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Zimmereien in Benningen am Neckar: Holzbau-Profis finden!

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Einige unserer am besten bewerteten Zimmerer in Benningen am Neckar

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  • Zimmerer in Benningen am Neckar

    H&D ist Ihr idealer Partner für Garten- und Landschaftsbauer-Aufträge in Schwieberdingen und Umland. Wir sind spezialisiert auf Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Installation von Bewässerungsanlagen und -systemen, Anlage und Gestaltung von Gärten, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen... und viele weitere Bereiche der Garten- und Landschaftsbauer-Branche. Kontaktieren Sie uns für einen Kostenvoranschlag. Egal ob kleiner oder großer Auftrag: Wir arbeiten immer professionell und pünktlich.

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  • Sehr geehrte Damen und Herren, meine Firma ist in Stuttgart ich werde Ihnen unterstützen bei verschiedenen Projekten, mit mehreren Jahren Erfahrung unterstütze ich Ihnen gerne bei Bauliche Brandschutz - Trockenbau Altbau Sanierung und vieles mehr. Wenn Sie Fragen haben können Sie mir gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Gasper Nrecaj Duisburger Straße 3 79376 Stuttgart

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen - NFD Transport §1. Inkrafttreten des Vertrages. Für Umzüge in Stuttgart und EU sind die zu erbringenden Leistungen in Schriftform festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Weisungen, Änderungen, Absprachen, finden keine Anwendung. §2. Transportübernahme im Allgemeinen. Die Durchführung eines Umzuges setzt voraus, dass der Umzug unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrstraßen, sowie Straßen und Wege zur Be- oder Entladestelle müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtverhältnisse höchstens 20 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Hauseingänge, Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. Wird der Möbelspediteur über die möglichen Schwierigkeiten nicht informiert, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder dem Auftraggeber die Kosten für Sonderaufwand nach seinem Ermessen in Rechnung zu stellen. Lassen die Verhältnisse an der Be- oder Entladestelle oder behördliche Bestimmungen die Durchführung des Transportes nicht zu, ohne dass der Möbelspediteur rechtzeitig darüber informiert ist, so fallen dem Absender alle im Vertrag festgelegten Kosten zur Last. §3. Beauftragung weiterer Frachtführer / Handwerker. Zur Durchführung des Auftrages können weitere Frachtführer herangezogen werden, der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Frachtführer / Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl. §4. Pflichten des Möbelspediteurs. Der Möbelspediteur ist verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen, im Vertrag schriftlich festgehalten Transportmittel am vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Er führt den Auftrag vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt aus. Um einen Schaden zu verhüten, hat er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden. §5. Pflichten des Auftraggebers. Der Absender hat dem Möbelspediteur rechtzeitig die Adresse des Empfängers, Ort der Ablieferung und die örtlichen Verhältnisse genau zu bezeichnen. Ebenso ist er verpflichtet, den Möbelspediteur auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio-, PC Soft- und Hardware, Hifi, EDV-Anlagen und ähnl. sowie besonders gefährdete Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Rahmen, Leuchter, Lampenschirme und andere Gegenstände von großer Empfindlichkeit fachgerecht für den Transport zu sichern. Eine Original- oder gleichwertige Verpackung ist dabei empfohlen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Soweit nichts anders vereinbart, ist der Absender verpflichtet, die empfindlichen Böden, Wände, Gitter in der Wohnung, Treppenhaus und Aufzug mit den dafür vorgesehenen Mitteln zu schützen. Soweit nichts anders vereinbart, obliegt die Besorgung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente, Bewilligungen, Kostenübernahmebescheinigungen und Genehmigungen aller Art dem Absender. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wurde. Genauso ist der Absender verpflichtet zu prüfen ob irgendwelche Gegenstände nicht im Auto vergessen wurden. Für die in den Fahrzeugen des Möbelspediteurs irrtümlich vergessenen Gegenstände übernimmt der Spediteur keine Haftung. §6. Kosten. Für Umzuge in Stuttgart und EU gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Preisangebote des Möbelspediteurs beziehen sich auf das Gut normalen Umfanges, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit; sie setzen normale unveränderte Beförderungsverhältnisse voraus, sowie ungehinderte Verbindungswege und die Möglichkeit des Transports durch Treppenhaus mit sofortigem Auf- und Abladen. Alle Angebote des Spediteurs gelten nur bei unverzüglicher Annahme und nur wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird. Wenn nichts anders vereinbart ist, sind die angegebenen Preise Bruttopreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Davon ausgenommen sind die Angebote an Gewerbetreibende. §7. Zusatzleistungen, Mehraufwand. Zusätzlich zu vergüten sind beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, Transport mit einem Schrägaufzug durch Fenster oder über Balkon, Sonderaufwand durch Witterungs- oder Straßenverhältnisse an der Be- oder Entladestelle, Sonderaufwand durch Transport von Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind, dies gilt auch, wenn die Umstände durch Dritte verursacht sind, das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes, das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen und anderen Beleuchtungskörpern, die Gestellung und Tausch von Paletten und sonstigen Ladehilfs- und Packmittel, Montage, Transport von Kühlschränke/ Truhen von über 200 l, Klaviere, Tresore und sonstige Güter von über 100 Kilo Eigengewicht, Transport von Güter, deren Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht. Zu Sonderaufwand gehört die Durchführung anderer, als im Vertrag vereinbarter und schriftlich festgehaltener Leistungen, als auch Leistungen, deren Umfang bei der Auftragserteilung nicht eindeutig definiert wurde. §8. Fälligkeit des Entgelts. Der Rechnungsbetrag ist für alle Dienstleistungen in Bar sofort nach der Fertigung (gegen Quittung,Rechnung). Andere Zahlungsarten sind auch nach Absprache möglich. Bei Auslandstransport vor Beginn der Verladung fällig und ist in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu entrichten. Die Bezahlung in ausländischer Währung ist nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. Hier findet §419 entsprechende Anwendung. §9. Erstattung von Umzugskosten. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle, Arbeitgeber oder Sozialbehörde Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Spediteur auszuzahlen. Weigert sich diese Stelle die Kosten zu tragen, so erklärt sich der Absender damit einverstanden, die Kosten in voller Höhe aus eigenen Mitteln zu auszuzahlen. §10. Haftung des Frachtführers. Die Haftung des Möbelspediteurs beginnt mit der Übernahme des Transportgutes und endet mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort des Auftraggebers, der Einlagerung oder der Übergabe der Ladung an einen anderen Frachtführer. Für Schäden an Räumlichkeiten haftet der Spediteur für die Zeit seiner Anwesenheit an der Be- oder Entladestelle. Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Maßgebend für die Erstattung im Schadensfall ist der Zeitwert des Umzugsgutes. Der Zeitwert entspricht dem Betrag, mit dem gleichartiges Gut unter Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen alt und neu angeschafft werden kann. Der Möbelspediteur haftet für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Lassen sich der Wahrscheinlichkeit nach auch bei großer Sorgfalt die Schäden nicht vermeiden, so haftet der Spediteur für keine Schäden. Bei Kleinschäden, die die Weiterverwendung der beschädigten Sache nicht verhindern, beschränkt sich die Haftung auf die Kosten einer möglichen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung. §11. Haftungsausschluss nach §451g HGB. Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1.Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender; 4. Beförderung von nicht vom Spediteur verpacktem Gut; 5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Große oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer möglichen Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6.Beförderung der Tiere oder Pflanzen; 7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerem Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Frachtführer kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. §12. Andere Haftungssausschlussgründe. Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, wenn der Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm erteilte Weisung, sein ungeeignetes zur Verfügung gestelltes Werkzeug, eigene Mängel des Umzuggutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche der Unternehmer keinen Einfluss hat. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung des Absenders entstanden sind. Es besteht keinerlei Haftung für Beschädigungen an Gegenständen, die zum Zeitpunkt des Transportes bereits sämtliche Beschädigungen aufweisen. Bestehen an den gelieferten Gegenständen vor dem Umzug Schäden oder deutliche Gebrauchsspuren, so ist der Absender nicht dazu verpflichtet, sie vor den Folgen sich weiter ausbreitenden Mängeln, Defekte oder Abnutzung zu schützen. Kratzer, kleine Abschürfungen und dergleichen sind übliche Abnutzungsspuren eines Umzugs, die nicht in die Beurteilung des Schadensumfanges einfließen. Der Frachtführer hat die üblichen Umzugsspuren nicht zu verantworten. Handelt es sich bei einer Beförderung um gefährliches Umzugsgut, wobei der Absender den Spediteur nicht rechtzeitig auf die Gefahr, die vom Gut ausgeht, hingewiesen hat, so hat der Auftraggeber die kompletten Folgen eines solchen Transportes zu verantworten. §13. Verpackungen. Dem Absender werden keinerlei während eines Transportes unbrauchbar gewordene Verpackungsmaterialien erstattet. §14. Schadensprotokoll. Für die Anzeige eines Schadens findet §438 HGB Anwendung. Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden, dabei hat der Absender nachzuweisen, dass der Schaden unter der Obhut des Spediteurs eingetreten ist. Pauschale Hinweise reichen keinesfalls. Die Meldung der Schäden erfolgt in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) innerhalb vorgesehener Fristen. §15. Lieferfrist. Lieferzeitangaben sind annähernde Angaben und erfolgen nach bestem Ermessen. Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse. §16 Montage. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Möbelmontage nicht im Umzugspreis enthalten. Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Durch eine gesonderte Prämie übernimmt der Spediteur die Möbelmontage, gegebenenfalls die Befestigung und Aufhängung an Massivwänden. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, die vom Spediteur zu montierenden Bauteile am vereinbarten Montagetermin einwandfrei, unbeschädigt und vollständig für die Montage bereitzustellen. Den Spediteur treffen keine Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf der Bauteile. Müssen Bauteile an einer Massivwand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Absender verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Kunde den Spediteur vor Beginn der Arbeit unaufgefordert zu informieren. Der Spediteur ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Bauteile in den dafür vorgesehenen Räumen tatsächlich auf- und abgebaut, aufgestellt, befestigt oder aufgehängt werden können. §17. Kündigung. Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB. Beim Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung werden im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen und Bemühungen 20% der Gesamtkosten zu Lasten des Absenders berechnet. Bis zu 5 Werktage vor dem Umzugstermin werden Rücktrittskosten in Höhe von 40% der Gesamtkosten berechnet. Bei Rücktritt von innerhalb 2 Werktage, werden 60% der Gesamtkosten, bis zu 1. Werktag vor dem Umzugstermin 80% der Umzugskosten berechnet. Bei Stornierung am Umzugstag wird der Gesamtbetrag fällig. Der Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Für alle Fälle eines Verstoßes des Absenders gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages/AGB behält sich der Spediteur das das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Absenders mit sofortiger Wirkung zu beenden. Bestehen begründete Zweifel an den Eigentumsrechten oder Finanzieller Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, behält sich der Spediteur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu seinen Lasten. Der Spediteur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Räumlichkeiten oder Umzugsgüter am Umzugstag nicht für eine sichere Beförderung geeignet sind. In diesem Fall werden die gesamten Umzugskosten fällig. §18. Personalien und Datenschutz. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf irgendwelchen das Gut betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schriftstücken oder die Befugnis der Unterzeichner zu prüfen, es sei denn, dass an der Echtheit oder der Befugnis begründete Zweifel bestehen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an Dritte zur Durchführung der Leistungen herangezogene Unternehmen weitergegeben werden, oder, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Der Datenschutz bleibt hiervon unberührt. Der Absender versichert, dass alle von ihm gegenüber Umzugsunternehmen angegebenen persönlichen Daten der Wahrheit entsprechen und nur den Absender persönlich beschreiben. §19. Geltung und Änderung von AGB. Im Verhältnis zwischen dem Umzugsunternehmen und Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Etwaigen AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese haben keine Gültigkeit. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen und Nebenabreden hierzu sind nur mit schriftlicher Bestätigung vom Spediteur wirksam. Der Spediteur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Über die geänderten Bedingungen wird der Absender spätestens eine Woche vor dem Inkrafttreten informiert. Wenn der Kunde der Geltung der geänderten AGB innerhalb einer Woche vor ihrem Inkrafttreten nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich von beiden Vertragspartnern vereinbart werden, um rechtswirksamer Bestandteil des Vertrages zu sein. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Unsere AGB gelten ebenso bei Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB verwiesen wird.

