Einige unserer am besten bewerteten Klempner in Urbach (Puderbach)
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Herzlich willkommen auf meinem Profil, vorweg kurz zu meinem beruflichen Werdegang: - 1997 - 2001 Ausbildung zum Heizungs- u. Lüftungsbauer - 2001 - 2003 Ausbildung Kfz Mechaniker - 2003 - 2008 Monteur/Kundendienst Heizung/Sanitär/Lüftung - 2008 - 2010 Weiterbildung zum staatl. gepr. Techniker Sanitär/Heizung/Klima - 2010 - 2020 Planung, Vertrieb als Projektleiter/Vertriebsaußendienst/Kundendienstleiter - 2020 - dato Gewerbetreibender im Bereich Sanitär/Heizung/Lüftung Ich biete Leistungen im Bereich Heizung- , Sanitär- u. Lüftungstechnik an. Handwerklich sowie auch planerisch. Ich biete Baubegleitung, Anlagenplanung und Materialwirtschaft an. Einer meiner Hauptbereiche ist die Heizungstechnik mit Schwerpunkt Wärmepumpe und regenerative Energien. Auch der Bereich Wartung/Instandhaltung der Heizungsanlage ist bei mir im Fokus, um einen effizienten, nachhaltigen und langfristigen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Qualität liegt vor Quantität. Ich freue mich auf Ihren Kontakt und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Alles weitere auf meiner Webseite im www aufrufbar.
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Willkommen bei A&V Innenausbau! Ich bin Alexander Vogt,27 Jahre alt, und stehe mit A&V Innenausbau für saubere, zuverlässige und handwerklich präzise Arbeit im Innenbereich. Ob Türen- und Fenstereinbau, Bodenverlegung oder andere Arbeiten rund um den Innenausbau – ich sorge dafür, dass jedes Projekt ordentlich und termingerecht umgesetzt wird. Ich arbeite mit Leidenschaft, bin flexibel und lege großen Wert auf die Zufriedenheit meiner Kunden. Egal ob kleine Reparatur oder kompletter Innenausbau – mit A&V Innenausbau haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.
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Fliesen Gasska – Ihr Meisterbetrieb aus Bad Honnef steht für hochwertige, fachgerechte und saubere Fliesenarbeiten im privaten und gewerblichen Bereich. Als inhabergeführter Meisterbetrieb bieten wir unseren Kunden ein breites Leistungsspektrum rund um Fliesen, Naturstein und moderne Badsanierungen. Zu unseren Schwerpunkten gehören insbesondere komplette Badsanierungen, bodengleiche Duschen, großformatige Fliesen, Natursteinverlegung sowie Balkon- und Terrassenarbeiten. Darüber hinaus übernehmen wir die notwendigen Vor- und Nebenarbeiten wie Untergrundvorbereitung, Abdichtungsarbeiten, Estricharbeiten, Trockenbau und kleinere Mauerarbeiten. Dadurch können viele Arbeiten aus einer Hand koordiniert und fachgerecht ausgeführt werden. Besonderen Wert legen wir auf Sauberkeit, Zuverlässigkeit und eine technisch einwandfreie Ausführung. Moderne Verlegesysteme und hochwertige Materialien gehören für uns ebenso zum Handwerk wie eine persönliche und transparente Beratung. Ob Neubau, Sanierung, Wasserschaden oder kleinere Fliesenreparatur – Fliesen Gasska – Ihr Meisterbetrieb ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für professionelle Fliesenarbeiten in Bad Honnef, Bonn und der Region.
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Wir sind ein Familienbauunternehmen aus Bad Honnef. Ich bin Bautechniker mit fast 40 Jahren Erfahrung in der Baubranche. Mein ältester Sohn ist Bauingenieur, und mein jüngster Sohn ist Maurermeister. Darüber hinaus bin ich Vertragspartner der Bundesrepublik Deutschland, speziell des Ministeriums in Bonn, für Beton-, Mauer-, Putz- und Erdarbeiten.
