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Entrümpelung in Zwingenberg – Jetzt Profis finden!

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Einige unserer am besten bewerteten Entrümpelungsunternehmen in Zwingenberg

716 Ergebnisse

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  • Entrümpelungsunternehmen in Zwingenberg

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  • Entrümpelungsunternehmen in Zwingenberg

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  • Entrümpelungsunternehmen in Zwingenberg

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  • Entrümpelungsunternehmen in Zwingenberg

    Guten Tag, mein Name ist Romaniuc Petru. Ich biete folgende Dienstleistungen an: * Reinigung und Pflege von Solaranlagen (Solarpanelen) * Gartenarbeit * Hausmeisterservice Die Dienstleistungen können auch auf monatlicher Abonnementbasis erfolgen. In diesem Fall kümmere ich mich um die Pflege und Instandhaltung der Grünflächen sowie um Ordnung und Sauberkeit rund ums Haus.

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  • Entrümpelungsunternehmen in Zwingenberg

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  • Entrümpelungsunternehmen in Zwingenberg

    Willkommen bei Atlasgartenbau Ich freue mich, Sie auf meiner Seite begrüßen zu dürfen. Als traditioneller Meisterbetrieb steht Marakesch für kompetente Betreuung rund um das Thema Landschaftsbau, Gartengestaltung und Pflastern. Von der Beratung bis hin zur fachmännischen Verlegung! Dabei wird Marakesch höchsten Ansprüchen an Qualität und Service gerecht und bietet Ihnen eine große Auswahl an unterschiedliche Belägen. Mein Service in Überblick: -Gartengestaltung -Pflaster -Naturstein -Rollrasen Ich freue mich auf Sie!

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  • Herzlich Willkommen, Die Bechtel Sicherheits & Gebäudemanagement GmbH ist seit 2020 ein junger aufstrebender Dienstleister in Sachen Reinigung, Objektbetreuung und Grünpflege. Mit viel Motivation und professioneller Ausführung betreuen wir unter anderem folgende Dienstleistungen. - Gebäudereinigung - Hausmeistertätigkeiten - Grün und Graupflege - Glasreinigung - Objektbetreuung Ob privat, oder gewerblich, bei uns sind Sie in den richtigen Händen, wenn es um Ihre Gebäudepflege geht. Unsere Dienstleistung ist geprägt von hoch anspruchsvoll ausgeführter Arbeit. Unsere Mitarbeiter vor Ort, sind mit Ihrer Arbeit zu jederzeit vertraut und üben diese professionell aus. Uns ist es wichtig, den Menschen hinter der Arbeitskleidung zu sehen, genau aus diesem Grund setzen wir uns stets für unsere Mitarbeiter ein. Ein offenes Ohr, eine starke Schulter, wer wünscht sich nicht einen Arbeitgeber mit dem man sich auf gleichem Niveau unterhalten kann. Wir machen den Unterschied. "Weil ein Handschuh, noch lange keine Abstufung ist." Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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  • Entrümpelungsunternehmen in Zwingenberg

    JUJU Dienstleistungen – Umzug, Entrümpelung & Abriss Wir sind ein zuverlässiges Dienstleistungsunternehmen für Umzüge, Entrümpelungen, Entsorgung, Abriss- und Demontagearbeiten sowie kleinere handwerkliche Tätigkeiten. Ob Wohnung, Haus, Keller, Garage oder Gewerbefläche – wir arbeiten schnell, sauber und professionell. Fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung ist für uns selbstverständlich. ✔ zuverlässig ✔ fairer Preis ✔ flexibel & kundenorientiert Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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  • MeLiGa Hausmeister Service arbeitet als Monteur und Allroundhandwerker, Garten- und Landschaftsbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen, Aufbau und Austausch von Zäunen, sonstige Gartenarbeiten, Sonstige Arbeiten an Wänden und Innenräumen, Anlegen und Pflegen von Rasenflächen, Bagger- und Erdarbeiten, Anlegen und Ausbessern von Gartenwegen, Setzen von Rasenkanten in der Umgebung von Heppenheim an

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  • ZZ Abbruch und Bauhilfe – Ihr zuverlässiger Partner für Abbruch, Bauhilfe und Entrümpelung im Raum Gernsheim ZZ Abbruch und Bauhilfe steht für schnelle, saubere und professionelle Arbeit rund um Abbruch, Bauhilfe, Entrümpelung und Containerdienste. Wir sind ein flexibles Unternehmen aus Gernsheim und betreuen Kunden im Umkreis von 50 Kilometern – zuverlässig, termintreu und mit Hands-on-Mentalität. Was uns auszeichnet? Maximale Flexibilität, faire und transparente Preise sowie ein engagiertes Team, das jede Herausforderung anpackt. Ob bei privaten Haushalten, gewerblichen Objekten oder auf der Baustelle – wir sind da, wenn Sie uns brauchen.

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  • Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.

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4.9

Bestbewertete Entrümpelungsunternehmen

Unsere Entrümpelungsunternehmen in Zwingenberg sind mit 4.9 von 5 bewertet, basierend auf 157 Bewertungen von Auftraggebern.

