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  • ich möchte Ihnen gerne unseren Gebäudeservice vorstellen. Wir legen großen Wert auf Zuverlässigkeit und Fachwissen in all unseren Dienstleistungen. Unser Angebot umfasst: - Montage von Sanitärobjekten: Wir montieren verschiedene Sanitäreinrichtungen professionell und sorgfältig. - Rohrreinigungen: Wir sorgen dafür, dass Ihre Rohrleitungen stets frei von Verstopfungen sind. - Montage verschiedener Objekte: Egal, ob es sich um Möbel oder andere Installationen handelt, wir stehen Ihnen zur Seite. - Montage von Badmöbeln: Wir helfen Ihnen, Ihr Badezimmer nach Ihren Wünschen zu gestalten und die passenden Möbel fachgerecht zu montieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserem Service zur Seite zu stehen und Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen. Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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  • PO.WER Haustechnik arbeitet als Heizungsbauer und Installateur, Sanitärinstallateur, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Klimatechniker, Boden- und Estrichleger, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Bauunternehmen, Dachdecker, Maurer und Betonbauer, Kaminbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Installation und Reparatur von Warmwasser- und Heizanlagen, Installation und Reparatur von Rohrleitungen und Wasseranschlüssen, Installation und Reparatur von Klimaanlagen, Badsanierung, Verlegen von Wand- und Bodenfliesen, Verlegen von Terrazzoboden, Ausgleichen von Fußboden, Verlegen von Fußbodenheizungen, Anschluss und Austausch von Armaturen, Sonstige Arbeiten an Heizung, Sanitär und Klima, Anschluss und Reparatur von Gasherden und -leitungen, Aufbau und Anschluss von Kaminen und Öfen, Einbau und Austausch von Bad- und Sanitärobjekten, Legen von Estrichboden, Erneuern von Fugen, Sonstige Bodenarbeiten, Verlegen von Natursteinboden, Einbau und Wartung von Öl- und Gastanks in der Umgebung von Waiblingen, an.

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  • Willkommen auf mein Profil ich bin ein motivierter einzelunternehmer mit starker Unterstützung auf meiner Seite. Wir bieten Dienstleistungen im Bereich: Maler/ lackierer Innen & außen arbeiten Trockenbau Tapezieren Putzarbeit Bodenlegen Wir bringen lange Jahre berufserfahrung mit sowie sehr viel Potenzial und Lust etwas zu verschönern und aufzubessern. Unser Motto : alles ist möglich ! Das Ziel : Zufriedene Kunden die uns weiterempfehlen Zum fairen Preis.

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  • Wir sind ein Fachbetrieb für Fenster, Türen, Rollläden, Dachfenster, Fliegengitter & Markisen in Korb, dass seit dem Jahr 1991 durch die Gründung von Wolfgang Leskow besteht. Über die Jahre hinweg konnte das Unternehmen viele Erfahrungen sammeln und neue Dienstleistungen hinzugewinnen. Durch diese Erweiterungen gewährleisten wir ein sauberes und präzises Arbeiten. Im Bereich Fenster & Türen stehen wir Ihnen in jeglicher Hinsicht zur Verfügung. Von der Hauseingangstür bis hin zu einem einfachen WC-Fenster. Sowie von einem Rollladen bis hin zu einem einfachen Fliegengitter erfüllen wir Ihnen jeden Wunsch. Gerade bei Spezialaufgaben und insbesondere bei kleineren Aufgaben, die für manche größere Betriebe nicht mehr lukrativ zu erscheinen mögen, wie das ersetzten beschädigter Glasscheiben, das umrüsten von Rollläden auf E-Motoren oder jegliche Art von kleineren Reparaturen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für unsere Kunden ist uns eine reibungslose, freundliche und zufriedenstellende Abwicklung wichtig. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und fordern Sie nach einer kompetenten Beratung ein Angebot an. Wir freuen uns auf Sie!