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Markus Röser Interior Furnishings & Flooring Concepts steht für kreative Raumgestaltung, hochwertige Bodenbeläge und präzise Holztechnik. Das Unternehmen entwickelt individuelle Lösungen für Alt- und Neubauten und legt dabei besonderen Wert auf Qualität, Nachhaltigkeit und konsequente Kundenorientierung. Zum Kundenkreis zählen Privatkunden ebenso wie Unternehmen, Architekten und Bauträger. Für jedes Projekt entstehen maßgeschneiderte Konzepte, die Funktionalität und Design harmonisch miteinander verbinden. Besondere Anforderungen und individuelle Wünsche werden ausdrücklich aufgegriffen, weitergedacht und zuverlässig umgesetzt. Beruflicher Werdegang – Kurzüberblick Bis 2000: Schulische Ausbildung 2000–2011: Tätigkeit in der Gastronomie (Organisation, Kundenorientierung) 2011–2014: Erfolgreiche Ausbildung zum Parkettleger (HSK Gelsenkirchen) 2014–2017: Mitarbeit in einer Parkettlegerfirma 2017–2024: Leitende Funktion in der Nachfolgefirma Baustellenleitung und ausführender Verantwortlicher vor Ort Koordination, Ausführung und Qualitätskontrolle Seit 2024: Tätigkeit bei einer Ausbaufirma in Frankfurt am Main Seit 2025: Gründung und Führung des Unternehmens Markus Röser – Interior Furnishings & Flooring Concepts (Nebenerwerb, HWK Koblenz) Weiterbildungen 2025: JELD-WEN – 2025: TÜV Rheinland - Modul 1 Schimmelschäden in Innenräumen 2025: TROTEC – Wasserschaden-Seminar Fachliche Schwerpunkte: Altbau-Unterbodenkonstruktionen Bauten Bodenleger Handwerk mit Schwerpunkt Parkett Fachgerechte Beratung, Design & Raumgestaltung
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Seit 1983 gelernter Fliesenleger Seit 1996 Selbstständiger Fliesenleger von Einzelhäusern bis 29 Wohneinheiten mit meinen Mitarbeitern für 4 Bauträger Firmen Zuletzt Monate lang tätig bei der Flutopferhilfe : Estriche rausgerissen und nach Trocknung und Estrich Neuverlegung Fliesen verlegt . Badsanierungen Behinderten und Altersgerecht .Förderungen von der Krankenkasse bis zu 4000 Euro möglich ,wenn Arztberichte vorliegen für Verbesserung der Pflegebedienungen Wir sind ihnen auch Behilflich und Vermitteln Hand in Hand andere Gewerke wie Sanitär / Elektro / Maler / Estrichleger /Trockenbauer / Verputzer / Abriss und Entsorgung aller Arzt
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Am Bau arbeitet als Stuckateur und Verputzer, Dachdecker, Trockenbauer, Monteur und Allroundhandwerker, Garten- und Landschaftsbauer, Bauunternehmen, Abriss- und Entsorgungsunternehmen, Maurer und Betonbauer, Erdbau- und Baggerunternehmen, Brunnenbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Wärmedämmung und Abdichtung, Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen, Aufbau und Austausch von Zäunen, sonstige Gartenarbeiten, Abhängen von Decken, Bau und Reparatur von Swimmingpools, Abrissarbeiten und Entsorgung, Aufbau von Trockenbauwänden und -verkleidungen, Anlegen und Pflegen von Rasenflächen, Bagger- und Erdarbeiten, Sonstige Arbeiten im Außenbereich, Entrümpelung und Entsorgung, Geschäfts- und Haushaltsauflösung, Anlegen und Ausbessern von Gartenwegen, Dachdämmung, Setzen von Rasenkanten, Entsorgung von Gartenabfällen und Erdaushub, Montage von Sicht- und Lärmschutz in der Umgebung von Sinzig, an.
