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Einige unserer am besten bewerteten Tischler und Schreiner in Lonsheim

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  • Tischler und Schreiner in Lonsheim

    Die Firma kann Ihnen mit Ihrer Fenster-, Türen- und Markisenbauer Anfrage in Koblenz und Umgebung helfen. Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle Ihre Fragen zum Thema Einbau und Austausch von Fenstern, Reparatur von Fenstern, Einbau und Austausch von Türen, Einbau und Austausch von Außentüren, Einbau und Austausch von Rollläden und Jalousien.... Kontaktieren Sie jetzt, um die Details zu besprechen und ein Angebot zu erhalten.

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  • Gebäudeservice Avsar ist ein in Griesheim ansässiges Garten- und Landschaftsbauer-Unternehmen. Wir bieten unseren Kunden hochwertigen Service und hervorragende Arbeit. Wenn Sie Hilfe bei Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Installation von Bewässerungsanlagen und -systemen, Anlage und Gestaltung von Gärten, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen... oder ähnlichen Dienstleistungen benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen – auch in allen Belangen rund um einen Kostenvoranschlag.

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  • Tischler und Schreiner in Lonsheim

    Der Hausmeisterservice Lushaku bietet professionelle Dienstleistungen rund um Haus, Wohnung und Gewerbeobjekte. Zum Leistungsangebot gehören unter anderem Hausmeistertätigkeiten, Trockenbauarbeiten, Renovierungen, kleinere Reparaturen sowie die Pflege und Instandhaltung von Immobilien. Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung in der Baubranche und arbeite mit hoher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Durch meine praxisnahe Erfahrung und mein technisches Verständnis garantiere ich eine fachgerechte und saubere Ausführung aller Arbeiten. Mein Ziel ist es, meinen Kunden eine verlässliche und kompetente Unterstützung in allen handwerklichen und organisatorischen Bereichen zu bieten. Dabei stehen Qualität, Kundenzufriedenheit und Termintreue stets im Mittelpunkt meiner Arbeit. Hausmeisterservice Lushaku – Ihr Partner für zuverlässige und professionelle Handwerksdienstleistungen.

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  • Die Firma Florim Garten und Landschaftsbau kann Ihnen mit Ihrer Garten- und Landschaftsbauer Anfrage in Mainz und Umgebung helfen. Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle Ihre Fragen zum Thema Montage von Garten- und Außenbeleuchtung, Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Installation von Bewässerungsanlagen und -systemen, Anlage und Gestaltung von Gärten.... Kontaktieren Sie Florim Garten und Landschaftsbau jetzt, um die Details zu besprechen und ein Angebot zu erhalten.

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  • Wir sind ein zuverlässiges Dachdeckerunternehmen mit langjähriger Erfahrung im Bereich Dachreparaturen und Dachabdichtungen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem: – Dachreparaturen – Beseitigung von Undichtigkeiten – Sturmschäden – Flachdachabdichtungen Wir arbeiten sauber, termingerecht und lösungsorientiert. Eine kurzfristige Besichtigung ist möglich. Kundenzufriedenheit und fachgerechte Ausführung stehen für uns an erster Stelle.

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  • Tischler und Schreiner in Lonsheim

    für Kleinaufträge, Größere Projekte, Montage, Reparatur und Renovierung. Kunden rund um das Thema Haustechnik von Reparatur, Wartungsarbeiten-, Montage von Möbeln - Küchen, Gartenarbeiten, Elektroarbeiten.. Flexible und Freundliche Handwerker mit vollständiger Werkzeugausrüstung, der Ihnen schnell und kompetent helfen können, passend zu jedem Auftrag. Kurzfristige Verfügbarkeiten in Rhein Main Gebiet ( Darmstadt - Groß Gerau - Frankfurt - Hanau - Wiesbaden - Mainz - Alzey )

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  • Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.

