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  • HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker

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  • Professionelles Profil Ich bin ausgebildeter Bauingenieur mit abgeschlossenem Ingenieurstudium in der Ukraine und verfüge über mehr als 30 Jahre praktische Berufserfahrung als Auftragnehmer im Bau-, Ausbau- und Renovierungsbereich sowie in der fachgerechten Beseitigung von Baumängeln und Schäden. Derzeit positioniere ich mich auf MyHammer als Spezialist für Schimmelbeseitigung, Schimmelprävention und fachliche Beratung zu Feuchtigkeitsursachen, außerdem übernehme ich verschiedene Haus- und Reparaturarbeiten. Ich arbeite nicht nur in privaten Haushalten, sondern auch in Büros, Gewerbeobjekten, Lagerhallen und anderen betrieblichen Räumen. Mein Arbeitsansatz ist analytisch und lösungsorientiert: Zuerst wird die Ursache erkannt, dann die passende und sinnvolle Lösung umgesetzt – ohne unnötige Maßnahmen oder Zusatzarbeiten. Ich arbeite in Nürnberg und Umgebung und fahre bei Bedarf bis zu 50–80 km. Ein eigenes Fahrzeug ist vorhanden, ich bin flexibel und zuverlässig. Meine Arbeitsphilosophie: ehrlich, sorgfältig und verantwortungsbewusst. Ich respektiere Zeit und Eigentum meiner Kunden, erkläre die Arbeiten transparent und arbeite stets zielorientiert. Warum Sie mir vertrauen können: ingenieurtechnisches Denken, langjährige prakt

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  • Unser Team garantiert mehr als nur reine Dienstleistung! Qualität und Zuverlässigkeit ist unser Markenzeichen Seit 2002 engagieren wir uns erfolgreich in den folgenden Fachbereichen: Fliesenverlegung-Mosaik und Naturstein Verlegung-Garten und Landschaftsbau-Holzterrassen-Bau-Zaun-Montage-Pool-Bau-Rollrasen-Tennisplatzbau,Sanierung- Frühjahrsüberholung, Platzpflege. Mit über 23 Jahren Erfahrung bringen wir Fachkompetenz, Qualität und Zuverlässigkeit in jedes Projekt ein. Unsere Expertise ermöglicht es uns, individuelle Lösungen zu realisieren und höchsten Ansprüchen gerecht zu werden. Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden, um ihre Wünsche optimal umzusetzen, termingerecht und in bester Qualität."

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  • „Hallo, ich bin David Rau – Ihr zuverlässiger Handwerker für alle Fälle. Mit handwerklichem Geschick, sauberer Arbeit und einem Blick fürs Detail setze ich Ihre Projekte schnell und unkompliziert um.

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  • Stuckateur in der 3 Generation wir legen sehr viel Wert auf Sauberkeit und Qualität Kunden Orientierten Umgang als auch möglichst allen Kunden Wünschen gerecht zu werden

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  • Hallo, mein Name ist Dawid Pralat. Ich besitze ein kleines Unternehmen im Bereich Handwerk rund ums Haus. Im Handwerk bin ich seit vielen Jahren tätig und immer zuverlässig mit ordentlicher Arbeitsausführung. In all den Jahren habe ich einige vertrauenswürdige Unternehmen kennengelernt, mit denen ich auch zusammenarbeite. Deswegen bin ich gerne Ihr Ansprechpartner für vieles. Mein kleines Team und ich führen die Arbeiten stets professionell aus. Unser Einsatzgebiet umfasst Nürnberg und einen Umkreis von 70 Kilometern. Ich hoffe, Ihnen in der Zukunft behilflich sein zu können, und freue mich auf Ihre zukünftigen Aufträge. Mit freundlichen Grüßen DPKD Haus- und Garten Gestaltung und Reparaturservice

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  • Bin zuverlässig und führe meine Arbeit fachgerecht durch.

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