
Einige unserer am besten bewerteten Tischler und Schreiner in Raunheim
Sortieren nach:
- Kontaktieren
Vitalii vlasov ist ein in Hofheim am Taunus ansässiges Bauunternehmen-Unternehmen. Wir bieten unseren Kunden hochwertigen Service und hervorragende Arbeit. Wenn Sie Hilfe bei Badsanierung, Sanierung und Restaurierung von Fassaden, Ausgleichen von Fußboden, Bau von Nebengebäuden und Anbauten, Balkonbau und -sanierung... oder ähnlichen Dienstleistungen benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen – auch in allen Belangen rund um einen Kostenvoranschlag.Streichen, Tapezieren, Laminatverlegen, Spachteln
- Kontaktieren
Standort 63065 Offenbach am Main Zuverlässiger Allrounder für Haus & Garten – Reparaturen & Pflege Hallo! Ich biete meine Hilfe als erfahrener Handwerker/Allrounder für Haus und Garten an. Ich kümmere mich um Reparaturen, Montage und Gartenpflege. Professioneller Küchen-Service: Aufbau & Abbau ✅ Abbau der alten Küche (Demontage) ✅ Aufbau der neuen Küche (Montage) ✅ Maßgenaue Anpassung (Arbeitsplatte, Ausschnitte) ✅ Anschluss von E-Geräten Leistungen: ✅Montageservice (Möbel, Regale) ✅Professionelle Bodenverlegung ✅Kleiner Reparaturen im Haus ✅Entrümpelung / Entsorgung ✅Zaunbau / Gartenhausaufbau Mehr als 20 Jahre Berufserfahrung. Zuverlässig, sauber und preiswert. Bitte beachten Sie, ich spreche Ukrainisch, Russisch, Deutsch A2. Erklären Sie nicht zu viel, ich kapier es schnell, weil ich meine Arbeit gut kenne;)
- Kontaktieren
Hausmeisterservice (ohne zulassungspflichtige Handwerke): Kontrolle, Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Kleinmontagen (z. B. Regale/Spiegel), kleine Instandsetzungen; Möbel- und Küchenmontage ohne Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse; Kleintransporte von Gütern (innerstaatlich, Fahrzeuge < 3,5 t zGM, keine Personenbeförderung); An- und Verkauf von Gebrauchtwaren (insbesondere Haushaltswaren, Kleinmöbel, Unterhaltungselektronik);
- Kontaktieren
WOW Services Team arbeitet als Maler und Lackierer, Raumausstatter, Stuckateur und Verputzer, Dachdecker, Trockenbauer, Bauunternehmen, Küchen- und Möbelaufbauer, Bauplaner und -berater, Tischler und Schreiner, Innenarchitekt, Boden- und Estrichleger, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Elektriker, Heizungsbauer und Installateur, Sanitärinstallateur, Monteur und Allroundhandwerker und bietet Diensleistungen in den Bereichen Malerarbeiten (innen), Wärmedämmung und Abdichtung, Aufbau und Erweiterung von Küchen, Einbau und Austausch von Türen, Verlegen und Austausch von Dielen- und Parkettboden, Verlegen und Austausch von Laminatboden, Verlegen von PVC-, Vinyl- und Linoleumboden, Verlegen von Wand- und Bodenfliesen, Ausgleichen von Fußboden, Installation von Lampen und Beleuchtungssystemen, Anschluss und Austausch von Armaturen, Auf- und Abbau von Fertigmöbeln und Fertigteilen, Auf- und Abbau von Fertigküchen, Anschluss und Austausch von Elektroherden und Haushaltsgeräten, Abhängen von Decken, Architekturleistungen, Bauplanung und Statik, Abrissarbeiten und Entsorgung, Aufbau von Trockenbauwänden und -verkleidungen, Einbau und Austausch von Arbeitsplatten, Kleine Handwerks- und Montageleistungen, Dachdämmung in der Umgebung von Frankfurt am Main, an.
