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Einige unserer am besten bewerteten Zimmerer in Weiterstadt

  • Audrius Knistautas. Insektenschutz & Sonnenschutz
    Audrius Knistautas. Insektenschutz & Sonnenschutz
    Bewertung: 5 von 555179 Bewertungen
    Zimmerer in Weiterstadt

    Insektenschutz der Fa NEHER : Spannrahmen, Rollos, Drehtüren, Pendeltüren, Plisseetüren, Schiebetür-Anlagen Kellerschacht-Abdeckungen. Sonnenschutz der Fa TEBA : Plissees, Rollos, Jalousien, Vertikalen. Rollläden der Fa DuoTherm, Somfy, Jarolift : Vorbaurollläden, Austauschrollläden: Aluminium /Kunststoff, Elektro Umrüstungen, Reparaturen. Alles in Bester Qualität (Keine Baumarkt-Ware) Und immer Mass-angefertigt Beratung, Planung, Ausführung Schnell und unkompliziert Keine Markisen! Keine Dachrollläden! Mob/WhatsUp: 0157 33204823 Gebiet: Raum Frankfurt Main : 100km Umkreis Bis bald :) Audrius Knistautas Ihr Fachmann für Insektenschutz und Sonnenschutz

    Letzte Bewertung:
    Einbau und Austausch von Rollläden und Jalousien-
    Absolut der richtige Mann. Sehr zu empfehlen. Top Arbeit, und ein sehr guter Preis.
  • Schreinerei Schrattenholz
    Schreinerei Schrattenholz
    Bewertung: 4.9 von 54.9511 Bewertungen
    Zimmerer in Weiterstadt

    Herzlich Willkommen bei der Schreinerei Schrattenholz! Ich bin selbstständiger Schreinermeister und habe mich auf Reparaturen aller Art spezialisiert. Außerdem montiere ich viele Küchen und baue Möbel. Ich habe 2018 den Meister bei der HWK Frankfurt-Rhein-Main als Jahrgangs-Bester absolviert. Seit 06.2020 bin ich nun Selbstständig mit der Schreinerei Schrattenholz.

    Letzte Bewertung:
    Reparatur von Möbeln, Einrichtungen und Holzkonstruktionen-
    Die zu restaurierenden Stühle sind sehr gut bearbeitet und aufbereitet worden und halten tadellos bis heute (mehr al zwei Jahre später nach der durchgeführten Restauration)
  • Singh  Schreiner und Handwerker
    Singh Schreiner und Handwerker
    Bewertung: 4.7 von 54.7577 Bewertungen
    Zimmerer in Weiterstadt

    Singh Schreiner und Handwerker arbeitet als Bauunternehmen, Küchen- und Möbelaufbauer, Bauplaner und -berater, Tischler und Schreiner, Innenarchitekt, Fenster-, Türen- und Markisenbauer, Zimmerer, Metallbauer und -verarbeiter, Boden- und Estrichleger, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Maler und Lackierer, Raumausstatter, Monteur und Allroundhandwerker und bietet Diensleistungen in den Bereichen Aufbau und Erweiterung von Küchen, Einbau und Austausch von Fenstern, Einbau und Austausch von Türen, Verlegen und Austausch von Laminatboden, Verlegen von PVC-, Vinyl- und Linoleumboden, Verlegen von Terrazzoboden, Wandtapete, Sonstige Arbeiten an Türen und Fenstern, Auf- und Abbau von Fertigmöbeln und Fertigteilen, Auf- und Abbau von Fertigküchen, Bau von Carports nach Maß, Maßanfertigung von Möbeln und Einbauschränken, Architekturleistungen, Bauplanung und Statik, Innenarchitektur und Raumgestaltung, Verglasung von Fenstern und Türen, Einbau von Tierklappen, Aufbau von Trockenbauwänden und -verkleidungen, Einbau und Austausch von Garagentoren, Einbau und Austausch von Arbeitsplatten, Auf- und Abbau von IKEA Möbeln, Sonstige Bodenarbeiten, Schleifen und Lackieren von Holzboden, Kleine Handwerks- und Montageleistungen, Reparatur von Möbeln, Einrichtungen und Holzkonstruktionen, Verkleidung von Decken und Wänden, Einbau von Hochbetten und Hochebenen, Verkleidung von Fassaden und Giebeln, Riemchenverklinkerung, Einbau und Austausch von Dachfenstern und Dachluken in der Umgebung von Maintal, an.

