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Einige unserer am besten bewerteten Elektriker in Fischbachtal

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  • Dannfald KKW

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    Elektriker in Fischbachtal

    Klimaanlagen & Montageservice – Alles aus einer Hand Mit langjähriger Erfahrung in der Kältetechnik sind Sie bei uns in besten Händen. Für ein störungsfreies Funktionieren Ihrer Klimaanlage, Wärmepumpe oder Ihres Klimageräts sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bei uns gekaufte Klimaanlagen – ob Single- oder Multisplit – direkt mit fachgerechter Montage (inkl. Zubehör) und/oder Inbetriebnahme zu bestellen. Alles, was Sie benötigen, ist eine vorhandene, betriebsbereite Stromversorgung (Steckdose oder Verteiler) und natürlich ein Gerät aus unserem Sortiment. Sie haben zwei Optionen: 1. Komplettmontage durch unser Fachpersonal 2. Eigene Vormontage mit anschließender Inbetriebnahme durch uns Unsere Komplettmontage umfasst: • Eine Kernbohrung je Innengerät (außer Beton) • Fachgerechte Aufputzmontage inkl. Montagematerial • Evakuierung & ggf. Kältemittelnachfüllung (nach Tagespreis) • Dichtheitsprüfung gem. EU-Verordnung Nr. 517/2014 • Anschluss, Inbetriebnahme, Einweisung & Prüfprotokoll Die Preise richten sich nach Entfernung, Anzahl der Innengeräte, Leitungslänge und Anzahl der Bohrungen. Leitungen, die über das gebuchte Maß hinausgehen, werden separat abgerechnet. Bei Wahl der reinen Inbetriebnahme nach Selbstmontage: • Prüfung der Vormontage durch unser zertifiziertes Fachpersonal • Bördelverbindungen, Dichtheitsprüfung, Evakuierung & ggf. Kältemittelnachfüllung • Testlauf (Kühlen & Heizen), Einweisung & Übergabeprotokoll Wichtig: Für die Inbetriebnahme müssen Kältemittelleitungen und Kondensatleitung bereits vollständig verlegt sein. Wir melden uns zeitnah mit einem individuellen Angebot. Als zertifizierter Fachbetrieb sorgen wir für eine professionelle und reibungslose Umsetzung – damit Sie das ganze Jahr über in Ihrem persönlichen Wohlfühlklima leben und arbeiten können.

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  • Mit Stock Facility Service haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der sich durch hochqualifizierte Mitarbeiter, einem kundenorientierten Serviceteam und langjähriger Erfahrung auszeichnet. Wir kümmern uns zuverlässig um die Betreuung Ihrer Objekte und gehen hier individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. Durch unser facettenreiches Angebot an Dienstleistungen, welches wir kontinuierlich erweitern um weiterhin den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden, können wir sowohl Aufträge von Privat- sowie Geschäftskunden abwickeln. Durch unser professionelles Team arbeiten wir effizient und zuverlässig. Vertrauen Sie auf Qualität, Leistung und unseren Service.

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  • Willkommen bei H.G.S Fischer, Handwerker aus Lindenfels im Odenwald. Ihr Partner für Renovierung und Sanierung rund um Haus, Wohnung und Garten. Ich biete umfassende Handwerksdienstleistung für Gewerke mit meinem Fokus auf Qualität, Präzision und Kundenzufriedenheit. Meine Leistungen für Sie: Mauer - und Beton arbeiten Maler/Lack - und Tapezier arbeiten Trockenbau arbeiten Verputz arbeiten Fliesen - und Silikon arbeiten Verlegen von verschiedenen Bodenbeläge Dämmung Abdichtung Terrassen - und Pflaster arbeiten Diverse Gartenarbeiten Montage von Haushaltsmöbel Energieberatung (in Kooperation) Gerüstbau (in Kooperation) Technische Bautrocknung (in Kooperation)

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  • Ich wünsche Sie herzlich Willkommen auf meiner Seite. Ich biete folgende Dienstleistungen an: • Elektro-Installation • Beleuchtungstechnik • Prüfung elektrischer Geräte nach VDE • Prüfung ortsfester Anlagen „E-Check“ • Schaltschrank- / Verteilerbau • Kundendienst Ich freue mich schon auf Ihre Anfragen und auf eine gute Zusammenarbeit!

