Einige unserer am besten bewerteten Dachdecker in Weilersbach
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Die Pure Immo GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für Sanierungsarbeiten, Reparaturen, Gartenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Fugenarbeiten, Entrümpelungen, Materialentsorgung sowie Abbrucharbeiten. Mit langjähriger Erfahrung der jeweiligen Mitarbeiter und einem professionellen Team bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für private und gewerbliche Kunden in der Region Franken. Unsere Stärken: ✔ Zuverlässigkeit & Qualität – Wir setzen auf fachgerechte Arbeit mit höchsten Standards. ✔ Flexible & kurzfristige Terminvergabe – Dank unserer guten Planung und Ressourcenverfügbarkeit sind wir oft kurzfristig einsatzbereit. ✔ Breites Leistungsspektrum – Von der Gebäudesanierung über Garten- und Abbrucharbeiten bis hin zur professionellen Materialentsorgung. ✔ Starkes Netzwerk & schnelle Umsetzung – Durch enge Kooperationen mit anderen Fachfirmen, Energieberatern und Handwerkern können wir Ihnen auch in angrenzenden Bereichen weiterhelfen. Ob Sanierung, Renovierung, Abbruch oder Gartenprojekte – wir setzen Ihre Wünsche schnell, professionell und zuverlässig um.
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In Erlangen können Sie sich bei der professionellen Betreuung und Erledigung von Garten- und Landschaftsbauer-Aufträgen auf uns verlassen. Wir bieten unseren Kunden immer den bestmöglichen Service – bei Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Installation von Bewässerungsanlagen und -systemen, Anlage und Gestaltung von Gärten, Aufbau und Austausch von Zäunen... und weiteren Dienstleistungen. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, und wir finden die beste Lösung für Sie.
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Vibo ist Ihr idealer Partner für Holz- und Bautenschützer-Aufträge in Fürth (Mittelfranken) und Umland. Wir sind spezialisiert auf Montage von Dachrinnen, Fallrohren und Dachzubehör, Trockenlegen von Mauerwerk und Schimmelsanierung, Verkleidung von Fassaden und Giebeln, Riemchenverklinkerung und viele weitere Bereiche der Holz- und Bautenschützer-Branche. Kontaktieren Sie uns für einen Kostenvoranschlag. Egal ob kleiner oder großer Auftrag: Wir arbeiten immer professionell und pünktlich.
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Die Firma Brodmerkel Bau GmbH kann Ihnen mit Ihrer Bauunternehmen Anfrage in Pommersfelden und Umgebung helfen. Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle Ihre Fragen zum Thema Innenausbau und Sanierung, Badsanierung, Sanierung und Restaurierung von Fassaden, Betonieren von Bodenplatten, Erstellen von Rohbauten, Erstellen von Unterfangungen im Altbau. Kontaktieren Sie Brodmerkel Bau GmbH jetzt, um die Details zu besprechen und ein Angebot zu erhalten.
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Ich biete Ihnen alles rund um Kaminöfen und Schornsteinbau an. Öfen: Kernbohrung, Aufbau und Anschluss, Reinigung, neu ausmauern, Schornstein: Edelstahlaußenkamin, Verlängerung, Sanierung
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Wir bei KG-Dienatleistung bieten ihnen . Reinigungen, Hausmeisterdienste sowie Dienstleistung z.b Trockenbau
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Als Maler- und Lackierermeisterbetrieb bieten wir professionelle Arbeiten im Innen- und Außenbereich an. Unser Leistungsspektrum umfasst sämtliche Malerarbeiten, die fachgerechte Ausführung verschiedener Malertechniken sowie hochwertige Tapezierarbeiten. Darüber hinaus übernehmen wir auch kleinere Putz- und Trockenbauarbeiten. Wir stehen für saubere, zuverlässige und qualitativ hochwertige Handwerksarbeit, die individuell auf die Wünsche unserer Kunden abgestimmt ist.
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Be.St-Bau GbR ist Ihr Meisterbetrieb in Gremsdorf. Hier können Sie sich bei der professionellen Betreuung und Erledigung von Baumeisterarbeiten auf uns verlassen. Wir bieten unseren Kunden immer den bestmöglichen Service - bei Rohbauarbeiten; Abbrucharbeiten; Erdarbeiten; Pflasterarbeiten sowie Kanal arbeiten. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, und wir finden die beste Lösung
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Hallo ich bin seit ca 3 Jahren als Handwerker selbstständig und habe mich auf Fenster und Türen ausgerichtet.
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Seit 3 Jahren ist die Schreinerei Tim Wenzel in Nürnberg und Umgebung tätig, von Montagearbeiten über Restaurationen bis hin zu Möbelanfertigungen ist alles möglich.
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Pflastern, Carportbau, Erdbau, Grundstücksgestaltung, Innenausbau und vieles mehr. Lernen Sie unser Team und unsere Versprechen zu schätzen: - Termintreue - Angebotspreis wird eingehalten - Immer mit deutschsprachigem Personal - Kreativ und Autark - Wir helfen Ihnen bei der Planung und der Ideenfindung. Ich freue mich Sie als neuen Kunden zu begrüßen! Patrick Poschner GF Reset Bau GmbH
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Hallo liebe Besucher! Wir, als Gloria Concept Team freuen uns, Sie auf unserer MyHammer Seite begrüßen zu dürfen. Wir möchten Sie gerne bei Ihrem nächsten Projekt unterstützen "unser Ziel ist - das Beste für ihr Immobilien" ob Innenausbau komplett oder nur Trockenbau bzw. Fliesenarbeiten oder auch nur Abbruch! Unsere Leistungen: Dachdämmung Trockenbau und Innenausbau Decken abhängen, Zwischendecken einziehen Trockenbau und Innenausbau mit Rigipsplatten, Dachausbau Abrissarbeiten Abtransport, Entsorgung und Entrümpelung Schnee räumen und Winterdienste Hecken pflanzen und schneiden Zaunaufbau, Gartenzäune montieren
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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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