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  • A.S Gebäudetechnik GmbH – Ihr Partner für Bedachungen und Dachbeschichtungen. Die A.S Gebäudetechnik GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für hochwertige Dachlösungen. Wir bieten Ihnen professionelle Bedachungen, sowie hochwertige Dachbeschichtungen für langlebigen Schutz und eine optische Aufwertung Ihres Daches – ganz nach Ihren Wünschen. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Bauflaschnerei, die Installation von Dachfenstern, Isolierungen zur Steigerung der Energieeffizienz und führen alle notwendigen Reparaturen an Dächern durch. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und sind gerne bereit, Ihnen mit unserer Expertise und Qualität weiterzuhelfen!

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  • Als vielseitiger Allround-Handwerker biete ich Ihnen zahlreiche Leistungen aus einer Hand. Mit hohem Qualitätsbewusstsein, langjähriger Erfahrung und ausgeprägter Zuverlässigkeit setze ich Ihre Projekte fachgerecht und sorgfältig um. Ob kleine Reparaturen oder umfassende handwerkliche Arbeiten – ich stehe Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und lege großen Wert auf Kundenzufriedenheit sowie präzise Ausführung. Ich freue mich darauf, Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen zu dürfen!

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  • Herzlich willkommen bei E.R.T Stuckateure! Wir freuen uns Sie auf unserer MyHammer-Seite begrüßen zu dürfen. Im Raum Waiblingen und Umgebung sind wir für Sie tätig. Bei uns bekommen Sie alle Leistungen aus einer Hand. Unsere Leistungen: - WDVS- Systemen - Sanierungsarbeiten - Vollwärmschutz aller Arten - Raumausstatter - Trockenbau Machen Sie sich auf den Seiten Arbeitsbeispiele bei MyHammer ein Bild von unseren Leistungen und Betrieb. Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen bei Ihren anfallenden Gestaltungen und Umbauten behilflich sein können. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

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  • Modern Life Concept ist ein Handwerks Dienstleistungsunternehmen, welches Ihren Wünschen und Vorstellungen gerecht wird. Seit vielen Jahren bauen wir komplette Wohnküchen und Küchenzeilen, aber auch der Aufbau von Möbeln jeglicher Art ist selbstverständlich möglich. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit Ihr Bad zu sanieren. Ob Umbau oder Neubau Ihrer Sanitäreinrichtung, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch mit diversen anderen Tätigkeiten rund ums Thema Handwerksleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Haben Sie noch Fragen? Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns einfach und erfahren mehr über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen. Wir freuen uns auf Sie! Modern Life Concept

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  • Herzlich willkommen bei shk-bäder-roger ! INSTALLATEUR UND HEIZUNGSBAUER - MEISTERBETRIEB Wir freuen uns Sie auf unserer MyHammer-Seite begrüßen zu dürfen. Im Raum Ludwigsburg und Umgebung sind wir für Sie tätig. Bei uns bekommen Sie alle Leistungen aus einer Hand. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Sie können auch unsere shk-bäder-roger HomePage/Webseite besuchen. IHR KOMPETENTER FACHHANDWERKSPARTNER - ROGER MARIUSZ JACKOWIAK VON SHK BÄDER ROGER BADAUSSTATTUNG VON A BIS Z Unsere Leistungen: - Planung u. Beratung - Demontage u. Entsorgung - Rohrbau Sanitär u. Heizung - Fliesenarbeiten - Fertigmontage - Montage u. Austauch vom Stand-WC zum Hänge-WC, Bad- u. Küchenarmaturen, Geschirrspüler-u. WM etc. - Altbausanierungen - Kernbohrungen - Bodenausgleich - Stemmarbeiten sowie abfräsen des Bodens von Restkleber- (Abfräsen-) BG-Forderung u. Maßnahme seid Jahr 2017) - weitere Leistungen nach VHB Machen Sie sich auf den Seiten Arbeitsbeispiele bei MyHammer ein Bild von unseren Leistungen und Betrieb. Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen bei Ihren anfallenden Gestaltungen und Umbauten behilflich sein können. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Sie können auch unsere HomePage/Webseite besuchen.