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  • Koal Reinigung & Gebäudeservice ist ein erfahrenes Dienstleistungsunternehmen, das seit vielen Jahren für zuverlässige Reinigung, professionellen Gebäudeservice, gepflegte Außenanlagen durch hochwertige Landschaftspflege sowie einen schnellen und sicheren Winterdienst steht. Mit unserem breit aufgestellten Leistungsportfolio bieten wir privaten Haushalten, Gewerbekunden und öffentlichen Einrichtungen eine ganzheitliche Betreuung rund um Immobilien und Außenflächen – aus einer Hand und mit höchsten Qualitätsansprüchen. Unsere mehrjährige Erfahrung ermöglicht es uns, für jede Aufgabe die passende Lösung zu bieten: • Reinigung auf hohem Niveau – gründlich, effizient und flexibel. • Gebäudeservice, der Funktionssicherheit, Werterhalt und Ordnung garantiert. • Landschaftspflege, die Grünflächen attraktiv, gepflegt und nachhaltig hält. • Winterdienst, der durch zuverlässige Räum- und Streueinsätze Sicherheit schafft. Durch qualifiziertes Personal, moderne Ausstattung und klare Abläufe stellen wir sicher, dass jeder Auftrag präzise, termingerecht und kundenorientiert ausgeführt wird. Unser Anspruch ist es, dauerhafte Partnerschaften aufzubauen und unseren Kunden echte Entlastung sowie sichtbare Ergebnisse zu bieten.

