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Einige unserer am besten bewerteten Zimmerer in Erdmannhausen

2022 Ergebnisse

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  • Sehr geehrte Damen und Herren, mein Betrieb ist im Bereich der Raumausstattung spezialisiert. Daher freue ich mich sehr für Sie mit meinem fachlichen Wissen und meinen Kompetenzen Ihnen eine Qualitative Arbeit zu fairen Preisen anbieten zu dürfen. Als Raumausstatter betreue ich gerne meine Kunden in Ihren Einrichtungen und Raumplanungen für eine schönere Optik, gemütliche Wohnatmosphäre und ebenfalls für das Moderne Wohnen in Ihren Räumlichkeiten. Daher biete ich Fachliche Arbeiten im Bereich Boden, Wand, Dekorationsarbeiten, als auch Polster arbeiten an. Ihnen wird in meinem Profil sicherlich einige kleine Beispiel Fotos von meinen bisherigen Aufträgen auffallen, diese sind nur ein Teil der bisherigen Aufträge, wodurch ich vorherige Kunden vor Ihnen zufriedenstellen durfte. Neben den Aufgaben meiner Hauptberufung als Raumausstatter, unterstütze ich selbstverständlich auch meine Kunden mit einem Möbelaufbau Service, damit die Wohneinrichtungen nach den Renovierungs arbeiten, schnell und einfach aus einer Hand genutzt werden können. Schnelle, Saubere und eine Fachgerechte Dienstleistung biete ich Ihnen mit Sicherheit an. Ich freue mich schon bald, auch Sie in Ihren Projekten unterstützen zu dürfen und Ihre Träume und Wünsche umsetzten zu dürfen. Freundliche Grüße Ä&R Demir

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  • Ihr Tischler für Möbelmontagen und Bodenbelagsarbeiten! Kompetent. Zuverlässig. Pünktlich. Kundenorientiert. Ich bringe über 20 Jahre Berufserfahrung als gelernter Tischler / Schreiner mit und bin für Sie in den Bereichen rund ums Thema Parkett, Laminat und Vinyl legen, Türenmontagen sowie im Bereich der Möbelmontagen und Renovierungen im Südwest deutschen Raum für Sie unterwegs. Sie dürfen eine absolut fachmännische und dabei unkomplizierte Abwicklung Ihres Auftrags erwarten - selbstverständlich mit allen dafür erforderlichen Maschinen und Geräten auf professionellem Niveau. Möbelmontage: Montage von Möbeln sowohl für Endkunden als auch für Möbelhäuser (Platzierungsaufbau) Bodenbeläge: Verlegung von Parkettböden aller Art, Laminat und Vinylbodenbelägen inkl. der Vorbereitung des Untergrundes (z.B. Ausgleichsspachtelung), des Finishs (z.B. Schleifen, Ölen, Versiegeln) und der Montage von Sockelleisten oder auch das kürzen von Türblättern oder unterschneiden der Zargen biete ich an. Herstellung und Aufbereitung von Echtholzterrassen. Türenmontagen: Aufmaß erstellen und neue Türen bestellen, Demontage der alten Zargen und Türen und deren Entsorgung, Einbau der neuen Zargen / Blätter und Drückergarnituren. Renovierungen: Vom ausräumen des Zimmers oder der ganzen Wohnung über das streichen der Wände und Decken, der Sanierung des Bodenbelages und das wieder einräumen des Zimmers der Wohnung biete ich ebenso an. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf und fragen Sie mich nach einem Angebot für Ihr Projekt. Ich bin Mitglied der IHK Region Stuttgart und eingetragen in der Handwerksrolle der Handwerkammer Stuttgart Kontaktaufnahme / Kontaktdaten finden Sie auf meiner Webseite / Digitalen Visitenkarte über den Link hier bei My Hammer, anklicken und weiterleiten lassen.