Geprüfte Qualität

Bei uns finden Sie nur Handwerker mit geprüften Qualifikationen und Zulassungen.

Entrümpelung in Zwingenberg – mit MyHammer geeignete Entrümpler finden

Eine Wohnung oder Haus soll geräumt werden, doch der Aufwand erscheint Ihnen zu groß? Holen Sie sich Unterstützung von einem professionellen Entrümpelungsunternehmen in Zwingenberg. Erfahrene Fachkräfte übernehmen die komplette Entrümpelung oder Wohnungsauflösung für Sie – von der Planung über das Sortieren bis hin zur fachgerechten Entsorgung. Statt mühsamer Eigenarbeit und großem Zeitaufwand können Sie sich auf eine schnelle, diskrete und besenreine Übergabe verlassen.

Erstellen Sie auf MyHammer Ihren Auftrag und finden Sie das passende Entrümpelungsunternehmen für Ihre Wohnungs- und Haushaltsauflösung mit nur wenigen Klicks.

Welche Vorteile bietet ein Entrümpler?

Wer schon einmal selbst eine Wohnung aufgelöst oder ein Haus entrümpelt hat, weiß: Der Aufwand wird oft unterschätzt und kostet nicht nur Zeit, sondern auch Kraft und Organisationstalent. Statt sich mit schweren Möbeln, Transportwegen und Entsorgungsvorschriften auseinanderzusetzen, überlassen Sie diese Arbeit besser einem Profi. Entrümpelungsfirmen verfügen über Erfahrung, geschultes Personal und die passende Ausrüstung, um selbst eine umfangreiche Haushalts- und Wohnungsauflösung in Zwingenberg effizient durchzuführen.

Darüber hinaus profitieren Sie von folgenden Vorteilen, wenn Sie eine Entrümpelungsfirma in Zwingenberg beauftragen:

  • Strukturierte und zügige Arbeitsabläufe

  • Fachgerechte Entsorgung und Recycling gemäß gesetzlicher Vorgaben

  • Klare und transparente Kostenkalkulation ohne versteckte Gebühren

  • Diskrete und zuverlässige Abwicklung, auch bei sensiblen Wohnungsauflösungen

  • Besenreine Übergabe der Räume nach Abschluss der Entrümpelung

Welche Arbeiten übernimmt eine Entrümpelungsfirma?

Anbieter für Entrümpelung bieten ein umfassendes Leistungsspektrum rund um Wohnungs-, Haushalts- und Geschäftsauflösungen. Fachbetriebe übernehmen die komplette Organisation – von der ersten Besichtigung über das Sortieren und Räumen bis hin zur fachgerechten Entsorgung oder Verwertung. Mit Erfahrung, effizienten Abläufen und passender Ausrüstung sorgen Profis für eine schnelle, saubere und stressfreie Abwicklung. Bei einer Wohnungs- und Haushaltsauflösung in Zwingenberg geht es dabei nicht nur um das Räumen eines Objekts, sondern auch um Diskretion, Werterhalt und eine besenreine Übergabe der Räume.

Wohnungs- & Haushaltsauflösungen

  • Komplette Räumung von Wohnungen, Häusern und Kellern

  • Haushaltsauflösungen bei Umzug, Erbschaft oder Pflegefall

  • Besenreine Übergabe inklusive Demontage von Möbeln

Entrümpelung & Entsorgung

  • Entrümpelung von Dachböden, Garagen, Lagerräumen und Gärten

  • Fachgerechte Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten und Sonderabfällen

  • Umweltgerechtes Recycling und sortenreine Trennung

Zusatzleistungen & Spezialfälle

  • Wertanrechnung bei verwertbaren Möbeln oder Gegenständen

  • Diskrete Abwicklung bei sensiblen Räumungen

  • Termingerechte Räumung bei kurzfristigen Fristen

MyHammer-Tipp: Nicht jede Entrümpelungsfirma bietet sämtliche Leistungen an. Während viele Anbieter Standard-Entrümpelungen übernehmen, sind für spezielle Anforderungen – etwa Schadstoffentsorgung, Renovierungsarbeiten oder Rückbau – gegebenenfalls zusätzliche Fachbetriebe erforderlich. Über MyHammer finden Sie passende Dienstleister in Zwingenberg und Umgebung für jede Aufgabe.

Was kosten Haushaltsauflösung und Entrümpelung in Zwingenberg?

Der durchschnittliche Stundensatz von Anbietern für Entrümpelung in Zwingenberg liegt aktuell bei etwa 45 bis 70 Euro pro Arbeitskraft. Die Kosten hängen dabei von mehreren Faktoren ab, etwa, ob es sich um eine reine Entrümpelung oder eine komplette Haushaltsauflösung handelt. Entscheidend sind vor allem die Menge und Art des zu entsorgenden Hausrats, die Zugänglichkeit – z. B. obere Etagen, Aufzug – sowie mögliche Zusatzleistungen wie Demontagearbeiten oder Sondermüllentsorgung. Neben der eigentlichen Räumung fließen auch Transport, Entsorgungsgebühren und der personelle Aufwand in die Preisgestaltung ein.