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  • Zimmerer in Benningen am Neckar

    Hausmeisterservice, Montagebau, Garten- und Landschaftsbau

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  • Sehr geehrte Kundschaft, ich bin Dachdeckermeister und seit 27 Jahren im Dachdeckerhandwerk tätig. 2010 habe ich die Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk absolviert. Seit Februar 2022 habe ich ein Gewerbe für Dachdeckerarbeiten angemeldet.

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  • Zimmerer in Benningen am Neckar

    Sie suchen einen Dachdecker? Wir sind ein junger Dachdeckermeisterbetrieb mit 8 Mitarbeitern, die Sie gerne unterstützen. Ob Balkon-, Steildach - und Flachdachsanierungen sowie Reparaturen. Zusätzlich sind wir Ihr Ansprechpartner rund ums Dachfenster.

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  • Gartengestaltung-Dienstleistungen Garten und Hofbereich arbeitet als Monteur und Allroundhandwerker, Garten- und Landschaftsbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Pflegen und Entfernen von Bäumen, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen, Aufbau und Austausch von Zäunen, Anlegen und Pflegen von Rasenflächen, Bagger- und Erdarbeiten, Anlegen und Ausbessern von Gartenwegen, Entsorgung von Gartenabfällen und Erdaushub in der Umgebung von Backnang, an.

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  • Gebäudeservice & Allround-Unterstützung – Qualität mit System in Stuttgart. Suchen Sie einen zuverlässigen Partner für Sauberkeit und praktische Hilfe? Als ehemaliger Teamleiter und Instruktor in der Reinigungsbranche biete ich Ihnen Dienstleistungen auf höchstem Niveau. Unsere Leistungen: • Reinigungsservice: Unterhalts-, Grund- sowie Fensterreinigung. • Umzugshilfe & Reinigung: Komplette Unterstützung beim Ein- und Auszug inklusive fachgerechter Endreinigung (bezugsfertig). • Hausmeisterservice & Kleinreparaturen: Hilfe bei Montagen und Instandsetzungen (ohne zulassungspflichtige Handwerkstätigkeiten), z.B. Möbelaufbau (IKEA etc.), Lampenwechsel oder kleine Ausbesserungen. Ihre Vorteile: • Offizielles Gewerbe: Professionelle Abwicklung auf Rechnung (inkl. MwSt.). • Fachkompetenz: Tiefgreifendes Wissen über Reinigungschemie und Materialpflege. • Alles aus einer Hand: Reinigung, Umzugshilfe und Handwerks-Service kombiniert. Verfügbar ab 01.04.2026 im Raum Stuttgart, Ludwigsburg und Umgebung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage für ein unverbindliches Angebot!

