
Einige unserer am besten bewerteten Gebäudereiniger in Gimbsheim
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Hart Gebäudereinigung legt höchsten Wert auf Sauberkeit, Effizienz und Kundenzufriedenheit. Mit jahrelanger Erfahrung bieten wir professionelle Reinigungsdienste für Gewerbekunden und Privathaushalte. Unser engagiertes Team von geschulten Reinigungskräften setzt modernste Technologien und umweltfreundliche Reinigungsmittel ein, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Von Bürogebäuden über Produktionsstätten bis hin zu öffentlichen Einrichtungen - wir passen unsere Reinigungsdienstleistungen flexibel an die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden an. Vertrauen Sie darauf, dass wir Ihr Arbeitsumfeld in ein sauberes, hygienisches und angenehmes Ambiente verwandeln. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches und kostenloses Angebot.
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Hallo liebe Besucher, wie unser Name schon sagt, erledigen wir alle Arbeiten rund ums Gebäude - mit vielen Jahren Berufserfahrung bieten wir Ihnen qualitativ hochwertige Reinigungsdienstleistungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unser Leistungsportfolio ist sehr umfangreich, somit können wir jeglichen Bedürfnissen gerecht werden. Ich freue mich auf Ihren Auftrag!
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Herzlich willkommen bei Optimum Facility-Service Wir freuen uns Sie auf unserer MyHammer-Seite begrüßen zu dürfen. Optimum Facility-Service ist ein Junges dynamisches Dienstleistungsunternehmen das seit 2019 im Gebiet Ried am Start ist und sich am Markt Etablieren möchte. Wir bieten für unsere Kunden Grundstückpflege und Bauservice ,,ALLES AUS EINER HAND'' an. Unsere Aufgaben bestehen darin, die Werterhaltung der Objekte sowie der Grundstücke langfristig zu erhalten. Dazu bedarf es Optimale und Professionelle Betreuung und Pflege Ihres Objektes. Unsere Dienstleistungen : - Gebäudereinigung - Glas- und Rahmen Reinigung - Treppenhausreinigung - Bauendreinigung - Grünanlagen Pflege - Hausmeister/Gebäudeservice Unsere Handwerkliche Leistungen : - Raumaussatter - Laminat, Parkett und Fliesen Verlegung - Trockenbauarbeiten - Zaun Montage - Kabelverlegung im Hochbau Machen Sie sich auf den Seiten Arbeitsbeispiele bei MyHammer ein Bild von unseren Leistungen und Betrieb. Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen bei Ihren anfallenden Gestaltungen und Umbauten behilflich sein können.
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Thomas Leber Garten und Landschaftsbau ist Ihr idealer Partner für Garten- und Landschaftsbauer-Aufträge in Selzen und Umland. Und bieten ein breites Spektrum an. - Bewässerungstechnik - neu und Umgestaltung - Terrassenbau - Pflasterbau - Zaunbau - Grünpflege,Rodung - Rasen und Pflanzarbeiten und viele weitere Bereiche der Garten- und Landschaftsbauer-Branche. Kontaktieren Sie uns für einen Kostenvoranschlag. Egal ob kleiner oder großer Auftrag: Wir arbeiten immer professionell und pünktlich und fachgerecht.
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Falls Sie einen Handwerker mit vielen Jahren Erfahrung suchen, sind Sie bei mir richtig. Wegen der großen Erfahrung im Bereich Trockenbau, Verlegen des Bodenbelags, Einbau der Fenster und Türen, usw. kann ich Ihnen eine sehr hohe Qualität gewährleisten. Mein Hauptsitz mit meiner Werkstatt befindet sich in 55278 Undenheim, in einem Umkreis von 35km stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Willkommen bei Kapper Haus- & Grundstücksservice – Ihrem zuverlässigen Partner für professionelle Arbeiten rund um Haus, Garten und Grundstück. Ich bin Maximilian Kapper und biete Privatkunden, Unternehmen, Hausverwaltungen und Immobilienmaklern zuverlässige Dienstleistungen mit hoher Sorgfalt und Qualität an. Zu meinem Leistungsspektrum gehören Garten- und Grundstückspflege, Rasenpflege, Hecken- und Baumschnitt, Kettensägenarbeiten, Baumfällungen, Wurzelentfernung, Pflaster- und Terrassenbau, Erd- und Baggerarbeiten, Hochdruckreinigung, Hubarbeitsbühnenarbeiten, Hausmeisterservice sowie Winterdienst. Saubere Arbeit, Zuverlässigkeit, Termintreue und eine persönliche Beratung stehen für mich an erster Stelle. Jeder Auftrag wird individuell geplant und fachgerecht ausgeführt. Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Ich freue mich darauf, Ihr Projekt professionell und zuverlässig umzusetzen.
