
Einige unserer am besten bewerteten Tischler und Schreiner in Lichtenwald
Sortieren nach:
- Kontaktieren
Zunächst ein paar Worte zu DONEX . Wir sind ein Kleingewerbe mit dem Sitz in Stuttgart. Seit October 2019 liegt unsere Focus im Bereich der Servicedienstleistungen. Der Gründer von Donex ist Mensur Bajraktari. Wir arbeiten in einer Radius von 40 km. Unser Ziel ist es , die Kunden von unseren Leistungen zu überzeugen und durch unsere Qualität ein unverzichtbarer Partner auf dem Markt zu werden. Mit freundlichen Grüßen Donex , Mensur Bajraktari
- Kontaktieren
PO.WER Haustechnik arbeitet als Heizungsbauer und Installateur, Sanitärinstallateur, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Klimatechniker, Boden- und Estrichleger, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Bauunternehmen, Dachdecker, Maurer und Betonbauer, Kaminbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Installation und Reparatur von Warmwasser- und Heizanlagen, Installation und Reparatur von Rohrleitungen und Wasseranschlüssen, Installation und Reparatur von Klimaanlagen, Badsanierung, Verlegen von Wand- und Bodenfliesen, Verlegen von Terrazzoboden, Ausgleichen von Fußboden, Verlegen von Fußbodenheizungen, Anschluss und Austausch von Armaturen, Sonstige Arbeiten an Heizung, Sanitär und Klima, Anschluss und Reparatur von Gasherden und -leitungen, Aufbau und Anschluss von Kaminen und Öfen, Einbau und Austausch von Bad- und Sanitärobjekten, Legen von Estrichboden, Erneuern von Fugen, Sonstige Bodenarbeiten, Verlegen von Natursteinboden, Einbau und Wartung von Öl- und Gastanks in der Umgebung von Waiblingen, an.
- Kontaktieren
Allgemeine Geschäftsbedingungen - NFD Transport §1. Inkrafttreten des Vertrages. Für Umzüge in Stuttgart und EU sind die zu erbringenden Leistungen in Schriftform festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Weisungen, Änderungen, Absprachen, finden keine Anwendung. §2. Transportübernahme im Allgemeinen. Die Durchführung eines Umzuges setzt voraus, dass der Umzug unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrstraßen, sowie Straßen und Wege zur Be- oder Entladestelle müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtverhältnisse höchstens 20 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Hauseingänge, Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. Wird der Möbelspediteur über die möglichen Schwierigkeiten nicht informiert, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder dem Auftraggeber die Kosten für Sonderaufwand nach seinem Ermessen in Rechnung zu stellen. Lassen die Verhältnisse an der Be- oder Entladestelle oder behördliche Bestimmungen die Durchführung des Transportes nicht zu, ohne dass der Möbelspediteur rechtzeitig darüber informiert ist, so fallen dem Absender alle im Vertrag festgelegten Kosten zur Last. §3. Beauftragung weiterer Frachtführer / Handwerker. Zur Durchführung des Auftrages können weitere Frachtführer herangezogen werden, der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Frachtführer / Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl. §4. Pflichten des Möbelspediteurs. Der Möbelspediteur ist verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen, im Vertrag schriftlich festgehalten Transportmittel am vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Er führt den Auftrag vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt aus. Um einen Schaden zu verhüten, hat er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden. §5. Pflichten des Auftraggebers. Der Absender hat dem Möbelspediteur rechtzeitig die Adresse des Empfängers, Ort der Ablieferung und die örtlichen Verhältnisse genau zu bezeichnen. Ebenso ist er verpflichtet, den Möbelspediteur auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio-, PC Soft- und Hardware, Hifi, EDV-Anlagen und ähnl. sowie besonders gefährdete Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Rahmen, Leuchter, Lampenschirme und andere Gegenstände von großer Empfindlichkeit fachgerecht für den Transport zu sichern. Eine Original- oder gleichwertige Verpackung ist dabei empfohlen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Soweit nichts anders vereinbart, ist der Absender verpflichtet, die empfindlichen Böden, Wände, Gitter in der Wohnung, Treppenhaus und Aufzug mit den dafür vorgesehenen Mitteln zu schützen. Soweit nichts anders vereinbart, obliegt die Besorgung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente, Bewilligungen, Kostenübernahmebescheinigungen und Genehmigungen aller Art dem Absender. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wurde. Genauso ist der Absender verpflichtet zu prüfen ob irgendwelche Gegenstände nicht im Auto vergessen wurden. Für die in den Fahrzeugen des Möbelspediteurs irrtümlich vergessenen Gegenstände übernimmt der Spediteur keine Haftung. §6. Kosten. Für Umzuge in Stuttgart und EU gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Preisangebote des Möbelspediteurs beziehen sich auf das Gut normalen Umfanges, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit; sie setzen normale unveränderte Beförderungsverhältnisse voraus, sowie ungehinderte Verbindungswege und die Möglichkeit des Transports durch Treppenhaus mit sofortigem Auf- und Abladen. Alle Angebote des Spediteurs gelten nur bei unverzüglicher Annahme und nur wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird. Wenn nichts anders vereinbart ist, sind die angegebenen Preise Bruttopreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Davon ausgenommen sind die Angebote an Gewerbetreibende. §7. Zusatzleistungen, Mehraufwand. Zusätzlich zu vergüten sind beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, Transport mit einem Schrägaufzug durch Fenster oder über Balkon, Sonderaufwand durch Witterungs- oder Straßenverhältnisse an der Be- oder Entladestelle, Sonderaufwand durch Transport von Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind, dies gilt auch, wenn die Umstände durch Dritte verursacht sind, das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes, das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen und anderen Beleuchtungskörpern, die Gestellung und Tausch von Paletten und sonstigen Ladehilfs- und Packmittel, Montage, Transport von Kühlschränke/ Truhen von über 200 l, Klaviere, Tresore und sonstige Güter von über 100 Kilo Eigengewicht, Transport von Güter, deren Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht. Zu Sonderaufwand gehört die Durchführung anderer, als im Vertrag vereinbarter und schriftlich festgehaltener Leistungen, als auch Leistungen, deren Umfang bei der Auftragserteilung nicht eindeutig definiert wurde. §8. Fälligkeit des Entgelts. Der Rechnungsbetrag ist für alle Dienstleistungen in Bar sofort nach der Fertigung (gegen Quittung,Rechnung). Andere Zahlungsarten sind auch nach Absprache möglich. Bei Auslandstransport vor Beginn der Verladung fällig und ist in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu entrichten. Die Bezahlung in ausländischer Währung ist nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. Hier findet §419 entsprechende Anwendung. §9. Erstattung von Umzugskosten. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle, Arbeitgeber oder Sozialbehörde Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Spediteur auszuzahlen. Weigert sich diese Stelle die Kosten zu tragen, so erklärt sich der Absender damit einverstanden, die Kosten in voller Höhe aus eigenen Mitteln zu auszuzahlen. §10. Haftung des Frachtführers. Die Haftung des Möbelspediteurs beginnt mit der Übernahme des Transportgutes und endet mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort des Auftraggebers, der Einlagerung oder der Übergabe der Ladung an einen anderen Frachtführer. Für Schäden an Räumlichkeiten haftet der Spediteur für die Zeit seiner Anwesenheit an der Be- oder Entladestelle. Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Maßgebend für die Erstattung im Schadensfall ist der Zeitwert des Umzugsgutes. Der Zeitwert entspricht dem Betrag, mit dem gleichartiges Gut unter Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen alt und neu angeschafft werden kann. Der Möbelspediteur haftet für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Lassen sich der Wahrscheinlichkeit nach auch bei großer Sorgfalt die Schäden nicht vermeiden, so haftet der Spediteur für keine Schäden. Bei Kleinschäden, die die Weiterverwendung der beschädigten Sache nicht verhindern, beschränkt sich die Haftung auf die Kosten einer möglichen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung. §11. Haftungsausschluss nach §451g HGB. Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1.Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender; 4. Beförderung von nicht vom Spediteur verpacktem Gut; 5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Große oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer möglichen Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6.Beförderung der Tiere oder Pflanzen; 7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerem Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Frachtführer kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. §12. Andere Haftungssausschlussgründe. Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, wenn der Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm erteilte Weisung, sein ungeeignetes zur Verfügung gestelltes Werkzeug, eigene Mängel des Umzuggutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche der Unternehmer keinen Einfluss hat. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung des Absenders entstanden sind. Es besteht keinerlei Haftung für Beschädigungen an Gegenständen, die zum Zeitpunkt des Transportes bereits sämtliche Beschädigungen aufweisen. Bestehen an den gelieferten Gegenständen vor dem Umzug Schäden oder deutliche Gebrauchsspuren, so ist der Absender nicht dazu verpflichtet, sie vor den Folgen sich weiter ausbreitenden Mängeln, Defekte oder Abnutzung zu schützen. Kratzer, kleine Abschürfungen und dergleichen sind übliche Abnutzungsspuren eines Umzugs, die nicht in die Beurteilung des Schadensumfanges einfließen. Der Frachtführer hat die üblichen Umzugsspuren nicht zu verantworten. Handelt es sich bei einer Beförderung um gefährliches Umzugsgut, wobei der Absender den Spediteur nicht rechtzeitig auf die Gefahr, die vom Gut ausgeht, hingewiesen hat, so hat der Auftraggeber die kompletten Folgen eines solchen Transportes zu verantworten. §13. Verpackungen. Dem Absender werden keinerlei während eines Transportes unbrauchbar gewordene Verpackungsmaterialien erstattet. §14. Schadensprotokoll. Für die Anzeige eines Schadens findet §438 HGB Anwendung. Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden, dabei hat der Absender nachzuweisen, dass der Schaden unter der Obhut des Spediteurs eingetreten ist. Pauschale Hinweise reichen keinesfalls. Die Meldung der Schäden erfolgt in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) innerhalb vorgesehener Fristen. §15. Lieferfrist. Lieferzeitangaben sind annähernde Angaben und erfolgen nach bestem Ermessen. Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse. §16 Montage. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Möbelmontage nicht im Umzugspreis enthalten. Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Durch eine gesonderte Prämie übernimmt der Spediteur die Möbelmontage, gegebenenfalls die Befestigung und Aufhängung an Massivwänden. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, die vom Spediteur zu montierenden Bauteile am vereinbarten Montagetermin einwandfrei, unbeschädigt und vollständig für die Montage bereitzustellen. Den Spediteur treffen keine Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf der Bauteile. Müssen Bauteile an einer Massivwand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Absender verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Kunde den Spediteur vor Beginn der Arbeit unaufgefordert zu informieren. Der Spediteur ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Bauteile in den dafür vorgesehenen Räumen tatsächlich auf- und abgebaut, aufgestellt, befestigt oder aufgehängt werden können. §17. Kündigung. Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB. Beim Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung werden im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen und Bemühungen 20% der Gesamtkosten zu Lasten des Absenders berechnet. Bis zu 5 Werktage vor dem Umzugstermin werden Rücktrittskosten in Höhe von 40% der Gesamtkosten berechnet. Bei Rücktritt von innerhalb 2 Werktage, werden 60% der Gesamtkosten, bis zu 1. Werktag vor dem Umzugstermin 80% der Umzugskosten berechnet. Bei Stornierung am Umzugstag wird der Gesamtbetrag fällig. Der Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Für alle Fälle eines Verstoßes des Absenders gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages/AGB behält sich der Spediteur das das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Absenders mit sofortiger Wirkung zu beenden. Bestehen begründete Zweifel an den Eigentumsrechten oder Finanzieller Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, behält sich der Spediteur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu seinen Lasten. Der Spediteur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Räumlichkeiten oder Umzugsgüter am Umzugstag nicht für eine sichere Beförderung geeignet sind. In diesem Fall werden die gesamten Umzugskosten fällig. §18. Personalien und Datenschutz. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf irgendwelchen das Gut betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schriftstücken oder die Befugnis der Unterzeichner zu prüfen, es sei denn, dass an der Echtheit oder der Befugnis begründete Zweifel bestehen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an Dritte zur Durchführung der Leistungen herangezogene Unternehmen weitergegeben werden, oder, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Der Datenschutz bleibt hiervon unberührt. Der Absender versichert, dass alle von ihm gegenüber Umzugsunternehmen angegebenen persönlichen Daten der Wahrheit entsprechen und nur den Absender persönlich beschreiben. §19. Geltung und Änderung von AGB. Im Verhältnis zwischen dem Umzugsunternehmen und Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Etwaigen AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese haben keine Gültigkeit. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen und Nebenabreden hierzu sind nur mit schriftlicher Bestätigung vom Spediteur wirksam. Der Spediteur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Über die geänderten Bedingungen wird der Absender spätestens eine Woche vor dem Inkrafttreten informiert. Wenn der Kunde der Geltung der geänderten AGB innerhalb einer Woche vor ihrem Inkrafttreten nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich von beiden Vertragspartnern vereinbart werden, um rechtswirksamer Bestandteil des Vertrages zu sein. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Unsere AGB gelten ebenso bei Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB verwiesen wird.
