
Einige unserer am besten bewerteten Garten- und Landschaftsbauer in Happurg
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Wir sind ein kleines Familienunternehmen mit Sitz in Schnaittach. Wir bieten Reinigungsarbeiten für Privathaushalte, Unternehmen und Hausverwaltungen. Darüber hinaus bieten wir Gartearbeiten wie Rasen mähen und Rasen vertikutieren, Düngen, Hecken schneiden und vieles mehr an.
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HwO - Handwerksordnung: 1. Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen § 1 Handwerksrolle (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die 1.) in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, 2.) zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder 3.) nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. 2. Ich bin im Besitz des § 7b der HwO (Handweksordnung) 1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer (1) eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und (2) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. 2Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. 3Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. 4Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt. (3) Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. (1a) 1Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. 2Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. (2) 1Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. 2Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend. !!! Dies bedeutet auch, und das ist für Sie enorm WICHTIG!!!, dass ich berechtigt bin, in die Statik eines Hauses einzugreifen!!! z.B. wenn Sie erwägen einen Durchbruch (Fenster, Türe, etc. ) in einer Tragenden Wand erstellen zu lassen. !!! DAS darf nicht Jeder! - Neubau, - Altbausanierung, - Maurer- und Betonarbeiten, - Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflasterarbeiten, - Erdarbeiten, - feuchte Keller, - Fliesenarbeiten, - Abdichtungsarbeiten, - Mangelbeseitigung, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Haushaltsnahe Dienstleistungen - betreutes bauen Kooperationsunternehmen - Zimmerei, - Bodenleger, - Sattlerei, - Statiker
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Wir bieten alle Arbeiten rund um Gartenpflege, neue Anlage von Garten und Bäumerückschnitt
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Ihr Profiteam für Elektrotechnik, Smart Home, Solar Photovoltaik, Stromspeicher Systeme Als Generalunternehmer helfen wir Ihnen gerne bei der Planung, Ausführung und Inbetriebnahme Ihrer Elektrotechnik und Smart-Home-Lösung. Für einen Neubau oder eine Renovierung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unser kompetentes Meisterteam übernimmt die komplette Elektroinstallation, von der der Planung bis hin zum Ausbau. Sie entscheiden flexibel, welche Leistungen Sie benötigen. Vom Kauf der Komponenten über die Verkabelung bis zur Programmierung bieten wir sämtliche Leistungen an. Sie haben bereits eine bestehende Smart Home Lösung? Auch in diesem Falle unterstützen wir Sie gern bei Problemen mit dem Anschluss oder der flexiblen Erweiterung Ihres Systems. Als kompetenter Dienstleister hat die t.i.c. GmbH in der Planung und Konzeption sowie in der Installation, Konfiguration und Programmierung der Gebäude und der Automatisierungstechnik bis hin zur Unterstützung nach der Fertigstellung umfangreiche Erfahrungen. Neuinstallation Wir planen sämtliche Elektro-Installationsarbeiten, für Wohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder Betriebe und erledigen die Installationsarbeiten danach pünktlich und termingerecht, egal ob es sich um Klein- oder Grossprojekte handelt. Renovierung Vor einer Renovierung in Wohnungen, Häusern und Unternehmen sollte die elektrische Anlage vom Fachmann überprüft werden, um schadhafte Leitungen zu identifizieren. Ergänzung und Verbesserung bestehender Installationen Immer wieder kommt es vor, dass der ursprüngliche Installateur für den Ausbau der Anlage nicht mehr verfügbar ist. Gerne setzen wir die Arbeiten unseres Vorgängers fort. Erweiterung bestehender Anlagen Die Installation ist fertig oder besteht schon seit vielen Jahren. Sie möchten diese gerne erweitern? Dann sind wir der richtige Ansprechnpartner für Sie. Ohne großen Aufwand und Stemmarbeiten können bestehende Anlagen jederzeit erweitert werden.
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Mein Name ist Friedrich Chennault und meine Leidenschaft gilt dem Handwerk und allem, was mit Arbeiten am und im Haus zusammenhängt. Meine Arbeit ist qualitativ gut und bezahlbar.
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