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  • Dienstleistungen Kevin Mulke arbeitet als Elektriker, Garten- und Landschaftsbauer, Monteur und Allroundhandwerker, Zimmerer, Tischler und Schreiner, Metallbauer und -verarbeiter, Dachdecker, Gebäudereiniger, Bauplaner und -berater, Bauunternehmen, Abriss- und Entsorgungsunternehmen, Maurer und Betonbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Montage von Garten- und Außenbeleuchtung, Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen, Aufbau und Austausch von Zäunen, Montage von Fertigcarports, Gartenhäusern und Pergolas, sonstige Gartenarbeiten, Gartenplanung und Landschaftsarchitektur, Bau und Reparatur von Swimmingpools, Reinigung von Dächern und Dachrinnen, Architekturleistungen, Bauplanung und Statik, Abrissarbeiten und Entsorgung, Anlegen und Pflegen von Rasenflächen, Bagger- und Erdarbeiten, Transport und Überführung, Sonstige Arbeiten im Außenbereich, Entrümpelung und Entsorgung, Geschäfts- und Haushaltsauflösung, Pflanzen von Bäumen, Sträuchen und Hecken, Anlegen und Ausbessern von Gartenwegen, Anlegen von Früh- und Hochbeeten, Bau und Reparatur von Whirlpools und Saunen, Setzen von Rasenkanten, Entsorgung von Gartenabfällen und Erdaushub, Montage von Sicht- und Lärmschutz, Winterdienst und Schneeräumung in der Umgebung von Wiesbaden, an.

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  • Unsere Leistungen im Überblick mit mehr als 20 Jahren professioneller Erfahrung Baumfällung (speziell Risikolage) Baumstamm fräsen Erdarbeit Rodung Entwurzelung Hecken/Sträucher schneiden Teichreinigung Rollrasen anlegen Steingarten Pflastersteine legen Mäharbeiten Säen Vertikutieren Unkraut jäten Gartenpflege allgemein etc.

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  • Tischler und Schreiner in Lonsheim

    Die Firma kann Ihnen mit Ihrer Zimmerer Anfrage in Rüdesheim am Rhein und Umgebung helfen. Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle Ihre Fragen zum Thema Einbau und Austausch von Fenstern, Reparatur von Fenstern, Einbau und Austausch von Türen, Einbau und Austausch von Außentüren, Einbau und Austausch von Fliegengittern und Insektenschutz.... Kontaktieren Sie jetzt, um die Details zu besprechen und ein Angebot zu erhalten.

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  • Tischler und Schreiner in Lonsheim

    Hallo, mein Name ist Marcin von mg-raumkonzept. de , Sind Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen und erfahrenen Fachmann für die Montage Ihrer neuen Küche oder Ihrer Möbel? Dann sind Sie bei mir genau richtig! Mein Unternehmen bietet Ihnen professionelle Montage- und Einbauservice aus einer Hand: · Montage von Küchen und Möbeln: Ob neue Einbauküche, Schrankwand, Regal oder Bett – ich baue Ihre Möbel fachgerecht und termingerecht auf. · Elektroinstallation und Anschluss von Geräten: Sicheres und korrektes Anschließen von Elektrogeräten wie Geschirrspüler, Herd, Backofen, Dunstabzugshaube sowie von Spülbecken und Wasseranschlüssen. · Individuelle Anpassungen & Maßarbeit: Sie haben ein ungewöhnliches Möbelstück oder benötigen eine maßgeschneiderte Lösung? Ich nehme individuelle Anpassungen und Umbauten an Möbeln nach Maß vor. · Moderne LED-Beleuchtungslösungen: Verpassen Sie Ihrer Küche oder anderen Räumen den perfekten Schliff! Ich planen und installiere maßgeschneiderte LED-Beleuchtungssysteme (z.B. Unterbau- oder Einbauleuchten, indirekte Beleuchtung) für eine perfekte Ausleuchtung und ein einladendes Ambiente. Ich freue mich auf Ihre Anfrage und darauf, Ihr Projekt zu realiesieren! Mit freundlichen Grüßen, Marcin

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  • Tischler und Schreiner in Lonsheim

    Karabau gmbh arbeitet als Maler und Lackierer, Raumausstatter und bietet Diensleistungen in den Bereichen Malerarbeiten (innen), Malerarbeiten (außen), Lackierarbeiten, Wandtapete, Reinigung von Fassaden und trockenbau arbeiten

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  • Tischler und Schreiner in Lonsheim

    Herzlich willkommen bei KIZ Innenausbau. Lassen Sie sich selbst von unserer Qualität, Professionalität, Schnelligkeit und angenehmen Preis überzeugen. Wir freuen uns sehr darauf Ihr Zuhause schöner, gemütlicher und moderner machen zu dürfen. Bis zur nächsten Renovierung VG KIZ Innenausbau

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4.7

Bestbewertete Tischler und Schreiner

Unsere Tischler und Schreiner in Lonsheim sind mit 4.7 von 5 bewertet, basierend auf 233 Bewertungen von Auftraggebern.

