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Einige unserer am besten bewerteten Tischler und Schreiner in Mömlingen

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Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.

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  • Die Firma GHS ist ein Maler- und Lackierermeisterbetrieb, der am 01.07.2003 durch Herrn Maler- und Lackierermeister Gerhard Häußler gegründet wurde. Bei unserem ordnungsgemäß in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer Würzburg in Unterfranken eingetragenen Betrieb, der auch der Malerinnung Alzenau angehört, handelt es sich um ein junges Unternehmen, welches in allen Bereichen und für alle Belange unserer Kunden nur die höchsten Qualitätsstandards ansetzt. Die Firma GHS bietet Effektivität und Effizienz verbunden mit Kreativität, Farbe & Service! Wir bieten unseren Kunden qualitativ hochwertige Arbeit zu fairen und vernünftigen Preisen. Unser Unternehmen steht für : G - Genauigkeit, Gründlichkeit, H - Hochwertige Arbeit, Höflichkeit, hochqualifizierte Mitarbeiter S - Sauberkeit. sorgsames Arbeiten, Sicherheit Sie dürfen sich freuen auf - Kreativität - Effizienz - Pünktlichkeit und selbstverständlich : absolute Zuverlässigkeit! 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Um absolute Transparenz für Sie gewährleisten zu können, sichern wir gerne zu Ihnen im Falle einer Auftragserteilung an uns über das Internet zusätzlich zu den Bestätigungs-e-mails ein ausführliches Leistungsverzeichnis zu erstellen, das es Ihnen ermöglicht jeden einzelnen Arbeitsschritt Ihres Auftrages bei Durchführung der Arbeiten nachvollziehen und überprüfen zu können. Selbstverständlich legen wir Ihnen mit unserem Leistungsverzeichnis auch unsere Steuerfreistellungsbescheinigung vor, die Ihnen gewährleistet, daß die Firma GHS zum Ausweis und zur Abrechnung der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt (oder sagen wir lieber einmal: verpflichtet) ist : somit haben Sie die Gewähr, daß unser Unternehmen die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen durchführt und die sich jeweils ergebenden Beträge ordnungsgemäß und pünktlich an das Finanzamt abführt. Unser Maler- und Lackierermeisterbetrieb bietet alle Arbeiten an, die dem meisterpflichtigen Maler- und Lackiererhandwerk zuzuordnen sind. Hierzu gehören unter anderem: - Innenputz in allen gewünschten Kornstärken - Außenputz in allen gewünschten Kornstärken - Streichlehmputze - Vollwärmeschutz - Fassadensanierungen / Fassadenanstriche - Farbgestaltung und Farbberatung - Tapezier- und Streicharbeiten aller Art - Wandtechniken verschiedener Art - Lasurtechniken verschiedener Art - Lackierungen von Türen, Toren, Geländern, Heizkörpern und vielem mehr - Verarbeitung von Holzschutzlasuren Seit dem Jahre 2009 sind wir auch im Bereich Gerüstbau tätig und können auf ein firmeneigenes Gerüst zurückgreifen! Darüber hinaus gehen wir auch im Bereich der Fassadenreinigung neue Wege und können somit - ebenfalls seit dem Jahre 2009 - unseren Kunden das schonende Wirbelstrahlverfahren zur Reinigung auch empfindlicher Hausfassaden, z.B. Sandsteinfassaden anbieten. Dieses Verfahren eignet sich unter anderem auch für schwer zu reinigende Metallgeländer und andere schlecht zugängliche Flächen. Wir freuen uns sehr auf Ihre diesbezüglichen Anfragen! Die ständige Fortbildung des Firmeninhabers ermöglicht es uns, Ihnen immer wieder weitere Arbeiten anbieten zu können. Herr Maler- und Lackierermeister Gerhard Häußler hat sich nunmehr auch im Bereich einer sehr alten Verputztechnik fortgebildet und freut sich sehr, Ihnen ab sofort die Verputztechnik TADELAKT anbieten zu können. Gerne stehen wir Ihnen hier für nähere Auskünfte zur Verfügung und beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Vorhaben! Die jahrzehntelange Tätigkeit im Maler- und Lackiererhandwerk des selbstverständlich täglich auf den Baustellen mitarbeitenden Malermeisters Gerhard Häußler prägen die kundenorientierte, professionelle und präzise Arbeitsweise unseres Unternehmens. Des weiteren beschäftigen wir nur qualifiziert ausgebildete Maler- und Lackierergesellen, die ausnahmslos über den Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk und über jahrelange Berufserfahrung verfügen. Auch die fundierte Ausbildung junger Fachkräfte haben wir uns zum Ziel gesetzt, so daß wir seit der Firmengründung im Jahre 2003 auch ein Ausbildungsbetrieb sind. Damit Sie sich ein Bild machen können, haben wir für Sie einige Referenzbilder in dem Ordner Arbeitsbeispiele hinterlegt. Besuchen Sie uns auch auf unserer Internetseite unter www.malermeister-alzenau.de. Wir würden uns sehr freuen auch Sie im Kreise unserer zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen und freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Unsere Homepage - auf der Sie hoffentlich bald noch mehr über uns erfahren können - ist derzeit noch im Aufbau befindlich. Wir hoffen jedoch diese bald vollständig erstellt zu haben. Gerne stehen wir Ihnen auch für unverbindliche Auskünfte zur Verfügung und beraten Sie bei Ihren Vorhaben! Wir freuen uns bereits jetzt auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne bei Ihrem Bauvorhaben mit Rat und Tat zur Seite ! Hier noch einmal unsere Qualifikationen im Überblick : - wir sind ein ordnungsgemäß in die Handwerksrolle bei der HWK Würzburg (= HWK für Unterfranken) eingetragener Maler- und Lackierermeisterbetrieb mit entsprechender Ausbildungsberechtigung ! Unsere Betriebsnummer bei der HWK Würzburg lautet : 1316764 - selbstredend verfügt Herr Maler- und Lackierermeister Gerhard Häußler über die Altgesellenqualifikation - der Personalausweis und die Gewerbeanmeldung liegt "my-hammer.de" ebenso vor - selbstverständlich verfügen wir über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Tätigkeitsschäden sind pauschal für € 5.000.000,00 versichert. 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    Sie können sich bei der professionellen Beratung, Betreuung und Erledigung von Trockenbau-, Fliesenleger-, Maler- und Putz-Aufträgen auf uns verlassen. Wir bieten unseren Kunden immer den bestmöglichen Service – bei Verkleidung von Wänden und Decken, Altbausanierung mit Trockenbauarbeiten, Badsanierung, Betonieren von Bodenplatten, Verlegen von Wand- und Bodenfliesen, Entfernen von Bodenbelag, Reparatur von Bodenbelag, Feinputz, Tapezieren und weiteren Dienstleistungen an. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, und wir finden die beste Lösung für Sie.