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  • Teamarbeit! TEAMARBEIT wird bei uns groß geschrieben, da es uns sehr wichtig ist mit viel Spaß zu arbeiten und mit einander zu Arbeiten, uns gegenseitig Helfen und den Kunden zufrieden zu stellen! Planung! Wir planen Ihr Haus oder Ihre Wohnung von 0 auf. Wir gehen auf ihre Design wünsche oder Vorschläge ein und versuchen diese zu verbessern. Ebenso versuchen wir ihr Kapital Wunsch einzuhalten. Garten Pflege! wenn ihnen ihr Garten wichtig ist und deren Sauberkeit dann sind Sie bei uns richtig. wir schneiden und Pflegen ihren Garten.

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  • Achtung AGB`s: Liebe Kunden, was viele Auftragsgeber nicht wissen, ist das MyHammer von uns hohe Gebühren verlangen, teilweise über 100 €. Daher wird auch von meiner Seite her eine Gebühr bei der Kontaktvermittlung, in dieser Höhe fällig, welche bei Auftragserteilung wieder mit der Rechnung erstattet werden. 1. bei Direktanfragen und ich antworte darauf. 2. wenn ich auf ihren Auftrag Interesse bekunde und sie mir ihre Kontaktdaten übermitteln. Danke für ihr Verständnis.... Man findet mich auch über meinen Namen im Internet. Seit 2006 führe ich mit meinem eigenen Handwerkbetrieb schwerpunktmäßig folgende Gewerke aus: - Platten- Fliesen- und Natursteinverlegung - Maler- und Tapezierarbeiten aller Art - Altbausanierung - Trockenbauarbeiten - Dachausbau - Bodenbelagsarbeiten jeglicher Art Auch kleinere Herausforderungen nehmen wir gerne an und erledigen diese engagiert und gewissenhaft. Selbstverständlich bürge ich bei allen Arbeiten für hohe Qualität sowie professionelle, saubere und termingerechte Erledigung. Gerne berate ich Sie umfassend und unverbindlich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage. Ihr Andi Muck

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  • Stöcker Rollladen und Sonnenschutz Reparatur und Modernisierung von Rollläden, Jalousien und Markisen. Meisterbetrieb Hier arbeitet der Inhaber/Meister noch selber.

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  • Zunächst ein paar Worte zu DONEX . Wir sind ein Kleingewerbe mit dem Sitz in Stuttgart. Seit October 2019 liegt unsere Focus im Bereich der Servicedienstleistungen. Der Gründer von Donex ist Mensur Bajraktari. Wir arbeiten in einer Radius von 40 km. Unser Ziel ist es , die Kunden von unseren Leistungen zu überzeugen und durch unsere Qualität ein unverzichtbarer Partner auf dem Markt zu werden. Mit freundlichen Grüßen Donex , Mensur Bajraktari