    Letzte Bewertung:
    Auf- und Abbau von IKEA Möbeln-
    Herr Singh hat super gearbeitet. Wir haben am Samstag verzweifelt jemanden gesucht und mit Herrn Singh den besten Mann gefunden. Schnell und super gearbeitet! Herzlichsten Dank !!
  • Alija Garten und Landschaftsbau
    Alija Garten und Landschaftsbau
    Bewertung: 5 von 5554 Bewertungen
    Zimmerer in Weiterstadt

    Alija Garten und Landschaftsbau arbeitet als Monteur und Allroundhandwerker, Garten- und Landschaftsbauer, Bauunternehmen, Fenster-, Türen- und Markisenbauer, Zimmerer, Maurer und Betonbauer, Tischler und Schreiner, Metallbauer und -verarbeiter, Treppenbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Aufbau und Austausch von Zäunen, Montage von Fertigcarports, Gartenhäusern und Pergolas, sonstige Gartenarbeiten, Gartenplanung und Landschaftsarchitektur, Bau von Terrassen, Bau und Reparatur von Swimmingpools, Anlegen und Pflegen von Rasenflächen, Sonstige Arbeiten im Außenbereich, Aufbau und Reparatur von Toren und Geländern, Pflanzen von Bäumen, Sträuchen und Hecken, Anlegen von Früh- und Hochbeeten, Bau und Reparatur von Whirlpools und Saunen, Montage von Sicht- und Lärmschutz in der Umgebung von Weiterstadt, an.

    Letzte Bewertung:
    Bau von Terrassen-
    Super Arbeit und freundlicher Kontakt, wir sind total zufrieden mit dem Ergebnis, gerne wieder!!
  • SaHRaH Transport und Umzug Inh. Sahebjan
    SaHRaH Transport und Umzug Inh. Sahebjan
    Bewertung: 4.7 von 54.75431 Bewertungen
    Zimmerer in Weiterstadt

    Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.

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    Auf- und Abbau von Fertigmöbeln und Fertigteilen-
    Es war alles zu meiner Zufriedenheit jederzeit wieder.
  • Schreinerei Patrick Felber
    Schreinerei Patrick Felber
    Bewertung: 5 von 5558 Bewertungen
    Zimmerer in Weiterstadt

    Schreinerei Patrick Felber arbeitete als Tischler und Schreiner, Küchen- und Möbelaufbauer, Monteur und Allroundhandwerker und bietet Diensleistungen in den Bereichen Lackierarbeiten, Aufbau und Erweiterung von Küchen, Einbau und Austausch von Türen, Verlegen und Austausch von Dielen- und Parkettboden, Verlegen und Austausch von Laminatboden, Auf- und Abbau von Fertigmöbeln und Fertigteilen, Auf- und Abbau von Fertigküchen, Maßanfertigung von Möbeln und Einbauschränken, Reparatur von Möbeln, Einrichtungen und Holzkonstruktionen, Verkleidung von Decken und Wänden, Einbau von Hochbetten und Hochebenen in der Umgebung von Griesheim, an.