- Kontaktieren
RS-Janjos arbeitet als Gebäudereiniger und bietet Diensleistungen in den Bereichen Reinigung von Fenstern und Glasflächen, Gebäude- und Unterhaltsreinigung in der Umgebung von Ostfildern, an.
- Kontaktieren
Hallo, mein name ist Rene Seid. Aufgewachsen bin ich in einem kleinem Forstwirtschaftlichen Familien Betrieb im Schwarzwald. Schon recht früh lernte ich daher den Umgang, die Reparatur und die Wartung verschiedenster Maschinen und die Bearbeitung verschiedenster Materialien. -2019 Schloss ich dann meine Ausbildung zu Konstruktionsmechaniker ab und arbeitete danach erst als Angestellter, dann als Selbstständiger in verschiedensten Sparten der Bau-, Abriss- und Montage-Branche. -2023 Entschloss ich mich dann dazu meine Montagedienste zu erweitern und mich in eine neue Richtung weiter zu bilden. In der Veranstaltungsbranche arbeitete ich von da an als Höhenarbeiter, Tribünen- und Bühnenbauer und reiste mit dieser Tätigkeit quer durch Deutschland. Auch technischer Support und Messebau waren Dinge die ich angeboten habe. Aktuell möchte ich nicht mehr so viel herum Reisen und suche mir daher neben meiner Tätigkeit in der Veranstaltungsbranche auch andere Aufträge in Baden-Württemberg. Was ich anbiete: -Planung und Ausführung von Einfachen Holz und Stahl Konstruktionen -Reparaturen von Maschinen und Konstruktionen -Höhenarbeiten (Dächer, Gerüste etc.) -Montagearbeiten -Gartenarbeiten -Transportfahrten -Entrümpelungen -Und vieles mehr
- Kontaktieren
Ihr Experte für Baumfällungen, Lohnarbeiten und Gartenpflege Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Baumfällung, Gartenpflege und Lohnarbeiten biete ich Ihnen professionelle und zuverlässige Dienstleistungen rund um Ihre Grünflächen. Egal, ob es um die Entfernung eines Baumes, das Mulchen großer Flächen oder Mäharbeiten geht – ich arbeite sicher, effizient und mit modernster Ausrüstung. Meine Leistungen im Überblick: • Baumfällungen (auch in engen oder schwer zugänglichen Bereichen) • Lohnarbeiten für landwirtschaftliche und private Flächen • Mulcharbeiten zur Pflege und Vorbereitung von Böden • Mäharbeiten für Wiesen, Grünflächen und schwer zugängliches Gelände • Kronenschnitt und Totholzentfernung • Entsorgung von Schnittgut und Stammholz • Sturmschadenbeseitigung • Beratung und Sicherheit bei Baumarbeiten Warum mit mir arbeiten? • Sorgfältige und sichere Durchführung der Arbeiten • Individuelle Beratung und Planung vor Ort • Modernste Ausrüstung für effiziente Ergebnisse • Faire Preise und termingerechte Umsetzung
- Kontaktieren
REX Garten und Landschaftsbau ist Ihr idealer Partner für Garten- und Landschaftsbauer-Aufträge in Göppingen und Umland. Wir sind spezialisiert auf Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Anlage und Gestaltung von Gärten, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen, Aufbau und Austausch von Zäunen... und viele weitere Bereiche der Garten- und Landschaftsbauer-Branche. Kontaktieren Sie uns für einen Kostenvoranschlag. Egal ob kleiner oder großer Auftrag: Wir arbeiten immer professionell und pünktlich.
- Kontaktieren
**Entdecken Sie SMS-Stuckateur GmbH – Ihr Partner für hochwertige Trockenbau-, WDVS-, Maler- und Verputzarbeiten!** Als familiengeführter Meisterbetrieb stehen wir für Qualität, Zuverlässigkeit und maßgeschneiderte Lösungen. Mit unserem erfahrenen Team bieten wir Komplettlösungen aus einer Hand. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.
