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  • TERMINE FÜR KLIMAANLAGEN MIT MONTAGE ERST AB SEPTEMBER 2026 oder FRÜHJAHR 2027 ! Bitte rechtzeitig beauftragen und Termin reservieren. Herzlich willkommen bei AMIKLIMA Kälte, Klima, Wärmepumpen, Heizungstechnik auf My Hammer ! Möchten Sie unabhängiger von Gas und Heizöl werden? Dann ist eine Hybridanlage bestehend aus einer Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarthermieanlage, Pufferspeicher und Photovoltaik die ideale Lösung für Sie, im Ein bis 4 Familienhaus. Montagetermine für Wärmepumpen und Brauchwasserwärmepumpen sind mit einer mehrmonatigen Vorlaufzeit möglich. Aufträge für Luft Wasser Wärmepumpen 7 bis 18 KW können erst wieder für Frühjahr 2027 angenommen werden, Einbau von unseren Technikern allerdings nur im Umkreis von 30 km unseres Firmensitzes in Heusenstamm. Termine für Reservierungen sind möglich. Wir kümmern uns komplett um die Förderung für Sie von 30% bis max. 70% vom Auftragswert. Wir würden uns gerne kurz vorstellen: Angefangen haben wir als Einzelunternehmen bereits im Jahre 1997 und uns mit Qualität, Individualität, Ideen und Lösungen sowie mit Fachkompetenz einen sehr guten Namen in der Rhein Main Region erarbeitet. Heute sind wir ein Team von 6 Fachleuten aus verschiedenen Bereichen der Haustechnik und arbeiten ausschliesslich im Rhein Main Gebiet um kurze Wege zu unseren Kunden zu haben und somit einen schnellen und kostengünstigeren Service bieten zu können. (Wir bilden auch selbst Lehrlinge im Kälteanlagenbauer und Heizungs/Sanitär Handwerk aus, mit besonderem Wert auf zukunftsweisende Technologien wie Wärmepumpen und Solartechnik, schriftliche Bewerbungen sind jederzeit gerne willkommen, mindestens Realschulabschluss, gute Deutschkenntnisse und Führerschein sind Vorrausetzung) Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir für die Anforderungen der heutigen Zeit bestens gerüstet, unsere Mitarbeiter sind hochqualifiziert und spezialisiert in den Bereichen Kältetechnik, Klimatechnik, Solar- und Wärmepumpentechnik. Wir liefern modernste Klimatechnik für Ihr Büro, Ihren Serverraum, Ihre Produktion oder für den privaten Bereich. Unsere Klimaanlagen von Mitsubishi, Daikin , Samsung und LG sind leistungsstark, effizient, leise und mit bestem Komfort ausgestattet. Wärmepumpen bieten wir von: Buderus, Bosch, Vaillant, (Deutsche Markenfabrikate) Nibe (Schwedisches Markenfabrikat) Lambda, Ovum (Österreichsche Markenfabrikate) Heatwave Systems, Powerworld (Qualitätsprodukt aus China, mit Panasonic und Mitsubishi Technolgie) Teknopoint (Italienisches Markenprodukt) Mitsubishi Ecodan, Daikin, Panasonic (Japan) LG & Samsung (Südkorea) an. Andere Fabrikate bieten wir nicht an. Gerne berücksichtigen wir Ihre Wünsche und erstellen Ihnen ein Konzept nach Ihren Bedürfnissen. Unser Unternehmen hat sich auf folgende Fachbereiche spezialisiert: Wärmepumpen Kälteanlagen Heizungsanlagen Klimaanlagen, Split u. Multisplit, VRV Gewerbekälteanlagen Kühlhäuser für Industrie und Gewerbe Wir bieten nur Markenprodukte von höchster Qualität an, welche wir liefern und über den Fachhandel oder direkt vom Hersteller beziehen. (Wenn Sie Anlagen selbst im Internet kaufen - montieren wir diese nicht) Preisinfo zu Wärmepumpen, Heizungsanlagen: Ab 25.000 Euro pro pro Haus (Einfamilienhaus braucht 6 bis 18 KW