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    Reparatur von Möbeln, Einrichtungen und Holzkonstruktionen-
    Alles bestens. Vielen Dank!
  • das fensterkleid
    das fensterkleid
    Bewertung: 5 von 555721 Bewertungen
    Zimmerer in Weiterstadt

    Raumausstattung mit Arbeitsausführung in den Sparten Sonnenschutz, Markisen ,Markisenmontagen , Polsterarbeiten, Gardinen, Wandbespannungen, und Montagearbeiten ,keine Rolladenreparaturen

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    Einbau und Austausch von Markisen und Terrassenüberdachungen-
    Kommunikation, Umsetzung und Preis war Super. Gerne wieder.
  • Ikarus
    Bewertung: 5 von 55559 Bewertungen
    Zimmerer in Weiterstadt

    Ikarus arbeitet als Möbelaufbauer, Monteur und Allroundhandwerker, Zimmerer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Auf- und Abbau von Fertigmöbeln und Fertigteilen, Auf- und Abbau von IKEA Möbeln, Kleine Handwerks- und Montageleistungen, Lieferung und Abholung in der Umgebung von Darmstadt, an.

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    Auf- und Abbau von Fertigmöbeln und Fertigteilen-
    Christoph hat meinen 2m x 2m PAX-Kleiderschrank inklusive Beleuchtung in nur 3 Stunden aufgebaut, fand dabei noch Lösungen für das Altbauproblem "schiefe Böden und Wände" und war dabei so was von nett und freundlich, ich bin begeistert und habe ihn direkt weiterempfohlen. Danke, Christoph!
  • Bozek
    Bozek
    Bewertung: 5 von 55531 Bewertungen
    Zimmerer in Weiterstadt

    Bozek arbeitet als Fenster-, Türen- und Markisenbauer, Zimmerer, Metallbauer und -verarbeiter und bietet Diensleistungen in den Bereichen Einbau und Austausch von Fenstern, Einbau und Austausch von Türen, Verglasung von Fenstern und Türen, Einbau von Tierklappen in der Umgebung von Wiesbaden, Taunusstein, Mainz,Idstein,Bingen, Frankfurt

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    Reparatur von Fenstern-
    Herr Bozek hat schnell und zuverlässig gearbeitet! Absolut zu empfehlen!
  • Zollstock
    Bewertung: 5 von 5551 Bewertung
    Zimmerer in Weiterstadt

    Unsere Spezialgebiete sind die Aufarbeitung/Restaurierung von alten ( auch denkmalgeschützte ) Treppen, Türen und Fenster. Dieser Bereich ist zumeist sehr sensibel und kostenintensiv. Dennoch ist die Betrachtung von einer Aufbereitung ( bei geschützten Objekten ist dies die einzige Möglichkeit ) zu einer Neuanschaffung kalkulatorisch sinnvoll. Zumal in der Regel keine anderen Bausubstanzen angegriffen werden. Weiterhin bieten wir alle Schreinerüblichen Arbeiten. Planung bis hin zur Montage gehören natürlich dazu. Bei größeren Projekten arbeiten wir mit den passenden Architekten zusammen. Wir sind ein Unternehmen das Lösungsorientiert arbeitet und den Kunden mit in die Planung und Umsetzung einbezieht. Sie können sich gerne ein Bild von uns machen, dafür gehen Sie am besten auf houzz.de. Dort haben wir unsere Projekte breits dargestellt. https://www.houzz.de/professionals/searchDirectory?query=zollstock&location=Dreieich%2C%20Hessen Uns liegt viel an einem menschlich und gesundem Verhältins mit dem Kunden.

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    Reparatur von Möbeln, Einrichtungen und Holzkonstruktionen-
    es war ein alter tisch vn der ursprungsfarbe braun in weiss "umzuarbeiten/färben/lacken". superschönes ergebnis, sehr netter, kompetenter kontakt, jederzeit wieder

4.8

Bestbewertete Zimmerer

Unsere Zimmerer in Weiterstadt sind mit 4.8 von 5 bewertet, basierend auf 211 Bewertungen von Auftraggebern.

Geprüfte Qualität

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