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Seit über 20 Jahren bin ich handwerklich tätig, zunächst im Messebau (Auf- und Abbau, Montage), heute als zuverlässiger Handwerker und Hausmeister. Meine Fachkenntnisse liegen in Montage- und Reparaturarbeiten, Möbelauf- und -abbau, Maler- und Tapezierarbeiten sowie allgemeinen Hausmeisterdiensten. Renovierungen, Instandsetzungen und praktische Lösungen im Alltag gehören zu meinem Leistungsspektrum. Ich arbeite in 55278 Mommenheim und übernehme Aufträge im Umkreis von ca. 20–25 Kilometern. Mit professionellem Werkzeug, handwerklichem Geschick und einem hohen Qualitätsanspruch erledige ich Arbeiten sauber, termingerecht und zuverlässig. Meine Arbeitsphilosophie: praktische Lösungen, klare Absprachen und Ergebnisse, die sich sehen lassen können. Ich bin pünktlich, ordentlich und kommunikationsstark – Eigenschaften, auf die sich meine Kunden verlassen können. Ob Kleinauftrag oder laufende Betreuung: Ihre Zufriedenheit steht für mich immer an erster Stelle.
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Wenn Sie ein zuverlässiger Handwerker brauchen, beinmir sind Sie genau richtig. Meine Philosophie lautet: meine Arbeit ist mein Unterschrift. Ich verfüge über mehrere Jahre Erfahrung im Bau (Bin Fliesenleger, Raumausstatter von Beruf), bzw. Handwerklichem Bereich (Wasserschaden Reparatur, Gartenpflege, Hausmeister Tätigkeiten usw.) Ich Ich stehe zur Ihre Verfügung in der Nähe Backnang, Schwäbisch Hall und grosse Umgebung.
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Dachdecker in Framersheim, zuverlässig & erfahren! Wir bieten Dachinspektion, Dachmontage und Dachreparaturen aller Art. Ob Dachrinnenservice (Montage, Reinigung, Reparatur), Sturm- und Windschäden, Dachfenster oder Abdichtungen von Balkon, Terrasse, Garage, Gartenhaus und Carport – wir sind Ihr Partner rund ums Dach. Auch Fassadenverkleidung, Mauerabdeckungen, Flugsparrenverkleidung, Kamineinfassungen und Bauwerksabdichtungen gehören zu unserem Leistungsspektrum. Wir sorgen für ein sicheres Dach über Ihrem Haus. Bitte beachten: Für die Erstellung eines Angebots wird eine Bearbeitungsgebühr von 60€ fällig, welche bei Auftragsbestätigung verrechnet wird.
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Raumausstatter Adigüzel arbeitet als Maler und Lackierer, Raumausstatter, Stuckateur und Verputzer, Dachdecker, Trockenbauer, Boden- und Estrichleger, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Monteur und Allroundhandwerker, Garten- und Landschaftsbauer, Maurer und Betonbauer, Zaunbauer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Malerarbeiten (innen), Malerarbeiten (außen), Lackierarbeiten, Verputzen von Decken und Innenwänden, Wärmedämmung und Abdichtung, Verlegen und Austausch von Laminatboden, Verlegen von Wand- und Bodenfliesen, Ausgleichen von Fußboden, Aufbau und Austausch von Zäunen, Wandtapete, Sonstige Arbeiten an Wänden und Innenräumen, Abhängen von Decken, Reinigung von Fassaden, Abrissarbeiten und Entsorgung, Aufbau von Trockenbauwänden und -verkleidungen, Einbau und Sanierung von Treppen, Entrümpelung und Entsorgung, Geschäfts- und Haushaltsauflösung, Verlegen von Natursteinboden, Dachdämmung in der Umgebung von Groß-Gerau, an.
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Gebäudeservice Avsar ist ein in Griesheim ansässiges Garten- und Landschaftsbauer-Unternehmen. Wir bieten unseren Kunden hochwertigen Service und hervorragende Arbeit. Wenn Sie Hilfe bei Pflegen und Entfernen von Rasen, Hecken und Sträuchern, Pflegen und Entfernen von Bäumen, Installation von Bewässerungsanlagen und -systemen, Anlage und Gestaltung von Gärten, Pflastern von Terrassen, Wegen und Flächen... oder ähnlichen Dienstleistungen benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen – auch in allen Belangen rund um einen Kostenvoranschlag.
