Grundsätzlich sind Feiertage für Arbeitnehmer arbeitsfrei. Für selbständige Handwerker gelten andere Regeln.
Grundsätzlich fällt die Regelung zu den gesetzlichen Feiertagen in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer und nicht einmal die Anzahl der Feiertage ist in allen Bundesländern einheitlich. Generell gilt aber ein Arbeitsverbot an Feiertagen, natürlich mit Ausnahmen.
Feiertage sind mit Ausnahmen grundsätzlich arbeitsfrei
Grundsätzlich sind Feiertage für die Arbeitnehmer arbeitsfrei und bezahlt, dies besagt Paragraf § 2 des Entgeldfortzahlungsgesetzes. Trotzdem steht an gesetzlichen Feiertagen nicht das gesamte Land still, denn mindestens Krankenhäuser, Busse, Bahnen, Restaurants, Cafés und mehr brauchen Arbeitnehmer, die arbeiten. Hierfür gibt es einen Feiertagszuschlag, die laut Einkommenssteuergesetz in der Regel steuerfrei sind.
Aber wie sind die Feiertage auf der Baustelle geregelt? Dürfen Handwerker an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
Wer darf an Feiertagen auf der Baustelle arbeiten?
Laut Arbeitszeitgesetz (Bundesgesetz) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht beschäftigt werden, außer den oben genannten Ausnahmen. Das bedeutet für eine Baufirma, dass es im Rahmen eines Bauauftrages keine Handwerker auf die Baustelle schicken darf.
Der Chef selbst darf aber arbeiten. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf er jederzeit tätig sein.
Selbständige dürfen arbeiten, wenn sie die Feiertagsruhe nicht beeinträchtigen
Das zweite Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage ist Ländersache. In Artikel 2 stehen die Bestimmungen, die den Bauherrn oder selbständigen Handwerker betreffen: „An Sonn- und Feiertagen und den gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten, die öffentlich bemerkbar sind und die Feiertagsruhe beeinträchtigen, verboten“. Die Arbeit auf privaten Baustellen ist erlaubt, sofern sie keinen Gottesdienst stören, der sich in der Nähe befindet.
Es ist sinnvoll, sich vorab zu erkundigen, ob die Baustelle von Lärmeinschränkungen betroffen ist, denn Zuwiderhandlungen können teuer werden.