Geprüfte Qualität

Bei uns finden Sie nur Handwerker mit geprüften Qualifikationen und Zulassungen.

Schreinereien & Tischlereien in Lonsheim: Möbeltischler in Lonsheim finden

Tischler und Schreiner in Lonsheim sind Handwerker, die sich auf Holzwaren aller Art spezialisieren. In einer Tischlerei oder auch einer Schreinerei* begleiten Sie Handwerker von der ersten Gestaltungsidee bis zur Fertigstellung Ihrer Holzmöbel. Die Fachleute beraten Sie ebenfalls umfassend zur Reparatur, Restauration und Pflege von Holzwaren. Auch bei größeren Projekten, wie dem Bau von Treppen, Türen oder Terrassenüberdachungen, sind Schreiner in Lonsheim die passenden Ansprechpartner.

Entdecken Sie die riesige Auswahl an Tischlern und Schreinern in Lonsheim auf MyHammer. Auf unserer Handwerkerplattform profitieren Sie jedoch nicht nur von einer großen Auswahl, sondern auch von echten Kundenbewertungen und aussagekräftigen Arbeitsbeispielen. Erstellen Sie Ihren persönlichen Auftrag online und erhalten Sie in kürzester Zeit Angebote von Tischlereien und Schreinereien in Lonsheim.

Tischlerei oder Schreinerei in Lonsheim beauftragen: Diese Vorteile warten auf Sie

Ob es sich um eine Macke im Tisch oder einen Kratzer am Türrahmen handelt – oft greift man schnell zum Schleifpapier. Doch wir raten Ihnen: Lassen Sie die Finger von DIY-Tischlerarbeiten und engagieren Sie stattdessen einen professionellen Schreiner in Lonsheim.

Der Fachmann vor Ort bringt viel Erfahrung und umfangreiches Know-how im Umgang mit Holz mit, was Ihnen zahlreiche Vorteile bietet.

  • Beratung: Ihr Tischler empfiehlt passende Holzsorten und Materialien.
  • Maßanfertigung: Möbel nach Maß, abgestimmt auf Ihr Zuhause.
  • Fachwissen: Sichere und langlebige Ergebnisse durch fundiertes Wissen.
  • Material: Holzbeschaffung und präziser Zuschnitt ohne Extrakosten.
  • Nachhaltigkeit: Robuste, zeitlose Holzmöbel.
  • Planung: Präzise Baupläne für einen reibungslosen Ablauf.
  • Kreativität: Neue Ideen für Ihre Inneneinrichtung.

Wichtig: Wenn Sie eine professionelle Möbelschreinerei in Lonsheim mit der Planung und dem Entwurf eines Möbelstücks beauftragen, sollten Sie unbedingt vorab ein Beratungsgespräch vereinbaren. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen, damit der Möbeltischler in Lonsheim einen Konstruktionsentwurf erstellen kann, der Ihren Anforderungen entspricht. Anschließend fertigt der Fachmann das Möbelstück entweder direkt vor Ort oder in seiner Werkstatt an.

Setzen Sie auf die Kompetenz von Schreinereien und Tischlereien in Lonsheim. Die Fachleute begleiten Sie von der ersten Idee bis hin zur Fertigstellung Ihrer Holzwaren. Erstellen Sie einfach Ihren Auftrag bequem online und erhalten Sie schon morgen die ersten Angebote von Schreinern und Tischlern in Lonsheim.

Schreinereien & Tischlereien in Lonsheim: Dienstleistungen im Überblick

In Lonsheim sind Tischler die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Arbeiten mit Holz geht. Ob Sie maßgeschneiderte Möbelstücke, eine Treppenrenovierung oder eine Restaurierung antiker Holzmöbel benötigen, ein Tischler in Lonsheim bringt das notwendige Fachwissen und die Erfahrung mit, um Ihre Wünsche präzise umzusetzen.