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen - NFD Transport §1. Inkrafttreten des Vertrages. Für Umzüge in Stuttgart und EU sind die zu erbringenden Leistungen in Schriftform festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Weisungen, Änderungen, Absprachen, finden keine Anwendung. §2. Transportübernahme im Allgemeinen. Die Durchführung eines Umzuges setzt voraus, dass der Umzug unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrstraßen, sowie Straßen und Wege zur Be- oder Entladestelle müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtverhältnisse höchstens 20 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Hauseingänge, Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. Wird der Möbelspediteur über die möglichen Schwierigkeiten nicht informiert, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder dem Auftraggeber die Kosten für Sonderaufwand nach seinem Ermessen in Rechnung zu stellen. Lassen die Verhältnisse an der Be- oder Entladestelle oder behördliche Bestimmungen die Durchführung des Transportes nicht zu, ohne dass der Möbelspediteur rechtzeitig darüber informiert ist, so fallen dem Absender alle im Vertrag festgelegten Kosten zur Last. §3. Beauftragung weiterer Frachtführer / Handwerker. Zur Durchführung des Auftrages können weitere Frachtführer herangezogen werden, der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Frachtführer / Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl. §4. Pflichten des Möbelspediteurs. Der Möbelspediteur ist verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen, im Vertrag schriftlich festgehalten Transportmittel am vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Er führt den Auftrag vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt aus. Um einen Schaden zu verhüten, hat er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden. §5. Pflichten des Auftraggebers. Der Absender hat dem Möbelspediteur rechtzeitig die Adresse des Empfängers, Ort der Ablieferung und die örtlichen Verhältnisse genau zu bezeichnen. Ebenso ist er verpflichtet, den Möbelspediteur auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio-, PC Soft- und Hardware, Hifi, EDV-Anlagen und ähnl. sowie besonders gefährdete Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Rahmen, Leuchter, Lampenschirme und andere Gegenstände von großer Empfindlichkeit fachgerecht für den Transport zu sichern. Eine Original- oder gleichwertige Verpackung ist dabei empfohlen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Soweit nichts anders vereinbart, ist der Absender verpflichtet, die empfindlichen Böden, Wände, Gitter in der Wohnung, Treppenhaus und Aufzug mit den dafür vorgesehenen Mitteln zu schützen. Soweit nichts anders vereinbart, obliegt die Besorgung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente, Bewilligungen, Kostenübernahmebescheinigungen und Genehmigungen aller Art dem Absender. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wurde. Genauso ist der Absender verpflichtet zu prüfen ob irgendwelche Gegenstände nicht im Auto vergessen wurden. Für die in den Fahrzeugen des Möbelspediteurs irrtümlich vergessenen Gegenstände übernimmt der Spediteur keine Haftung. §6. Kosten. Für Umzuge in Stuttgart und EU gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Preisangebote des Möbelspediteurs beziehen sich auf das Gut normalen Umfanges, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit; sie setzen normale unveränderte Beförderungsverhältnisse voraus, sowie ungehinderte Verbindungswege und die Möglichkeit des Transports durch Treppenhaus mit sofortigem Auf- und Abladen. Alle Angebote des Spediteurs gelten nur bei unverzüglicher Annahme und nur wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird. Wenn nichts anders vereinbart ist, sind die angegebenen Preise Bruttopreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Davon ausgenommen sind die Angebote an Gewerbetreibende. §7. Zusatzleistungen, Mehraufwand. Zusätzlich zu vergüten sind beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, Transport mit einem Schrägaufzug durch Fenster oder über Balkon, Sonderaufwand durch Witterungs- oder Straßenverhältnisse an der Be- oder Entladestelle, Sonderaufwand durch Transport von Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind, dies gilt auch, wenn die Umstände durch Dritte verursacht sind, das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes, das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen und anderen Beleuchtungskörpern, die Gestellung und Tausch von Paletten und sonstigen Ladehilfs- und Packmittel, Montage, Transport von Kühlschränke/ Truhen von über 200 l, Klaviere, Tresore und sonstige Güter von über 100 Kilo Eigengewicht, Transport von Güter, deren Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht. Zu Sonderaufwand gehört die Durchführung anderer, als im Vertrag vereinbarter und schriftlich festgehaltener Leistungen, als auch Leistungen, deren Umfang bei der Auftragserteilung nicht eindeutig definiert wurde. §8. Fälligkeit des Entgelts. Der Rechnungsbetrag ist für alle Dienstleistungen in Bar sofort nach der Fertigung (gegen Quittung,Rechnung). Andere Zahlungsarten sind auch nach Absprache möglich. Bei Auslandstransport vor Beginn der Verladung fällig und ist in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu entrichten. Die Bezahlung in ausländischer Währung ist nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. Hier findet §419 entsprechende Anwendung. §9. Erstattung von Umzugskosten. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle, Arbeitgeber oder Sozialbehörde Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Spediteur auszuzahlen. Weigert sich diese Stelle die Kosten zu tragen, so erklärt sich der Absender damit einverstanden, die Kosten in voller Höhe aus eigenen Mitteln zu auszuzahlen. §10. Haftung des Frachtführers. Die Haftung des Möbelspediteurs beginnt mit der Übernahme des Transportgutes und endet mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort des Auftraggebers, der Einlagerung oder der Übergabe der Ladung an einen anderen Frachtführer. Für Schäden an Räumlichkeiten haftet der Spediteur für die Zeit seiner Anwesenheit an der Be- oder Entladestelle. Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Maßgebend für die Erstattung im Schadensfall ist der Zeitwert des Umzugsgutes. Der Zeitwert entspricht dem Betrag, mit dem gleichartiges Gut unter Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen alt und neu angeschafft werden kann. Der Möbelspediteur haftet für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Lassen sich der Wahrscheinlichkeit nach auch bei großer Sorgfalt die Schäden nicht vermeiden, so haftet der Spediteur für keine Schäden. Bei Kleinschäden, die die Weiterverwendung der beschädigten Sache nicht verhindern, beschränkt sich die Haftung auf die Kosten einer möglichen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung. §11. Haftungsausschluss nach §451g HGB. Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1.Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender; 4. Beförderung von nicht vom Spediteur verpacktem Gut; 5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Große oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer möglichen Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6.Beförderung der Tiere oder Pflanzen; 7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerem Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Frachtführer kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. §12. Andere Haftungssausschlussgründe. Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, wenn der Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm erteilte Weisung, sein ungeeignetes zur Verfügung gestelltes Werkzeug, eigene Mängel des Umzuggutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche der Unternehmer keinen Einfluss hat. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung des Absenders entstanden sind. Es besteht keinerlei Haftung für Beschädigungen an Gegenständen, die zum Zeitpunkt des Transportes bereits sämtliche Beschädigungen aufweisen. Bestehen an den gelieferten Gegenständen vor dem Umzug Schäden oder deutliche Gebrauchsspuren, so ist der Absender nicht dazu verpflichtet, sie vor den Folgen sich weiter ausbreitenden Mängeln, Defekte oder Abnutzung zu schützen. Kratzer, kleine Abschürfungen und dergleichen sind übliche Abnutzungsspuren eines Umzugs, die nicht in die Beurteilung des Schadensumfanges einfließen. Der Frachtführer hat die üblichen Umzugsspuren nicht zu verantworten. Handelt es sich bei einer Beförderung um gefährliches Umzugsgut, wobei der Absender den Spediteur nicht rechtzeitig auf die Gefahr, die vom Gut ausgeht, hingewiesen hat, so hat der Auftraggeber die kompletten Folgen eines solchen Transportes zu verantworten. §13. Verpackungen. Dem Absender werden keinerlei während eines Transportes unbrauchbar gewordene Verpackungsmaterialien erstattet. §14. Schadensprotokoll. Für die Anzeige eines Schadens findet §438 HGB Anwendung. Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden, dabei hat der Absender nachzuweisen, dass der Schaden unter der Obhut des Spediteurs eingetreten ist. Pauschale Hinweise reichen keinesfalls. Die Meldung der Schäden erfolgt in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) innerhalb vorgesehener Fristen. §15. Lieferfrist. Lieferzeitangaben sind annähernde Angaben und erfolgen nach bestem Ermessen. Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse. §16 Montage. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Möbelmontage nicht im Umzugspreis enthalten. Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Durch eine gesonderte Prämie übernimmt der Spediteur die Möbelmontage, gegebenenfalls die Befestigung und Aufhängung an Massivwänden. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, die vom Spediteur zu montierenden Bauteile am vereinbarten Montagetermin einwandfrei, unbeschädigt und vollständig für die Montage bereitzustellen. Den Spediteur treffen keine Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf der Bauteile. Müssen Bauteile an einer Massivwand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Absender verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Kunde den Spediteur vor Beginn der Arbeit unaufgefordert zu informieren. Der Spediteur ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Bauteile in den dafür vorgesehenen Räumen tatsächlich auf- und abgebaut, aufgestellt, befestigt oder aufgehängt werden können. §17. Kündigung. Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB. Beim Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung werden im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen und Bemühungen 20% der Gesamtkosten zu Lasten des Absenders berechnet. Bis zu 5 Werktage vor dem Umzugstermin werden Rücktrittskosten in Höhe von 40% der Gesamtkosten berechnet. Bei Rücktritt von innerhalb 2 Werktage, werden 60% der Gesamtkosten, bis zu 1. Werktag vor dem Umzugstermin 80% der Umzugskosten berechnet. Bei Stornierung am Umzugstag wird der Gesamtbetrag fällig. Der Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Für alle Fälle eines Verstoßes des Absenders gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages/AGB behält sich der Spediteur das das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Absenders mit sofortiger Wirkung zu beenden. Bestehen begründete Zweifel an den Eigentumsrechten oder Finanzieller Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, behält sich der Spediteur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu seinen Lasten. Der Spediteur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Räumlichkeiten oder Umzugsgüter am Umzugstag nicht für eine sichere Beförderung geeignet sind. In diesem Fall werden die gesamten Umzugskosten fällig. §18. Personalien und Datenschutz. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf irgendwelchen das Gut betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schriftstücken oder die Befugnis der Unterzeichner zu prüfen, es sei denn, dass an der Echtheit oder der Befugnis begründete Zweifel bestehen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an Dritte zur Durchführung der Leistungen herangezogene Unternehmen weitergegeben werden, oder, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Der Datenschutz bleibt hiervon unberührt. Der Absender versichert, dass alle von ihm gegenüber Umzugsunternehmen angegebenen persönlichen Daten der Wahrheit entsprechen und nur den Absender persönlich beschreiben. §19. Geltung und Änderung von AGB. Im Verhältnis zwischen dem Umzugsunternehmen und Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Etwaigen AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese haben keine Gültigkeit. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen und Nebenabreden hierzu sind nur mit schriftlicher Bestätigung vom Spediteur wirksam. Der Spediteur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Über die geänderten Bedingungen wird der Absender spätestens eine Woche vor dem Inkrafttreten informiert. Wenn der Kunde der Geltung der geänderten AGB innerhalb einer Woche vor ihrem Inkrafttreten nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich von beiden Vertragspartnern vereinbart werden, um rechtswirksamer Bestandteil des Vertrages zu sein. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Unsere AGB gelten ebenso bei Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB verwiesen wird.

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  • Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlich Willkommen auf der Seite von E&A Dienstleistungen. Wir sind ein Generalunternehmen aus der Nähe von Waiblingen. Bei uns bekommen Sie alle Leistungen aus einer Hand. Unsere Dienstleistungen decken die kompletten Bereiche Renovierung, Sanierung und Neubau ab. Nicht zur vergessen ist unsere Bauleitung, die Ihnen von Anfang bis Ende Ihres Bauvorhabens zur Seite steht. Wir sind Ihr einziger Ansprechpartner und führen die Arbeiten in Eigenleistung oder mit unseren vertrauten Partnerfirmen durch. Kein Interesse an Baudienstleistungen? Kein Problem, auch bei dem Thema Objektservice sind wir ihr starker Partner von der Gartenpflege bis hin zu der Gebäudereinigung und dem Hausmeisterservice sind wir für Sie da und unterstützen sie zu Ihrer vollsten Zufriedenheit. Wir sind zuverlässig, pünktlich und garantieren saubere Arbeit. Über eine Zusammenarbeit mit Ihnen freuen wir uns, hoffentlich bis bald. Mit freundlichen Grüßen E&A Dienstleistungen

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