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Ihr Umzug ist uns wichtig und daher führen wir dies mit größter Sorgfalt und mit erfahrenen Mitarbeitern aus. Unsere Firma SaHRaH Transport und Umzug inh. Sahebjan ist ein Umzugs- und Transportunternehmen. Wir organisieren Transporte, Privatumzüge und Büroumzüge für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Mitarbeiter weisen langjährige Arbeitserfahrung auf. Unser oberstes Ziel ist es Ihnen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Professionalität und Ehrlichkeit bei jedem Umzug zu garantieren, das wir bis jetzt immer erreicht haben. Ein Umzug bedeutet viel Arbeit und Organisation. Genau das wollen wir Ihnen abnehmen! Wir übernehmen gerne die gesamte Planung und Durchführung Ihres Umzugs und begleiten Sie während, vor und nach dem Umzug. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit und Stress. Unsere Umzugsleistungen sind: - Privat-, Firmen- oder Behördenumzüge - Einpack- und Auspacktätigkeiten - Elektrikarbeiten - Transporte von Büro- und Haushaltsmöbel - Aufbau und Abbau von Möbeln und Haushaltsgeräten - Küchenmontagen - Entrümpelungen und Entsorgungen - Haushaltsauflösung - Lade- und Abladehilfe - Tragearbeiten - Umzugshelfer Nach dem Umzug sind sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung viele Reinigungsarbeiten zu erledigen. Selten sind die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig. Auch hierbei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und bieten Ihnen unseren Reinigungsservice an. Unsere privaten Haushaltsreinigungen sind: - Reinigung von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen - gründliche Fußbodenreinigung mit Sockelleisten - Staubsaugen - Entleeren von Abfalleimern und das Wegbringen des Abfalls - Fenster- und Glasreinigung - Türblätter und Zargen reinigen - Reinigung der Küche - Reinigung von Bad und WC - Reinigung von Decken und Wänden Auf Wunsch für schnelle und unkomplizierte Umzüge bitten wir vorab: - kostenlose Besichtigung des Umzugsguts - kostenlose Umzugsplanung - kostenloses und unverbindliches Angebot des Umzugs sowie der Reinigungsarbeiten Bei uns bekommen Sie ein umfangreiches Verpackungsmaterial an: - Umzugskartons - Kleiderkartons/Kleiderboxen - Stretchfolien - Luftpolsterfolien - Packpapier - auf Wunsch auch weitere Verpackungsmaterialien Unsere Firma beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, wir unterstützen Sie auch gerne bei internationalen Umzügen. Bei den angebotenen Leistungen wollen wir auch, dass Sie Zeit und Geld sparen und bitten Ihnen wettbewerbsfähige Preise an. Daher bitten wir Sie ledeglich bei der Vergabe Ihrer Aufträge nochmals uns zu kontaktieren. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Bei uns besteht immer Versicherungsschutz für Ihr Gut während des Transports und der ausführenden Tätigkeiten. Gerne möchten wir Ihren Auftrag erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für einen reibungslosen und stressfreien Umzug. Wir freuen uns auf Sie! Versicherungen: Betriebs-Haftpflichtversicherung Frachtführer-,Transportgutversicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 1. Leistungen 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. 1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs-begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver-mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 2. Beiladungstransport Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 3. Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. 4. Trinkgelder Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 7. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, Aufrechnung entscheidungsreif oder unbestritten sind. 8. Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten. 9. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. 10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet. 10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs-verpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. 11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 11.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen. 11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen-nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen. 11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen. 11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat. 11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. 11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt. 11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt. 12. Rücktritt und Kündigung 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 13. Gerichtsstand 13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 15. Datenschutz Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so-weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Die Haftung des Möbelspediteurs - Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB - Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend. I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be-grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß-geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen. IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. V. Besondere Haftungsausschlussgründe (1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; 4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be-rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. (2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen (1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. (2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs. VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab. IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens-protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden. (3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter. (5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.
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Herzlich Willkommen in unsere Website Wir bieten für unsere Kunden seit 2017 Trockenbau Maler Estrich gießen/ Verlegen Abbrucharbeiten Fliesen verlegen Rollrasen verlegen Zaunarbeit Mauern Pflaster Reinigung aller Art ___________________________________________ Renovierungen auch im Garten ! Renovierungen auch im Wohnungen ! Sie können Uns: Montag - Samstag erreichen unter: Tel.: 0911/89211299 Mobil: 0162/5759438 Email: Firmaemveroglou@gmail.com Wir sind auch per WhatsApp erreichbar unter 0162/5759438 Wir würden sehr freuen auf eine Anruf oder auf Ihre Schreiben. Mit freundlicher Grüße Emver Oglou ___________________________________________ Fotos Erforderlich ! Schauen Sie an !