
Einige unserer am besten bewerteten Dachdecker in Baiersdorf
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Meine Damen und Herren Bau, Zaun, Mauer, Fliesen, Carport, Pflasterarbeit, Möbelmontage, Küchenmontage und mehr. Ich arbeite seit vielen Jahren in diesem Bereich. Ich mag meine Arbeit. Zeitlich Bin ich flexibel. Gerne nehme ich Ihre Anfrage entgegen. Mit freundlichen Grüßen Nariman Unternehmen
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Bauservice Mattern arbeitet als Dachdecker, Einbau und Austausch von Dachfenstern, Dachluken,Dachdämmung und bietet Diensleistungen in den Bereichen Wärmedämmung und Abdichtung, Reinigung von Dächern und Dachrinnen, Aufbau von Trockenbauwänden und -verkleidungen, Erneuern von Fugen, Wartung und Reparatur von Dächern und Dachterrassen, Kleine Handwerks- und Montageleistungen , Verkleidung von Fassaden und Giebeln der Umgebung an.
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-Trockenbau Wand&Decke -Malerarbeiten -Montage Fertigteile -Dachgeschossausbau -Abbrucharbeiten -Außenarbeiten -Pflastersteine -Gabionenzaun , Edelstahlzaun Außerdem bieten wir Ihnen an: -Fenster & Tür Montage -Spachtel und Glättetechniken -Laminat& Parkett verlegen - Bäder sanieren -Fliesen verlegen -Steinreinigung aller Art -Fassadenreinigung -Fassadensanierung -Trockenlegung aller Wasserschäaden -Terrassenüberdachung
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Wir sind ein in Bayern registriertes Unternehmen und seit über anderthalb Jahren im Bereich Fenster- und Glasreinigung tätig. Unser Team steht für Zuverlässigkeit, Sauberkeit und präzise Arbeit. Wir arbeiten schnell, sorgfältig und kundenorientiert – sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden.
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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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- Erbringung von handwerksähnlichen Dienstleistungen - kleinere Bau- und Renovierungsarbeiten - Garten- und Landschaftspflege - Transporte - Entrümpelungen und sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen
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Gelernter Gebäudereiniger seit 19 Jahren in der Branche tätig. Seit 01.06.2025 selbstständig als gebäudereiniger
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Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und bieten folgende Arbeiten an: - Bodenverlegung - Malerarbeiten - Fassadenarbeiten (WDVS) - Tapezierarbeiten - Fenster und Türenmontage - Trockenbauarbeiten - Komplettsanierung
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Wir sind Armin Rupprich und Joshua Hahn, die Gründer und Gesichter der Holzbären. Uns verbindet die Leidenschaft für das Handwerk und der Wunsch, unseren Kunden ein neues Wohngefühl zu vermitteln. Persönlich, kompetent, nachhaltig, zuverlässig - das zeichnet uns aus Als kleines Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt zu unseren Kunden. Bei uns sind Sie nicht nur eine Nummer, sondern ein Partner, mit dem wir gemeinsam Ihre Ziele verwirklichen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen, beraten Sie kompetent und setzen Ihre Projekte zuverlässig um. Möchten Sie uns kennenlernen und über Ihr Projekt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
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Wir arbeiten mit Meisterbetrieben zusammen im Schwerpunkt Haustechnik Mauer - Verputz - Fliesenarbeiten alles aus einer Hand Wohnungaufloesungen etc Sanitär Heizung badumbauten komplet Elektroinstallation mit meisterabnahme Trockenbau Schlosserarbeiten mit meisterabnahme
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Seit über 100 Jahren bieten wir in der Metropolregion Nürnberg unsere Dienstleistungen an. Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsspektrum. Lassen Sie sich von unseren Blogartikeln und Referenzobjekten inspirieren und nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
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Sehr geehrte Damen und Herren Die Firma R&M ist seit Genaration ein Familien Unternehmen das flexibel und zuverlässig arbeitet. Lassen sie sich überzeugen durch unsere Leistungen. Aus Alt wird Fast NEU sehen sich bitte auf mein Profil meine Bilder und meine Referenzen. Mit freundlichen Grüßen Firma R&M
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info (@) saliev .de kostenlos Beratung kostenlos Besichtigungs Termin Als Dienstleister sind wir von Saliev Dienstleistungen Ihr Ansprechpartner Wir arbeiten effizient und sauber, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können, während wir dafür sorgen, dass Ihr Zuhause ein neues Design bekommt. Natürlich nehmen wir entsprechende Tapetenentfernungen im Vorfeld vor, falls diese in Frage kommen. Auch unsere Abdeckungsarbeiten sind darauf ausgerichtet, dass wir Ihre Böden schonen und eine ordentliche Arbeit bei Ihren Tapezierarbeiten abliefern. Alle Jahre wieder heißt es ‚Zeit für etwas Neues!’ Da Sie auch Ihre Garderobe saisonal wechseln, ist es nur verständlich, dass auch Ihr Zuhause ab und zu Anspruch darauf erhebt, neu “eingekleidet“ zu werden. Dabei spielt Individualität in der Tapetenwahl natürlich eine Hauptrolle – schließlich müssen Sie sich selbst optisch in Ihrer heimatlichen Umgebung wiederfinden. In den letzten Jahren haben sich immer wieder neue Trends in der Raumgestaltung ergeben. Welche davon für Ihre Tapezierarbeiten in Frage kommen, entscheiden Sie selbst. Gerne sind wir aber bereit, Ihnen dabei zu helfen, eine Auswahl zu treffen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
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Wir sind ein kleines Team, das schon Erfahrung mitbringt. Gartenservice, Umzug und Transport etc.