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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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Ich bin Bauingenieur aus der Ukraine mit über 30 Jahren Erfahrung im Bauwesen und in der Lösung komplexer technischer Aufgaben. Vor Kurzem habe ich mein eigenes Gewerbe in Deutschland eröffnet und biete professionelle Dienstleistungen zur Schimmelentfernung, zur Diagnose der Ursachen und zur Vorbeugung eines erneuten Befalls an. Ich übernehme außerdem die Trocknung von Räumen, den Holzschutz sowie verschiedene kleine Haushaltsarbeiten: Reinigung, Unterstützung im Haushalt, Gartenarbeiten, Möbelmontage und -demontage, Rohrreinigung und weitere kleinere Dienstleistungen. Ich arbeite sorgfältig, zuverlässig und immer qualitätsorientiert, mit Fokus auf Sicherheit und einem langfristigen Ergebnis für meine Kunden.
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Herzlich Willkommen auf den Seiten von Olaf Reichelt. Ich führe zulassungspflichtige und zulassungsfreie handwerkliche Arbeiten rund um Ihre Gebäude aus. Schnell, sauber, günstig und pünktlich sind die Grundvoraussetzungen meiner Leistungen. Mit einem hohen Maß an Flexibilität, Professionalität und Kompetenz verwirkliche ich Ihre Vorstellungen. Was auch immer Ihr Vorhaben ist - ich bin ein zuverlässiger Partner an Ihrer Seite für sämtliche Leistungen, die ich hier auf meiner Seite vorstelle. Außerdem biete ich Ihnen Lösungen für bautechnische Problemstellen für Ihr Vorhaben an, die ich fachlich kompetent und nach neuesten Stand der Technik umsetzen kann. Bei mir bekommen sie erforderliche Leistungen vom Fachmann ! Um den Wert Ihres Gebäudes zu erhalten bzw. zu steigern, oder Ihr Zuhause durch Renovierung oder Umbau einfach wohnlicher zu gestalten, stehe ich Ihnen mit meinen Leistungen gern zur Verfügung. Als Allrounder kann ich viel Service bieten. Setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung und ich schaue ob ich Ihnen helfen kann. Angebote, auch für Kleinaufträge, bekommen Sie schnellstmöglich und kostenlos nach einer Ortsbesichtigung bzw. sogar vor Ort. Diese richten sich dann z.B. nach Einzelpreis, Stundenlohn, Festpreis oder auch Positionsnachweis in Quadratmeter. Ich berechne keine Anfahrtskosten ! Überzeugen Sie sich selbst von meiner Arbeit, unter dem Punkt, Arbeitsbeispiele. Haben Sie Fragen oder möchten mehr über mich und meine Arbeiten erfahren ? Dann nehmen Sie Kontakt mir mir auf, ich freue mich auf Ihre Aufträge ! Olaf Reichelt - Bauhandwerksbetrieb "Der Handwerksbetrieb für Ihre Immobilie" Leistungen Leistungen, die ich in ihrem Haus, Firma, Werkstatt, Laden, Wohnung usw. ausführe: Maurerarbeiten Sanierungsarbeiten Verputzarbeiten Bautenschutz Trockenbauarbeiten Abbruch- und Stemmarbeiten Estrich- und Verlegearbeiten Fliesenarbeiten Reparaturarbeiten Leistungen, die ich auf ihrem Grundstück ausführe: Maurerarbeiten und Betonbauerarbeiten Verputzarbeiten Abbruch- und Stemmarbeiten Bautenschutz Pflasterarbeiten Reparaturarbeiten Leistungen, die ich in ihrem Garten, Gartengrundstück oder Ferienhaus ausführe: Maurerarbeiten und Betonbauerarbeiten Pflasterarbeiten Reparaturarbeiten
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