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  • Die Firma Garten und Landschaftsbau Heinz Schmitt kann Ihnen mit Ihrer Garten- und Landschaftsbauer Anfrage in Lindenfels und Umgebung helfen. Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle Ihre Fragen zum Thema Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Installation von Bewässerungsanlagen und -systemen, Anlage und Gestaltung von Gärten, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen, Aufbau und Austausch von Zäunen, Pflegen von Gärten, Gartenplanung und Landschaftsarchitektur, Bau von Terrassen, Anlegen und Pflegen von Gartenteichen, Anlegen und Pflegen von Rasenflächen, Bagger- und Erdarbeiten, Pflanzen von Bäumen, Sträuchen und Hecken, Anlegen und Ausbessern von Gartenwegen, Montage von Sicht- und Lärmschutz, Winterdienst und Schneeräumung. Kontaktieren Sie Garten und Landschaftsbau jetzt, um die Details zu besprechen und ein Angebot zu erhalten.

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  • Als Inhabergeführtes Familienunternehmen sind wir Ihr Kompetenter Ansprechpartner wenn es um schnelle Termine rund um die Elektrik im Haus geht. Wir führen auch Kleinaufträge aus wie: Herdanschluß, Lampenmontage Erweiterungen und Erneuerung der Haustechnik. Ausserdem bieten wir einen seriösen 24/7 Elektronotdienst, der innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen ist, und Ihr elektrisches Problem in kürzester Zeit kostengünstig löst. Überzeugen Sie sich selbst und rufen Sie uns an.

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  • Garten Landschaftsbau Qualität hat ihren Preis, heutzutage wird nicht mehr viel wert auf Qualität gelegt sondern auf den Preis. Aufträge werden nach Preishöhe erteilt. Bei uns wird aber noch Qualität großgeschrieben. www.gartenlandschaftsbauackermann .de Leistungen: - Garten Landschaftsbau - Zaunbau - Winterdienst - Abriss und Entsorgung - Hausmeisterservice - Objektbetreuung - Friehofsdienst Gießen& Bepflanzungen - Alle weiteren Arbeiten rund um ihr Haus - Bei Interesse melden sie sich am besten telefonisch oder über mein Kontaktformular auf meiner Website bei mir.

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  • ZogaBau ist ein inhabergeführtes Bauunternehmen mit Sitz in Darmstadt, spezialisiert auf hochwertige Parkettverlegung, moderne Bodenarbeiten und komplette Badsanierungen. Der Inhaber ist Bauingenieur und erfahrener Bauleiter – er arbeitet persönlich auf der Baustelle mit und koordiniert die Gewerke effizient und fachgerecht. Durch die präzise Abstimmung aller Arbeiten profitieren unsere Kunden von kurzen Bauzeiten, attraktiven Konditionen und einer reibungslosen Umsetzung – vom Boden bis zur fertigen Wand. Unser Leistungsspektrum im Überblick: • Parkett-, Laminat-, Vinyl-, Kork- und Fliesenverlegung • Fachgerechte Badsanierungen aus einer Hand • Maler-, Verputz- und Innenausbauarbeiten • Koordination aller Gewerke inkl. Materialbeschaffung Unser erfahrenes Team besteht aus Bodenlegern, Fliesenlegern, Malern und Verputzern – alle mit langjähriger Praxis und dem Anspruch, jedes Projekt sauber, termintreu und handwerklich hochwertig umzusetzen. ZogaBau steht für: • Qualität vom Fachbetrieb • Zuverlässige Ausführung • Persönliche Betreuung • Ehrliches Handwerk Überzeugen Sie sich selbst: Mehr als 70 Kunden haben uns auf Google mit 5 Sternen bewertet – wir freuen uns, auch Ihr Projekt zu realisieren. Jetzt Bewertungen ansehen: Wir arbeiten bevorzugt mit eigenem Material – bei Sonderwünschen oder spezifischen Marken stimmen wir uns gerne individuell ab.

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  • Elektrotechnik-Daniel Hannanow ist ein in Seeheim-Jugenheim Elektrotechnikunternehmen. Wir bieten unseren Kunden hochwertigen Service und hervorragende Arbeit. Ob komplette Elektroinstallationen in Wohnungen, Ergänzungsarbeit für Ihr Zuhause, Nachrüstarbeit z.B. Steckdosen, FI-Schalter etc. oder Installationen von verschiedensten Beleuchtungsanlagen und Haushaltsgeräten sind wir gerne bereit Ihnen zu helfen. Vorverdrahtete Schaltschränke für Privat oder Gewerbe können wir auch für Sie herstellen. Wenn Sie Handwerks- und Montage- und Installationsleistungen oder ähnliche Dienstleistungen benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen – auch in allen Belangen rund um einen Kostenvoranschlag.