- Kontaktieren
Malermeister Franco Ippolito arbeitet als Maler und Lackierer, Raumausstatter, Küchen- und Möbelaufbauer, Monteur und Allroundhandwerker, Zimmerer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Malerarbeiten (innen), Malerarbeiten (außen), Lackierarbeiten, Innenausbau und Sanierung, Verlegen und Austausch von Laminatboden, Verlegen von PVC-, Vinyl- und Linoleumboden, Wandtapete, Auf- und Abbau von Fertigmöbeln und Fertigteilen, Reinigung von Fassaden, Innenarchitektur und Raumgestaltung, Sonstige Bodenarbeiten, Beziehen und Polstern von Sitzmöbeln, Kleine Handwerks- und Montageleistungen in der Umgebung von Fellbach, an.
- Kontaktieren
Gartenheld Garten- & Landschaftsbau aus Ebersbach Der eigene Garten oder die Dachterrasse ist die Verlängerung des eigenen Wohnzimmers. Ein eigener Raum in dem man die Natur und die Sonne genießen kann. Hier tankt man Energie, man erholt sich und schöpft Kraft für die nächsten Herausforderungen des alltags die man bewältigen muss. Deshalb ist es wichtig den eigenen Garten so zu gestalten das man sich wohl fühlt. Hierbei stehen wir Ihnen zur Seite und gestalten Ihren Garten genau nach Ihren Wünschen. Wir von Gartenheld Garten und Landschaftsbau sind ein etabliertes Unternehmen mit Sitz in Ebersbach. Wir haben seit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Gartenplanung, Gartengestaltung und der Gartenpflege. Egal ob kleine Dachterrasse, große Gärten, parkähnliche Gartenanlage oder Außenanlage von Gewerbe- oder Industrieanlagen. Wir setzen Ihre Ideen genau so um, wie Sie es sich vorstellen. Dazu haben wir einen großen Maschinenpark und Erfahrung um auch knifflige Projekte realisieren zu können.
- Kontaktieren
Seit 1954 und bereits in dritter Generation steht der Familienbetrieb Maler Kotz für Kompetenz und Zuverläßigkeit am Bau. Kein Auftrag ist uns zu klein oder zu groß, und wir finden für jeden Kunden seine persönliche, perfekte Lösung und Umsetzung seiner Vorstellungen. Egal ob im Raum Nürtingen, Kirchheim, Esslingen, Göppingen oder Stuttgart, kein Weg ist uns für sie zu weit. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit ihnen und viel Spaß beim stöbern auf unserer Homepage.
- Kontaktieren
KD Trockenbau und Raumausstattung beutet Korrektheit, Qualität, Zuverlässigkeit und Genauigkeit.
- Kontaktieren
Dienstleistungen Zenuni Umfangreiches Angebot an Dienstleistungen die zum schnellstmöglichen Zeitpunkt mit bestem Ergebnis auf Kundenwunsch erledigt werden. Ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung. Eine Angebotserstellung ist unverbindlich und Kostenfrei. Sandstein aber Gartenarbeiten Gartenpflege Garten neu Anlage Pflastern Trockenbauarbeiten Malerarbeiten Hausmeisterservice Reinigungsarbeiten Und und und Bei Fragen einfach melden und wir sind stets bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten. Wir Dienstleistung Zenuni bedanken uns und freuen uns über Ihre Anfragen. Tel: 0176 325 200 71 Im Umkreis bis zu 50 km Entfernung
- Kontaktieren
Schorndorfer Umgebung Gartenpflege Balkonsanierung Abdichtung Fenster Markiese Vordächer Handläufe Geländer Abriss Bodenlegen
- Kontaktieren
Wir sind ein kompetentes Team von drei Fachleuten, das sich auf elektrotechnische Dienstleistungen spezialisiert hat. Mit unserer umfassenden Erfahrung sind wir in der Lage, eine Vielzahl von Elektroarbeiten effizient und fachgerecht durchzuführen. Unsere Leistungen sind Kabelverlegung, Montage von Bauteilen, Renovierungsarbeiten und Dezentrale Lüftung. Viele Grüße

