
Einige unserer am besten bewerteten Parkettleger in Baesweiler
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In Merzenich können Sie sich bei der professionellen Betreuung und Erledigung von Bauunternehmen-Aufträgen auf uns verlassen. Wir bieten unseren Kunden immer den bestmöglichen Service – bei Innenausbau und Sanierung, Badsanierung, Decken und Reparatur von Dächern, Sanierung und Restaurierung von Fassaden, Aufbau und Erweiterung von Küchen... und weiteren Dienstleistungen. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, und wir finden die beste Lösung für Sie.
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Mit Übermittlung ihrer Kontaktdaten akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Insbesondere § 3 Vergütung. Die Erstellung des Angebotes wird pauschal mit 95,00 Euro, zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Die Pauschale wird nicht erhoben, wenn der Auftrag erteilt wird. Sehr geehrte/r Kunde/in, wir können nicht alles aber das was wir machen können, ist sehr gut. Frei nach unserem Motto:„.…man steht auf uns.“ Mit Übermittlung ihrer Kontaktdaten, akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Firmenprofil: Die Baltes GmbH ist eine Fachfirma mit ca. 20 Mitarbeitern, die sich den Aufgaben stellt und ihren Kunden hilfreich mit Rat und Tat zur Seite steht. Unsere sehr guten Einkaufspreise der Hersteller/Industrie, geben wir an unseren Kunden weiter. Unser hochqualifiziertes Personal darunter Gutachter/Sachverständiger, Meister, Gesellen, Industriekaufleute, Lehrlinge, sowie einige Helfer, stehen unseren Kunden zur Verfügung. Wir sind leistungsstark und legen sehr großen Wert auf Zuverlässigkeit und Einhaltung der Regelwerke. Wir garantieren Ihnen schon heute, ein marktgerechtes, auf ihr Bauvorhaben bezogenes, fachliches und gewährleistungsfähiges Angebot zu erstellen, mit den dazugehörigen Arbeiten. Durch Einhaltung der Richtlinien der Materialhersteller und nach anerkanntem Stand der Technik, mit einem zeitgerechten Werkzeug/Maschinenpark und geschultem Fachpersonal, ist die Ausführung unserer Arbeiten garantiert. Bei Preisdifferenzen zu anderen Meisterbetrieben, sind wir gerne bereit, diese mit ihnen zu erörtern, um eventuell gerechtfertigte Anpassungen vorzunehmen. Referenzen: - Westend Carree Frankfurt - Google Global Tower Frankfurt - Hotel Seestern Düsseldorf - Steigenberger Grandhotel&Spa - Marriott Hotel München - Medienhafen Düsseldorf - Augenklinik EuroEyes - Jägermeister Wolfenbüttel - Kennedy Haus Düsseldorf - MAXMO Apotheken - Und vieles mehr …. Ein kleiner Auszug unserer Preise, inkl. MwSt.: Reparaturarbeiten: Facharbeiter mit Maschineneinsatz: ab: 52, 95 €/Std. Stundenlohn: Hilfsarbeiter, inkl. Werkzeugeinsatz: 32,75 €/Std. Pauschalleistungen: Oberbelag entfernen ab: 3,85 €/m² Oberbelag verlegen ab: 4,60 €/m² Parkettüberarbeitung: Reinigen und Einpflegen ab: 12,50 €/m² Schleifen und Ölen ab: 28,50 €/m² Untergrundvorbereitungen: Einfaches Schleifen/Saugen ab: 1,95 €/m² Spachteln, zzgl. Verbrauchsmaterial ab: 4,55 €/m²/ bis 2 mm Preise Oberbeläge ab Lager: Vinyl ab: 7,85 €/m² Click-Vinyl ab: 14,85 €/m² Teppichboden ab: 6,35 €/m² Parkett Rohholz: ab 14,35 €/m² Parkett fertiger Stab(lackiert): ab 29,35 €/m² Oberbeläge unserer Industriepartner: Parkett: Gunreben Parkett: ab 18,95 €/m² Scheucher Parkett: ab 36,45 €/m² Vinyl: Gerflor Vinyl Planke ab: 14,85 €/m² Objektfloor Vinyl-Planke ab: 17,85 €/m² Amtico Vinyl-Planke ab: 22,95 €/m² Projektfloor Vinyl-Planke ab: 19,85 €/m² Teppich: Vorwerk Teppich ab: 18,65 €/m² Inerface Teppich ab: 15,85 €/m² Desso Teppich ab: 16,25 €/m² Preise Verbrauchsmaterial des Premium Hersteller Thomist: Grundierung: R 766 1 Kg - 12,80 € Verbrauch ab: ca. 200g/m² Ausgleichsmasse (Sack 25 Kg): DX 1 Kg - 1,18 € Verbrauch ab: ca. 1,5Kg/m²/mm Kleber Vinyl: K 188 S 1 Kg - 5,40 € Verbrauch ab: ca. 300g/m²/mm Kleber Parkett: P 618 1 Kg - 4,80 € Verbrauch ab: ca. 800g/m²/mm Um ein auf ihr Bauvorhaben zugesichertes Angebot zu erstellen, verwenden wir Materialien und setzen speziell, erforderliche Arbeitsschritte ein, um unsere Arbeiten zu gewährleisten und zu garantieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese nicht alle aufzählen können, denn erst nach Rücksprache und einer Einschätzung des Bauvorhabens, können wir dies entsprechend marktgerecht bepreisen. Arbeiten, die im Festpreis in m² oder Stundenlohn angeboten werden, beinhalten den Maschinen/Werkzeugeinsatz, zzgl. der Verbrauchsmaterialien, die für diese Leistung verbraucht werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie einen vor Ort Termin wünschen oder beantworten sie folgende Fragen, um ein faires verbindliches Angebot zu erhalten: (Je besser die Info, desto genauer die Einschätzung für ihr Budget) 1. Parkmöglichkeiten? 