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Guten Tag Ich, Maurice Hoefer, würde mich freuen, wenn ich für Sie Ihr Zuhause und Garten in allen Bereichen pflegen oder nach Ihren Wohlfühlvorstellungen gestalten und renovieren darf. Ich biete faire individuelle Preise, Angebote und Pauschalpreise an, die für Sie und Ihr Eigenheim passen. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles/unverbindliches Angebot zusammen mit vor Ort Besichtigung. Ich biete folgende Arbeiten / Dienstleistungen an: - Garten- und Landschaftspflege - Hausmeisterservice - Reparaturarbeiten - Montagearbeiten (z.B. Zaun, Möbel, Türen, Fenster) - Reinigungsarbeiten (z.B. Pflastersteine, mauerwerk) - Bodenlegearbeiten (z.B. Vinyl, Laminat, Parkett) - Trockenbau - Bagger arbeiten (z.B. Hecken, Baumstumpf entfernen) - u. a. Ich freue mich auf Sie!
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Öl-Gas Heizung-Sanitär-Regenerative Energien, Wärmepumpen Regenwassernutzung. Badezimmer Ausstattung.
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INFO AUS AKTUELLEM ANLASS: ------------------------------------------- Bei Telefonaten mit Kunden merken wir immer wieder Misstrauen gegen Handwerker. Bei uns gilt: Der Kunde muss mit uns zufrieden sein. Denn, ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde, und ein guter Kunde wird uns weiter empfehlen - genau das wollen wir !!! -------------------------------------- Lesen Sie sich unsere Bewertungen durch, das sagt Alles !! ----------------- Wir beraten Sie vernünftig, wir installieren sauber und gut, wir sind verlässlich und pünktlich. ------------------------------------------------- Die Erdgaspreise explodieren und viele können die Erdgas Rechnungen nicht mehr bezahlen ....... ------------------------------------------------------- Klimaanlagen sind WÄRMEPUMPEN die kühlen UND HEIZEN KÖNNEN !!!! ===================================== ========================= Wir formulieren es mal Endverbraucherfreundlich: Die Wärmepumpe (Klimaanlage) kostet Sie ca. 25% der Leistung an Strom UND SIE BEKOMMEN NOCH ca. 75% GRATIS LEISTUNG DAZU, über die Wärmepumpentechnik !!! Ein Klimagerät mit 4kw gibt also 4.000 Watt Heizleistung ab; bezahlen müssen Sie aber nur 1kw, also 1.000 Watt Die Werte schwanken etwas, je nach Hersteller! ================================================================ Ein komplettes Einfamilienhaus mit Klima-Wärmepumpen zu installieren kostet ab Zwanzig T € ; Wir HALBIEREN damit Ihre bisherige Gasrechnung! ================================================================ ERFAHRUNG & KOMPETENZ Bereits seit dem Jahre 2000 sind wir in Deutschland und in der deutschsprachigen Schweiz in der Gebäudeklimatisierung tätig. Zunächst im Bereich der Montage von industriellen Großanlagen im Auftrag von Planungsunternehmen und zur Unterstützung von Mitbewerbern. Ab dem Jahre 2007 haben wir durch Umstrukturierung und Weiterqualifizierung unseres Teams unser Leistungsspektrum und unseren Kundenkreis kontinuierlich erweitert. Zu unseren Kunden zählen heute Privatpersonen bis auch nach wie vor große Unternehmen, denen wir einen Komplettservice von der Beratung über die Planung und Montage bis hin zur Wartung anbieten. Seit 2018 befindet sich unser Firmensitz in Wissen, Nähe Betzdorf bzw. im Oberbergischen Kreis. Wir sind bundesweit für Sie tätig. BERATUNG & VERKAUF Wir beraten Sie vor Ort über die technischen und baulichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorstellungen und Ihres Kostenrahmens. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die maßgeschneiderte Klimaanlage für Ihre Räumlichkeiten. Die Beratung und die anschließende Erstellung eines Angebotes sind selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. PLANUNG & MONTAGE Aufgrund der vor Ort ermittelten Informationen planen wir die Details Ihrer Klimaanlage wie die Position der Geräte und die optimalen Leitungsverläufe. Unsere erfahrenen Monteure installieren Ihre Klimaanlage nicht nur schnell und präzise, sondern reduzieren auch Schmutz und Lärm auf ein absolutes Minimum. Auch eine Montage im laufenden Betrieb stellt für uns kein Problem dar. SERVICE & WARTUNG Sollte etwas einmal nicht funktionieren sind wir natürlich für Sie da. Damit Sie lange Freude an Ihrer Klimaanlage haben, empfehlen wir Ihnen eine jährliche Wartung. Dazu zählen neben der Funktionskontrolle auch der Wechsel von Filtern und die Reinigung der luftführenden Komponenten. SELBSTVERSTÄNDLICH mit zertifizierter Hygiene-Schulung. SIE MÖCHTEN MEHR INFORMATIONEN? Rufen Sie uns einfach an! Gerne beantworten wir all Ihre Fragen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne vor Ort in Ihren Räumlichkeiten. Dort können wir Ihnen Ihre massgeschneiderte Klimaanlage zusammenstellen und Ihnen ein zuverlässiges Angebot unterbreiten. Kostenlos und unverbindlich, versteht sich. ================================================================ Wir sind - - eigetragen in der Handwerksrolle zu Koblenz für Kälteanlagenbauer - zugelassener Betrieb (Firmenzertifiziert) durch das Bundesumweltamt, Abt. Koblenz - Mitglied der Innung für Kälte- und Klimatechnik Rheinland Pfalz in Neuwied - Mitglied des Bundesinnungsverband (BiV) des deutschen Kälteanlagenbauerhandweks in Bonn Wir sind zertifiziert - - mit dem Zertifikat Kategorie 1, gemäß § 5 derChemKlimaschutzV durch Landesinnung Hessen-Thüringen für Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung, lnstallation und lnstandhaltung oder Wartung - für Hygiene in der Lüftungs-/ Klimatechnik nach VDI 6022 durch die Handwerksschule in Erfurt - als zertifizierter Brandschutztechniker durch die AKADEMIE WÜRTH, in Künzelsau. Und vom Finanzamt - liegt die aktuelle Freistellungsbescheinigung betreffend Bauleistungen vor. ================================================================================================ ================================================================================================ Allgemeine Vertrags & Geschäftsbedingungen Klima Kellner e.K., Im Kreuztal 102a, 57537 Wissen, Geltung Nachfolgend gilt klima-kellner e.K. als Auftragnehmer, der Kunde, welcher uns beauftragt gilt als Auftraggeber. Die Vertragsgrundlage für diesen und folgende Aufträge bilden keinesfalls die (VOB/B) Verdingungsordnung für Bauleistungen, sowie ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diese schriftlich angenommen. Für den Inhalt dieses und eines zukünftigen Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers geltend. Liegt diese nicht vor, so gelten die Bedingungen des Angebotes. Vertragliche Vereinbarungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Angebot, Angebots Annahme, Bestellung, Auftragsstornierung Das Angebot wird durch Unterschrift des Auftraggebers angenommen und mutiert dadurch zur verbindlichen Auftragserteilung bzw. Bestellung nach Maßgabe der Konditionen des Angebotes. Nach einer erfolgten Bestellung werden Klimaanlagen und Materialien unmittelbar bestellt. Storniert der Auftraggeber die Bestellung, oder Teile der Bestellung, so ist der Auftraggeber verpflichtet eine Stornogebühr von 50% des Auftragswertes zu zahlen; dies gilt hier ausdrücklich als vereinbart. Gemäß Geltung des Fernabsatzgesetzes bzw. Haustürgeschäft wird dem Auftraggeber ein 14 tägiges Widerspruchs bzw. Rücktrittsrecht gewährt. Die zu einem Angebot gehörenden Dokumente, einschließlich Zeichnungen oder Abbildungen, sowie Gewichts und / oder Durchbruchangaben sind nur annähernd maßgebend. Die Angebotsabgabe erfolgt unter der Maßgabe, dass die zum Betrieb notwendigen Betriebsmittel wie Wasser und Luft, nicht aggressiv sind. Eigentums und Urheberrechte des Angebotes Die Eigentums und Urheberrechte an einem Angebot mit allen Unterlagen bleiben vorbehalten und dürfen ohne die Erlaubnis des Anbieters bzw. des Auftragnehmers