
Einige unserer am besten bewerteten Fassadenbauer in Waischenfeld
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Gesund wohnen, ökologisch bauen mit Naturbaustoffen. Naturkalk-/Sumpfkalkputze und Farben für eine angenehme Luftfeuchtigkeit, Luft frei von Schadstoffen und Wände frei von Schimmel.
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Trockenbau Garten Landschaftsbau Boden verlegen Fliesenleger Maler und Lackiererhandwerk
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Hallo Ich bin Patrick Cegla, Seit ca. 16 Jahren Maler und Lackierer sowie seit 4 Jahren mit Meistertitel und selbständig. Mit Maler- , Putz- und Trockenbauarbeiten bin ich bestens vertraut und berate sie gerne. Ich hoffe ich habe ihr Interesse geweckt und freue mich über unsere Zusammenarbeit.
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Spenglerei Bittermann arbeitet als Bauunternehmen, Dachdecker und bietet Diensleistungen in den Bereichen Decken und Reparatur von Dächern, Reinigung von Dächern und Dachrinnen, Montage von Dachrinnen, Fallrohren und Dachzubehör, Bau, Sanierung und Reinigung von Schornsteinen, Wartung und Reparatur von Dächern und Dachterrassen, Verkleidung von Fassaden und Giebeln, Riemchenverklinkerung in der Umgebung von Kulmbach, an.
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Montage-Hauswart-Service. M-H-S24. Montage - Instandsetzung Von Möbelbeschlägen Tür u. Torbeschlägen Fensterbeschlägen. Beschaffung von Baubeschlägen. Verkauf von Silikone,Sprays und Sicherheitsschuhen. Beschaffung von Montagematerial und Sanitärkleinteilen. Weitere Leistungen. Überwachung für einen einwandfreien Gesamtzustand des Gebäudes. Überwachung der Müllanlagen und Gemeinschaftsräumen. Pflege und Reinigung der Gemeinschafträume und Treppenhaus. Überwachung der Technikräume.
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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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Bin am Montag wieder für Sie da, schönes Wochenende. Hallo zusammen, ich bin Denis Handwerker mit Leib und Seele. Ich habe meinen Meisterbrief bestanden und stehe Ihnen ab nun zur Verfügung. Mit meiner 18 jährigen Berufserfahrung kann ich behaupten, dass meine Vielseitigkeit bestimmt auch Sie zufrieden stellt. Beratung und Arbeit aus Einem Kopf und Hand:) Maler- und Lackierarbeiten, Trockenbau und verputzen von Wänden und Decken sind meine Hauptaufgaben sowie Fassaden Gestaltung. Ich kann Böden verlegen und/oder Rausreisen. Zuverlässigkeit und Ihre vollste Zufriedenheit sind mir sehr wichtig. Starten wir Ihr Projekt.
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Wir als qualifizierter Meisterbetrieb im Trockenbau Handwerk sind seit über 30 Jahren aktiv. Die Kundenwünsche setzen wir zur vollsten Zufriedenheit um. Wir sind erst Zufrieden wenn es unsere Auftraggeber sind.