Mit einem lokalen Fachmann an Ihrer Seite profitieren Sie von einer persönlichen Beratung, passgenauen Lösungen und handwerklicher Präzision, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Tischler in Lonsheim übernehmen vielfältige Aufgaben:

  • Beratung: Umfassende Beratung zu Design und individuellen Lösungen.
  • Möbelbau: Maßgefertigte Regale, Tische und Schränke.
  • Reparaturen: Sorgfältige Reparatur und Restaurierung von Möbeln.
  • Konstruktionsberatung: Fachliche Beratung zur Statik und Materialwahl.
  • Treppen und Geländer: Fachgerechter Einbau und Sanierung.
  • Terrassenüberdachungen: Individuell angefertigte Überdachungen.
  • Bodenbeläge: Erneuerung und Aufarbeitung von Holzfußböden.
  • Wandverkleidungen: Holzverkleidungen für Ihre Wände.
  • Restaurierung: Restaurierung antiker Möbel und Holzarbeiten.

Gut zu wissen: Wenn Sie in Lonsheim eine Schreinerei für Projekte wie den Bau von Fenstern beauftragen, denken Sie daran, dass eine Abstimmung mit anderen Fachleuten nötig sein könnte. Achten Sie darauf, dass alle Beteiligten die vereinbarten Termine einhalten, um Verzögerungen zu vermeiden.

Herstellung und Reparatur von Holzmöbeln in Möbeltischlereien in Lonsheim

Möbeltischlereien in Lonsheim bieten maßgeschneiderte Lösungen für die Herstellung und Reparatur von Holzmöbeln. Egal, ob Sie ein individuelles Möbelstück anfertigen lassen möchten oder ein beschädigtes Erbstück wiederherstellen wollen, die Fachleute setzen Ihre Vorstellungen mit Präzision um. Es wird stets auf hochwertige Materialien und traditionelle Handwerkstechniken geachtet, um langlebige und ästhetisch ansprechende Ergebnisse zu erzielen. Zudem erhalten Sie eine individuelle Beratung, um sicherzustellen, dass das Endprodukt zu Ihrem Wohnstil passt.

Umfassende Beratung zu Holzmöbeln, Holzdesigns und Holzkonstruktionen in Lonsheim

Eine umfassende Beratung rund um Holzmöbel, Holzdesigns und Holzkonstruktionen ermöglicht es Ihnen, Ihre Wohnträume umzusetzen. Tischler vor Ort helfen Ihnen, die richtigen Holzarten, Designs und Bauweisen zu wählen, die funktional und stilvoll sind. Die Beratung umfasst auch wichtige Aspekte wie Langlebigkeit, Pflege und Nachhaltigkeit von Holz, um Ihnen langfristige Zufriedenheit zu sichern. So profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen, die zu Ihrem Zuhause passen.

Restauration von antiken Möbeln und Holzarbeiten in Lonsheim

Die fachgerechte Restauration von antiken Möbeln und Holzarbeiten erfordert spezielles handwerkliches Können, das Ihnen in Lonsheim geboten wird. Mit traditionellen Techniken und Materialien wird der historische Wert und Charme Ihrer Stücke bewahrt, während ihre ursprüngliche Schönheit und Funktionalität wiederhergestellt wird. Diese Arbeiten erfordern ein Verständnis für die Geschichte und den Stil der Möbel, um eine sorgfältige Wiederherstellung zu gewährleisten. Das Ergebnis lässt Ihre antiken Möbel in neuem Glanz erstrahlen und erhält gleichzeitig ihren Wert.

Was kostet ein Tischler in Lonsheim? Kostenüberblick von Möbeltischlereien

Die Kosten für die Beauftragung eines Tischlers oder Schreiners in Lonsheim hängen stark von der Art und dem Umfang der Arbeit ab. Im Durchschnitt liegen die Stundensätze bei 40 bis 80 Euro, wobei komplexere Projekte entsprechend teurer sein können. Hier sind einige typische Kostenbeispiele für Leistungen:

Hinweis: Hierbei handelt es sich um Richtwerte für die Kosten von Tischlern und Schreinern in Lonsheim. Für genaue Preise empfiehlt es sich, direkt ein Angebot einzuholen. Erstellen Sie dazu einfach Ihren Auftrag online bei MyHammer.