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  • Die Bier & Eichmann GmbH steht für hochwertige Handwerksleistungen, Zuverlässigkeit und professionelle Ausführung rund um Renovierung, Sanierung und Innenausbau. Als erfahrenes Fachunternehmen vereinen wir die Kompetenz aus den Bereichen Maler- und Lackierarbeiten, Raumausstattung, Stuckateur- und Verputzarbeiten sowie Maurer- und Betonbau unter einem Dach. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem: Hochwertige Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich Präzise Lackierarbeiten für langlebige und moderne Oberflächen Professionelles Verputzen von Decken, Innen- und Außenwänden Fachgerechte Fassadensanierung, Restaurierung und Reinigung Dämmung sowie Ausbesserung von Fassaden für optimalen Werterhalt Verlegen und Austausch von Laminat-, PVC-, Vinyl- und Linoleumböden Tapezierarbeiten und individuelle Wandgestaltung Maurer- und Betonarbeiten für Neubau, Umbau und Sanierung Mit höchstem Qualitätsanspruch, sauberer Arbeitsweise und termingerechter Umsetzung schaffen wir langlebige Ergebnisse, die überzeugen. Dabei legen wir besonderen Wert auf persönliche Beratung, individuelle Lösungen und eine zuverlässige Betreuung unserer Kunden – von der Planung bis zur Fertigstellung. Die Bier & Eichmann GmbH ist in der Region Stuttgart tätig und Ihr kompetenter Ansprechpartner für hochwertige Handwerks- und Sanierungsarbeiten.

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  • Zimmerer in Erdmannhausen

    Als gelernter Schreiner und vielseitiger Handwerker biete ich zuverlässige, saubere und präzise Arbeit. Ob Möbelmontage, Reparaturen, Innenausbau oder andere handwerkliche Arbeiten – ich lege großen Wert auf Qualität, Pünktlichkeit und zufriedene Kunden. Für jede Aufgabe finde ich eine passende Lösung.

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  • Ich und mein Team sind spezialisiert auf Bauarbeiten, wie zum Lehm, Anstrich, Fliesen, Keramik, Laminat, Gips, Fertigfußböden, Gärten, Möbeltransport, Abriss und Transport, sowie alles, was mit Bau zu tun hat.Sagen Sie ihnen, wir legen größten Wert auf Perfektion, Einsatz und Mühe. Ein zufriedener Kunde ist für uns das Wichtigste. Wir achten auf Sorgfalt in der Arbeit, setzen alles daran, und wir können uns gerne vor Ort abstimmen. Unsere Preise sind wettbewerbsfähig, und wir sind bereit.wir sind bereit für Ihre Anfragen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.Innenarbeiten. Keramik, Laminat, Druckbawir freuen uns auf Ihre Angebote. So bleibt es am Ende professionell und klar.

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  • Sehr geehrte Damen und Herren, ich, TÜV zertifizierter Sachkundiger für kraftbetätigte Tore, biete einen Montageservice für Garagen- und Industrietore an. Ausschließlich biete ich ihnen hochwertige Tore von den bekannten Marktführern wie Hörmann oder Alpha Deuren an. Zu meinen Dienstleistungen gehören: -Demontage -Entsorgung -Montage -Aufmaß -Sektionaltore -Reparaturen -Elektroantriebe nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG -Nachrüstungen -Wartungen -UVV Prüfung gem. ASR A1.7 Habe ich ihr Interesse geweckt, so melden Sie sich bei mir, ich berate Sie gerne weiter. Sahin Tortechnik

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  • Seit 2015 übernehme ich kleinere Montagearbeiten, Reparaturen und handwerkliche Arbeiten für Privatkunden und Betriebe. Dazu gehören unter anderem Arbeiten an Sektionaltoren, Torwartungen mit UVV Prüfung und Prüfbuch, Reparaturen an Fenstern und Türen, Rollläden, Silikonfugen, Blecharbeiten, kleinere Metallarbeiten, Demontagen und individuelle Lösungen direkt vor Ort. Auch als Unterstützung für Betriebe bin ich nach Absprache einsetzbar, zum Beispiel bei Montagen, Reparaturen oder als zusätzliche Hilfe vor Ort. Zuverlässig, lösungsorientiert und sauber umgesetzt. Auch kleinere Aufträge oder kurzfristige Arbeiten sind nach Absprache möglich.