Heizleistung je nach Bj) Preisinfo zu Split-Klimaanlagen: Single Split (1 Raum) Klimageräte LG mit 2,5 KW kosten ab ca. 2.390,- Euro incl. Einbau. Klimageräte LG mit 3,5 KW kosten ab ca. 2.590,- Euro incl. Einbau. Klimageräte Mitsubishi oder Daikin mit 2,5 KW kosten ab ca. 2.490,- Euro incl Einbau. Klimageräte Mitsubishi oder Daikin mit 3,5 KW kosten ab ca. 2.690,- Euro incl Einbau. Duo Split (2 Räume) Klimageräte LG mit 2 x 2,5 KW kosten ab ca. 4.390,- Euro incl. Einbau. Klimageräte LG mit 2 x 3,5 KW kosten ab ca. 4.650,- Euro incl. Einbau. Klimageräte Mitsubishi oder Daikin mit 2 x 2,5 KW kosten ab ca. 4.790,- Euro incl Einbau. Klimageräte Mitsubishi oder Daikin mit 2 x 3,5 KW kosten ab ca. 5.190,- Euro incl Einbau. Trio Split (3 Räume) Klimageräte LG mit 3 x 2,5 KW kosten ab ca. 6.190,- Euro incl. Einbau. Klimageräte LG mit 3 x 3,5 KW kosten ab ca. 6.490,- Euro incl. Einbau. Klimageräte Mitsubishi oder Daikin mit 3 x 2,5 KW kosten ab ca. 6.690,- Euro incl Einbau. Klimageräte Mitsubishi oder Daikin mit 3 x 3,5 KW kosten ab ca. 6.990,- Euro incl Einbau. Quadro Split (4 Räume) Klimageräte LG mit 4 x 2,5 KW kosten ab ca. 7.890,- Euro incl. Einbau. Klimageräte LG mit 4 x 3,5 KW kosten ab ca. 8.490,- Euro incl. Einbau. Klimageräte Mitsubishi oder Daikin mit 4 x 2,5 KW kosten ab ca. 8.890,- Euro incl Einbau. Klimageräte Mitsubishi oder Daikin mit 4 x 3,5 KW kosten ab ca. 9.690,- Euro incl Einbau. (5m. Rohrleitungen pro Raum, incl. max. 1 Kernbohrung pro Innengerät, Kabelkanal, Montage an Wand) Jeder weitere meter Leitungsweg 95 Euro Gerüststellung: 1.OG 300 Euro, 2.OG 350 Euro, (ab 3.OG Gerüst muss bauseits gestellt werden) Kondenswasserpumpe 230 Euro Elektrozuleitungen, Dachdeckerarbeiten sowie Kernbohrungen durch Stahlbetonwände sind bauseits zu stellen. Die von uns erstellten Angebote beinhalten die kompletten Anlagen von Mitsubishi, Daikin oder LG mit Innen und Aussengerät Incl. Infrarot Fernbedienungen und allen erforderlichen Materialien: - bereit zum kühlen und heizen - Arbeiten vom erfahrenen Fachmann mit abgeschlossener Ausbildung als Kältemechatroniker - mit ordentlicher Rechnung - Anfahrt / Abfahrt - Schutzfliess in Wohnung auslegen - Baustelle einrichten - Kernbohrung machen - Wand nach Leitungen scannen - hochwertige Wandhalterungen - Kupferrohr mit 1 mm Wandstärke mit Isolierung - Kabelkanal verlegen - Elektro Leitung und Kondenswasser verlegen - Rohre verlöten - Geräte anschliessen - Drucktest durchführen - Dichtigkeitstest gemäß EU Verordnung Nr. 517/2014 - Evakuierung mit Hochleistungsvakuumpumpe - Inbetriebnahme - Probelauf - Einweisung - Baustelle räumen und Verpackungsmüll entsorgen - 2 Jahre vor Ort Garantie auf Material, alle Teile und Arbeitszeit. Gerne lade ich Sie ein, baugleiche Geräte bei mir im Büro in Heusenstamm zu sehen, testen und Probelaufen zu lassen. KEINE ANFRAGEN FÜR DEN EINBAU VON SELBST GEKAUFTEN GERÄTEN ODER PRODUKTEN ! Wir sind ein zertifizierter Meisterbetrieb und kein Montageservice für selbst gekaufte Produkte oder Ebay Ersatzteile. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Kontaktieren Sie mich gern für ein unverbindliches Angebot und eine Beratung um Kosten und Energie einzusparen. Mit freundlichen Grüssen, Anil David Mirchandani AMIKLIMA Meisterbetrieb Kälte, Klima, Heizungstechnik und Solaranlagen Energieberatung für Wohngebäude