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  • Hallo Zusammen, wir stellen uns vor: Wir sind ein Familienbetrieb aus der Region Darmstadt-Dieburg. Durch die Erfahrung, die durch drei Generationen weitergegeben wird, profitieren Sie von gutem Service und vor allem Qualität der Arbeit. Auf den Bereich Zäune, Terrassen, Pflasterung und Gartengestaltung jeglicher Art sind wir spezialisiert und helfen Ihnen dort gerne weiter. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Besichtigung an und erstellen Ihnen ein festes Angebot, dass für uns bindend ist. Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, dann freue ich mich Sie bei einer persönlichen Besichtigung kennenzulernen. Wir halten Termine fest ein, daher haben wir aktuell auch eine Vorlaufzeit von ca. 4 - 6 Wochen. Sie bekommen ihren festen Ausführungszeitpunkt bei Angebotsannahme. Dies gilt nicht für für das Setzen von Doppelstabmattenzaun, da ist eine kurzfristige Ausführung möglich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage Andreas Gaus

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  • Herzlich willkommen bei Piotr Szymczak, Landschaftsgärtner Gartenpflege und hausmeisterservise Ich heiße Piotr Szymczak, bin 39Jahre alt und komme aus Polen, wo ich 10 Jahre lang als Landschaftsgärtner arbeitete. Seit 2014 lebe ich in Deutschland und habe als Angestellter in einer Gartenbaufirma gearbeitet. Seit April 2016 bin ich selbstständig. Die mir übertragenen Aufgaben erledige ich solide, sehr schnell und zuverlässig. Mein Leistungsspektrum umfasst: - Hecken schneiden, formen und trimmen, - Baumfällung - Rollrasen Verlegen - Rasenpflege, - Rasen mähen, - Unkraut beseitigen, - Entsorgung des Grünschnitts, - Bioabfallentsorgung. Wohnungsrenovierungen, Fliesenlegen, Verputzen, Mauerwerk, Putzarbeiten Damit Sie sich ein Bild machen können, habe ich für Sie einige Referenzbilder in dem Ordner Arbeitsbeispiele hinterlegt. Kontaktieren Sie mich. Gerne nehme ich mir Zeit, die örtlichen Gegebenheiten und Ihre Wünsche und Vorstellungen kennenzulernen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes, unverbindliches Angebot. ****** Anrufe kann ich an Wochentagen erst ab 18:00Uhr annehmen***** Ich freue mich auf Sie.

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  • Fachfirma für Wärme/ Kälte & und Erneuerbare Energien. Fachgebiet: Heizung, Gas, Klima & Haustechnik.

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  • Herzlich willkommen bei der Bizu Bau GmbH, wir freuen uns, Sie auf unserer MyHammer-Seite begrüßen zu dürfen. Im Raum Bergstraße, Bensheim und Umgebung sind wir für Sie tätig. Bei uns bekommen Sie alle Leistungen aus einer Hand. Unsere Leistungen: - Trockenbauarbeiten mit Rigipsplatten - Gartenn-&Landschaftsbauer - Boden- , Platten- , Mosaikleger - Estrichleger - Betonbohrer und - schneider - Rohr- und Kanalreinigung - Kabelverlegung im Hochbau - Baggerarbeiten - Erdarbeiten-Kanal -Keller Abdichtung -Maurer und Bodenplate -Pool Einbau. Zaun und Rollrasen -Terasse platte und mehr,,,,,, KOSTENLOSEN BESICHTIGUNGS TERMIN Von 1997-2012 habe ich in Italien Erfahrungen gesammelt und als Teamleiter fungiert. Ich spreche rumänisch, italienisch und deutsch. Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen bei Ihren anfallenden Gestaltungen und Umbauten behilflich sein können. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.Bizu bau

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  • Wir bieten folgende Leistungen an: * Gartenpflege * Hecken- und Strauchschnitt * Unkrautbeseitigung * Gießen, Düngen * Mäharbeiten * Hausmeisterservice * Mülltonnenservice * Parkplatz-Reinigung und -pflege * Gartenabfall Entsorgung * Kleinere Reparatur und Renovierungsarbeiten * und vieles mehr! Wir helfen auch gerne bei kleineren Hausarbeiten.

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  • Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.

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