nicht weitergegeben, nicht veröffentlicht, nicht vervielfältigt – für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. Genehmigungen, Bauvorlagen und behördliche Auflagen Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Einholung zum Montagebeginn sämtlicher Genehmigungen verantwortlich. Der Auftraggeber trägt dafür die Kosten, sofern der Auftragnehmer dafür Aufwendungen zu leisten hatte, bei einer eventuellen Involvierung. Ausführung der Montagearbeiten Der Montagebeginn beginnt erst mit dem Abschluss aller kaufmännischen, sowie genehmigungsrelevanten Vorschriften zur Erstellung des Vertragsgegenstandes, sowie den vereinbarten Zahlungen. Die Montage, alle Fristen zur Ausführung sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für den Beginn der Montage ist unabdingbar, dass alle Arbeiten am Bau soweit fort gediehen sind, so dass die Montage ungehindert ausgeführt werden kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt Installationsarbeiten ganz oder auch nur teilweise an Dritte zu vergeben. Bereits erledigte Montagearbeiten, die wiederholt werden müssen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Auftragnehmer dies nicht zu verantworten hat. Die Art & Weise der Montagearbeiten obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Es wird die einfachste Art der Montage gewählt; z.B. werden Kältemittelrohre in der Zwischendecke mit Lochband an der Decke befestigt. Andere Arten der Rohabhängung z.B. mit Gewindestange in der Decke und mit Rohrschellen für die Rohre sind Option. Wird die Montage unterbrochen, aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so werden eventuell entstandene Kosten dem Auftraggeber belastet. Im Falle ungünstiger Witterung kann der Auftragnehmer die Montagearbeiten unterbrechen. Soll nach Wunsch des Auftraggebers jedoch weitergearbeitet werden, so obliegt es dem es dem Auftraggeber, die entsprechenden Voraussetzungen für den Weitergang der Montagearbeiten herzustellen; zum Beispiel durch Aufstellung von Zelten. Zur Installation der klimatechnischen Anlage haben sich Auftragnehmer und Auftraggeber auf Installationswege der Materialien verständigt, nach welchen das Angebot kalkuliert wurde. Vom Auftraggeber verlangte Änderungswünsche in Abänderung zur Bestellung sind Option und können kostenpflichtig ausgeführt werden. Die Montage wird komplett fotografiert; die Erlaubnis dazu erteilt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung dem Auftragnehmer. Diese Erlaubnis kann später nicht zurückgenommen werden. Diese Fotos werden vom Auftragnehmer nicht Dritten überlassen, sondern dienen lediglich der reinen Baudokumentation. Dies gilt ausdrücklich als vereinbart. Teilt uns der Auftraggeber erst nach Vertragsabschluss mit, dass Fotografieren verboten ist, so hat der Auftragnehmer das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Für die bereits entstandenen Kosten haftet der Auftraggeber im vollem Umfang. Weitere Montagearbeiten Alle Nebenarbeiten, wie Maurer-, Dachdecker-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro- Sanitär und Malerarbeiten, sind nicht im Angebot enthalten und werden gesondert berechnet; bzw. die Aufträge an Fachfirmen erteilt. Die Öffnung von Abhangdecken bzw. Zwischendecken obliegt dem Auftraggeber und wird vom Auftraggeber auch wieder verschlossen; bzw. das Verschließen der Decken – über Dritte veranlasst. Haftung bei Schweißarbeiten Bei anfallenden Schweiß-, Schneid-, Auftau-, und/oder Lötarbeiten ist dem Auftragnehmer vom Auftragsgeber auf besondere Gefahren hin zu weisen (z.B.: Lagerung von feuergefährlichen Stoffen). Der Auftraggeber hat alle Sicherungsmaßnahmen, wie die Stellung einer Brandwache oder Feuerlöschmaterial zu stellen. Leistungen Ein Auftrag wird auf Grund eines Angebotes abgerechnet, bzw. auf Grund des vereinbarten Fest bzw. Pauschalpreises oder nach Materialverbrauch durch Aufmaß. Leistungen, die