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  • Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.

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  • Icarus Elektro GmbH ist ein in Heidelberg und Rodgau ansässiges Elektriker-Unternehmen. Wir bieten unseren Kunden hochwertigen Service und hervorragende Arbeit. Aufgrund unserer Erfahrung und unseren Partnerunternehmen bieten wir PV-Anlagen bundesweit an. Unsere Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen: -Elektroinstallationen im Haus (schlüsselfertig bis hin zur Abnahme durch den Netzbetreiber) -PV Montage - Komplette Anlageninstallationen, DC und AC (von der Dachmontage bis zur Abnahme durch den Netzbetreiber) - Mit und ohne Notstromfunktion -Wallboxen für ElektroAutos Wenn Sie Hilfe bei Montage von Garten- und Außenbeleuchtung, Installation und Reparatur von Klingel- und Gegensprechanlagen, Verlegen von Steckdosen, Lichtschalter und Verkabelung, Sicherungskasten, Installation von Lampen und Beleuchtungssystemen... oder ähnlichen Dienstleistungen benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen – auch in allen Belangen rund um einen Kostenvoranschlag.

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  • Der-Haus-Doktor arbeitet als Maler und Lackierer, Zimmerer, Tischler und Schreiner, Monteur und Allroundhandwerker, Garten- und Landschaftsbauer, Maurer und Betonbauer, Zaunbauer, Elektriker, Fenster-, Türen- und Markisenbauer, Glaser, Küchen- und Möbelaufbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Lackierarbeiten, Aufbau und Austausch von Zäunen, Installation und Reparatur von Klingel- und Gegensprechanlagen, Installation von SAT-Anlagen, TV- und Netzwerkkabeln, Sonstige Arbeiten an Wänden und Innenräumen, Sonstige Arbeiten an Türen und Fenstern, Auf- und Abbau von Fertigmöbeln und Fertigteilen, Auf- und Abbau von Fertigküchen, Bau von Terrassen, Aufbau von Trockenbauwänden und -verkleidungen, Einbau und Austausch von Arbeitsplatten, Kleine Handwerks- und Montageleistungen, Montage von Sicht- und Lärmschutz, Winterdienst und Schneeräumung in der Umgebung von Langen, an.

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  • Elektro Facharbeiter bietet an, Elektroleitungen fachgerecht zu verlegen. Bitte keine Kontaktedaten schicken nur wenn sie das Angebot annehmen 🙏

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  • Ich bin Installateur und Heizungsbauer Meister, habe eine Berufserfahrung von ca. 10 Jahren. Ich liebe meinen Job und meine Priorität liegt darin anderen Menschen behilflich zu sein. Es ist immer wieder ein Erfolg zu sehen was man am ende des Tages geschafft hat in Verbindung mit der Zufriedenheit der Kunden. Zu meiner Persönlichkeit : Ich bin 29 Jahre alt und Vater von drei Kindern, lebe in Erzhausen wo auch der Firmensitz ist. Ich bin selbstständig und freue mich immer wieder auf neue Projekte die ich Meistern kann. Mir wäre es eine Freunde, Ihnen auch ein lächeln ins Gesicht zu zaubern und Sie bei Ihrem Projekt begleiten zu dürfen. Anlagenbau Altiparmak GmbH

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