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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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Hallo heiße Fabian bin 39 Jahre alt und hab vor 2 Jahren mein Nebengewerbe angemeldet. Ich komme aus dem Tiefbau und Straßenbau und bin jetzt im öffentlichen Dienst.
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Ich bin Daniel Stankovic. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im Teppichwaschen und Einbauen von Autositzen, Autoteppichen und Matratzen. Was die Reinigung betrifft, habe ich darin viel Erfahrung. Ich hatte 5 Jahre lang eine Reinigungsfirma in Kanada und habe mich nun entschlossen, auch in Deutschland eine Firma zu eröffnen. Das Unternehmen wird 6 Tage pro Woche arbeiten. Ich achte stets darauf, meine Arbeitstermine einzuhalten und gehe sehr verantwortungsbewusst an die Arbeit.
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Bin gelernter Polier in Hoch u.Tiefblau seit 2011 selbstständig als Altbausanierung in Bereichen Trockenbau, Spachtel und Malerarbeiten , verlegen von Fußböden Fliesen und Tapezierarbeiten
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Hallo, mein Name ist Alex ich habe vor einem Jahr eine Holzbaufirma gegründet und suche jetzt nach Aufträgen
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Wir sind ein SHK Betrieb Sanitär Heizung Klima Es sind zur Zeit sehr viele Betriebe bei My Hammer eingetragen, die Keine Gas oder Wasserkonzession haben. Seit 2024 ist es Strafbar an Gas und Wasserleitungen zu Arbeiten die nicht im Installateur Verzeichnis eingetragen sind. Lassen Sie sich vom ausführenden Handwerker oder vom Meister den Installateur Ausweis zeigen. Da sonst auch keine Betriebshaftpflicht zahlt wenn Schäden entstehen. Das Infektionsschutzgesetz ist das an was alle eingetragen Installateure im Trinkwasser Bereich bindend ist. Es stehen Strafen von bis zu 5 Jahren oder Haftstrafen. Sie als Betreiber der Gas und Wasseranlagen sind auch gefordert das unser Lebensmittel Trinkwasser im sauber und Trinkbar bleibt. Nicht die HWK Karte ist hier ausschlaggebend das heißt nur das der Betrieb kleine Arbeiten ausführen darf ohne in das Gas und Wassernetz einzugreifen. Man muss im Installateur Verzeichnis eines Versorgers eingetragen sein!!!!!! Umfasst die Planung, Installation, Wartung und Reparatur technischer Anlagen in Gebäuden. Installation moderner Wärmepumpen, Pelletheizungen, Holvergaseranlagen, Gas Brennwertgeräte, Wartung dieser Anlagen mit Wartungsvertrag für unsere Bestandkunden bieten wir auch 24 Std Notdienst Ihr Installateur Und Heizungsbauer Team
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Hallo, machen wir gerne Renovierungen,Trockenbau,Abdichtungen,Silikonfugen,Fliesen Gebäudeservice Arbeit
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