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  • Die Firma Pollok Montagebau kann Ihnen mit Ihrer Tischler und Schreiner Anfrage in Stuttgart und Umgebung helfen. Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle Ihre Fragen zum Thema Aufbau und Erweiterung von Küchen, Einbau und Austausch von Türen, Verlegen und Austausch von Laminatboden, Montage von Fertigcarports, Gartenhäusern und Pergolas, Bau von Terrassen, Reparatur von Möbeln, Einrichtungen und Holzkonstruktionen, Einbau von Hochbetten und Hochebenen. Kontaktieren Sie Pollok Montagebau jetzt, um die Details zu besprechen und ein Angebot zu erhalten.

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  • DONEX – Innenausbau & Renovierungen Qualität, Zuverlässigkeit und saubere Handwerksarbeit! Willkommen bei DONEX, Ihrem zuverlässigen Partner für Innenausbau und Renovierungsarbeiten im Raum Stuttgart und Umgebung. Seit 2019 stehen wir für hochwertige Handwerksleistungen, faire Preise und zufriedene Kunden. Ob kleine Renovierungen oder umfangreiche Innenausbauprojekte – wir setzen Ihre Wünsche professionell und zuverlässig um. Unsere Leistungen: * Bodenverlegung: Vinyl, Parkett, Laminat und Linoleum * Untergrundvorbereitung und Ausgleichsarbeiten * Trockenbau und Innenausbau * Tapezier- und Renovierungsarbeiten * Treppenrenovierung und Sockelleisten * Türenmontage und kleinere Reparaturen * Entrümpelung und fachgerechte Entsorgung * Viele weitere Leistungen auf Anfrage! Warum DONEX? ✔️ Erfahrung seit 2019 ✔️ Saubere und sorgfältige Ausführung ✔️ Zuverlässigkeit und Termintreue ✔️ Faire und transparente Preise ✔️ Persönliche Beratung und individuelle Lösungen ✔️ Mehrere Leistungen aus einer Hand Wir betreuen Privat- und Geschäftskunden im Raum Stuttgart und bis zu 100 km Umgebung. Unser Ziel: Ihre Zufriedenheit und ein Ergebnis, das überzeugt! Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung. DONEX – Ihr Projekt. Unser Handwerk.

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  • Spanndecken. Wenn Sie Ihre Decke verschönern oder Kabel, Rohre usw. verstecken möchten und das ganze ohne großen Aufwand und Schmutz, dann sind Sie bei mir richtig aufgehoben. Eine Spanndecke ist eine gute Alternative. Die Arbeit ist in meisten Fällen an einem Tag erledigt. Die gibt es in über 100 verschiedenen Farben und Designs (für jeden Geschmack was dabei), lässt sich einfach reinigen (somit entfällt das lästige streichen) Ich arbeite im Umkreis von 150 km, Bei Aufträgen ab 100 qm auf Anfrage Ihre Spanndecken Grummet Johann Grummet

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  • Biete Ihnen 15 jähriges Know How im Bereich der Gartengestaltung an. Angefangen von Pflasterarbeiten, Zaunaufbau, Trockenmauern, Rollrasenverlegung, Baumfällung- oder pflege, Grünschnitt, Erdarbeiten oder aber Hausmeisterservice auch im Winter und noch weitere Tätigkeiten wie Rasenpflege, Terrassenbau etc. die bei Ihnen Zuhause, in der Firma oder aber auch im Kleingarten zu diesem Thema anfallen. Wir erledigen unsere Aufträge zeitnah, zuverlässig, preiswert, transparent und absolut zu Ihrer Zufriedenheit. Überzeugen Sie sich von unserer Arbeit!!! Zögern Sie nicht uns anzuschreiben oder anzurufen, fragen kostet schließlich nichts... Der steigende Mehrwert Ihres Objekts wird's Ihnen danken. Ahmet Susan TEL. 0173 9560 861 TEL. 07143 9593 398

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  • Maler und Stuckateure verschönern euren Lebensmittelpunkt, von außen und von innen! Wir haben eine Verantwortung gegenüber Umwelt und der Gesellschaft, daher ist für uns Nachhaltigkeit und zukunftsfähiges Handwerk ein besonderes Anliegen. Sie suchen einen Maler-Stuckateur im Raum Backnang? Vertrauen Sie unserem Fachpersonal, denn wir kennen nicht nur unsere Materialien, sondern auch die Gegend! Putzmunter und ökologisch sinnvoll begleiten wir Ihr Bauvorhaben von Neubau über Altbau bis hin zur fachgerechten energetischen Sanierung. Es gibt nichts, was unserer Kreativität standhält!