- Kontaktieren
Herzlich Willkommen bei Bogoraz Gartenbau & Grünpflege. Wir sind ein langjähriges Unternehmen und erledigen diverse Aufgaben rund ums Haus und Garten. Sie können sich an uns wenden, wenn folgende Aufgaben erledigt werden sollen: - kleine Renovierungen am Haus - Decken abhängen - Hecken schneiden - Haushaltsauflösungen - Hausmeisterdienste - Garten und Landschaftsbau - Zaunbau - Terrassenanlage - Wege und Flächen pflastern - Gebäudereinigung - Fensterreinigung - und vieles mehr Fragen Sie gerne an. Die von uns übernommenen Arbeiten werden mit großer Sorgfalt und Zuverlässigkeit erledigt. Wir sind flexibel, fair und kompetent. Überzeugen Sie sich selbst. Gerne können Sie kostenlose Besichtigungs- und Beratungstermine vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen Besuchen Sie gerne unsere Homepage Bogoraz Gartenbau & Grünpflege
- Kontaktieren
"Bu Bauprofis - Ihr Partner für GaLa Bau, Bau, Renovierung, Umzüge und Entrümpelung! Unsere Firma ist Ihr zuverlässiger Partner für alles rund um den GaLa Bau, den Bau und primär - alles rund um Ihre eigenen 4 Wände! Wir bieten Ihnen Vollservice-Umzüge sowie professionelle Entrümpelungen inklusive Entsorgung an.
- Kontaktieren
Handwerk mit Herz und Hand - Wir gestalten Lebensräume, in denen du dich wohlfühlst. Als vielseitiger Handwerksbetrieb vereinen wir sämtliche Gewerke unter einem Dach, die deinen Wohn- oder Geschäftsraum zu etwas Besonderem machen. Unser Expertenteam beherrscht die Kunst des Innenausbaus mit Präzision und Leidenschaft - vom Trockenbau über Malerarbeiten bis zur Raumgestaltung. Ob erlesene Parkettböden, harmonische Farbkonzepte oder innovative Raumstrukturen - wir verwirklichen deine Träume und setzen deine Visionen mit handwerklicher Perfektion um. Wir denken ganzheitlich. Statt einzelner Gewerke bieten wir Komplettlösungen aus einer Hand. So entstehen stimmige Räume, in denen jedes Detail zum Gesamtbild passt.
- Kontaktieren
Die Gürbüz Facility Management GmbH bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Facility Management. Wir sind spezialisiert auf: Glas- und Fensterreinigung: Streifenfreie Reinigung für klare Sicht. Garten- und Landschaftspflege: Pflege und Gestaltung Ihrer Außenanlagen. Baureinigung: Saubere Baustellen während und nach Bauarbeiten. Entrümpelung: Entrümpelung von Wohnungen, Büros und anderen Objekten. Winterdienst: Schnee räumen und Streudienst für sichere Wege. Solarreinigung: Professionelle Reinigung von Solaranlagen. Unterhaltsreinigung: Regelmäßige Reinigung von Büros, Praxen und gewerblichen Einrichtungen. Büroreinigung: Gründliche Reinigung Ihrer Büroflächen. Mit jahrelanger Erfahrung garantieren wir zuverlässige, termingerechte Ausführung und höchste Qualität. Gürbüz Facility Management GmbH – Ihr Partner für saubere und gepflegte Räume!
- Kontaktieren
ZoKo Reinigung ist ein Unternehmen, das sich aus Personen gebildet hat, die überwiegend aus Handwerklichen Berufen stammen. Somit bieten wir unseren Kunden nicht nur eine detaillierte Reinigung, sondern verfügen auch über das nötige "Know-how" Reparaturen und Wartungen an Schließanlagen wie z.B. Türen und Fenstern durchzuführen. Besuchen sie gerne unsere Website um sich einen überblick zu verschaffen. Wir bieten an für Privat und Gewerbe, auch kurzfristige Aufträge sind möglich.