Bei kleineren oder überschaubaren Projekten werden häufig Pauschalpreise vereinbart, während umfangreiche Haushaltsauflösungen meist nach Aufwand kalkuliert werden. So kosten kleine Entrümpelungen etwa 300 bis 600 Euro, während für Hausauflösungen mit Keller, Dachboden und Nebengebäuden häufig 2.500 bis 4.000 Euro oder mehr anfallen.

Sonderabfälle wie Farben, Chemikalien, Asbest, stark verschmutzte Räume, Messie-Wohnungen oder besonders aufwändige Tragewege können Zusatzkosten verursachen. Im MyHammer Preisradar finden Sie weitere Informationen und Kosten rund um Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen:

Woran erkenne ich einen geeigneten Entrümpler in Zwingenberg?

Auch wenn eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung auf den ersten Blick unkompliziert wirkt, erfordert sie Erfahrung, Organisation und Fachkenntnis. Damit die Räumung reibungslos und professionell abläuft, vermittelt MyHammer ausschließlich verifizierte Anbieter. Geeignete Anbieter für Haushaltsauflösungen und Entrümpelung erkennen Sie an den folgenden Qualitätsmerkmalen:

  • Nachweisbare Erfahrung im Bereich Entrümpelung und Haushaltsauflösung

  • Positive, aktuelle Kundenbewertungen und Referenzen

  • Zuverlässige Terminplanung und pünktliche Durchführung

  • Fachgerechte Entsorgung gemäß gesetzlicher Vorschriften

  • Diskretes und respektvolles Auftreten, insbesondere bei sensiblen Räumungen

  • Klare, faire und transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten

Erfahrene Anbieter für Entrümpelung in Zwingenberg beraten Sie vorab umfassend, schätzen den Aufwand realistisch ein und sorgen für eine besenreine Übergabe der Räumlichkeiten. Starten Sie noch heute die Suche und finden Sie auf MyHammer den passenden Anbieter für Ihr jeweiliges Vorhaben.

Darum sollten Sie Ihre Entrümpelung und Haushaltsauflösung über MyHammer buchen

Eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung kann zeitaufwendig und anstrengend sein – besonders, wenn Möbel, Sperrmüll oder Sonderabfälle fachgerecht entsorgt werden müssen. Mit MyHammer finden Sie schnell und unkompliziert passende Anbieter, die Ihre Entrümpelung in Zwingenberg fachgerecht, effizient und zuverlässig abwickeln.

  • Große Auswahl an Entsorgungs- und Entrümpelungsunternehmen – regional und überregional

  • Bequeme Vergleichsmöglichkeiten durch Kundenbewertungen

  • Kostenlose und unverbindliche Angebotserstellung

  • Angebote interessierter und geeigneter Anbieter für Entrümpelung in Zwingenberg direkt in Ihr Postfach

Entrümpler in Zwingenberg finden: FAQ

Im folgenden Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen rund um geeignete Anbieter für Haushaltsauflösung und Entrümpelung.

Wie lange dauert eine Haushaltsauflösung?

Die Dauer hängt stark von Größe, Zustand und Menge der zu entsorgenden Gegenstände ab. Eine kleine Wohnung kann in wenigen Stunden entrümpelt werden, während große Häuser oder Wohnungen mit vielen Möbeln, Keller- oder Dachbodenbeständen mehrere Tage in Anspruch nehmen können. Anbieter für Entrümpelung in Zwingenberg erstellen in der Regel vorab eine Einschätzung und einen realistischen Zeitplan.

Welche Gegenstände können bei einer Entrümpelung wiederverwendet oder verkauft werden?

Jede Entrümpelungsfirma trennt in der Regel verwertbare Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte, Bücher oder Kleidung von Abfall. Wiederverkaufbare oder zu spendende Artikel können so sinnvoll weitergegeben werden, während alles, was nicht mehr nutzbar ist, fachgerecht entsorgt wird. Das schont die Umwelt und kann teilweise die Kosten der Entrümpelung reduzieren.

Muss ich während der Entrümpelung bzw. Haushaltsauflösung anwesend sein?

Das hängt von Ihrer Vereinbarung mit dem Dienstleister ab. In vielen Fällen können professionelle Teams die Arbeit selbstständig erledigen. Allerdings ist Ihre Anwesenheit hilfreich, um Entscheidungen über Wertgegenstände oder besonders sensible Gegenstände zu treffen.

Wie läuft die Entsorgung von Sperrmüll und Sonderabfällen bei einer Entrümpelung ab?

Professionelle Entrümpelungsfirmen kümmern sich in der Regel um die umweltgerechte Entsorgung. Sperrmüll, Elektroschrott, Altöl oder andere Sonderabfälle werden getrennt gesammelt und an zugelassene Entsorgungsstellen weitergeleitet. So vermeiden Sie rechtliche Probleme und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz.

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