ausschließlich später als 3 Monate nach Vertragsdatum erbracht werden, berechtigen den Auftragnehmer höhere Kosten abzurechnen, auf Grund von gestiegenen Materialpreisen und Lohnkosten. Für anfallende Arbeiten, die auf Verlangen des Auftraggebers zu erbringen sind, die jedoch nicht im Angebot / Vertrag enthalten sind, werden Material und Lohnkosten gesondert in Rechnung gestellt. Das Einschalten oder Zwischenschalten eines Architekten bzw. einer dritten Partei ist nach Auftragserteilung bzw. Vertragsunterschrift nur mit Zustimmung des Auftragnehmers gestattet, und nur gegen finanzielle Erstattung des dadurch verbundenen Mehraufwandes, wofür der Auftraggeber haftet. Teilt uns der Auftraggeber erst nach Vertragsabschluss mit, dass ein Architekt in die vertraglich abgeschlossene Baumaßnahme involviert ist, so hat der Auftragnehmer das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Für die bereits entstandenen Kosten haftet der Auftraggeber im vollem Umfang. Preise und Zahlungen Die Preise des Auftrages gelten nur bei der Bestellung der kompletten Anlage; bei geminderter Auftragsmenge erhöhen sich alle Einzelpreise. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zur Entgegennahme von Wechseln ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Wechselspesen trägt der Auftraggeber. Sollte sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befinden, werden Verzugszinsen mit 3% über dem Lombardsatz der Deutschen Bundesbank abgerechnet, sofern nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Bei eventuellen Gegenansprüchen ist die Verweigerung von Zahlungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes seitens des Auftraggebers unzulässig. Werden uns nach erfolgter Lieferung Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, so steht uns das Recht zu, die sofortige Barzahlung, ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen. Ein Skontoabzug kann nur nach schriftlicher Zustimmung gewährt werden; in keinem Fall wird ein Skonto auf reine Servicearbeiten (Arbeitslohn oder Honorar ohne Materialberechnung) gewährt. Zahlungsverzögerungen werden, gemäß geltendem Recht, mit 9% und dem jeweils gültigen Zinssatz der betreffenden Zentralbank als Aufschlag versehen, erneut zur Rechnungsstellung gebracht. Bei Widerspruch einer Rechnung muss der Widerspruch ausschließlich schriftlich erfolgen und die Widerspruchspunkte alle komplett enthalten. Bei kommentarloser Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen über 20 Werktage hinaus erfolgt umgehend die gerichtliche Beitreibung. Ein eventuell eingeräumte Rabatt wird nur gewährt, wenn die komplette Montagerechnung OHNE juristischen Beistand bezahlt wurde. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum, sowie das Verfügungsrecht an der gelieferten Sache bleibt beim Auftragnehmer bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftrag, bzw. Vertrag. Falls die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks wurden, so verpflichtet sich der Auftraggeber bei der Nichteinhaltung der vertraglichen Zahltermine, dem Auftragnehmer die Demontage und Entfernung der gelieferten Gegenstände zu gestatten, die ohne wesentliche Beeinträchtigung seines Baukörpers ausgebaut werden können und dem Auftragnehmer das Eigentum seiner gelieferten Sache zurück zu übertragen. Beeinträchtigt jedoch der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er dem Auftragnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Der Ausbau, bzw. die Demontage, und die sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die gelieferten Gegenstände, welche mit anderen Gegenständen des Auftraggebers fest verbunden sind, gehen in der Höhe der Forderung des Auftragnehmers in das Eigentum des Auftragnehmers über. Gefahrenübergang und Abnahme der Anlage Beim Auftragnehmer liegt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage; Danach geht unmittelbar die Gefahr auf den