Inkrafttreten des Vertrages. Für Umzüge in Stuttgart und EU sind die zu erbringenden Leistungen in Schriftform festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Weisungen, Änderungen, Absprachen, finden keine Anwendung. §2. Transportübernahme im Allgemeinen. Die Durchführung eines Umzuges setzt voraus, dass der Umzug unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrstraßen, sowie Straßen und Wege zur Be- oder Entladestelle müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtverhältnisse höchstens 20 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Hauseingänge, Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. Wird der Möbelspediteur über die möglichen Schwierigkeiten nicht informiert, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder dem Auftraggeber die Kosten für Sonderaufwand nach seinem Ermessen in Rechnung zu stellen. Lassen die Verhältnisse an der Be- oder Entladestelle oder behördliche Bestimmungen die Durchführung des Transportes nicht zu, ohne dass der Möbelspediteur rechtzeitig darüber informiert ist, so fallen dem Absender alle im Vertrag festgelegten Kosten zur Last. §3. Beauftragung weiterer Frachtführer / Handwerker. Zur Durchführung des Auftrages können weitere Frachtführer herangezogen werden, der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Frachtführer / Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl. §4. Pflichten des Möbelspediteurs. Der Möbelspediteur ist verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen, im Vertrag schriftlich festgehalten Transportmittel am vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Er führt den Auftrag vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt aus. Um einen Schaden zu verhüten, hat er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden. §5. Pflichten des Auftraggebers. Der Absender hat dem Möbelspediteur rechtzeitig die Adresse des Empfängers, Ort der Ablieferung und die örtlichen Verhältnisse genau zu bezeichnen. Ebenso ist er verpflichtet, den Möbelspediteur auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio-, PC Soft- und Hardware, Hifi, EDV-Anlagen und ähnl. sowie besonders gefährdete Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Rahmen, Leuchter, Lampenschirme und andere Gegenstände von großer Empfindlichkeit fachgerecht für den Transport zu sichern. Eine Original- oder gleichwertige Verpackung ist dabei empfohlen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Soweit nichts anders vereinbart, ist der Absender verpflichtet, die empfindlichen Böden, Wände, Gitter in der Wohnung, Treppenhaus und Aufzug mit den dafür vorgesehenen Mitteln zu schützen. Soweit nichts anders vereinbart, obliegt die Besorgung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente, Bewilligungen, Kostenübernahmebescheinigungen und Genehmigungen aller Art dem Absender. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wurde. Genauso ist der Absender verpflichtet zu prüfen ob irgendwelche Gegenstände nicht im Auto vergessen wurden. Für die in den Fahrzeugen des Möbelspediteurs irrtümlich vergessenen Gegenstände übernimmt der Spediteur keine Haftung. §6. Kosten. Für Umzuge in Stuttgart und EU gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Preisangebote des Möbelspediteurs beziehen sich auf das Gut normalen Umfanges, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit; sie setzen normale unveränderte Beförderungsverhältnisse voraus, sowie ungehinderte Verbindungswege und die Möglichkeit des Transports durch Treppenhaus mit sofortigem Auf- und Abladen. Alle Angebote des Spediteurs gelten nur bei unverzüglicher Annahme und nur wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird. Wenn nichts anders vereinbart ist, sind die angegebenen Preise Bruttopreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Davon ausgenommen sind die Angebote an Gewerbetreibende. §7. Zusatzleistungen, Mehraufwand. Zusätzlich zu vergüten sind beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, Transport mit einem Schrägaufzug durch Fenster oder über Balkon, Sonderaufwand durch Witterungs- oder Straßenverhältnisse an der Be- oder Entladestelle, Sonderaufwand durch Transport von Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind, dies gilt auch, wenn die Umstände durch Dritte verursacht sind, das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes, das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen und anderen Beleuchtungskörpern, die Gestellung und Tausch von Paletten und sonstigen Ladehilfs- und Packmittel, Montage, Transport von Kühlschränke/ Truhen von über 200 l, Klaviere, Tresore und sonstige Güter von über 100 Kilo Eigengewicht, Transport von Güter, deren Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht. Zu Sonderaufwand gehört die Durchführung anderer, als im Vertrag vereinbarter und schriftlich festgehaltener Leistungen, als auch Leistungen, deren Umfang bei der Auftragserteilung nicht eindeutig definiert wurde. §8. Fälligkeit des Entgelts. Der Rechnungsbetrag ist für alle Dienstleistungen in Bar sofort nach der Fertigung (gegen Quittung,Rechnung). Andere Zahlungsarten sind auch nach Absprache möglich. Bei Auslandstransport vor Beginn der Verladung fällig und ist in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu entrichten. Die Bezahlung in ausländischer Währung ist nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. Hier findet §419 entsprechende Anwendung. §9. Erstattung von Umzugskosten. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle, Arbeitgeber oder Sozialbehörde Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Spediteur auszuzahlen. Weigert sich diese Stelle die Kosten zu tragen, so erklärt sich der Absender damit einverstanden, die Kosten in voller Höhe aus eigenen Mitteln zu auszuzahlen. §10. Haftung des Frachtführers. Die Haftung des Möbelspediteurs beginnt mit der Übernahme des Transportgutes und endet mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort des Auftraggebers, der Einlagerung oder der Übergabe der Ladung an einen anderen Frachtführer. Für Schäden an Räumlichkeiten haftet der Spediteur für die Zeit seiner Anwesenheit an der Be- oder Entladestelle. Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Maßgebend für die Erstattung im Schadensfall ist der Zeitwert des Umzugsgutes. Der Zeitwert entspricht dem Betrag, mit dem gleichartiges Gut unter Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen alt und neu angeschafft werden kann. Der Möbelspediteur haftet für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Lassen sich der Wahrscheinlichkeit nach auch bei großer Sorgfalt die Schäden nicht vermeiden, so haftet der Spediteur für keine Schäden. Bei Kleinschäden, die die Weiterverwendung der beschädigten Sache nicht verhindern, beschränkt sich die Haftung auf die Kosten einer möglichen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung. §11. Haftungsausschluss nach §451g HGB. Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1.Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender; 4. Beförderung von nicht vom Spediteur verpacktem Gut; 5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Große oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer möglichen Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6.Beförderung der Tiere oder Pflanzen; 7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerem Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Frachtführer kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. §12. Andere Haftungssausschlussgründe. Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, wenn der Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm erteilte Weisung, sein ungeeignetes zur Verfügung gestelltes Werkzeug, eigene Mängel des Umzuggutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche der Unternehmer keinen Einfluss hat. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung des Absenders entstanden sind. Es besteht keinerlei Haftung für Beschädigungen an Gegenständen, die zum Zeitpunkt des Transportes bereits sämtliche Beschädigungen aufweisen. Bestehen an den gelieferten Gegenständen vor dem Umzug Schäden oder deutliche Gebrauchsspuren, so ist der Absender nicht dazu verpflichtet, sie vor den Folgen sich weiter ausbreitenden Mängeln, Defekte oder Abnutzung zu schützen. Kratzer, kleine Abschürfungen und dergleichen sind übliche Abnutzungsspuren eines Umzugs, die nicht in die Beurteilung des Schadensumfanges einfließen. Der Frachtführer hat die üblichen Umzugsspuren nicht zu verantworten. Handelt es sich bei einer Beförderung um gefährliches Umzugsgut, wobei der Absender den Spediteur nicht rechtzeitig auf die Gefahr, die vom Gut ausgeht, hingewiesen hat, so hat der Auftraggeber die kompletten Folgen eines solchen Transportes zu verantworten. §13. Verpackungen. Dem Absender werden keinerlei während eines Transportes unbrauchbar gewordene Verpackungsmaterialien erstattet. §14. Schadensprotokoll. Für die Anzeige eines Schadens findet §438 HGB Anwendung. Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden, dabei hat der Absender nachzuweisen, dass der Schaden unter der Obhut des Spediteurs eingetreten ist. Pauschale Hinweise reichen keinesfalls. Die Meldung der Schäden erfolgt in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) innerhalb vorgesehener Fristen. §15. Lieferfrist. Lieferzeitangaben sind annähernde Angaben und erfolgen nach bestem Ermessen. Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse. §16 Montage. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Möbelmontage nicht im Umzugspreis enthalten. Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Durch eine gesonderte Prämie übernimmt der Spediteur die Möbelmontage, gegebenenfalls die Befestigung und Aufhängung an Massivwänden. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, die vom Spediteur zu montierenden Bauteile am vereinbarten Montagetermin einwandfrei, unbeschädigt und vollständig für die Montage bereitzustellen. Den Spediteur treffen keine Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf der Bauteile. Müssen Bauteile an einer Massivwand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Absender verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Kunde den Spediteur vor Beginn der Arbeit unaufgefordert zu informieren. Der Spediteur ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Bauteile in den dafür vorgesehenen Räumen tatsächlich auf- und abgebaut, aufgestellt, befestigt oder aufgehängt werden können. §17. Kündigung. Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB. Beim Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung werden im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen und Bemühungen 20% der Gesamtkosten zu Lasten des Absenders berechnet. Bis zu 5 Werktage vor dem Umzugstermin werden Rücktrittskosten in Höhe von 40% der Gesamtkosten berechnet. Bei Rücktritt von innerhalb 2 Werktage, werden 60% der Gesamtkosten, bis zu 1. Werktag vor dem Umzugstermin 80% der Umzugskosten berechnet. Bei Stornierung am Umzugstag wird der Gesamtbetrag fällig. Der Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Für alle Fälle eines Verstoßes des Absenders gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages/AGB behält sich der Spediteur das das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Absenders mit sofortiger Wirkung zu beenden. Bestehen begründete Zweifel an den Eigentumsrechten oder Finanzieller Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, behält sich der Spediteur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu seinen Lasten. Der Spediteur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Räumlichkeiten oder Umzugsgüter am Umzugstag nicht für eine sichere Beförderung geeignet sind. In diesem Fall werden die gesamten Umzugskosten fällig. §18. Personalien und Datenschutz. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf irgendwelchen das Gut betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schriftstücken oder die Befugnis der Unterzeichner zu prüfen, es sei denn, dass an der Echtheit oder der Befugnis begründete Zweifel bestehen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an Dritte zur Durchführung der Leistungen herangezogene Unternehmen weitergegeben werden, oder, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Der Datenschutz bleibt hiervon unberührt. Der Absender versichert, dass alle von ihm gegenüber Umzugsunternehmen angegebenen persönlichen Daten der Wahrheit entsprechen und nur den Absender persönlich beschreiben. §19. Geltung und Änderung von AGB. Im Verhältnis zwischen dem Umzugsunternehmen und Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Etwaigen AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese haben keine Gültigkeit. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen und Nebenabreden hierzu sind nur mit schriftlicher Bestätigung vom Spediteur wirksam. Der Spediteur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Über die geänderten Bedingungen wird der Absender spätestens eine Woche vor dem Inkrafttreten informiert. Wenn der Kunde der Geltung der geänderten AGB innerhalb einer Woche vor ihrem Inkrafttreten nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich von beiden Vertragspartnern vereinbart werden, um rechtswirksamer Bestandteil des Vertrages zu sein. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Unsere AGB gelten ebenso bei Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB verwiesen wird.
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