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  • Zimmerer in Benningen am Neckar

    Flexibler Gärtner und Entrümpler mit 35 Jahren Erfahrung in der Landschaftsgarten Branche. Erfahrung mit Kernbohrer. Pflasterarbeiten und Baumfällung

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  • Hallo liebe Besucher, ich freue mich Sie auf meiner MyHammer Seite begrüßen zu dürfen. Als zuverlässiger Partner stehe ich Ihnen in zur Seite. Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand - - Kernsanierungen - Abbrucharbeiten - Malerarbeiten - Bodenlegerarbeiten - Fliesen Arbeiten - Fenster Einbau - Fassaden und vieles mehr Firmensitz: FB-Renovierung Am Wammesknopf 29 70439 Stuttgart/Stammheim

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  • 🌳 „Genießen Sie Ihren Garten. Wir kümmern uns um den Rest.” 🌹 🌼 ⭐Unsere Stärken sind fachkundig, erfahren und nah am Kunden. ❤Über mehrere Jahre arbeiten wir stets mit dem selben Kundenstamm zusammen. Pflegen und hegen Ihre grünen Oasen, mit hohen Ansprüchen an uns selbst. 🏡 Wir erstellen, wir gestalten, wir pflanzen und wir verwalten. 🍀 Ihr Garten ist unser Gut, deshalb achten wir darauf gut. Gerne stellen wir uns in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor. VG Ademaj

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  • Wir sind eine erfahrene und kompetente Baufirma, die Ihnen verschiedene Dienstleistungen rund um den Hausbau, die Sanierung und Renovierung, sowie den Umbau und Ausbau anbietet. Professionell übernehmen wir Ihren Auftrag in den Gewerken der Trockenbau, Innenausbau und Wände, Decken und Bodenbeläge, sowie die Fassadengestaltung und Wärmedämmung Ihres Eigenheims oder gewerblichen Objekts, sowie jegliche Aufgaben im Umbau und der Modernisierung oder Sanierung. Abgerundet wird unser Portfolio durch unsere Bereiche Gartenpflege, Garten- und Landschaftsbau und Gebäudereinigung bis zum Hausmeisterdienst. Für alle Gewerke verfügt Faton über einen gut ausgestatteten eigenen Geräte- und Fuhrpark. Zuverlässigkeit und Kompetenz, günstige Konditionen und Professionalität in der Arbeit sind die Grundpfeiler unserer Leistungen und sorgen für maximale Kundenzufriedenheit. Mit unserem Team überlassen Sie das Gelingen Ihres Bauvorhabens nicht dem Zufall und vertrauen auf Spezialisten, die mit fundierter Ausbildung und Erfahrung in ihrem Bereich für jeden Kundenwunsch eine innovative und optimale Lösung für Sie haben sind. Vertrauen, Präzision und ein persönliches Angebot erwarten Sie bei unserem Team, mit dem Ihr Bauprojekt nicht von langen Wartezeiten oder unzuverlässigen Leistungen behaftet ist. Als Stuttgart Qualitätsdienstleister bieten wir Ihnen beste Qualität und Materialien, eine hervorragende Arbeit und die uneingeschränkte Zufriedenheit, wenn Sie sich für Faton entscheiden und die Arbeit auf Ihrer Baustelle den Spezialisten überlassen. Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um den Bau und beraten Sie gerne vor einem Auftrag, den Sie uns erteilen.

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4.7

Bestbewertete Zimmerer

Unsere Zimmerer in Benningen am Neckar sind mit 4.7 von 5 bewertet, basierend auf 442 Bewertungen von Auftraggebern.

Geprüfte Qualität

Bei uns finden Sie nur Handwerker mit geprüften Qualifikationen und Zulassungen.

Jetzt Zimmermann in Benningen am Neckar finden – mit MyHammer!

Holz ist ein vielseitiger und nachhaltiger Baustoff, der Stabilität, Wohnkomfort und natürliche Optik vereint. Ein Zimmerer bzw. Zimmermann in Benningen am Neckar übernimmt sämtliche Arbeiten rund um Holzkonstruktionen – vom Dachstuhl über Carports und Terrassen bis hin zu kompletten Holzhäusern oder Anbauten. Ob Neubau, Sanierung oder individuelle Maßanfertigung, verifizierte Zimmerer sorgen für präzise, langlebige und fachgerecht ausgeführte Holzarbeiten. Darüber hinaus beraten Sie Fachbetriebe zu geeigneten Holzarten, modernen Dämmmethoden und energieeffizienten Bauweisen.