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  • Happy Dienstleistung – Ihr zuverlässiger Partner in Stuttgart & Umgebung! Sie suchen Unterstützung bei Gartenarbeit, Reinigung, Umzug oder Entrümpelung? Wir helfen Ihnen zuverlässig, flexibel und zu fairen Preisen. 🌿 Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschneiden, Unkraut entfernen & Gartenreinigung 🧹 Reinigung: Treppenhäuser sowie Innen- und Außenbereiche 📦 Umzugshilfe: Tragen, Be- und Entladen, Möbelabbau/-aufbau und Transportieren Führerschein Klassen B,BE,C und CE vorhanden. ♻️ Entrümpelung: Keller, Dachboden, Garage, Wohnungen & Haushaltsauflösungen ❄️ Winterdienst und Schneeräumung. Wir legen Wert auf saubere Arbeit, Zuverlässigkeit und einen freundlichen Umgang mit unseren Kunden. 📍 Stuttgart & Umgebung 💬 Schreiben Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot!

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen - NFD Transport §1. Inkrafttreten des Vertrages. Für Umzüge in Stuttgart und EU sind die zu erbringenden Leistungen in Schriftform festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Weisungen, Änderungen, Absprachen, finden keine Anwendung. §2. Transportübernahme im Allgemeinen. Die Durchführung eines Umzuges setzt voraus, dass der Umzug unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrstraßen, sowie Straßen und Wege zur Be- oder Entladestelle müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtverhältnisse höchstens 20 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Hauseingänge, Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. Wird der Möbelspediteur über die möglichen Schwierigkeiten nicht informiert, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder dem Auftraggeber die Kosten für Sonderaufwand nach seinem Ermessen in Rechnung zu stellen. Lassen die Verhältnisse an der Be- oder Entladestelle oder behördliche Bestimmungen die Durchführung des Transportes nicht zu, ohne dass der Möbelspediteur rechtzeitig darüber informiert ist, so fallen dem Absender alle im Vertrag festgelegten Kosten zur Last. §3. Beauftragung weiterer Frachtführer / Handwerker. Zur Durchführung des Auftrages können weitere Frachtführer herangezogen werden, der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Frachtführer / Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl. §4. Pflichten des Möbelspediteurs. Der Möbelspediteur ist verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen, im Vertrag schriftlich festgehalten Transportmittel am vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Er führt den Auftrag vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt aus. Um einen Schaden zu verhüten, hat er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden. §5. Pflichten des Auftraggebers. Der Absender hat dem Möbelspediteur rechtzeitig die Adresse des Empfängers, Ort der Ablieferung und die örtlichen Verhältnisse genau zu bezeichnen. Ebenso ist er verpflichtet, den Möbelspediteur auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio-, PC Soft- und Hardware, Hifi, EDV-Anlagen und ähnl. sowie besonders gefährdete Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Rahmen, Leuchter, Lampenschirme und andere Gegenstände von großer Empfindlichkeit fachgerecht für den Transport zu sichern. Eine Original- oder gleichwertige Verpackung ist dabei empfohlen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Soweit nichts anders vereinbart, ist der Absender verpflichtet, die empfindlichen Böden, Wände, Gitter in der Wohnung, Treppenhaus und Aufzug mit den dafür vorgesehenen Mitteln zu schützen. Soweit nichts anders vereinbart, obliegt die Besorgung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente, Bewilligungen, Kostenübernahmebescheinigungen und Genehmigungen aller Art dem Absender. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wurde. Genauso ist der Absender verpflichtet zu prüfen ob irgendwelche Gegenstände nicht im Auto vergessen wurden. Für die in den Fahrzeugen des Möbelspediteurs irrtümlich vergessenen Gegenstände übernimmt der Spediteur keine Haftung. §6. Kosten. Für Umzuge in Stuttgart und EU gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Preisangebote des Möbelspediteurs beziehen sich auf das Gut normalen Umfanges, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit; sie setzen normale unveränderte Beförderungsverhältnisse voraus, sowie ungehinderte Verbindungswege und die Möglichkeit des Transports durch Treppenhaus mit sofortigem Auf- und Abladen. Alle Angebote des Spediteurs gelten nur bei unverzüglicher Annahme und nur wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird. Wenn nichts anders vereinbart ist, sind die angegebenen Preise Bruttopreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Davon ausgenommen sind die Angebote an