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  • Wir sind Mitglied der Handwerkskammer Rhein- Main (Frankfurt / Darmstadt) und erfolgreich im Innenausbau tätig. Unsere Arbeit zeichnet sich durch eine sorgfältige und saubere Vorgehensweise aus. Darüber hinaus halten wir gewissenhaft den für die Arbeiten vereinbarten Zeitrahmen genauestens ein. Wir bieten folgende Leistungen an: -Fliesen verlegen -Bodenbelag verlegen -Malerarbeiten -Renovierungen beim Ein-und Auszug Des Weiteren bieten wir in Zusammenarbeit mit fachspezifischen Kollegen sämtliche Tätigkeiten im Innenausbau an. Wir sind kompetente,zuverlässige Dienstleister,die auf Ihre spezifischen Wünsche eingehen. Überzeugen sie sich selbst und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

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  • Ausführungen: Maler und Lackierarbeiten sowie Tapezierarbeiten, alle Bodenlegerarbeiten,Trockenbauarb.und viel mehr,,,,,,,, Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch zur Verfügung 24 Std. wir Arbeiten mit Qualiität und mit Zuverlässigkeit,immer zufriedenstellend für den Kunden Sehr geehrte Damen und Herren, genau wie Sie brauchen auch Ihre Wohnräume mal "Erholung" vom Alltag. Beschädigte Tapeten, fleckige Böden und vergilbte Anstriche innen und außen sind keine Freude für das Auge. Vielleicht wünschen Sie sich auch nur etwas Abwechslung in Ihren vier Wänden. Wenn Sie sich den üblichen Renovier-Stress ersparen wollen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse

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  • Wir sind ein zuverlässiger Dienstleister im Bereich Haus-, Bau- und Objektservice und bieten unseren Kunden vielseitige handwerkliche und unterstützende Dienstleistungen rund um Gebäude, Grundstücke und Immobilien. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem Kabelverlegearbeiten im Hochbau, den Einbau genormter Baufertigteile sowie verschiedene Montagearbeiten. Darüber hinaus übernehmen wir Boden verlege arbeiten und führen Kleinreparaturen schnell und sorgfältig aus. Neben handwerklichen Tätigkeiten kümmern wir uns auch um die Betreuung und Pflege von Objekten. Dazu gehören Treppenhausreinigung, Gartenpflege sowie Winterdienst, damit Ihre Immobilie das ganze Jahr über gepflegt und sicher bleibt. Wir legen großen Wert auf saubere Arbeit, Termintreue und eine faire, transparente Kommunikation mit unseren Kunden. Unser Ziel ist es, praktische Lösungen zu bieten und unsere Auftraggeber zuverlässig zu unterstützen.

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    Malerfachbetrieb mit Qualifikation im Fußboden, Verputz und Trockenbaubereich

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