
Einige unserer am besten bewerteten Zimmerer in Dienheim
Sortieren nach:
- Kontaktieren
Hallo, Mein Name ist Mariusz Krawczyk. Ich führe sämtliche nicht zulassungspflichtige Reparaturen in Haushalt und Garten sowie Renovierungen und eben alles wozu Ihnen die Zeit oder auch die Lust fehlt. Sie haben handwerkliche Probleme in Haushalt oder Garten, einfach anrufen oder mailen. Firma Krawczyk hilft Ihnen! Gut, schnell und günstig! Tel.017622698756
- Kontaktieren
Wir unterstützen Sie im Alltag- Zuverlässig, HERZLICH und INDIVIDUELL! Ob -Reperaturen rund ums,im oder auf dem Haus -Gartenpflege -Reinigung oder -kleinere Dacharbeiten... Ob -Alltagsbegleitung oder -Unterstützung im Haushalt und in der Hauswirtschaft... Wir kommen wenn SIe uns brauchen! Weil wir das Wort HERZLICH ernst nehmen und Alles aus einer Hand einfacher ist !
- Kontaktieren
Unser Hausmeisterservice steht für zuverlässige, vielseitige und fachgerechte Dienstleistungen rund um Immobilien und Außenanlagen. Wir bieten ein breites Leistungsspektrum aus einer Hand und sorgen dafür, dass Ihr Objekt stets gepflegt, funktional und optisch ansprechend bleibt. Zu unseren Kernleistungen gehört das fachgerechte Verlegen von Fliesen – präzise, sauber und nach individuellen Kundenwünschen. Darüber hinaus führen wir gründliche Reinigungsarbeiten mit modernen Hochdruckreinigern durch, um Einfahrten, Fassaden, Terrassen und Gehwege effektiv von Schmutz und Ablagerungen zu befreien. Auch im Bereich Gartenpflege sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Ob Hecken schneiden, Unkraut jäten oder allgemeine Pflegearbeiten – wir bringen Ihre Grünflächen in Bestform und erhalten deren langfristige Schönheit. Ergänzend bieten wir handwerkliche Leistungen wie die Erneuerung von Silikonfugen sowie professionelle Maler- und Lackierarbeiten an. Dabei legen wir großen Wert auf Qualität, Sorgfalt und langlebige Ergebnisse. Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten, der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist – zuverlässig, flexibel und aus einer Hand.
- Kontaktieren
Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.
- Kontaktieren
Hallo, ich habe ein Kleingewerbe eröffnet, um Kunden die Möglichkeit zu geben schnell an einen guten Handwerker zu kommen. Ich habe viele Eigenschaften die Ihnen helfen könnte. Geben Sie mir bitte eine Chance. Ich führe folgende Arbeiten aus: Verlegung von Parkett, Laminat und Vinylboden Montageservice Auf- und Abbau von Möbeln Hausmeisterservice Einbau von Zimmertüren und Zargen U.v.m
- Kontaktieren
FG Baudienstleistungen wurde 2024 von mir gegründet. Als gelernter Parkettleger bin ich mittlerweile 12 Jahre in dem Beruf. Für mich ist jetzt die Zeit gekommen, neben meinem Angestelltenverhältnis, mir den Traum von der Selbständigkeit zu erfüllen. Zu meinen Tätigkeiten gehören: Verlegung aller Bodenbeläge (außer Fliesen), Montage von Sockelleisten, Ausgleichsarbeiten von Unterböden/Estrich, Einbau von Zimmertüren und die Herstellung von Holzterrassen. Der Tätigkeitsbereich liegt bis zu 35km rund um Darmstadt. Gerne können Sie mich telefonisch oder per Mail kontaktieren.
- Kontaktieren
Die Fliesenengel Mainz Inhaber: Vincenzo Ricciardi Gegründet: 2014 Firmensitz: Mainz Branche: Fliesenleger-Fachbetrieb Über uns: Seit 2014 stehen Die Fliesenengel Mainz unter der Leitung von Vincenzo Ricciardi für handwerkliche Qualität, stilvolle Fliesengestaltung und individuelle Lösungen. Unser Fokus liegt auf exklusiven und hochwertigen Fliesenarbeiten - sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Mit viel Erfahrung, Leidenschaft und einem Auge fürs Detail gestalten wir maßgeschneiderte Bäder, großzügige Terrassen, anspruchsvolle Treppenanlagen und fugenlose Badwelten, die sowohl funktional als auch ästhetisch überzeugen. Unsere Leistungen: - Exklusive Bäder & Wellnessbereiche - Fugenlose Bäder (Spachteltechniken) - Terrassen & Außenbereiche - Treppen & Stufenanlagen Warum Die Fliesenengel Mainz? - Über ein Jahrzehnt Erfahrung im Fliesenhandwerk - Exklusive Materialien & moderne Techniken - Persönliche Beratung direkt vom Chef - Saubere, präzise und termingerechte AusführungLeidenschaft fürs Detail und stilvolle Raumgestaltung Verleihen Sie Ihren Räumen Flügel - mit Die Fliesenengel Mainz.