Eine passende Schreinerei oder Tischlerei finden – Qualitätsmerkmale

Wenn Sie in Lonsheim vor der Wahl einer Schreinerei stehen, gibt es einige wichtige Qualitätsmerkmale, auf die Sie achten sollten, um einen passenden Schreiner zu finden:

  • Qualifikationen und Zulassungen: Stellen Sie sicher, dass der Schreiner über alle erforderlichen Qualifikationen verfügt, wie etwa einen Meisterbrief.
  • Kundenbewertungen: Erfahrungen früherer Kunden sind ein hilfreiches Kriterium.
  • Transparente Preisgestaltung: Achten Sie darauf, dass die Preise nachvollziehbar sind.
  • Zuverlässigkeit: Eine pünktliche und verlässliche Arbeitsweise ist wichtig.

Wichtig: Auf MyHammer finden Sie umfangreiche Informationen zu Schreinerbetrieben in Lonsheim, einschließlich Unternehmensbeschreibungen, Arbeitsproben und Kundenbewertungen. Diese helfen Ihnen, die passende Wahl zu treffen und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Einen passenden Schreiner in Lonsheim finden: Ihre Vorteile bei MyHammer

Mit MyHammer finden Sie schnell und unkompliziert geeignete Tischler und Schreiner in Lonsheim. Wir vermitteln Ihnen ausschließlich Fachleute. Nutzen Sie MyHammer und profitieren Sie von:

  • Großer Auswahl an Tischlern in Lonsheim
  • Transparente Qualität durch Kundenbewertungen und Portfolios
  • Schnelle, unkomplizierte und unverbindliche Angebotserstellung
  • Unverbindliche Angebote innerhalb von 24 Stunden

Erstellen Sie jetzt Ihren Auftrag und erhalten Sie die ersten Angebote noch heute! Finden Sie den passenden Schreiner in Lonsheim für Ihr Projekt.

FAQ zu Tischlereien und Schreinereien in Lonsheim

Was ist der Unterschied zwischen Tischler, Schreiner und Zimmerer?

Tischler und Schreiner sind zwei Begriffe für denselben Beruf, regional unterschiedlich verwendet. Beide fertigen Möbel, Fenster, Türen und Innenausbauten. Zimmerer hingegen arbeiten vorwiegend im Bauwesen und sind auf Holzkonstruktionen wie Dachstühle, Fachwerk und Holzrahmenbau spezialisiert. Tischler/Schreiner sind Fachleute für Feinarbeiten und Innenausbau, während Zimmerer sich um die groben Holzarbeiten im Gebäudebau kümmern. Wichtig: Die Begriffe variieren regional, in Süddeutschland sagt man eher "Schreiner", im Norden "Tischler".

Welche Arbeiten führen Tischler aus?

Tischler in Lonsheim sind spezialisiert auf die Herstellung und Reparatur von Möbeln, Einbauten und Innenausstattungen aus Holz. Dazu gehören unter anderem Einbauschränke, maßgefertigte Küchen, Türen, Fensterrahmen und Treppen. Außerdem übernehmen Tischler Restaurierungsarbeiten an antiken Möbeln und Verlegearbeiten von Holz- und Parkettböden. Sie arbeiten präzise nach individuellen Kundenwünschen und sorgen dafür, dass Holzarbeiten funktional und ansprechend sind.

Welche Arbeiten führen Schreiner aus?

Ein Schreiner in Lonsheim fertigt und montiert maßgeschneiderte Möbel, Türen, Fenster, Treppen und Inneneinrichtungen. Wenn Sie zum Beispiel eine Küchenmontage in Lonsheim planen, ist ein Schreiner der richtige Ansprechpartner.

Darüber hinaus übernimmt er Reparaturen und Restaurierungen von Holzobjekten. Schreiner arbeiten häufig an individuellen Projekten, die handwerkliche Präzision erfordern, und sind versierte Fachleute in der Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen. Wichtig: Der Begriff "Schreiner" wird vor allem in Süddeutschland verwendet, während in anderen Regionen Deutschlands der Begriff "Tischler" gebräuchlicher ist.

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