Was ändert sich 2022 für Handwerker?

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Mit Jahresbeginn 2022 treten zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Viele weitere Änderungen sind im Koalitionsvertrag der „Ampel“ angekündigt. MyHammer fasst einige der wichtigsten zusammen.

Mit Jahresbeginn 2022 treten zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Viele weitere Änderungen sind im Koalitionsvertrag der „Ampel“ angekündigt. MyHammer fasst einige der wichtigsten zusammen.

Corona-Maßnahmen

Überbrückungshilfen

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen IV bis Ende März 2022 sowie die Neustarthilfe plus für Soloselbstständige. Geplant ist auch, die Förderprogramme von KfW und Bürgschaftsbanken bis 30. Juni 2022 zu verlängern.

Ausbildungsprämie plus

Unternehmen, die trotz Umsatzrückgängen oder Kurzarbeit die Zahl ihrer Ausbildungsplätze beibehielten oder erhöhten, können die Ausbildungsprämie plus beantragen. Für zusätzliche Plätze winken bis zu 6.000 Euro je Vertrag.

Corona-Bonus

Wer seinen Mitarbeitern Corona-Prämien zahlt und den maximal steuerfreien Betrag von 1.500 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann dies bis Ende März 2022 nachholen.

Home-Office-Pauschale

Handwerker, die ihre Rechnungen, Kostenvoranschläge und sonstigen Büroarbeiten im Home-Office erledigen, können maximal 600 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Die Ampelkoalition plant, diese Regelung bis Ende 2022 beizubehalten.

Steuer-Stundung

Weitere steuerliche Hilfen, die seit Frühjahr 2020 gelten, werden verlängert. Betriebe mit starken Umsatzrückgängen können bis 31. Januar 2022 beim Finanzamt unter erleichterten Bedingungen Anträge auf Steuerstundung stellen. Danach können Anschluss-Stundungen und Ratenzahlungen gewährt werden.

Digitalisierung

Krankschreibung

Ab 1. Januar muss der Arzt die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse senden. Arbeitnehmer müssen sie allerdings noch bis 1. Juli in Papierform beim Arbeitgeber vorlegen. Danach gilt für Unternehmen eine digitale Annahmepflicht.

Registrierkassen

Bestimmte Kassen, die zwischen dem 25. November 2010 und 1. Januar 2020 beschafft wurden und ohne eine digitale TSE-Sicherheits-Einrichtung betrieben werden oder nicht aufgerüstet werden können, dürfen noch bis Ende 2022 ohne TSE betrieben werden.

Förderungen

Inklusion und Barrierefreiheit

Mit Jahresbeginn richten die Behörden einheitliche Ansprech-Stellen für Inklusion, Gleichstellung und Barrierefreiheit ein. Sie beraten Arbeitgeber bezüglich Beschäftigung, Ausbildung und Fördergeldern für Menschen mit Behinderungen.

Investitionsprämie E-Autos

Bis Jahresende werden folgende Förderungen fortgeführt: 9.000 Euro für reine Elektroautos und 6.750 Euro für Plug-in-Hybride. Ab August 2023 werden nur noch Kfz mit einem Strom-Antriebsanteil bei Elektro-Mindestreichweite 80 Kilometer gefördert.

Minijobs, Kurzarbeit & Co.

Kurzarbeitergeld

Die Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld verlängern sich bis März 2022. Dies betrifft die Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten sowie die erleichterten Voraussetzungen zur Gewährung.

Steuererklärung Kurzarbeitergeld

Wichtig für alle Arbeitnehmer, die wegen Corona erstmals Kurzarbeitergeld bezogen haben: Lag das Kurzarbeitergeld über 410 Euro, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Diese hätte für das Jahr 2020 bis Oktober 2021 abgegeben werden müssen. Steuerberater haben ausnahmsweise Zeit bis 31. Mai 2022.

Mehr für Mini- und Midi-Job

Laut Koalitionsvertrag plant die „Ampel“, die Minijob-Obergrenze von 450 auf 520 Euro zu erhöhen. Die Midi-Job-Grenze soll auf 1.600 Euro steigen.

Mindestlöhne und Tarife

Mindestlohn

Am 1. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro. Offen ist, was ab 1. Juli passiert. Ursprünglich sollte der Mindestlohn auf 10,45 Euro steigen. Der neue Koalitionsvertrag sieht aber 12 Euro vor.

Elektrohandwerk: Der Mindestlohn steigt am 1. Januar von 12,40 auf 12,90 Euro.

Gebäudereiniger erhalten ab 1.1.2022 11,55 statt 11,11 Euro und ab 2023 12 Euro pro Stunde.

Gerüstbauer: Seit Oktober 2021 erhalten sie 12,55 Euro, ab Oktober 2022 schließlich 12,85 Euro. Allerdings liegen die Tariflöhne der Branche deutlich darüber: Der Eck-Stundenlohn stieg im Oktober 2021 auf 17,47 Euro.

Schornsteinfeger: Angestellte erhalten mit Jahresbeginn 70 bzw. 75 Euro mehr im Monat als Tariflohn.

Steinmetze und Steinbildhauer: Hier steigt der Mindestlohn ab 1. August um 50 Cent auf 13,35 Euro pro Stunde.

Mindestvergütung Azubis

Folgende Regelung gilt bei Ausbildungsverträgen ohne Tarifbindung, die ab 1. Januar 2020 abgeschlossen wurden: Für die ersten Lehrjahre steigen die Gehälter ab 2022 von 550 auf 585 Euro. 2023 steigen sie auf 620 Euro. Im zweiten Lehrjahr erhalten Sie Azubis je 18% mehr, im dritten Jahr 35% und im vierten Jahr 40% mehr.