- Kontaktieren
Gebrüder Heeß Handwerksservice GbR, wir zwei Brüder aus Rheinhessen stehen für die Region und für zufriedene Kunden. Die Zufriedenheit der Kunden und qualitative hohe Arbeit sind für uns das oberste Gebot.
- Kontaktieren
B&G Hausservice – Ihr zuverlässiger Partner rund ums Haus Bei B&G Hausservice stehen Qualität, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit an erster Stelle. Wir kümmern uns mit Leidenschaft und Sorgfalt um alles, was Ihr Zuhause und Ihre Immobilie braucht. Ob Gartenpflege, Hausmeisterservice, Entrümpelung, Reinigungsarbeiten, Kleinarbeiten oder regelmäßige Pflege – wir erledigen jede Aufgabe gewissenhaft und termingerecht. Unser Ziel ist es, dass Sie sich in Ihrer Umgebung rundum wohlfühlen können. Mit Erfahrung, Engagement und einem offenen Ohr für Ihre Wünsche bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Privat- und Geschäftskunden. Vertrauen Sie auf einen Service, der hält, was er verspricht .
- Kontaktieren
Arbeitet als Maler und Lackierer, Raumausstatter, Bodenleger und Trockenbauer und bietet Dienstleistungen in den Bereichen Malerarbeiten (innen), Malerarbeiten (außen), Lackierarbeiten, Verlegen und Austausch von Dielen- und Parkettboden, Verlegen und Austausch von Laminatboden, Verlegen von PVC-, Vinyl- und Linoleumboden, Wandtapete, Aufbau von Trockenbauwänden und -verkleidungen, Sonstige Bodenarbeiten, Schleifen und Lackieren von Holzboden und kleine Handwerks- und Montageleistungen in der Umgebung von Wörrstadt, an.
- Kontaktieren
•Wir machen Baumpflege und Problemfällung mittels Seilklettertechnik (SKT) und Hubarbeitsbühne;
- Kontaktieren
Kreativ Kunst ist Ihr zuverlässiger Partner für alle Aufgaben rund um Haus und Heim. Wir bieten professionelle Lösungen aus einer Hand: Maler & Lackiererarbeiten: Wir bringen neuen Glanz in Ihre Räume – von klassischem Anstrich über kreative Techniken bis zu präzisen Lackierarbeiten. Bodenverlegung: Wir verlegen fachgerecht Laminat, Vinyl und andere Bodenbeläge, um jedem Raum eine neue Atmosphäre zu verleihen. Trockenbau & Tapezierarbeiten: Vom professionellen Aufbau neuer Wände und Decken bis zur sauberen Anbringung von Tapeten – wir gestalten Ihre Räume neu. Hausmeisterservice: Wir kümmern uns um die Instandhaltung Ihrer Immobilie und übernehmen Reparaturen und Gartenpflege. Entrümpelung: Schnell und zuverlässig sorgen wir für Ordnung in Ihren Kellern, Dachböden oder Wohnungen. Mit Kreativ Kunst erhalten Sie hochwertige Handwerksleistungen, pünktlich und zuverlässig. Kontaktieren Sie uns für Ihr unverbindliches Angebot!
- Kontaktieren
Meisterbetrieb Glas Fenster Türen Rollläden Fliegengitter und sonstige Bauelemente Trocknung Wasserschäden Beseitigung von Wasserschäden Beseitigung von Brandschäden Gerüst und Anhängerverleih 23 Jähriges Betriebsalter Rhein Main Gebiet Unsere Betriebsphilosophie ist es eine Saubere Bezahlbare Arbeit abzuleisten dabei wird auf Qualität viel wert gelegt
- Kontaktieren
ÜBER UNS Wir sind ein mittelständiges, inhabergeführtes Unternehmen, das im Jahr 2014 gegründet wurde. Seit 12 Jahren entwickeln wir uns sehr dynamisch im Bereich Innenausbau. Heute beschäftigen wir über 20 Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung, die für das mängelfreie Umsetzen Ihres persönlichen Bauvorhabens Sorge tragen werden. Die Pünktlichkeit in der Ausführung sowie die Einhaltung der höchsten Qualitätsstandards ist unser Prinzip, mit dem wir Erfolge und zufriedene Kunden vorweisen können.
- Kontaktieren
Seit 2014 bin ich engagierter Maler, der mit Leidenschaft für Farben und Qualität arbeitet. Unser erfahrenes Team steht für zuverlässige Handwerkskunst und kreative Lösungen, um Ihre Wohn- und Arbeitsräume in wahre Farbparadiese zu verwandeln. Unsere Hauptstärke liegt in der Farbgestaltung, dem Tapezieren und Verputzen. Ich bin der Geschäftsführer von Maler Kunterbunt und habe seit 2017 eine abgeschlossene Lehre. Mit meiner langjährigen Erfahrung und sehr guten Kenntnissen auf dem Markt bin ich seit 2023 selbstständig und führe das Unternehmen mit großem Engagement und Fachwissen.