- Kontaktieren
a.w. Reinigungsservice ist ein junges und engagiertes Reinigungsunternehmen mit Sitz in Saulheim. Wir bieten professionelle Reinigungsdienstleistungen in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Bad Schwalbach, Taunusstein und Umgebung an. Unser Ziel ist es, höchste Qualität, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Unser Leistungsspektrum umfasst: • Gebäudereinigung • Büroreinigung • Fenster- und Glasreinigung • Treppenhausreinigung • Grundreinigungen und Endreinigungen • Gartenpflege und Rasenmähen • Teppichreinigung vor Ort • Umzugsreinigungen und Entrümpelungen • Möbeltransport und Haushaltsauflösungen • Bodenverlegung in Wohnungen und Büros Wir zeichnen uns durch Pünktlichkeit, Sorgfalt und individuelle Betreuung unserer Kunden aus. a.w. Reinigungsservice steht für saubere Arbeit – schnell, zuverlässig und mit einem Lächeln.
- Kontaktieren
Unser Ziel: gemeinsam mit Ihnen Ihren Traumgarten wahr werden zu lassen! Von der ersten Idee, über die Planung aller Einzelheiten, einer detaillierten Kostenaufstellung, bis zur Umsetzung und Finalisierung Ihres Gartens sind wir Ihr verlässlicher Partner.
- Kontaktieren
Junges Dienstleistungs Unternehmen Zu unseren Leistungen zählen: Hausmeisterservice, Grünanlagenpflege, Kleinreparaturen und Renovierungsarbeiten.
- Kontaktieren
- Fachlich fundierte Information und Wissen sind essentiell, um die richtige Entscheidung treffen zu können. - Ob es um den Erwerb eines Objekts, die rechtlichen und baulichen Möglichkeiten seiner Nutzung oder einfach die Wirtschaftlichkeit einer Baumaßnahme geht: Wir stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Verfügung. - Von der Einzelmaßnahme, wie einer Fassadensanierung bis zur Gesamtsanierung, einem Dachausbau oder einer „Baulücke“ beraten wir Sie zu Fragen wie Machbarkeit, rechtliche Auflagen, Ausführung und Kosten. - Wenn Sie selber Bauen wollen, egal ob mit qualifizierten Handwerksfirmen oder mit einem Generalunternehmer, stehen wir als kompetenter Partner an Ihrer Seite. Wir realisieren Ihre Visionen im vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmen. - Bauen, ob neu oder im Bestand, bedeutet immer eine Überprüfung der Sicherheit eines Gebäudes, besonders im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz. Hier stehen wir für Brandschutznachweise, wie diese von der Bauordnung gefordert werden zur Verfügung. - Bei unserer Tätigkeit liegt neben dem Neubau ein Schwerpunkt im Bereich der Sanierung, Umnutzung und des Bauens im Bestand. Hier verfügen wir aus verschiedenen Projekten über Erfahrung im Umgang mit alter bis historischer und denkmalgeschützter Substanz. - Unser Wissen bringen wir besonders in der Realisierung - also Ausschreibung und Bauleitung - ein. Eigentlich sind dies klassische Architektenleistungen, trotzdem sehen wir hier einen besonderen Schwerpunkt unseres Büros. Nur wer "draußen auf der Baustelle" ist, weiß worauf es in der Praxis ankommt. - Wir profitieren von unserer handwerklichen, mit Meisterbriefen abgeschlossenen Ausbildungen, in Verbindung mit der praxisnahen Tätigkeit, und das zeigt sich in allen Planungsbereichen.
- Kontaktieren
Mein Name ist Dennis Amler und ich biete handwerkliche Leistungen rund ums Haus an. Durch meine Beruflichen Erfahrungen und mein Hobby habe ich mir ein breites Fachwissen angeeignet, das ich nun in die Selbstständigkeit einbringe. Mein Ziel ist es, anderen zu helfen und gemeinsam Lösungen zu finden, die man allein oft nicht umsetzen kann. Denn nur im Team und mit gegenseitiger Unterstützung profitieren am Ende alle davon. Gerne unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt rund ums Haus und freuen uns Sie schon bald kennenzulernen. Egal ob kleine oder große Aufgaben, wir freuen uns über jede Anfrage.
- Kontaktieren
Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.