2. Welche Etage? 3. Welcher Bestandbodenbelag? 4. Verklebt oder schwimmend verlegt? 5. Ist die Fläche unterkellert? 6. Welcher Untergrund? 7. Ist der Untergrund tragfähig? 8. Bestehen Höhendifferenzen? 9. Sind Risse vorhanden? 10. Sind Dehnungsfugen vorhanden? 11. Welcher Boden soll verlegt werden? 12. Wird das Material von ihnen gestellt? 13. Wenn ja, bitte genaue Artikelbezeichnung und Verarbeitungshinweis des Herstellers. 14. Sind Sockel erwünscht? (verkleben, verschrauben oder verklammern) 15. Soll flüssigkeitsdicht (Silikon) zu aufsteigenden, angrenzenden Bauteilen? 16. Soll der Boden geschützt werden? (z. b. Abdecken) Oder geben Sie Hinweise, dass wir auf ihre Belange/Fakten eingehen können, z.B. Parkettüberarbeitungen. Info: „Wie stark ist die Nutzschicht und wie oft wurde das Parkett schon überarbeitet?“ Mit Übermittlung ihrer Kontaktdaten akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Leistungen der Angebotspauschale: 1. MY Hammer Gebühren 2. vor Ort Termin 3. Fachlich und fachgerechte Beratung 4. Bemusterung (Hausmarke) 6. schriftliche Angebotserstellung 7. Terminierung und Bearbeitungskosten 8. Preisverhandlungen 9. Terminabsprache Wir bedanken uns im Namen der Firma und versichern Ihnen schon heute, eine terminlich - und fachgerechte Arbeit. Auf gute Zusammenarbeit Ihr Baltes Team Mit Übermittlung ihrer Kontaktdaten akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Allgemeine Geschäftsbedingungen: § 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Geschäftsbedingungen, sowie die VOB/B und VOB/C sind Grundlage aller Aufträge, die dem Auftragnehmer erteilt werden. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit gewerblichen und privaten Kunden. Gegenüber Unternehmern wird der Einbeziehung anderslautender AGB widersprochen. Besonderheiten gegenüber Verbrauchern sind gekennzeichnet. § 2 Angebot / Preise Angebote des Auftragnehmers sind 2 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, werden die VOB/B und VOB/C dem Angebot beigefügt Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlichen Höhe berechnet. Ändert sich der Umsatzsteuersatz nach Auftragserteilung, ist mit dem dann geltenden Umsatzsteuersatz abzurechnen. Grundlage der Kalkulation ist die Ausführung der Arbeiten in der Regelarbeitszeit von 8,5 Stunden pro Tag und Mitarbeiter. Das Angebot ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung des Auftrags Baufreiheit besteht und dass die Leistung, bzw. das Werk, zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht werden kann. Arbeiten, die nicht im Angebot genannt sind, werden davon nicht erfasst und sind gesondert zu vergüten. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen, Verzögerungen durch andere Handwerker) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. § 3 Vergütung Die Erstellung des Angebotes wird pauschal mit 95,00 Euro, zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Die Pauschale wird nicht erhoben, wenn der Auftrag erteilt wird. §4 Material Die Materialbeschaffung für den Auftraggeber wird im Angebot gesondert aufgeführt. Im Angebot enthaltene Preise, für vom Auftragnehmer zu beschaffendes Material sind Tagespreise. Nach Auftragserteilung werden die Kosten der Materialbeschaffung vorab bei Bestellung des Materials gesondert in Rechnung gestellt und sind vorab zu zahlen. Nach erfolgter Zahlung erwirbt der Auftraggeber das Eigentum an dem gelieferten Material. Ist die Materialrechnung nicht, oder nicht fristgerecht gezahlt, trägt der Auftraggeber die Mehrkosten. Für die Lagerung des Materials werden die Kosten umgelegt. Der Auftraggeber trägt das Risiko des zufälligen Untergangs. § 5 Eigentumsvorbehalt Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes} in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Davon ausgenommen sind die Lieferungen des vorab berechneten und bezahlten Materials nach § 4. § 6 Gewährleistung Alle Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür 0bernimmt er die Gewähr. Hinweise zur sachgemäßen Pflege werden dem Auftraggeber ausgehändigt. Für Beschädigungen des Werkes, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch Sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt: -2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und lnstandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen) -5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen. Die Frist beginnt mit der Abnahme gem. § 7. Kosten für die Inanspruchnahme eines Sachverständigen zur Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, trägt die Partei, die sich darauf berufen will. § 7 Abnahme Für in sich abgeschlossene Teile der Leistung, kann der Auftragnehmer eine Teilabnahme verlangen. Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 12 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung ab, gilt die Abnahme als erfolgt. Nimmt der Auftraggeber das Werk bereits vor Abnahme in Benutzung, gilt dies nach 6 Tagen als Abnahme. Das gilt nicht, wenn die Benutzung lediglich der Weiterführung der Arbeiten dient. § 8 Zahlung Abschlagsrechnungen können jederzeit gestellt werden und sind innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig. In sich abgeschlossene Teilleistungen können unabhängig von der Fertigstellung des Gesamtwerkes, in Rechnung gestellt und gezahlt werden. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 28 Tagen zur Zahlung fällig. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so kommt er auch ohne Mahnung, nach 30 Tagen in Verzug. § 9 Sicherheiten Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung und etwaiger Mängelansprüche leistet der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5% des Nettoauftragswertes der Schlussrechnung. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft einer deutschen Bank geleistet werden. Wir die Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so ist das Geld auf einem Sperrkonto einer deutschen Bank einzuzahlen. Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu. Der Auftraggeber ist zum Abzug der Sicherheit nicht berechtigt. § 10 Verteilung der Gefahr Wird das ganz oder teilweise fertiggestellte Werk vor Abnahme durch den Auftraggeber durch höhere Gewalt oder andere objektiv unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so behält er den Anspruch auf Bezahlung der ausgeführten Leistungen. Für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht. Sind die Beschädigungen von einem Vertragsteil zu vertreten (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), hat der andere Teil Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens, sowie des entgangenen Gewinns. Der Auftraggeber hat auf Verlangen den Abschluss einer Bauleistungsversicherung nachzuweisen. Das gilt nicht, soweit der Auftraggeber ein Verbraucher ist. § 11 Gerichtsstand Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
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Ich bin ein sehr engagierter Handwerker und absolut flexibel nach ihren Wünschen am arbeiten. Ich habe jahrelange Erfahrung und berate sie gerne auch darüber welche kosten man sich evtl. Sparen kann und auf was es ankommt um nacher wirklich zufrieden zu sein.
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Gebäudedienste Melcher ist ein unternehmen mit Erfahrung in der Glas und Gebäudereinigung. wir Legen hohen wert auf Zuverlässigkeit, wen sie interessiert sind melden sie sich gerne bei uns.
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Pütz Haus & Hof Service wurde von Nico Pütz gegründet – einem ausgebildeten Maler und Lackierer mit langjähriger Erfahrung im Bau- und Dienstleistungsbereich. Ob kleine Pflegearbeiten oder umfassende Sanierungen – bei uns steht der persönliche Service im Mittelpunkt. Gerne freue ich mich über neue Projekte.
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Ich bin Gabriel Steinbusch, gelernter Maler mit langjähriger Erfahrung als Malergeselle. Im Rahmen meines Objektservice biete ich diverse Malerarbeiten an, die ich fachgerecht und gemäß meiner Qualifikation ausführen darf. Zusätzlich beherrsche ich das Fliesenlegen, den Trockenausbau sowie das Verlegen verschiedener Bodenbeläge. Darüber hinaus übernehme ich Hausmeistertätigkeiten, Kleinreparaturen, Reinigungsarbeiten und vielseitige Allround-Dienstleistungen rund um Haus und Objekt. Ich arbeite zuverlässig, sauber und lösungsorientiert – und finde für jedes Anliegen eine passende, praktische Lösung.
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Hallo Mein Name ist Pierre Reinartz und habe mich als Handwerker selbstständig gemacht und habe mich im Bereich: Ausbau,Sanierungen und Abriss. Ich würde mich sehr freuen wenn sie mein Nächste/Nächster Kunden werden. Ihr Handwerks-Service Reinartz


