
Einige unserer am besten bewerteten Dachdecker in Kirchehrenbach
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Zuverlässiger Handwerksbetrieb mit Erfahrung Ich biete saubere, termingerechte und fachgerechte Handwerksarbeiten zu fairen Preisen. Kundenzufriedenheit steht bei mir an erster Stelle – von der Beratung bis zur Fertigstellung. Ich arbeite sorgfältig, transparent und lösungsorientiert. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
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Sie suchen eine zuverlässige, gründliche und flexible Reinigungsfirma, Gartenbau Service oder Galabau? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten als Galabau Service Pflaster Verlegen/Pflaster Ausbauen Laminat Verlegen Hausentrümpelunf Gartenbau Service Rasenmäher Professioneller Heckenschnitt Reinigungskraft Privathaushalt, Büro, Praxisräume, Treppenhausreinigung oder Bauendreinigung – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Reinigungslösungen mit höchsten Qualitätsstandards. ✅ Professionelles Team ✅ Umweltfreundliche Reinigungsmittel ✅ Faire Preise & transparente Angebote ✅ Flexibel buchbar – auch kurzfristig Sie können uns Gerne Kontaktieren
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Wir bei KG-Dienatleistung bieten ihnen . Reinigungen, Hausmeisterdienste sowie Dienstleistung z.b Trockenbau
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Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für professionelle Gebäudedienstleistungen im gewerblichen und öffentlichen Bereich im Großraum Nürnberg und Bielefeld. Unser Leistungsspektrum umfasst Unterhalts- und Grundreinigung, Glas- und Fassadenreinigung, Sonder- und Bauendreinigung sowie Hausmeisterdienste. Zu unseren Kunden zählen Unternehmen, Hausverwaltungen, Gemeinden, Kommunen, Kanzleien und Arztpraxen. Wir stehen für Qualität, Zuverlässigkeit und flexible Betreuung. Tätig sind wir unter anderem in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Herzogenaurach, Forchheim, Ansbach, Roth, Neumarkt sowie in Bielefeld, Gütersloh, Herford, Bad Salzuflen, Verl, Detmold, Lage, Lemgo, Halle (Westfalen), Steinhagen, Enger und Umgebung.
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Die Pure Immo GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für Sanierungsarbeiten, Reparaturen, Gartenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Fugenarbeiten, Entrümpelungen, Materialentsorgung sowie Abbrucharbeiten. Mit langjähriger Erfahrung der jeweiligen Mitarbeiter und einem professionellen Team bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für private und gewerbliche Kunden in der Region Franken. Unsere Stärken: ✔ Zuverlässigkeit & Qualität – Wir setzen auf fachgerechte Arbeit mit höchsten Standards. ✔ Flexible & kurzfristige Terminvergabe – Dank unserer guten Planung und Ressourcenverfügbarkeit sind wir oft kurzfristig einsatzbereit. ✔ Breites Leistungsspektrum – Von der Gebäudesanierung über Garten- und Abbrucharbeiten bis hin zur professionellen Materialentsorgung. ✔ Starkes Netzwerk & schnelle Umsetzung – Durch enge Kooperationen mit anderen Fachfirmen, Energieberatern und Handwerkern können wir Ihnen auch in angrenzenden Bereichen weiterhelfen. Ob Sanierung, Renovierung, Abbruch oder Gartenprojekte – wir setzen Ihre Wünsche schnell, professionell und zuverlässig um.
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Ich bin seit über 20 Jahren selbstständige Schreinermeister, in den letzten 14 Jahren ca. 3000 Küchen montiert, bin zuverlässig und pünktlich und lege großen Wert auf Qualität
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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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