Dank MyHammer finden Sie schnell einen verfügbaren Zimmermann für Ihr privates oder gewerbliches Projekt – einfach Auftrag online einstellen und passende Angebote erhalten!

Was kostet ein Zimmerer pro Stunde oder Projekt?

Stundensätze für Zimmerer liegen meist zwischen 50 und 90 Euro, abhängig von Erfahrung und Region. Kosten für Carports, Dachstühle oder Anbauten werden oft pauschal verrechnet. Material, Komplexität und Größe beeinflussen den Gesamtpreis erheblich. Ein detailliertes Angebot schützt vor bösen Überraschungen.

Wie viel kosten Zimmermannsarbeiten für einen Dachstuhl?

Die Kosten für einen Dachstuhl variieren stark und sind abhängig von Größe, Dachform und Holzart. Für ein Einfamilienhaus liegen die Komplettkosten oft zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Teurere Hölzer oder spezielle Statiklösungen erhöhen den Preis.

Was ist der Unterschied zwischen Zimmerei und Tischlerei?

Zimmereien beziehungsweise Zimmerer übernehmen alle Holzarbeiten an größeren Holzkonstruktionen, wie dem Hausbau. Tischler oder Schreiner erfüllen dagegen auch Aufträge rund um kleinere Holzarbeiten, wie das Anfertigen von Holzmöbeln.

Wann lohnt sich eine komplette Dachsanierung durch einen Zimmermann?

Wenn tragende Holzteile beschädigt, durch Feuchtigkeit geschwächt oder statisch nicht mehr ausreichend sind, reicht eine einfache Reparatur oft nicht. Ein Zimmermann prüft die Konstruktion ganzheitlich und erkennt, ob eine Verstärkung oder komplette Erneuerung langfristig sinnvoller und wirtschaftlicher ist.

Welche Rolle spielt Statik bei Holzbauarbeiten?

Statik ist entscheidend, besonders bei Dachstühlen, Anbauten oder Durchbrüchen. Zimmerer in Benningen am Neckar arbeiten oft mit einem Statiker sowie Bauplaner in Benningen am Neckar zusammen, um Lasten korrekt zu berechnen. Fehler in diesem Bereich können teuer und gefährlich werden, daher sollte hier nie improvisiert werden.

Gibt es für die Zimmerei in Benningen am Neckar eine Meisterpflicht?

Ja, das Zimmereihandwerk unterliegt deutschlandweit der Meisterpflicht. Ein Betrieb muss von einem Zimmerermeister geführt werden, um selbstständig Holzbauarbeiten auszuführen. Das gewährleistet hohe Qualitätsstandards und fachgerechte Ausführung. Der Meisterbrief setzt eine umfassende Ausbildung, Berufserfahrung und eine bestandene Meisterprüfung voraus.

Welche Holzarten eignen sich besonders für Bauprojekte im Außenbereich?

Für außen sind robuste, wetterbeständige Hölzer wie Lärche oder Douglasie beliebt. Sie sind langlebig und widerstandsfähig gegen Feuchtigkeit. Für tragende Konstruktionen wird häufig technisch getrocknetes Konstruktionsvollholz verwendet, weil es formstabil und belastbar ist.

Wie finde ich einen passenden Zimmermann für mein Projekt in Benningen am Neckar?

Achten Sie nicht nur darauf, dass der Zimmerer aus Ihrer Region kommt, sondern auch auf Referenzen ähnlicher Projekte, transparente Angebote und eine klare Beratung. Ein guter Zimmermann stellt Rückfragen, denkt mit und weist auch auf mögliche Probleme hin. Persönlicher Eindruck und regionale Erfahrung spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

Kann ich über MyHammer direkt Angebote von Zimmermeistern erhalten?

Ja, Sie können auf MyHammer kostenlos einen Auftrag einstellen und die Details Ihres Projekts beschreiben. Sie erhalten dann innerhalb kurzer Zeit Angebote verifizierter und verfügbarer Zimmerer in Benningen am Neckar und Umgebung. Je genauer Ihre Angaben, desto passender sind die eingehenden Angebote.

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