Gewerbetreibende. §7. Zusatzleistungen, Mehraufwand. Zusätzlich zu vergüten sind beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, Transport mit einem Schrägaufzug durch Fenster oder über Balkon, Sonderaufwand durch Witterungs- oder Straßenverhältnisse an der Be- oder Entladestelle, Sonderaufwand durch Transport von Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind, dies gilt auch, wenn die Umstände durch Dritte verursacht sind, das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes, das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen und anderen Beleuchtungskörpern, die Gestellung und Tausch von Paletten und sonstigen Ladehilfs- und Packmittel, Montage, Transport von Kühlschränke/ Truhen von über 200 l, Klaviere, Tresore und sonstige Güter von über 100 Kilo Eigengewicht, Transport von Güter, deren Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht. Zu Sonderaufwand gehört die Durchführung anderer, als im Vertrag vereinbarter und schriftlich festgehaltener Leistungen, als auch Leistungen, deren Umfang bei der Auftragserteilung nicht eindeutig definiert wurde. §8. Fälligkeit des Entgelts. Der Rechnungsbetrag ist für alle Dienstleistungen in Bar sofort nach der Fertigung (gegen Quittung,Rechnung). Andere Zahlungsarten sind auch nach Absprache möglich. Bei Auslandstransport vor Beginn der Verladung fällig und ist in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu entrichten. Die Bezahlung in ausländischer Währung ist nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. Hier findet §419 entsprechende Anwendung. §9. Erstattung von Umzugskosten. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle, Arbeitgeber oder Sozialbehörde Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Spediteur auszuzahlen. Weigert sich diese Stelle die Kosten zu tragen, so erklärt sich der Absender damit einverstanden, die Kosten in voller Höhe aus eigenen Mitteln zu auszuzahlen. §10. Haftung des Frachtführers. Die Haftung des Möbelspediteurs beginnt mit der Übernahme des Transportgutes und endet mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort des Auftraggebers, der Einlagerung oder der Übergabe der Ladung an einen anderen Frachtführer. Für Schäden an Räumlichkeiten haftet der Spediteur für die Zeit seiner Anwesenheit an der Be- oder Entladestelle. Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Maßgebend für die Erstattung im Schadensfall ist der Zeitwert des Umzugsgutes. Der Zeitwert entspricht dem Betrag, mit dem gleichartiges Gut unter Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen alt und neu angeschafft werden kann. Der Möbelspediteur haftet für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Lassen sich der Wahrscheinlichkeit nach auch bei großer Sorgfalt die Schäden nicht vermeiden, so haftet der Spediteur für keine Schäden. Bei Kleinschäden, die die Weiterverwendung der beschädigten Sache nicht verhindern, beschränkt sich die Haftung auf die Kosten einer möglichen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung. §11. Haftungsausschluss nach §451g HGB. Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1.Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender; 4. Beförderung von nicht vom Spediteur verpacktem Gut; 5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Große oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer möglichen Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6.Beförderung der Tiere oder Pflanzen; 7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerem Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Frachtführer kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. §12. Andere Haftungssausschlussgründe. Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, wenn der Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm erteilte Weisung, sein ungeeignetes zur Verfügung gestelltes Werkzeug, eigene Mängel des Umzuggutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche der Unternehmer keinen Einfluss hat. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung des Absenders entstanden sind. Es besteht keinerlei Haftung für Beschädigungen an Gegenständen, die zum Zeitpunkt des Transportes bereits sämtliche Beschädigungen aufweisen. Bestehen an den gelieferten Gegenständen vor dem Umzug Schäden oder deutliche Gebrauchsspuren, so ist der Absender nicht dazu verpflichtet, sie vor den Folgen sich weiter ausbreitenden Mängeln, Defekte oder Abnutzung zu schützen. Kratzer, kleine Abschürfungen und dergleichen sind übliche Abnutzungsspuren eines Umzugs, die nicht in die Beurteilung des Schadensumfanges einfließen. Der Frachtführer hat die üblichen Umzugsspuren nicht zu verantworten. Handelt es sich bei einer Beförderung um gefährliches Umzugsgut, wobei der Absender den Spediteur nicht rechtzeitig auf die Gefahr, die vom Gut ausgeht, hingewiesen hat, so hat der Auftraggeber die kompletten Folgen eines solchen Transportes zu verantworten. §13. Verpackungen. Dem Absender werden keinerlei während eines Transportes unbrauchbar gewordene Verpackungsmaterialien erstattet. §14. Schadensprotokoll. Für die Anzeige eines Schadens findet §438 HGB Anwendung. Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden, dabei hat der Absender nachzuweisen, dass der Schaden unter der Obhut des Spediteurs eingetreten ist. Pauschale Hinweise reichen keinesfalls. Die Meldung der Schäden erfolgt in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) innerhalb vorgesehener Fristen. §15. Lieferfrist. Lieferzeitangaben sind annähernde Angaben und erfolgen nach bestem Ermessen. Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse. §16 Montage. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Möbelmontage nicht im Umzugspreis enthalten. Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Durch eine gesonderte Prämie übernimmt der Spediteur die Möbelmontage, gegebenenfalls die Befestigung und Aufhängung an Massivwänden. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, die vom Spediteur zu montierenden Bauteile am vereinbarten Montagetermin einwandfrei, unbeschädigt und vollständig für die Montage bereitzustellen. Den Spediteur treffen keine Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf der Bauteile. Müssen Bauteile an einer Massivwand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Absender verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Kunde den Spediteur vor Beginn der Arbeit unaufgefordert zu informieren. Der Spediteur ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Bauteile in den dafür vorgesehenen Räumen tatsächlich auf- und abgebaut, aufgestellt, befestigt oder aufgehängt werden können. §17. Kündigung. Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB. Beim Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung werden im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen und Bemühungen 20% der Gesamtkosten zu Lasten des Absenders berechnet. Bis zu 5 Werktage vor dem Umzugstermin werden Rücktrittskosten in Höhe von 40% der Gesamtkosten berechnet. Bei Rücktritt von innerhalb 2 Werktage, werden 60% der Gesamtkosten, bis zu 1. Werktag vor dem Umzugstermin 80% der Umzugskosten berechnet. Bei Stornierung am Umzugstag wird der Gesamtbetrag fällig. Der Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Für alle Fälle eines Verstoßes des Absenders gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages/AGB behält sich der Spediteur das das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Absenders mit sofortiger Wirkung zu beenden. Bestehen begründete Zweifel an den Eigentumsrechten oder Finanzieller Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, behält sich der Spediteur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu seinen Lasten. Der Spediteur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Räumlichkeiten oder Umzugsgüter am Umzugstag nicht für eine sichere Beförderung geeignet sind. In diesem Fall werden die gesamten Umzugskosten fällig. §18. Personalien und Datenschutz. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf irgendwelchen das Gut betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schriftstücken oder die Befugnis der Unterzeichner zu prüfen, es sei denn, dass an der Echtheit oder der Befugnis begründete Zweifel bestehen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an Dritte zur Durchführung der Leistungen herangezogene Unternehmen weitergegeben werden, oder, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Der Datenschutz bleibt hiervon unberührt. Der Absender versichert, dass alle von ihm gegenüber Umzugsunternehmen angegebenen persönlichen Daten der Wahrheit entsprechen und nur den Absender persönlich beschreiben. §19. Geltung und Änderung von AGB. Im Verhältnis zwischen dem Umzugsunternehmen und Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Etwaigen AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese haben keine Gültigkeit. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen und Nebenabreden hierzu sind nur mit schriftlicher Bestätigung vom Spediteur wirksam. Der Spediteur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Über die geänderten Bedingungen wird der Absender spätestens eine Woche vor dem Inkrafttreten informiert. Wenn der Kunde der Geltung der geänderten AGB innerhalb einer Woche vor ihrem Inkrafttreten nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich von beiden Vertragspartnern vereinbart werden, um rechtswirksamer Bestandteil des Vertrages zu sein. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Unsere AGB gelten ebenso bei Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB verwiesen wird.

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