Auftraggeber über. Wird vor der Abnahme die gelieferte und/oder montierte Anlage durch höhere Gewalt oder andere nicht abwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der bis hier ausgeführten Montagearbeiten und der weiteren entstandenen Kosten. Insbesondere trägt der Auftraggeber die Gefahr auch vor der Abnahme der gelieferten Anlage, wenn der Auftraggeber die Abnahme verzögert, oder, wenn die Montage aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, unterbrochen werden und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erstellte Anlage einvernehmlich ausdrücklich in die Verantwortung des Auftraggebers übergibt. Die gelieferte und montierte Anlage ist nach Fertigstellung der Montage abzunehmen, auch wenn eine abschließende Einregulierung noch nicht erfolgt ist, oder nicht erfolgen konnte. Die gelieferte und montierte Anlage gilt nach erfolgreichem abschließenden Testlauf als abgenommen, auch wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung hierbei nicht mitgewirkt hat, gleich aus welchem Grund. Sofern die Anlage teilweise oder auch ganz in Gebrauch genommen wurde, oder sich die Abnahme verzögert ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme ausdrücklich als erfolgt. Nimmt der Auftraggeber nicht den ihm mitgeteilten Abnahmetermin wahr, so gilt die Abnahme ausdrücklich als erfolgt. Die Abnahme des Werkes bedarf nicht der Unterschrift des Auftraggebers. Die Benutzung der Anlage vor der Abnahme darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens des Auftragnehmers erfolgen. Schon eingebaute Teile in der Anlage gelten mit der unbefugten Benutzung als abgenommen. Während der testweisen Inbetriebnahme wird das Bedienpersonal des Auftraggebers vom Auftragnehmer in die Bedienung der Anlage eingewiesen. Gewährleistung, Garantie, Haftung, sowie Schadensersatz Gewährleistung und Garantieangaben sind im Angebot und Rechnung explizit aufgeführt. Gewährleistungen auf Gerätschaften, welche ersetzt bzw. ausgetauscht wurden, sowie auf Lohnarbeiten mit fremden Material, werden in wechselseitigem Einverständnis auf 1 Jahr begrenzt. Eine Anerkennung dieser Gewährleistungsvereinbarungen findet durch die Auftragserteilung statt. Es wird keine Gewährleistung bei Verschmutzung oder Verkalkung erbracht, da es sich um empfindliche Geräte handelt, die durch Staub und Schmutzbefall ausfallen können. Voraussetzung der Inanspruchnahme von Gewährleistungen ist der ordnungsgemäße Gebrauch und der Nachweis der Wartung und Reinigungsarbeiten. Dies gilt insbesondere für Schäden die durch aggressive Lebensmittel, wie zum Beispiel Essigsäure oder Milchsäure etc. verursacht werden können. Schadensersatzansprüche durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, insbesondere von Schäden, die nicht an der gelieferten Anlage selbst entstanden sind, gelten ausdrücklich als ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers resultieren. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Die zugesicherte Garantie wird nur gewährt, wenn die komplette Montagerechnung OHNE juristischen Beistand, sowie auch die eventuellen Gebühren für den Wartungsvertrag, voll bezahlt wurden. Höhere Gewalt Höhere Gewalt berechtigt uns - selbst bei garantierter Lieferzeit zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrage, ohne dass dem Auftraggeber gegen uns Schadensersatzansprüche zustehen. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informiert. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Streik, Aussperrung und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, soweit diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren. Verzugsschäden Einen Verzugsschaden kann der Auftraggeber nicht verlangen, es sei denn, der Auftragnehmer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Auch andere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in den Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gestellten Nachfrist. Mängelrügen Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, oder erkennbarer Mängel sind unverzüglich zuerst telefonisch, sodann auch per Fax, also schriftlich - an uns zu richten. Mängel, deren Rüge nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Lieferung oder seit der Installation - bei uns eingetroffen sind, gelten als genehmigt und berechtigen nicht mehr zur Wandlung, Minderung oder Schadensersatz. Jede gelieferte Sache muss vom Auftraggeber beim Empfang unverzüglich auf seine Richtigkeit geprüft werden. Widerrufsrecht für Verbraucher Der Endverbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. (Für Firmen gibt / gilt kein Widerrufsrecht) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Klima Kellner e.K. mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren (z.B. via Email). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Notdienst Notdiensteinsätze werden mit einer pauschalen Gebühr zusätzlich berechnet, dies gilt ausdrücklich für jeden Notdiensteinsatz als vereinbart. Als Notdiensteinsatz gilt jeder Einsatz welcher außerhalb der regulären Arbeitszeit beginnt. Reguläre Arbeitszeit: Montag bis Freitag von 07.00 bis 16.00 Uhr. In der regulären Arbeitszeit ist eine oder mehrere Pause/n von bis zu insgesamt einer Stunde enthalten. Arbeitszeiten an nationalen oder regionalen Feiertagen an dem jeweiligen Arbeitsort werden wie Notdiensteinsätze abgerechnet. Vertragliche Vereinbarungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers in der BRD. Es gilt ausdrücklich deutsches Recht als vereinbart.
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N1-Dienstleistungen ist Ihr kompetenter Partner für technische Lösungen im Bereich Industrie und Maschinenbau. Wir vereinen langjährige Erfahrung in der technischen Planung, Umsetzung komplexer Projekte sowie Wartung und Instandhaltung. Montage und Demontage: Fachgerechte Montage und Demontage von Stahlkonstruktionen, Produktionsanlagen und Maschinenkomponenten. Schichtbegleitung: Professionelle Unterstützung während Ihrer Produktionsschichten zur Sicherstellung reibungsloser Abläufe. Schlosserarbeiten: Präzise und zuverlässige Schlosserarbeiten für individuelle Anforderungen. Werkstatt- und Vor-Ort-Fertigung: Maßgeschneiderte Fertigungslösungen sowohl in unserer Werkstatt als auch direkt bei Ihnen vor Ort. Maschinen- und Industriereinigung: Gründliche Reinigung Ihrer Maschinen und Anlagen zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit. Wartung und Instandhaltung: Regelmäßige Wartung und schnelle Reparaturen zur Minimierung von Ausfallzeiten. N1-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) Mörikestraße 5 57610 Altenkirchen
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BW-Systemtechnik bietet folgende Leistungen an: - Planung einer Fußbodenheizung (Heizlastberechnung, Heizflächenauslegung, Heizflächenauslegung, Revisionsunterlagen, Höhenkontrolle) - Tackersystem - Noppensystem - Trockenbausystem - Dünnschichtsystem - Klettsystem - Industriefußbodenheizung - Frässystem - Gebundener Ausgleich und Estrich
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Baumpflege Marc Eid arbeitet als Elektriker, Garten- und Landschaftsbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Montage von Garten- und Außenbeleuchtung, Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen, Aufbau und Austausch von Zäunen, sonstige Gartenarbeiten, Gartenplanung und Landschaftsarchitektur, Bau und Reparatur von Swimmingpools, Anlegen und Pflegen von Rasenflächen, Bagger- und Erdarbeiten, Pflanzen von Bäumen, Sträuchen und Hecken, Anlegen und Ausbessern von Gartenwegen, Anlegen von Früh- und Hochbeeten, Bau und Reparatur von Whirlpools und Saunen, Setzen von Rasenkanten, Entsorgung von Gartenabfällen und Erdaushub, Montage von Sicht- und Lärmschutz, Winterdienst und Schneeräumung in der Umgebung von Girod, an.
